đž 20 Dinge, die wirklich (fast) jeder von der Steuer absetzen kann
Nur noch wenige Tage bis zum 2.9.2024: Dann mĂŒssen alle, die zur Abgabe der SteuererklĂ€rung verpflichtet sind, die SteuererklĂ€rung fĂŒr 2023 abgeben.Â
Aber: Auch wer nicht zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung verpflichtet ist, sollte ĂŒberlegen, ob er sich vielleicht die Zeit dafĂŒr nimmt. Denn hĂ€ufig stellt man bei genauer Betrachtung aller absetzbaren Kosten auch bei freiwilliger Abgabe fest, dass eine schöne RĂŒckerstattung winkt. đ€© Grund genug also, sich mit dem Thema mal zu befassen, auch wenn ihr theoretisch gar nicht mĂŒsstet. đ In unserem Artikel findet ihr jede Menge Tipps dazu, welche Dinge (fast) jeder von der Steuer absetzen kann. đ
Ich habe meine SteuererklĂ€rung schon gemacht, du auch? Falls nicht, geben wir euch heute 20 Dinge mit auf den Weg, die wirklich (fast) jeder von der Steuer absetzen kann. Auf geht’s…
Ich gehe im Artikel ĂŒbrigens davon aus, dass ihr Arbeitnehmende seid. Wenn ihr ein kleines Gewerbe oder ganz exotische Hobbys habt, kann es noch einmal deutlich mehr sein, was ihr absetzen könnt. Aber das soll hier wirklich nicht das Thema des Artikels sein.Â
Die Werbungskosten
Was sind eigentlich Werbungskosten? Nun, wenn ihr einer sogenannten nichtselbstĂ€ndigen TĂ€tigkeit nachgeht – also bei einer Firma angestellt seid – dann habt ihr Kosten, die direkt mit der TĂ€tigkeit verbunden sind. Diese Kosten, die ihr sozusagen fĂŒr den Job tĂ€tigt, schmĂ€lern ja euren Gewinn und sind somit abzugsfĂ€hig bei der SteuererklĂ€rung. Dazu zĂ€hlen die folgenden Kosten, die sicher jeder von euch irgendwie hat, oder?
- Fahrtkosten fĂŒr die einfache Wegstrecke (Entfernungspauschale)
Bis zu 20 km Entfernung betrÀgt die aktuelle Pauschale 30 Cent, ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent pro km. - Homeoffice-Pauschale
Bis zu 210 Tage pro Jahr können 6 EUR pro Tag abgesetzt werden. - Kosten fĂŒr eine GeschĂ€ftsreise, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden
- Ausgaben fĂŒr Arbeitsmittel
- KontofĂŒhrungsgebĂŒhren (16 EUR pro Jahr werden eigentlich immer akzeptiert)
- BeitrĂ€ge fĂŒr BerufsverbĂ€nde
- BeitrĂ€ge fĂŒr berufsspezifische Versicherungen
- Unfallkosten bei Arbeits- oder ArbeitswegeunfÀllen sowie bei UnfÀllen auf beruflich veranlassten AuswÀrtstÀtigkeiten
- Fortbildungskosten
- Kosten fĂŒr die doppelte HaushaltsfĂŒhrung
Hier könnt ihr die Miete, Nebenkosten, Familienheimfahrten und vieles mehr absetzen. Jedoch wird der Fiskus das nicht auf ewig akzeptieren. Bei mir war nach 3 Jahren Schluss.
Beachten solltet ihr hier aber, dass der Fiskus automatisch einen sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 EUR ohne Nachweis berĂŒcksichtigt. Vereinfacht gesagt sind diese 1.230 EUR bereits bei jedem berĂŒcksichtigt, auch wenn in Wirklichkeit weniger Ausgaben fĂŒr die Werbungskosten angefallen sind. Ăbersteigen eure Ausgaben fĂŒr die beruflichen Aufwendungen aber den Pauschbetrag, so lohnt sich die SteuererklĂ€rung, denn dann winkt eine Erstattung.
