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TOP 💸 Das ändert sich 2024! Teil 2: Einkommen, Abgaben und Steuern

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natürlich, dass für euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 2: Einkommen, Abgaben und Steuern. Hier geht´s zum Teil 1 (Finanzen und Versicherungen) und hier zum Teil 3 (Verbraucherrecht).

Wie einige von euch ja bereits mitbekommen haben, steigen in 2024 nicht nur die Mindestgehälter für Azubis, sondern auch die Regelsätze beim Bürgergeld. Im Umkehrschluss werden Besserverdiener mehr zur Kasse gebeten, denn es gibt im neuen Jahr niedrigere Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld und steigende Beitragsbemessungsgrenzen. Was sich noch alles ändert im Bereich der Finanzen lest ihr in diesem Teil. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Mehr Bürgergeld

Ich muss zugeben, dass ich mich mit dem Thema Bürgergeld – zum Glück – noch nicht intensiver befassen musste. Wer jedoch auf Sozialhilfe bzw. das Bürgergeld angewiesen ist, wird ab Januar 2024 mehr Geld erhalten. Im Detail erhöhen sich die Beträge wie folgt:

  • alleinstehende Erwachsene erhalten 61 Euro mehr und dann 563 Euro pro Monat
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten dann 471 statt 420 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro statt 348 Euro
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag erhalten statt 318 nun 357 Euro

Derzeit beziehen in Deutschland mehr als 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Aus Sicht der Verbraucherzentralen fehle in der Neuregelung allerdings weiterhin eine Haushaltsenergiepauschale, um die hohe Strompreise abzufedern. Diese Pauschale sollte sich – eben analog zur Inflation – dynamisch am Strompreis orientieren.

Arbeitnehmer-Sparzulage – Verdoppelung der Einkommensgrenzen

Eifrige Sparer auch mit kleinen und mittleren Einkommen kennen die Arbeitnehmer-Sparzulage bereits. Im Jahr 2024 erhöhen sich hier die Einkommensgrenzen. Ledige können nun statt 17.900 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und Verheiratete statt 35.800 nun 80.000 Euro verdienen. Damit soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Menschen erweitern. Mit der Zulage unterstützt der Staat euch bei vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihr von vielen Arbeitgebern erhalten könnt. Die Zulage beträgt beim Bausparer neun Prozent von maximal 470 bzw. 940 Euro Sparsumme pro Jahr. Beim Fondssparen (was in den meisten Fällen zu empfehlen ist) sind es 20 Prozent von maximal 400 bzw. 800 Euro pro Jahr.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen – Mehrausgaben für Besserverdiener

The same procedure as every yearJames! – Wie auch bereits im letzten Jahr, steigt zum 01. Januar die Beitragsbemessungsgrenze. Dann müssen Besserverdiener mehr in Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einbezahlen. Die Grenze liegt bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung derzeit in den neuen Bundesländern bei monatlich 7.100 Euro und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro. Ab Januar 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze dann in den neuen Bundesländern auf dann 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat. Alles was jemand darüber hinaus verdient, müssen von diesem keine Abgaben abgeführt werden. 

Im Jahr 2024 müsst ihr dann auch für einen Rentenpunkt 45.358 Euro im Jahr verdienen. In 2023 lag dieser Wert noch bei 43.142 Euro. Diese Höhe entspricht dann auch dem so oft dargestellten Durchschnittsentgelt in Deutschland.

Betriebsrente – höherer Freibetrag bei Krankenversicherung

Bezieht ihr vielleicht schon eine Betriebsrente? Dann bezahlt ihr im kommenden Jahr weniger in die Krankenversicherung ein, denn statt bislang 169,75 Euro (West) und 164,50 Euro (Ost) steigt die Grenze zum 01. Januar 2024 auf 176,75 Euro (West) und 173,25 Euro (Ost). Erst Beträge, die über diese Grenzen hinausgehen, müssen in die Krankenversicherung einzahlen. 

