TOP đ¸ Das ändert sich 2024! Teil 4: Ernährung
Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert â sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen kĂśnnt, was 2024 alles anders wird â und hoffen natĂźrlich, dass fĂźr euch persĂśnlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. đ Heute in Teil 4: Ernährung. Hier gehtâs zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen), Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern) und Teil 3 Verbraucherrecht. .
Während in den ersten beiden Teilen primär Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. FĂśrderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Im nun vierten Teil zeigen wir, was sich im neuen Jahr alles im Bereich der Ernährung fĂźr euch ändert. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! đ
Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch Februar
Ihr kennt es eigentlich vom Metzger und der Fleischtheke um die Ecke, doch wisst ihr eigentlich immer woher das Fleisch kommt? Bei unverarbeiteten verpackten Schweine-, Schaf-, Ziegen- und GeflĂźgelfleisch muss schon seit April 2015 das Aufzucht- und Schlachtland abgebildet sein. Grundlage hierfĂźr ist Ăźbrigens das EU-Recht. Ab dem 1. Februar muss die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und GeflĂźgelfleisch in Deutschland gekennzeichnet werden. Dies erfolgt beispielsweise in Bedientheken oder bei Metzgereien.
Wie bei loser Ware ßblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild an der Ware, durch einen Aushang im Geschäft oder durch anderweitige schriftliche oder elektronische Informationsangebote gut sichtbar erfolgen. Achtet mal drauf, ob ihr dann bald diese Hinweise seht.
Die Tierhaltungskennzeichnung
Bereits seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Mitbekommen? Ich nicht! Das Gesetz sieht vor – Achtung jetzt wird es umfangreich, dass zunächst nur frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekĂźhlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen die Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss.
Vorerst wird das staatliche Tierhaltungskennzeichnung allerdings kaum zu finden sein, denn es soll lange Ăbergangszeiten geben. Schweinemastbetriebe mĂźssen sich erst bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen BehĂśrde melden und registrieren lassen. AuĂerdem darf noch bis Ende Juli 2025 das Schweinefleisch weiter ohne Tierhaltungskennzeichnung angeboten werden.
Insgesamt sind fĂźnf Tierhaltungsformen vorgesehen:
- Stall: Haltung gemäà der gesetzlichen Mindestanforderungen
- Stall+Platz: Etwas mehr Platz im Stall (+ 12,5 %), zusätzlich Raufutter und Strukturierung der Ställe
- Frischluftstall:Â Noch mehr Platz im Stall (+ 45 %) und AuĂenklimakontakt
- Auslauf/Weide: Noch mehr Platz im Stall (+ 100 %) und den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf im Freien zur VerfĂźgung. Alternativ kĂśnnen die Tiere im dauerhaft im Freiland gehalten werden. Die Stufe „Auslauf/Weide“ berĂźcksichtigt nur Fleisch aus konventioneller Schweinemast.
- Bio: Die Schweinehaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ăkoverordnung. Das Platzangebot entspricht etwa der Stufe „Auslauf/Weide“, dazu kommt u.a. die Verpflichtung zur FĂźtterung mit Ăko-Futter. Anders als in den vier anderen Stufen ist in der Stufe „Bio“ auch die Haltung der Ferkel gesondert geregelt (durch die Ăkoverordnung). Produkte werden zusätzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.
Nichts geht ohne weitere Einschränkung, denn maĂgeblich fĂźr die Angabe der Tierhaltungsform ist die sogenannte Mastphase der Schweine (ca. ab der 10. Lebenswoche bis zur Schlachtung).
Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastro
Euer Schnitzel wird wahrscheinlich teuer! đŽ Denn zum 1. Januar 2024 stieg die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent. Der ermäĂigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte im September 2023 leider keine Mehrheit im Bundestag mehr erhalten. Hintergrund fĂźr die Steuersenkung in der Gastronomie war die Corona-Pandemie. Zum 1. Juli 2020 wurde die Reduzierung der Steuer daher befristet eingefĂźhrt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.
Neue Grenzwerte fĂźr Trinkwasser
Ich trinke seit Jahren nur noch Wasser aus der Leitung – doch das bessere ist bekanntlich des Guten Feind. Daher soll unser Trinkwasser noch sauberer werden, denn seit Juni 2023 gilt eine neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers. Einige Grenzwerte werden damit verschärft oder neu eingefĂźhrt. So gilt beispielsweise ab dem 12. Januar 2024 ein Grenzwert fĂźr Bisphenol A und es folgt noch ein neuer Grenzwert fĂźr Microcystin-LR (ab Januar 2026) und fĂźr PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, hier mit stufenweiser EinfĂźhrung ab Januar 2026 bzw. 2028). Ab 2028 sollen dann noch bereits bestehende Grenzwerte fĂźr Arsen, Blei und Chrom verschärft werden.
Bereits jetzt wird der angesetzte Grenzwert fĂźr Blei von maximal zehn Mikrogramm pro Liter (Âľg/L) von Trinkwasser, das durch Bleirohre flieĂt, in der Regel Ăźberschritten. Entsprechend mĂźssen die noch wenigen verbliebenen Bleirohre bis spätestens zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da das Schwermetall auch in sehr niedrigen Mengen gesundheitsgefährdend ist.
„Es bleibt also dabei. Leitungswasser ist in Deutschland eines der am strengsten regulierten Lebensmittel und daher flächendeckend von exzellenter Qualität.“ , sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW.
Pfandsammler wird es freuen und die Mßllberge, die weiter reduziert werden, auch. Denn ab sofort wird die geltende Einwegpfandpflicht von beispielsweise Saft und Wasser nun auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das resultiert aus der jßngsten Novelle des Verpackungsgesetzes. Wie ßblich gilt auch hier ein Pfand von mindestens 25 Cent.
Die Einwegpfandpflicht gilt bereits seit 2003 fßr viele Einwegverpackungen. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde der Anwendungsbereich mehrfach ausgeweitet. Seit 2022 sind beispielsweise bereits alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. All das trägt dazu bei, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Fazit:
Krass oder? Um ehrlich zu sein hatte ich bisher nur die 19 Umsatzsteuer in der Gastronomie auf dem Schirm, doch final sind es doch noch ein paar weitere Ănderungen. Welche Informationen waren fĂźr euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.Â
Euer Steven
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„Nette“ Auflistung.
top recherchiert und geschrieben, so noch nirgends anders gesehen, danke
Vielen Dank, sehr informativ.
Der Einwegpfand sollte in der EU komplett eingefĂźhrt werden. Es gibt genĂźgend Länder, in denen gibt es kein Pfandsystem und wĂźrden alle mitmachen, dann wäre es gut fĂźr die Umwelt …aber wieder ist das Deutschland …. und ja, nachdem ich Anfang Januar einige Milchflaschen in den gelben Sack geschmissen hab und erst später merkte das es Pfand drauf gibt…seither geb ich die auch brav zurĂźck *g*