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Schneller laden – 900 Euro Förderung für private E-Auto-Lader

Schluss! Aus! Ende! Die Förderbank KfW hat das Programm 440 für private Elektroauto-Ladestationen geschlossen.

„Steht er, dann lädt er!“ – Ein Satz, den alle Fahrer eines E-Autos oder E-Motorrades zur Übergabe mitbekommen sollten! Denn mit dem E-Fahrzeug ist ein Umdenken hinsichtlich der Lade- oder Tankgewohnheiten notwendig. Man fährt nicht zur Tanke, sondern lädt, wenn das Auto steht… also an ca. 23 Stunden am Tag!

Wer den Luxus hat und zuhause eine Ladestation installieren kann, stand bisher vor moderaten Kosten (eine Ladestation kostet ca. 600-1000€ und die passende Verkabelung muss auch noch installiert werden). Doch genau hier setzt der Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen mit der Fördernummer 440 von der KfW an!

Was wird gefördert?

Da es für öffentliche Ladestationen regelmäßig sogenannte Förderaufrufe gibt, richtet sich diese Förderung explizit an Privatpersonen! Im Detail werden Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden gefördert, wobei dies Stellplätze und Garagen umfasst, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Ladestationen, die für den Bürgermeister in Rathausnähe oder in der Tief­garage eines Büro­gebäudes installiert werden, zählen daher NICHT dazu!

Eine Ausnahme gibt es dennoch, denn wer in einer Wohnung lebt, zu der Gebäude mit Gewerbeflächen gehören, kann die Förderung dennoch beantragen, wenn man einen „eigenen“ Stellplatz hat, der der Wohnung zugeordnet ist. Eine Unterscheidung nach Mieter oder Vermieter macht die KfW hier nicht, denn als Vermieter zählen beispielsweise auch Privat­personen, Unter­nehmen oder Wohnungs­genossen­schaften.

Hör ich da ein „Na da kostet mich der Elektriker ja mehr, als die Ladestation!“? – Mag sein, aber selbst dafür ist vorgesorgt, denn gefördert wird neben dem Erwerb der Ladestation auch deren Errichtung inkl. des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendigen Nebenarbeiten.

Wenn ihr es richtig anstellt, dann kommt ihr sogar ohne weitere Kosten aus der Geschichte heraus und die Ladestation ist am Ende komplett kostenlos!

So funktioniert’s – der Ablauf

Grundsätzlich gliedert sich der Ablauf in drei Schritte, wobei ihr unbedingt beachten solltet, dass ihr den Antrag VOR der Bestellung und Installation der Wallbox stellen müsst! Was mich wirklich überrascht hat, war die großenteils digitale Antragstellung, die einerseits den Prozess beschleunigen aber auch das Infektionsrisiko bei Behördengängen reduzieren soll.

1. Zuschuss beantragen

Beantragt wird der Zuschuss ganz klassisch – vor Beginn des Vorhabens – im KfW-Zuschussportal. Dort wählt ihr das Produkt „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440) aus und füttert den Antrag mit euren Daten zum gewünschten Ausbau. Beachtet allerdings, dass die Anzahl der Ladepunkte nach der Antragstellung nicht erhöht werden kann. Solltet ihr das später in Betracht ziehen, müsst ihr den Antrag erneut stellen.

2. Vorhaben durchführen

Im zweiten Schritt erhaltet ihr von der KfW eine Antragsbestätigung und könnt sofort mit dem Vorhaben beginnen und die Identifizierung starten. Auch das funktioniert recht schnell und einfach (zumindest bei den Fällen, die mir bekannt sind). Bereits jetzt könnt ihr euch nach einem Elektriker umhören und euch aus der Liste der geförderten Ladestationen (siehe Punkte Welche Wallboxen sind förderfähig) ein passendes Modell aussuchen.

3. Zuschuss erhalten

Damit nach der Durchführung das Geld auch auf eurem Konto landet, ist es notwendig die Durchführung eures Vorhabens, also der Installation und Einrichtung eurer Ladestation, im KfW-Zuschussportal zu bestätigen und die dafür benötigten Rechnungen und förderfähigen Leistungen des Elektrikers zu hinterlegen. Das war’s… insgesamt doch recht einfach, wenn man die Vorgaben der KfW betrachtet, oder? Und schon habt ihr 900€ gespart – oder ggf. noch mehr?

Mehr als 900 Euro Förderung sind möglich!?

