💸 20 Dinge, die wirklich (fast) jeder von der Steuer absetzen kann
Nur noch wenige Tage bis zum 2.9.2024: Dann müssen alle, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, die Steuererklärung für 2023 abgeben.
Aber: Auch wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte überlegen, ob er sich vielleicht die Zeit dafür nimmt. Denn häufig stellt man bei genauer Betrachtung aller absetzbaren Kosten auch bei freiwilliger Abgabe fest, dass eine schöne Rückerstattung winkt. 🤩 Grund genug also, sich mit dem Thema mal zu befassen, auch wenn ihr theoretisch gar nicht müsstet. 😉 In unserem Artikel findet ihr jede Menge Tipps dazu, welche Dinge (fast) jeder von der Steuer absetzen kann. 😊
Ich habe meine Steuererklärung schon gemacht, du auch? Falls nicht, geben wir euch heute 20 Dinge mit auf den Weg, die wirklich (fast) jeder von der Steuer absetzen kann. Auf geht’s…
Ich gehe im Artikel übrigens davon aus, dass ihr Arbeitnehmende seid. Wenn ihr ein kleines Gewerbe oder ganz exotische Hobbys habt, kann es noch einmal deutlich mehr sein, was ihr absetzen könnt. Aber das soll hier wirklich nicht das Thema des Artikels sein.
Die Werbungskosten
Was sind eigentlich Werbungskosten? Nun, wenn ihr einer sogenannten nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht – also bei einer Firma angestellt seid – dann habt ihr Kosten, die direkt mit der Tätigkeit verbunden sind. Diese Kosten, die ihr sozusagen für den Job tätigt, schmälern ja euren Gewinn und sind somit abzugsfähig bei der Steuererklärung. Dazu zählen die folgenden Kosten, die sicher jeder von euch irgendwie hat, oder?
- Fahrtkosten für die einfache Wegstrecke (Entfernungspauschale)
Bis zu 20 km Entfernung beträgt die aktuelle Pauschale 30 Cent, ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent pro km. - Homeoffice-Pauschale
Bis zu 210 Tage pro Jahr können 6 EUR pro Tag abgesetzt werden. - Kosten für eine Geschäftsreise, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden
- Ausgaben für Arbeitsmittel
- Kontoführungsgebühren (16 EUR pro Jahr werden eigentlich immer akzeptiert)
- Beiträge für Berufsverbände
- Beiträge für berufsspezifische Versicherungen
- Unfallkosten bei Arbeits- oder Arbeitswegeunfällen sowie bei Unfällen auf beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
- Fortbildungskosten
- Kosten für die doppelte Haushaltsführung
Hier könnt ihr die Miete, Nebenkosten, Familienheimfahrten und vieles mehr absetzen. Jedoch wird der Fiskus das nicht auf ewig akzeptieren. Bei mir war nach 3 Jahren Schluss.
Beachten solltet ihr hier aber, dass der Fiskus automatisch einen sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 EUR ohne Nachweis berücksichtigt. Vereinfacht gesagt sind diese 1.230 EUR bereits bei jedem berücksichtigt, auch wenn in Wirklichkeit weniger Ausgaben für die Werbungskosten angefallen sind. Übersteigen eure Ausgaben für die beruflichen Aufwendungen aber den Pauschbetrag, so lohnt sich die Steuererklärung, denn dann winkt eine Erstattung.
Die Sonderausgaben
Auch für die Sonderausgaben gibt es eine Pauschale. Diese beträgt für Ledige aber nur 36 EUR und für Paare 72 EUR pro Jahr. Entsprechend lohnt es sich hier Beiträge geltend zu machen. Welche Ausgaben ihr in diesem Bereich melden könnt, steht in § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Was viele von euch haben sollten, stelle ich kurz hier vor:
- Kirchensteuer
- Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Altersvorsorge)
Diese werden aber häufig vom Fiskus bereits automatisch anerkannt.
Tipp, wenn ihr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze seid: Fragt mal bei der Krankenkasse an, ob ihr auch Beiträge im Voraus bezahlen könnt. 😉 - Beiträge zu einem Riester-Vertrag
- Schulgeld und Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Spenden
- haushaltsnahe Dienstleistungen
Schaut mal in eure Nebenkostenabrechnung. Habt ihr dort Dienstleistungen wie Hausmeister, Dachrinnenreinigung oder Gartenarbeiten stehen? Dann setzt es direkt mit in der Steuererklärung an.
Fast jeder Steuerzahler nimmt die Dienste eines Unternehmens oder eine angestellte Haushaltshilfe im Haushalt in Anspruch. Diese Kosten finden sich in aller Regel in den Nebenkosten oder im Hausgeld für eine Eigentumswohnung wider. Diese Kosten schmälern eure Steuerlast, also setzt das unbedingt mit an!
Die außergewöhnlichen Belastungen
Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es die allgemeinen und besonderen außergewöhnlichen Belastungen (vgl. § 33 und 33a EStG). Zu ersteren zählen beispielsweise:
- Krankheitskosten (Medikamente, Therapien, Ausgaben für Alternativmedizin wie Homöopathie oder Pflanzenheilkunde)
- Kurkosten
- Pflegekosten
Die besonderen außergewöhnlichen Belastungen beinhalten hingegen beispielsweise einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 EUR für bereits volljährige Kinder, die während ihrer Ausbildung nicht im Haushalt der Eltern leben.
Es gibt zudem Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen (vgl. §33b EStG). Seid ihr davon betroffen, solltet ihr das unbedingt prüfen und angeben, denn hier können sämtliche Ausgaben geltend gemacht werden.
