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TOP 💾 Das Ă€ndert sich 2024! Teil 4: ErnĂ€hrung

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich Ă€ndert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. TatsĂ€chlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von BeitrĂ€gen prĂ€sentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natĂŒrlich, dass fĂŒr euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsĂ€chlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 4: ErnĂ€hrung. Hier geht’s zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen), Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern) und Teil 3 Verbraucherrecht. .

WĂ€hrend in den ersten beiden Teilen primĂ€r Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. Förderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Im nun vierten Teil zeigen wir, was sich im neuen Jahr alles im Bereich der ErnĂ€hrung fĂŒr euch Ă€ndert. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch Februar

Ihr kennt es eigentlich vom Metzger und der Fleischtheke um die Ecke, doch wisst ihr eigentlich immer woher das Fleisch kommt? Bei unverarbeiteten verpackten Schweine-, Schaf-, Ziegen- und GeflĂŒgelfleisch muss schon seit April 2015 das Aufzucht- und Schlachtland abgebildet sein. Grundlage hierfĂŒr ist ĂŒbrigens das EU-Recht. Ab dem 1. Februar muss die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und GeflĂŒgelfleisch in Deutschland gekennzeichnet werden. Dies erfolgt beispielsweise in Bedientheken oder bei Metzgereien.

Wie bei loser Ware ĂŒblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild an der Ware, durch einen Aushang im GeschĂ€ft oder durch anderweitige schriftliche oder elektronische Informationsangebote gut sichtbar erfolgen. Achtet mal drauf, ob ihr dann bald diese Hinweise seht.

Die Tierhaltungskennzeichnung

Bereits seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Mitbekommen? Ich nicht! Das Gesetz sieht vor – Achtung jetzt wird es umfangreich, dass zunĂ€chst nur frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekĂŒhlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen die Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss.

Vorerst wird das staatliche Tierhaltungskennzeichnung allerdings kaum zu finden sein, denn es soll lange Übergangszeiten geben. Schweinemastbetriebe mĂŒssen sich erst bis zum 1. August 2024 bei der zustĂ€ndigen Behörde melden und registrieren lassen. Außerdem darf noch bis Ende Juli 2025 das Schweinefleisch weiter ohne Tierhaltungskennzeichnung angeboten werden.

Insgesamt sind fĂŒnf Tierhaltungsformen vorgesehen:

  • Stall: Haltung gemĂ€ĂŸ der gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Stall+Platz: Etwas mehr Platz im Stall (+ 12,5 %), zusĂ€tzlich Raufutter und Strukturierung der StĂ€lle
  • Frischluftstall: Noch mehr Platz im Stall (+ 45 %) und Außenklimakontakt
  • Auslauf/Weide: Noch mehr Platz im Stall (+ 100 %) und den Schweinen steht ganztĂ€gig ein Auslauf im Freien zur VerfĂŒgung. Alternativ können die Tiere im dauerhaft im Freiland gehalten werden. Die Stufe „Auslauf/Weide“ berĂŒcksichtigt nur Fleisch aus konventioneller Schweinemast.
  • Bio: Die Schweinehaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das Platzangebot entspricht etwa der Stufe „Auslauf/Weide“, dazu kommt u.a. die Verpflichtung zur FĂŒtterung mit Öko-Futter. Anders als in den vier anderen Stufen ist in der Stufe „Bio“ auch die Haltung der Ferkel gesondert geregelt (durch die Ökoverordnung). Produkte werden zusĂ€tzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.

Nichts geht ohne weitere EinschrĂ€nkung, denn maßgeblich fĂŒr die Angabe der Tierhaltungsform ist die sogenannte Mastphase der Schweine (ca. ab der 10. Lebenswoche bis zur Schlachtung).

Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastro

Euer Schnitzel wird wahrscheinlich teuer! 😼 Denn zum 1. Januar 2024 stieg die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent. Der ermĂ€ĂŸigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte im September 2023 leider keine Mehrheit im Bundestag mehr erhalten. Hintergrund fĂŒr die Steuersenkung in der Gastronomie war die Corona-Pandemie. Zum 1. Juli 2020 wurde die Reduzierung der Steuer daher befristet eingefĂŒhrt und mehrfach verlĂ€ngert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Neue Grenzwerte fĂŒr Trinkwasser

Ich trinke seit Jahren nur noch Wasser aus der Leitung – doch das bessere ist bekanntlich des Guten Feind. Daher soll unser Trinkwasser noch sauberer werden, denn seit Juni 2023 gilt eine neue europĂ€ische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers. Einige Grenzwerte werden damit verschĂ€rft oder neu eingefĂŒhrt. So gilt beispielsweise ab dem 12. Januar 2024 ein Grenzwert fĂŒr Bisphenol A und es folgt noch ein neuer Grenzwert fĂŒr Microcystin-LR (ab Januar 2026) und fĂŒr PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, hier mit stufenweiser EinfĂŒhrung ab Januar 2026 bzw. 2028). Ab 2028 sollen dann noch bereits bestehende Grenzwerte fĂŒr Arsen, Blei und Chrom verschĂ€rft werden.

Bereits jetzt wird der angesetzte Grenzwert fĂŒr Blei von maximal zehn Mikrogramm pro Liter (”g/L) von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel ĂŒberschritten. Entsprechend mĂŒssen die noch wenigen verbliebenen Bleirohre bis spĂ€testens zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da das Schwermetall auch in sehr niedrigen Mengen gesundheitsgefĂ€hrdend ist.

„Es bleibt also dabei. Leitungswasser ist in Deutschland eines der am strengsten regulierten Lebensmittel und daher flĂ€chendeckend von exzellenter QualitĂ€t.“ , sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW.

Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.

Pfandsammler wird es freuen und die MĂŒllberge, die weiter reduziert werden, auch. Denn ab sofort wird die geltende Einwegpfandpflicht von beispielsweise Saft und Wasser nun auch auf Milch, MilchmischgetrĂ€nke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das resultiert aus der jĂŒngsten Novelle des Verpackungsgesetzes. Wie ĂŒblich gilt auch hier ein Pfand von mindestens 25 Cent.

Die Einwegpfandpflicht gilt bereits seit 2003 fĂŒr viele Einwegverpackungen. Im Laufe der vergangenen Jahre wurde der Anwendungsbereich mehrfach ausgeweitet. Seit 2022 sind beispielsweise bereits alle Einweg-GetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff und alle GetrĂ€nkedosen pfandpflichtig. All das trĂ€gt dazu bei, AbfĂ€lle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Fazit:

Krass oder? Um ehrlich zu sein hatte ich bisher nur die 19 Umsatzsteuer in der Gastronomie auf dem Schirm, doch final sind es doch noch ein paar weitere Änderungen. Welche Informationen waren fĂŒr euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare. 

Euer Steven

Kommentare (4)
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