TOP đ¸ Das ändert sich 2024! Teil 5: Energie und Mobilität
Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert â sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen kĂśnnt, was 2024 alles anders wird â und hoffen natĂźrlich, dass fĂźr euch persĂśnlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. đ Heute in Teil 5: Energie und Mobilität. Hier gehtâs zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen), Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern), Teil 3 Verbraucherrecht und Teil 4 Ernährung.
Während in den ersten beiden Teilen primär Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. FĂśrderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Im vierten Teil zeigen wir, was sich im neuen Jahr alles im Bereich der Ernährung fĂźr euch ändert und im 5. und letzten Teil dreht sich alles um die Themen Energie und Mobilität. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! đ
Das Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft
Bereits am 1. Januar 2024 ist das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft getreten. Heià diskutiert regelt dieses Gesetz die energetischen Anforderungen an Heizungen und schreibt vor, dass bei dem Einbau einer neuen Heizung zukßnftig mindestens 65% der verwendeten Energie aus Erneuerbaren stammen mßssen. Der Nachweis dafßr soll von Heizungssachverständigen oder durch den Einbau bestimmter Heizungssysteme, die das GEG als zulässig beschreibt, erfolgen.
Bestehende Ăl- und Gasheizungen dĂźrfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Als erneuerbare Energieträger sind Ăźbrigens Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bio-Ăl, Holzpellets und Solarthermie zugelassen. AuĂerdem gilt sogenannte Umweltwärme (aus Luft, Erde oder Wasser) dazu, das ist das, was die Wärmepumpen nutzen, und natĂźrlich grĂźner Wasserstoff, Wärme aus Biogas, Bio-Ăl, Holzpellets oder Solarthermie.Â
Was zählt eigentlich als zulässige neue Heizung?
Dazu zählen beispielsweise elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen in besonders effizienten Gebäuden, Solarthermie, Biomasseheizungen, Heizungen mit Wasserstoff oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, die zusätzlich Gas-, Biomasse- oder Flßssigbrennstoffe nutzen.
Wann gilt das Gesetz?
Grundsätzlich gilt das Gesetz – wie eingangs erwähnt – fĂźr alle Neubauten bereits ab dem 1. Januar. Dennoch kann die Kommune auch einen kommunalen Wärmeplan aufstellen und dieser Gebiete fĂźr den Ausbau von klimafreundlichen Wärmenetzen ausweisen. Dann mĂźssen auch neue Heizungen in Bestandsgebäuden die Anforderungen des GEG erfĂźllen. Alle Ăźbrigen Standorte mĂźssen die Vorgaben ab spätestens Mitte 2026 in GroĂstädten oder ab Mitte 2028 in Gemeinden erfĂźllgen.
Geplante Verlängerung fßr Strom- und Gaspreisbremse fällt weg
VĂśllig unvorbereitet erreicht euch diese Info nicht, denn wir haben bereits in diesem Beitrag darĂźber informiert. Dennoch sei es hier der Vollständigkeit noch erwähnt, dass die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 ausgelaufen sind. die ursprĂźnglich vorgesehene Verlängerung der Bremsen bis Ende April 2024 wurden entsprechend doch nicht umgesetzt, da die Finanzierung nicht steht.Â
Liegt ihr aktuell ßber einem (Arbeits-)Preis von zwÜlf Cent pro Kilowattstunde bei Gas, 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom und 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei Fernwärme? Dann wird es hÜchste Zeit fßr einen Vergleich, denn mittlerweile braucht es die Preisbremsen ohnehin nicht mehr.
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- đ gilt auch fĂźr Neuverträge
- đľď¸ââď¸ Nur auf Tarife, welche unter der Preisbremse liegen
- đ¨âđŠâđŚâđŚ gilt pro Zählernummer, also mehrmals mĂśglich (wechselt fĂźr eure Familie/Freunde)
- â˝ gilt auch fĂźr Gewerbe oder Verein!
- â° Aktion gĂźltig bis auf Widerruf
Umsatzsteuer fßr Gas und Wärme steigt ab März
Aufgrund der Corona-Pandemie und der anschlieĂenden Inflation gab es in einigen Bereich Mehrwertsteuersenkungen. Diese werden nun schrittweise zurĂźckgefahren und entsprechend trifft dies auch Gas und Fernwärme. Ab März 2024 soll, so ein beschlossenes Gesetz des Bundestages, wieder der reguläre Satz von 19% greifen. Der Bundestag hat dem Gesetz und damit auch der vorzeitigen Absenkung bisher jedoch nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Habt den Ausgang also im Blick und gebt uns gerne einen Hinweis, wenn ihr genauere Informationen habt.