Die Sonderausgaben
Auch fĂŒr die Sonderausgaben gibt es eine Pauschale. Diese betrĂ€gt fĂŒr Ledige aber nur 36 EUR und fĂŒr Paare 72 EUR pro Jahr. Entsprechend lohnt es sich hier BeitrĂ€ge geltend zu machen. Welche Ausgaben ihr in diesem Bereich melden könnt, steht in § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Was viele von euch haben sollten, stelle ich kurz hier vor:
- Kirchensteuer
- Vorsorgeaufwendungen (BeitrÀge zur Krankenversicherung sowie zur Altersvorsorge)
Diese werden aber hĂ€ufig vom Fiskus bereits automatisch anerkannt.Â
Tipp, wenn ihr ĂŒber der Jahresarbeitsentgeltgrenze seid: Fragt mal bei der Krankenkasse an, ob ihr auch BeitrĂ€ge im Voraus bezahlen könnt. đ - BeitrĂ€ge zu einem Riester-Vertrag
- Schulgeld und Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Spenden
- haushaltsnahe Dienstleistungen
Schaut mal in eure Nebenkostenabrechnung. Habt ihr dort Dienstleistungen wie Hausmeister, Dachrinnenreinigung oder Gartenarbeiten stehen? Dann setzt es direkt mit in der SteuererklÀrung an.
Fast jeder Steuerzahler nimmt die Dienste eines Unternehmens oder eine angestellte Haushaltshilfe im Haushalt in Anspruch. Diese Kosten finden sich in aller Regel in den Nebenkosten oder im Hausgeld fĂŒr eine Eigentumswohnung wider. Diese Kosten schmĂ€lern eure Steuerlast, also setzt das unbedingt mit an!
Die auĂergewöhnlichen Belastungen
Bei den auĂergewöhnlichen Belastungen gibt es die allgemeinen und besonderen auĂergewöhnlichen Belastungen (vgl. § 33 und 33a EStG). Zu ersteren zĂ€hlen beispielsweise:
- Krankheitskosten (Medikamente, Therapien, Ausgaben fĂŒr Alternativmedizin wie Homöopathie oder Pflanzenheilkunde)
- Kurkosten
- Pflegekosten
Die besonderen auĂergewöhnlichen Belastungen beinhalten hingegen beispielsweise einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 EUR fĂŒr bereits volljĂ€hrige Kinder, die wĂ€hrend ihrer Ausbildung nicht im Haushalt der Eltern leben.Â
Es gibt zudem PauschbetrĂ€ge fĂŒr Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen (vgl. §33b EStG). Seid ihr davon betroffen, solltet ihr das unbedingt prĂŒfen und angeben, denn hier können sĂ€mtliche Ausgaben geltend gemacht werden.
Fazit:
Eine SteuererklĂ€rung sollte eigentlich jeder von uns machen und einige wenige Basics kennen. In meinem Umfeld habe ich tatsĂ€chlich immer wieder Personen, die regelrecht Angst vor der SteuererklĂ€rung haben. Aber die meisten Menschen bekommen – besonders durch die Sonderausgaben – eigentlich immer etwas zurĂŒck. Also auch, wenn ihr den Werbungskostenpauschbetrag lĂ€ngst nicht sprengt, solltet ihr dennoch Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder gar Krankheitskosten im Blick behalten – es lohnt sich!
Ihr fĂŒhlt euch beim Thema SteuererklĂ€rung noch zu unsicher? Mit dem kostenlosen SteuerCHECK von Check24 können Arbeitnehmer, Rentner und Studenten ihre SteuererklĂ€rung kostenlos erstellen. Vorwissen ist dazu nicht nötig, denn ihr werdet mit vielen Tipps und Fragen durch den Prozess geleitet. Praktisch, oder? Und noch dazu gratis! Mehr dazu in unserem Beitrag:
Schreibt uns doch mal in die Kommentare, ob, wie und wann ihr eure SteuererklĂ€rung macht. Oder geht ihr sogar so weit und habt die Verzugszinsen der vergangenen Jahre mitgenommen und euch so lange Zeit gelassen, wie es nur irgendwie ging? đ
Euer Steven
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Ich kenne mich ziemlich gut aus mit SteuererklĂ€rungen, jedoch habe ich 8 km zur Arbeit und auch sonst fast nichts abzusetzen. Schon 2 x habe ich mich 2 bis 3 Stunden dran gesetzt und musste erst wieder lernen wo man wiede4 welche BetrĂ€ge eintrĂ€gt. Elster war auch nicht einfach und hatte meine Daten nicht richtig ĂŒbernommen. Ich musste jedes Mal nachzahlen. Von daher mache ich keine mehr, da es sich bei mir nicht lohnt und ich nachzahlen musste.