Fazit:
Eine Steuererklärung sollte eigentlich jeder von uns machen und einige wenige Basics kennen. In meinem Umfeld habe ich tatsächlich immer wieder Personen, die regelrecht Angst vor der Steuererklärung haben. Aber die meisten Menschen bekommen – besonders durch die Sonderausgaben – eigentlich immer etwas zurück. Also auch, wenn ihr den Werbungskostenpauschbetrag längst nicht sprengt, solltet ihr dennoch Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder gar Krankheitskosten im Blick behalten – es lohnt sich!
Ihr fühlt euch beim Thema Steuererklärung noch zu unsicher? Mit dem kostenlosen SteuerCHECK von Check24 können Arbeitnehmer, Rentner und Studenten ihre Steuererklärung kostenlos erstellen. Vorwissen ist dazu nicht nötig, denn ihr werdet mit vielen Tipps und Fragen durch den Prozess geleitet. Praktisch, oder? Und noch dazu gratis! Mehr dazu in unserem Beitrag:
Schreibt uns doch mal in die Kommentare, ob, wie und wann ihr eure Steuererklärung macht. Oder geht ihr sogar so weit und habt die Verzugszinsen der vergangenen Jahre mitgenommen und euch so lange Zeit gelassen, wie es nur irgendwie ging? 😊
Euer Steven
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Ich kenne mich ziemlich gut aus mit Steuererklärungen, jedoch habe ich 8 km zur Arbeit und auch sonst fast nichts abzusetzen. Schon 2 x habe ich mich 2 bis 3 Stunden dran gesetzt und musste erst wieder lernen wo man wiede4 welche Beträge einträgt. Elster war auch nicht einfach und hatte meine Daten nicht richtig übernommen. Ich musste jedes Mal nachzahlen. Von daher mache ich keine mehr, da es sich bei mir nicht lohnt und ich nachzahlen musste.
Du hast doch bestimmt einzelne Barspenden getätigt
@Deris: Müssen bald Steuern für die Erstattung nachzahlen bzw. die Nachzahlung auch im folgenden Jahr absetzen können, sollten die Bedingungen erfüllt sein, willkommen in der Bürokratie
hast Zinsen auf die Erstattung bekommen? Klar muss man die versteuern, wenn über Freibetrag. Oder was meinst du?
Hauptpunkt sind Spenden und Haushaltsnahe Dienstleistungen. Dann gehen eigentlich immer 50-100€ durch.
@Deris: wenn du tatsächlich Nachzahlen musst bist du sogar verpflichtet eine EStG zu machen. Freiwillig ist diese nur bei zu erwartenden Rückzahlungen durch das Finanzamt
geht mir genauso, ich lasse es auch. Früher mit Kleinkind und längerem Arbeitsweg war das was anderes. Aber jetzt lohnt nicht mehr
@Deris:
Elster ist fürchterlich. Ich nutze immer ein Programm von einem bekannten Discounter. Kostet zwar 5 €, führt mich aber „idiotensicher“ durch die Erklärung. Außerdem kann ich meine Bescheiddaten damit super abgleichen.
Ich nutze gern das Portal über die Telis Finanz AG. Sehr einfache Menüführung und direkte Berechnung der Erstattung. Online absenden und kassieren. Einfacher geht’s nicht. Bei Fragen gerne PN!
„Bis zu 210 Tage pro Jahr können 6 EUR pro Tag abgesetzt werden.“
Unter welchen Bedingungen?
ich denke es muss der Arbeitgeber bewcheinigen, dass Mitarbeiter XY wie viele Tage im Home-Office war.
geht auch erstmal ohne Nachweis. Kannst aber schon im Jahresverlauf ne Aufzeichnung machen, dass man die genaue Zahl an Tagen zur Steuer nächstes Jahr parat hat.
Danke für den Betrag. Schön übersichtlich aufgelistet. Zwei Punkte kannte ich noch nicht. Das prüfe ich zur nächsten Steuererklärung für mich mal! Danke Steven!
Dieses Jahr dauerts gefühlt ewig mim Finanzamt. Seit 3 Monaten kein Lebenszeichen…Unser Staat ist pleite.
bei mir nach 2 Monaten fertig. Allerdings muss ich auch fett nachzahlen für 2023. 😂
Aldi Steuer für 4,99 und es klappt in einem knappen Stündchen….
@axduwe: So siehts aus, steckt Wiso hinter, denn bei Updates wird deren Server angesprochen. Übernahme aus dem Vorjahr auch möglich. Leider nur für Windows und nicht für Mac, da muss man dann tiefer in die Tasche greifen.
@Alpnich: Wer einen Mac sich zulegt, ist dies doch eh gewohnt.
Das ganze liegt aber an den Marktanteilen. Mac (13,47%) und Linux (4,8%) sind und bleiben Nischenprodukte. Während Windows mit 76,4 Prozent weiter führend bleibt.
Die 4,99 oder sogar mehr für Steuerprogramme kann man auch direkt absetzen im gleichen Jahr. Und nicht vergessen, KFZ-Haftpflicht absetzen und Reinigung der Arbeitskleidung absetzen. Ich hab da 2x die Woche Waschladungen. Die Spritkosten könnt Ihr bei sehr kurzem Arbeitsweg auch einfach mal angeben.
Gute Übersicht👍
Mittlerweile wird die Hälfte ohnehin schon automatisch ausgefüllt, zumindest bei Wiso. Der Rest erledigt sich umso schneller, wenn man seine Unterlagen geordnet hat. Wenn man allerdings noch etwas „drehen“ will, kann es natürlich länger dauern.
Der Internetzugang ist ebenfalls absetzbar. Entweder 240€ pauschal unter Werbungskosten oder (Homeoffice oder anderweitig berufsbedingt) per separatem Nachweis auch mehr.
Fahrtkosten kann nicht jeder angeben.