CO2-Preis steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne
Fossile Brennstoffe fßr die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, HeizÜl und Benzin sind ja bekanntlich von der Bundesregierung 2021 mit einem schrittweise erhÜhten CO2-Preis belegt. Dieser soll die Nutzung von klimafreundlichen Alternativen und natßrlich zum Energiesparen anregen. Beispiele hierfßr sind die Nutzung von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen zum Heizen oder eine Gebäudedämmung. Am 15.12.2023 hat der Bundestag beschlossen, dass ab dem 1. Januar fossile Brennstoffe mit einem Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 belastet werden.
Wie (fast immer) Ăźblich, geben die Unternehmen die hĂśheren Kosten an euch weiter. Entsprechend verteuern sich HeizĂśl um ca. 4,8 Cent pro Liter. Entsprechend bezahlt ihr bei einem Tankvorgang von 2.000 Litern 95⏠mehr als 2023. Die Kosten fĂźr Erdgas steigen um 0,36 Cent/kWh, womit eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh ca. 72 Euro mehr als 2023 bezahlt. Benzin verteuert sich um 4,3 Cent pro Liter und Diesel um 4,8 Cent pro Liter. Â
Der private Betrieb von Solar-Anlagen wird deutlich erleichtert
An dieser Stelle mÜchten wir zwar darauf hinweisen, dass die Installation von kleinen PV-Anlagen deutlich erleichtert werden soll, aber aufgrund der Komplexität nehmen wir das Thema in einem gesonderten Newsartikel auf. Fakt ist jedenfalls, dass mit dem beschlossenen Solarpaket I das vereinfachte Netzanschlussverfahren bereits fßr Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (Kilowatt Peak) statt den bisherigen 10,8 kWp gilt. Auch fßr Balkonkraftwerke wird die Anmeldung leichter, denn die Meldung beim Netzbetreiber fällt zukßnftig weg und die Eintragung im Marktstammdatenregister wird verschlankt.
Da sich aber die Regelungen verspäten und doch nicht – wie geplant – zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, fassen wir euch einfach in einem gesonderten Artikel alles Infos und geplanten Ănderungen zusammen.Â
Fazit:
Krass oder? Ich bin ehrlich: von den meisten Ănderungen in dem Bereich hatte ich bereits Kenntnis, aber meine Bubble ist auch etwas speziell. đ Welche Informationen waren fĂźr euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.Â
Euer Steven
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Anders formuliert: das Jahr 2024 wird sehr teuer werden. Aber keine Sorge: es wird noch schlimmer…………..
finde ich gerade nicht!? die Preisbremsen sind fĂźrn Poppes, Sprit ist deutlich gĂźnstiger als noch im November, der Wegfall der subvention bringt plĂśtzlich deutlich gĂźnstigere Autos und extreme Rabatte hervor, also gerade in dem Bereich merke ich nix.
@DealDoktor (Steven):
Selbstverständlich kannst du das fßr dich anders sehen,
Nur kurz angemerkt: ich bleibe zu 100% bei meiner Aussage/Meinung.
kannst du ja auch. đ
SteuererhĂśhungen durch die kalte KĂźche , nichts anderes ist das !!!!!
@axduwe:
durch die kalte KĂźche? ist das so eine Redensart? kenne nur kalte Progression
hab ich auch noch nie gehĂśrt. Ernährung war Ăźbrigens Teil 4 der Reihe. đ
Die nun massiv erhĂśhte COâ-Abgabe ist quasi auch eine versteckte MehrÂwertÂsteuer â ein wahrlich toller Coup der regierenden WolÂkenÂkuckucksÂheimer. âšď¸
du meinst jetzt die GroKo, die es eingefĂźhrt hatte? Oder die aktuelle Regierung, die sogar die Anhebung in 2023 noch ausgesetzt hatte?
@DealDoktor (Steven):
Die aktuelle massive ErhĂśhung war gemeint – nur so kann man den Kommentar sehen und lesen (meine Meinung). Zitat: Die nun (!) massiv erhĂśhte COâ-Abgabe…
@DealDoktor (Steven):
Na selbstverständlich meine ich die aktuelle Bundesregierung (wo siehst du auch sonst WolÂkenÂkuckucksÂheiÂmer?), wenn ich von eiÂner massiven ErhĂśhung spreche â diese erfolgte ja am am 15.12.23 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz, um an dem KTF-Irrsinn trotz der BVerfG-KlatÂsche wegen der widerrechtlich zweckÂentÂfremÂdeÂten Corona-MitÂtel in weÂsentÂliÂchen Teilen doch noch festhalten zu kĂśnÂnen.
Und ausgesetzt worden war die ErhĂśhung auch nur deshalb, weil sie merkÂÂten, daĂ sie sich mit der SankÂÂtioÂniÂtis selbst ein Loch ins Knie geÂschosÂsen hatten und beÂfĂźrchÂteÂten, die Leute wĂźrden weÂgen der enorm gestiegenen EnerÂÂgieÂÂpreise auf die BarÂriÂkaÂden geÂhen.
Danke fĂźr den ausfĂźhrlichen Beitrag!