Übrigens gilt der Freibetrag nur für pflichtversicherte Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sind. Seid ihr Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind, müsst ihr auf die volle Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Das Bildungspaket

Und noch eine kleine Erleichterung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Denn ab 2024 wird für den persönlichen Schulbedarf etwas draufgelegt: Etwa 12 Prozent mehr gibt es für Kugelschreiber, Blöcke, Füller und co. Die Förderung ist Teil der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Im Detail sieht es so aus:

Schulhalbjahr

Bis Ende 2023

ab 1. Januar 2024

  1. Halbjahr

116 Euro

130 Euro

  1. Halbjahr

  58 Euro

  65 Euro

Die Förderung kommt auch Kindern und Jugendlichen zugute, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente

Etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden vom folgenden Zuschlag profitieren. Denn wer bereits zwischen 2001 und 2018 ohne Unterbrechungen eine sogenannte Erwerbsminderungsrente bezogen hat, kann sich ab dem 1. Juli 2024 über einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent auf seine Rente einstellen. 

  • Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014: Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024
    Eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde sich also um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen.
  • Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018: Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024
    Eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde also um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.

Ihr müsst dafür übrigens nichts unternehmen, denn die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Ist dies positiv erfolgt, so erfolgt die Auszahlung dann ebenfalls automatisch.

Höherer Grundfreibetrag – mehr Geld für alle!

Der Grundfreibetrag – also der Betrag bis zu diesem ihr keine Einkommensteuer bezahlen müsst – steigt im kommenden Jahr erneut. Im Detail steigt dieser zum 1. Januar 2024 für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro und bei Verheirateten auf 23.208 Euro. Somit bleibt euch allen mehr „Netto“ vom „Brutto“.

Am oberen Ende der Skala steigen die Eckwerte für den Spitzensteuersatz von derzeit 62.827 Euro auf dann 66.779 Euro. Die Grenze der sogenannten „Reichensteuer“ bleiben gegenüber 2023 unverändert bei 277.825 Euro. Positiv zudem: Die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag erhöhen sich und dieser werden erst ab einer Jahressteuer von 18.130 Euro (statt bisher 17.543 Euro) fällig.

Höherer Mindestlohn

Das dürfte auch einige von euch treffen – besonders Minijobber erhalten ja häufig nur den Mindestlohnt. Dieser steigt ab dem 01. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf dann 12,41 Euro brutto pro Stunde. In diesem Zuge wird auch die Minijob-Obergrenze angepasst, denn diese steigt dann von bisher 520 Euro pro Monat  auf dann 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Wo der Minijob endet, beginnt der Midijob. Entsprechend wird auch die Übergangsgrenze angepasst. Diese Gleitzone liegt ab dem 01. Januar dann zwischen 538,01 Euro und maximal 2.000 Euro. Außerdem gibt es für Mitarbeitende in der Altenpflege mehr Urlaub: Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche haben dann 29 Tage Anspruch.

Mehr Förderung und Qualifizierungsgeld

Ab dem 01. April greift das sogenannte Gesetz zur Reform der Weiterbildung mit einer Reihe an Neuerungen. Zukünftigen Auszubildenden soll dann die Annahme von Ausbildungsplätzen in weiter entfernten Regionen durch einen Mobilitätszuschuss erleichtert werden. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es eine finanzielle Unterstützung für zwei Familienheimfahrten pro Monat.

Jugendliche, die sich noch nicht festgelegt haben, können durch ein Berufsorientierungspraktikum gefördert werden. Die Aufgabe wird von den Jobcentern übernommen, denn diese sollen die Jugendlichen bei der Berufsorientierung und beim Einstieg in eine Berufsausbildung gezielt unterstützen und begleiten.

Höhere Azubi-Mindestvergütung

Ihr startet in 2024 mit der Ausbildung? Dann könnt ihr euch direkt über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn das Bundesbildungsministerium hat bekanntgegeben, dass mindestens 649 Euro im Monat an Ausbildungsvergütung zu zahlen sind. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr sind ansteigende Erhöhungen vorgesehen. (18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag für das erste Ausbildungsjahr) 

Lehrjahr

Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung

1

649 Euro

2

766 Euro

3

876 Euro

4

909 Euro

Natürlich steht es euren Betrieben aber offen, dass diese noch etwas mehr bezahlen. Die meisten Tarifverträge legen entsprechend auch ein deutlich höheres Azubigehalt fest. Übrigens: Ihr könnt von eurem Betrieb, wenn dieser die jeweilige Mindestausbildungsvergütung nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, eine Nachzahlung fordern. Darüber hinaus drohen den Betrieben Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten von bis zu 5.000 Euro. 