Die KfW selbst schreibt von einem pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer, denn eine Ladestation kann auch durchaus zwei Ladepunkte beinhalten. Dann könnt ihr entsprechend bis zu 1.800€ Förderung erhalten, wenn die Bedingungen für jeden einzelnen Ladepunkt eingehalten sind.

In der folgenden Tabelle hat die KfW beispielhaft einige Zuschussberechnungen dargestellt. Dabei wird euch auch auffallen, dass es eine Förderung nur gibt, wenn der Gesamtpreis pro Ladepunkt über 900€ liegt. Beachtet das bitte bei eurer Installation, denn im Grenzfall entgehen euch 900€, weil der Elektriker ein paar Euro günstiger war. 

Ein Freund hatte genau dieses „Problem“ und hat dann einfach ein weiteres Ladekabel zusätzlich in den Warenkorb gelegt! Dieses hilft euch unterwegs, oder ggf. könnt ihr das auch einem Freund oder einer Freundin überlassen!

Quelle: KfW

Welche Wallboxen sind förderfähig?

Bei 11 kW Ladeleistung ist Schluss! Das müsst ihr unbedingt beachten (ggf. muss die Ladestation von einem Fachmann eben gedrosselt werden), denn sonst gibt es keine Förderung! Gründe hierfür gibt es mehrere, aber der Hauptgrund dürfte sicher die Schieflastverordnung sein. Aber auch die 11 kW reichen locker aus, um eure täglichen Pendelstrecken zu absolvieren.

Außerdem muss es sich um eine intelligent gesteuerte Ladestation handeln, die zudem ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzt. Hier müsst ihr aber keine eigene Solaranlage installieren, sondern es genügt der Nachweis über einen Ökostrom-Vertrag. Achja: eine intelligente Steuerung der Ladestation besagt nicht, dass die Stadtwerke die Ladestation nach Lust und Laune deaktivieren können, sondern, dass die Ladeleistung ggf. reduziert wird oder ihr beispielsweise zu besonders günstigen Konditionen laden könnt, wenn das euer Stromanbieter unterstützt. Aktuell ist eine intelligente Steuerung aber nur vorgeschrieben bzw. muss hardwareseitig installiert sein – verwendet wird diese aber (noch) nicht!

Jetzt 900€ sichern!

Die KfW bietet auf ihrer Website weiterführende Informationen und eine Liste der förderfähigen Wallboxes, die zudem laufend aktualisiert wird. Ich selbst nutze bereits einige Jahre den go-eCharger, aber primär entscheidet hier natürlich der Funktionsumfang und der Preis.

Kommentare (20)
    • 12.09.2021, 11:19

    Hab mal ne frage zu grünen Strom. Ich müsste dafür mein Strom Vertrag ja ändern, kann ich dann nächstes Jahr wieder ein „normalen “ Stromvertrag abschließen?

    • 12.09.2021, 18:00

    Du musst die Förderbedingungen ein Jahr einhalten und dies fünf Jahre belegen können.

  • Wer von euch hat eigentlich schon eine wallbox installieren lassen? – hat das bei euch problemlos funktioniert?

      • 13.09.2021, 21:24

      Jupp, beim ersten Fördertopf im November beantragt, Lieferzeit der Wallbe Wallbox war allerdings ewig bis März, Förderung im April von der KfW ausgezahlt bekommen! Keinerlei Probleme!

    • 12.09.2021, 18:34

    Ich habe die Wallbox in eigenleistung installiert. Nur zur Anzeige beim Netz Betreiber und für die KfW habe ich einen Elektriker, der bei unseren Stadtwerken lizensiert ist, die Wallbox messen und in Betrieb nehmen lassen. Diese Rechnung habe ich zusammen mit der Rechnung der Wallbox eingereicht. Das war’s. Alle Förderbedingungen erfüllt.

    • 12.09.2021, 21:28

    Klasse, 97% der Bevölkerung finanzieren den restlichen 3% ihre Wallboxen. Top deal! Darf dann auch jeder sein e-auto an jeder Wallbox irgendwo aufladen? Vermute nein oder?