Du hast doch bestimmt einzelne Barspenden getÀtigt
@Deris: MĂŒssen bald Steuern fĂŒr die Erstattung nachzahlen bzw. die Nachzahlung auch im folgenden Jahr absetzen können, sollten die Bedingungen erfĂŒllt sein, willkommen in der BĂŒrokratie
hast Zinsen auf die Erstattung bekommen? Klar muss man die versteuern, wenn ĂŒber Freibetrag. Oder was meinst du?
Hauptpunkt sind Spenden und Haushaltsnahe Dienstleistungen. Dann gehen eigentlich immer 50-100⏠durch.
@Deris: wenn du tatsĂ€chlich Nachzahlen musst bist du sogar verpflichtet eine EStG zu machen. Freiwillig ist diese nur bei zu erwartenden RĂŒckzahlungen durch das Finanzamt
geht mir genauso, ich lasse es auch. FrĂŒher mit Kleinkind und lĂ€ngerem Arbeitsweg war das was anderes. Aber jetzt lohnt nicht mehr
@Deris:
Elster ist fĂŒrchterlich. Ich nutze immer ein Programm von einem bekannten Discounter. Kostet zwar 5 âŹ, fĂŒhrt mich aber „idiotensicher“ durch die ErklĂ€rung. AuĂerdem kann ich meine Bescheiddaten damit super abgleichen.
Ich nutze gern das Portal ĂŒber die Telis Finanz AG. Sehr einfache MenĂŒfĂŒhrung und direkte Berechnung der Erstattung. Online absenden und kassieren. Einfacher geht’s nicht. Bei Fragen gerne PN!
„Bis zu 210 Tage pro Jahr können 6 EUR pro Tag abgesetzt werden.“
Unter welchen Bedingungen?
ich denke es muss der Arbeitgeber bewcheinigen, dass Mitarbeiter XY wie viele Tage im Home-Office war.
geht auch erstmal ohne Nachweis. Kannst aber schon im Jahresverlauf ne Aufzeichnung machen, dass man die genaue Zahl an Tagen zur Steuer nÀchstes Jahr parat hat.
Danke fĂŒr den Betrag. Schön ĂŒbersichtlich aufgelistet. Zwei Punkte kannte ich noch nicht. Das prĂŒfe ich zur nĂ€chsten SteuererklĂ€rung fĂŒr mich mal! Danke Steven!
Dieses Jahr dauerts gefĂŒhlt ewig mim Finanzamt. Seit 3 Monaten kein Lebenszeichen…Unser Staat ist pleite.
bei mir nach 2 Monaten fertig. Allerdings muss ich auch fett nachzahlen fĂŒr 2023. đ
Aldi Steuer fĂŒr 4,99 und es klappt in einem knappen StĂŒndchen….
@axduwe: So siehts aus, steckt Wiso hinter, denn bei Updates wird deren Server angesprochen. Ăbernahme aus dem Vorjahr auch möglich. Leider nur fĂŒr Windows und nicht fĂŒr Mac, da muss man dann tiefer in die Tasche greifen.
@Alpnich: Wer einen Mac sich zulegt, ist dies doch eh gewohnt.
Das ganze liegt aber an den Marktanteilen. Mac (13,47%) und Linux (4,8%) sind und bleiben Nischenprodukte. WĂ€hrend Windows mit 76,4 Prozent weiter fĂŒhrend bleibt.
Die 4,99 oder sogar mehr fĂŒr Steuerprogramme kann man auch direkt absetzen im gleichen Jahr. Und nicht vergessen, KFZ-Haftpflicht absetzen und Reinigung der Arbeitskleidung absetzen. Ich hab da 2x die Woche Waschladungen. Die Spritkosten könnt Ihr bei sehr kurzem Arbeitsweg auch einfach mal angeben.
Gute Ăbersichtđ
Mittlerweile wird die HĂ€lfte ohnehin schon automatisch ausgefĂŒllt, zumindest bei Wiso. Der Rest erledigt sich umso schneller, wenn man seine Unterlagen geordnet hat. Wenn man allerdings noch etwas „drehen“ will, kann es natĂŒrlich lĂ€nger dauern.
Der Internetzugang ist ebenfalls absetzbar. Entweder 240⏠pauschal unter Werbungskosten oder (Homeoffice oder anderweitig berufsbedingt) per separatem Nachweis auch mehr.
Fahrtkosten kann nicht jeder angeben.