Niedrigere Einkommensgrenzen für Anspruch auf Elterngeld

Es ging ja bereits öfter durch die Medien und final trifft es wohl die wenigsten von euch. Dennoch sei hier auch der Vollständigkeit halber erwähnt, dass Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 Euro (bisher 300.000 Euro) haben, diese Leistung auch beziehen können. Im folgenden Jahr soll dann der Wert noch einmal auf dann 175.000 Euro sinken. Alleinerziehende sollen weiterhin die Höhe von 250.000 Euro beibehalten können.

Eine weitere Änderung betrifft die Dauer des Elterngeldes, denn ab dem 01. April 2024 sollen Paare zusammen zwar bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes Elterngeld beziehen könne, jedoch geht das nur noch einen Monat parallel. Eine Ausnahme gibt es auch hier: Mehrlingsgeburten und Frühchen.

Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente steigt

Wer derzeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, kann ab 2024 mehr hinzuverdienen. Die sogenannte Mindesthinzuverdienstgrenze wird von 35.647,50 Euro auf 37.117,50 Euro Bruttojahresverdienst angehoben. Dieser Betrag bleibt anrechnungsfrei. Für Renten wegen voller Erwerbsminderung steigt der anrechnungsfreie Jahresverdienst von 17.823,75 Euro im Jahr 2023 auf 18.558,75 Euro im Jahr 2024 – also entsprechen der Hälfte der teilweisen Erwerbsminderung.

voraussichtlich 3,5 Prozent mehr Rente

Und noch einmal das Thema Rente, auch wenn viele von euch wohl noch weit davon entfernt sind. Ab dem 01. Juli 2024 wird es für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland voraussichtlich 3,5 Prozent mehr geben. So steht es zumindest im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Fazit:

Gar nicht mal so wenig, was sich allein im Bereich der Einkommen, der Steuern und abgaben im nächsten Jahr ändert. Dennoch war eine weitere Anpassung zu erwarten. Welche Informationen waren für euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.

Euer Steven

Kommentare (15)
    • 03.01.2024, 17:23

    Was vergessen…..ja sicher,nämlich das auch 10% Lohnerhöhung in diesem oder letzem Jahr, die von der Ampel erhöhten Steuern im Jahre 2024 nicht reichen !

    • @axduwe:
      Pssssssst. Vielleicht hat es der ein oder andere noch nicht bemerkt, dass „die Masse“ weniger und weniger Kaufkraft zur eigenen, freien Verfügung hat.

      • ganz normale Entwicklung. Das war ja schon die letzten 80 Jahre so. 😂

        gilt übrigens auch für Sparguthaben. selbst mit 10% Zins (in den 70ern), war man nie besser als die Inflation.

      • 03.01.2024, 18:46

      du sagst es🤑😞
      da kommt einem das kalte 🤮

      • 04.01.2024, 06:34

      10 % Lohnerhöhung ??? Soviel habe ich in 40 Arbeitsjahren noch nie bekommen 20 Cent in 2023 50 Cent jetzt in 2024 als Berufskraftfahrer mit Ausbildung

      • ich hab gar keine bekommen. 😂 Aber ja, tendenziell hinkt die Lohnsteigerung (wenn nicht den AG wechselt) immer der Inflation hinterher. Man möchte die italienische Spirale eben nicht mit drehen…

    • 03.01.2024, 19:54

    Danke für die Auflistung. Es gibt tatsächlich Sachen, die ich nicht auf dem Schirm hatte! 👍🏼

  • danke für die Übersicht des vielen Wissenswerten

    @dealdoktor kleiner Tipp: wie wäre es, wenn ihr in Teil 1 auch auf Teil 2 und 3 verlinkt und hier auch auf Teil 3?

    • 12.01.2024, 18:08

    Gutes hilft. War schon immer so. Ist aber auch nicht selbstverständlich. Danke, nicht nur für die Mühen.

    • 13.01.2024, 14:50

    Die Lohn- und Verteilungssituation war, ist, und bleibt ungerecht. Man sieht es auch wieder aktuell an den aktuellen Streiks und Lobbyaktionen. Wer mal wieder am lautesten brüllt und egoistisch anarchistische Blockadeaktionen zum Nachteil der Gesamtbevölkerung durchführt, dem wird etwas oder mehr in den Rachen geschoben. Gruppen mit wenig Lobby bleiben auf der Strecke.
    Anderseits wird Denen, die nichts zum Wohle der Gemeinschaft beitragen viel zu viel ins Portemonnaie geschenkt. Essen- und Kleiderbezugsscheine wären besser.
    So war es immer, so wird es bleiben.

    • 16.01.2024, 00:24

    echt sehr interessant, danke!

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