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💾 Steuern, Rente, Kindergeld – Das Ă€ndert sich 2023

Bei etwa 10 Prozent Inflationsrate wĂŒrde ich jetzt nicht unbedingt von einem guten Jahr fĂŒr Steuerzahler sprechen. Jedoch sind einige Anpassungen der Steuern, Rente und fĂŒr das Kindergeld dringen notwendig, um die Abgabenlast und Familien zu entlasten. Besonders spannend dĂŒrfte auch die Anpassung des Sparerpauschbetrages sein, der Dividenden- und ZinsenjĂ€ger etwas mehr entlastet. Welche Änderungen es genau gibt, schauen wir uns im Folgenden einmal genauer an.

Steuer und Kindergeld

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, gibt es nĂ€chstes Jahr einige Entlastungen fĂŒr Sparer, Steuerzahler, Personen mit mittleren bis geringen Einkommen und natĂŒrlich Personen mit Kindern. Aber schauen wir uns die wesentlichen Änderungen doch einmal kompakt an. 

  • Der Sparerpauschbetrag steigt

Die meisten von euch sollten ihn kennen – den Sparerpauschbetrag – frĂŒher auch Sparerfreibetrag genannt. Denn dieser sorgt dafĂŒr, dass ein Teil eurer KapitaleinkĂŒnfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben. Zu KapitaleinkĂŒnften gehören etwa Zinsen und Dividenden – und ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1000 Euro. Das ist ein Plus von rund 25 Prozent und war auch lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig. Bei zusammenveranlagten Ehegatten steigt er ĂŒbrigens von 1602 auf 2000 Euro .

  • Höherer Grundfreibetrag

Eine weitere Schwelle bis zu der ihr keine Steuer bezahlt, ist der steuerfreie Grundfreibetrag. Auch dieser steigt nĂ€chstes Jahr von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Paare können wie ĂŒblich den doppelten Betrag ansetzen. 

  • Anhebung der Midi-Job-Grenze

Kennt ihr alle ĂŒberhaupt Midi-Jobs? Das ist ganz grob gesagt eine Gleitzone zwischen Minijob und normalen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis, bei der geringere Abgaben gezahlt werden mĂŒssen. Zum 1. Januar 2023 steigt die sogenannte Midi-Job-Grenze deutlich an. Fallt ihr in diese Gleitzone, mĂŒsst ihr nĂ€mlich erst ab einem Einkommen von monatlich 2000 Euro volle SozialbeitrĂ€ge zahlen. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1300 auf 1600 Euro gestiegen.

  • Mehr Kindergeld

Im kommenden Jahr steigt auch das Kindergeld. Im Detail bekommt ihr – wenn ihr denn Kinder habt – fĂŒr die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro fĂŒr das erste und zweite Kind, 225 Euro fĂŒr das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin – wie bisher – 250 Euro. Außerdem gibt es eine weitere Neuerung, denn der der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar von 8548 auf 8688 Euro pro Jahr.

Kranken- und Pflegeversicherung

Soviel zu den Entlastungen fĂŒr euch, aber im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherungen wird es zum neuen Jahr teilweise teurer. Jedoch steigt der Zusatzbeitrag nicht in allen Krankenversicherungen gleichermaßen, wodurch ihr euch ggf. eine neue Versicherung suchen könnt. Aber Achtung: Nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Leistungen achten!

Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: KrankenkasseDie gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Bei Beitragszahlungen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird zukĂŒnftig ein maximales Einkommen von jĂ€hrlich 59.850 Euro berĂŒcksichtigt. Ja, nur bis zu diesem Betrag steigen die BeitrĂ€ge, aber diesem Punkt zahlt ihr nicht mehr zusĂ€tzlich ein. Der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird zusĂ€tzlich weiter erschwert und ist zukĂŒnftig erst ab einem jĂ€hrlichen Bruttoeinkommen von 66.600 Euro möglich. Im Jahr 2022 lag diese Schwelle noch bei 64.350 Euro.

Wie schon angedeutet, steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag fĂŒr gesetzlich Versicherte um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Dadurch erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss fĂŒr privat Krankenversicherte auf 403,99 Euro fĂŒr die Kranken- und 76,06 Euro (51,12 Euro in Sachsen wegen dem Buß- und Bettag) fĂŒr die Pflegepflichtversicherung.

Rente und Altersvorsorge

Was sich in der Pandemie bewĂ€hrt hat, wird nun dauerhaft umgesetzt und somit dĂŒrfen Rentner zukĂŒnftig unbegrenzt hinzuverdienen. Außerdem sind ab 2023 die vollen RentenbeitrĂ€ge in der SteuererklĂ€rung absetzbar. Jedoch steigt auch die Grenze, bis zu der RentenbeitrĂ€ge eingezahlt werden können und entsprechen steigt auch der Wert eines Rentenpunktes. Die genauen Infos gibt es hier.