    • Könntest du doch regeln? – ich hab meine wallbox übrigens selber bezahlt (falls das hilft). 😉

      Ach übrigens: die Fördersumme ist ein Witz, wenn man sie mal mit der subvention von Diesel, Wasserstoff oder der Rente vergleicht… da fällt mir ein: ich finde es blöd, dass ich als Steuerzahler die Rente finanziere, wo ich doch selber erst in 30 Jahren dran bin! 😀

        • 13.09.2021, 07:56

        Die Fördersumme ist doch nicht das einzige, was an Elektromobilität gefördert wird.
        Fakt ist, dass sich der Normelverdiener eben kein neues E-Auto, das einem Verbrenner ebenbürtig ist, auf absehbare Zeit leisten kann. Ebensowenig wie Wohneigentum und Stellplatz für sein E-Auto. Aber er darf es den Besserverdienern, wie auch dem DealDoktor mitfinanzieren. Wenn der Pöbel Glück hat, darf er wie früher wieder an der Bus-/Bahn-Haltestelle warten und dann „kostenlos“ mitfahren.

        • 13.09.2021, 08:08

        Wenn das Proletariat nicht aus dem Quark kommt, muss die Bourgeoisie halt als Vorbild dienen.😂

        • 13.09.2021, 11:48

        Genau der kleine Mann ist der gearschte… wer Eigentum besitzt bekommt Forderungen für Solar, Auto und Wallbox. Die jenige die diese Bedingungen nicht erfüllen können dürfen die Subventionen für die „wohlhabende“ Gesellschaft finanzieren, mittels die teure Spritpreise… so ein E-Auto kaufen? Für mich keine Option, dann sagt der eine oder andere, du kannst doch leasen… klar aber nicht wenn man Berufsbedingt schon knappe 18.000km im Jahr fährt. Dazu kommt das man -als Arbeiter- dann auch noch teuer Strom tanken muss an der Tanke… das E-Auto ist eine Lösung für die Regierung (shell is nicht umsonst in den Elektroartikel eingestiegen) aber nicht für den Verbraucher… dann rede ich noch nicht mal über die Herstellung, sowie die Entsorgung can Akkus. Ich könnte noch ewig weitermachen

        • 13.09.2021, 12:18

        @RayAC:
        @Mario89

        „Der kleine Mann ist der Gearschte“, „Der Pöbel darf es den Besserverdienern […] mitfinanzieren“

        😀

        Herrlich, wie sich der deutsche Michel jedes Mal aufregt. 10% der Deutschen zahlen 50% der Steuern! Das wiederum ist natürlich völlig in Ordnung, richtig? 😀

        • 13.09.2021, 17:28

        Wenn 10% so viel „verdienen“, dass sie 50% der Steuerlast tragen können, dann verdienen sie zu viel. Zumindest die reichsten unter Ihnen. Dann zahlen sie Steuern auf Geld, dass sie durch die Arbeit anderer erwirtschaftet haben.

      • Sind wir noch beim Thema? Irgendwie geht das hier gerade in eine komische Richtung…

      • 12.09.2021, 23:28

      Das eine Mehrheit eine Minderheit mitfinanziert kommt in vielen Bereichen vor. Macht meistens auch Sinn.
      Solange Steuern nicht zweckgebunden sind wird das auch so bleiben.

  • Wer auch – wie ich – zur Miete wohnt und dennoch Bock hat, Solar zu installieren und von den Förderungen etwas abzufangen, kann sich gerne bei mir per PN melden. Vielleicht greife ich das Thema bei genügend Rückmeldung mal in einem eigenen Magazin-Artikel auf. 😉

    • 14.09.2021, 19:02

    wie im Deal erwähnt, kann man sich ohne Probleme mehrere Wallboxen installieren lassen und bekommt für jede die 900 Euro.
    Hängen mehr wie eine auf einer Leitung, dann benötigt man zwar ein Lastmanagement damit nie mehr wie 11kW insgesamt über die Leitung gehen (sofern der Elektriker darauf besteht). Aber es gibt günstige Boxen die das bereits ab Werk immer dabei haben.
    Ich habe auch nochmal bei der KfW nachgefragt. Es gibt keine Obergrenze wie viele Wallboxen eine Privatperson gefördert bekommt.

    Noch als Tipp:
    Die Wallboxen müssen nicht genutzt werden.
    An die Einhaltung der Förderbedingungen ist man ein Jahr lang gebunden. Man muss somit nur 1 Jahr lang Ökostrom beziehen und die WB montiert lassen.
    Danach kann man die Boxen auch wieder abmontieren und z.B. über ebay als neuwertig wieder verkaufen.
    Wer nicht soviel Geld investieren will, also die Proletarier, können dann günstig eine Wallbox bekommen. Da man ohne Förderung auch nicht den Zwang hat dass ein Elektriker das Ding montiert, bleibt es bei den reinen Materialkosten. So kommt man dann für ca. 300-400 Euro an eine Box.

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