Rentner dĂŒrfen unbegrenzt hinzuverdienen

Ab 2023 dĂŒrfen alle Rentnerinnen und Rentner (sehr wahrscheinlich) unbegrenzt neben der regulĂ€ren Altersrente dazuverdienen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist bereits veröffentlicht, muss jedoch noch von Bundestag und -rat bestĂ€tigt werden. So sieht die Reform im Detail aus:

  • Altersrentner und FrĂŒhrentner: Ab 2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen voraussichtlich komplett weg.
  • Erwerbsminderungsrentner:
    • Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung soll ab 1. Januar 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro brutto jĂ€hrlich gelten (monatlich 1485,31 Euro). Bisher lag die diese Grenze bei 6300 Euro brutto jĂ€hrlich. Also eine deutliche Steigerung und ein wichtiges Signal.
    • Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung betrĂ€gt die geplante Hinzuverdienstgrenze 35.647,50 Euro brutto jĂ€hrlich. Wenn das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung sehr hoch war, kann sogar eine höhere Hinzuverdienstgrenze gelten.

Kennzahl fĂŒr die Rentenversicherung steigt

Wie ĂŒblich steht im Januar auch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) fĂŒr die allgemeine Rentenversicherung an. Diese Grenze bezeichnet den maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird. Die Folge: Nur der Teil des Bruttogehalts, der darĂŒber hinausgeht, ist beitragsfrei. Im Detail steigt die BBG in den alten BundeslĂ€ndern von monatlich 7050 auf 7300 Euro (87.600 Euro im Jahr) und im Osten Deutschlands von 6750 auf 7100 Euro (85.200 Euro im Jahr).

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen negativen Einkommensentwicklung hatte man entschieden, dass die Beitragsbemessungsgrenze 2022 erstmalig sinkt. Doch die Delle ist nun deutlich ĂŒberwunden. Zum 1. Juli wird außerdem der Wert eines Rentenpunkts steigen. Dieser liegt seit 1. Juli 2022 bei 36,02 Euro im Westen und bei 35,52 Euro in den neuen BundeslĂ€ndern. Die genaue Höhe der Anhebung steht aber erst im FrĂŒhjahr 2023 fest.

Immobilien

Im Bereich der Immobilien gibt es – wenn man es dazu betrachtet – sogar zwei große Änderungen. Neben der geĂ€nderten Abschreibung fĂŒr Wohnungsbau gibt es ab 2023 auch eine Reduktion bzw. komplette Beseitigung von Umsatzsteuer auf Photovoltaik. Da gerade letzteres Thema aber relativ komplex ist und hier untergeht, wird es dazu noch eine gesonderte News von uns geben.

Abschreibung beim Wohnungsbau auf 3 Prozent AfA

FĂŒr Vermieter gibt es eine Entlastung, denn neu gebaute Mietwohnungen sollen kĂŒnftig schneller abgeschrieben werden können als bisher. Das Finanzministerium plant, dass neue MietwohngebĂ€ude, die ab 2024 fertiggestellt werden, mit drei Prozent jĂ€hrlich abgeschrieben werden können. Entsprechend Ă€ndert sich die gesamte Abschreibungsdauer damit von 50 auf 33 Jahre und gibt somit eine etwas höhere steuerliche Entlastung an die EigentĂŒmer weiter.

Diese Regelung soll bereits ab 1. Juli 2023 gelten, ein halbes Jahr frĂŒher als ursprĂŒnglich geplant. FĂŒr GebĂ€ude, die bis 2023 fertiggestellt werden, wird die Absetzung fĂŒr Abnutzung (AfA) voraussichtlich weiterhin bei zwei Prozent jĂ€hrlich liegen. Werden jetzt Bauvorhaben absichtlich etwas verzögert? 

Fazit – Eine spĂŒrbare Entlastung?

Was meint ihr – sind diese Entlastungen lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig oder doch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein? Ich finde die Anhebung einiger Grenzen wie beispielsweise den Sparerpausch- oder den Grundfreibetrag lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig, denn damit wird ausschließlich die kalte Progression durch zukĂŒnftige Lohnentwicklungen geregelt. Dennoch freu ich mich trotzdem, dass es hier und da im nĂ€chsten Jahr ein paar Euro mehr auf dem Konto gibt. Aber was meint ihr? Schreibt uns doch in die Kommentare, was ihr von den Regelungen haltet.

Gruß, euer Steven

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