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TOP 💾 Das Ă€ndert sich 2024! Teil 5: Energie und MobilitĂ€t

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich Ă€ndert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. TatsĂ€chlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von BeitrĂ€gen prĂ€sentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natĂŒrlich, dass fĂŒr euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsĂ€chlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 5: Energie und MobilitĂ€t. Hier geht’s zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen), Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern), Teil 3 Verbraucherrecht und Teil 4 ErnĂ€hrung.

WĂ€hrend in den ersten beiden Teilen primĂ€r Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. Förderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Im vierten Teil zeigen wir, was sich im neuen Jahr alles im Bereich der ErnĂ€hrung fĂŒr euch Ă€ndert und im 5. und letzten Teil dreht sich alles um die Themen Energie und MobilitĂ€t. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Das GebÀude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Bereits am 1. Januar 2024 ist das GebĂ€ude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft getreten. Heiß diskutiert regelt dieses Gesetz die energetischen Anforderungen an Heizungen und schreibt vor, dass bei dem Einbau einer neuen Heizung zukĂŒnftig mindestens 65% der verwendeten Energie aus Erneuerbaren stammen mĂŒssen. Der Nachweis dafĂŒr soll von HeizungssachverstĂ€ndigen oder durch den Einbau bestimmter Heizungssysteme, die das GEG als zulĂ€ssig beschreibt, erfolgen.

Bestehende Öl- und Gasheizungen dĂŒrfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Als erneuerbare EnergietrĂ€ger sind ĂŒbrigens Photovoltaik, WĂ€rme aus Biogas, Bio-Öl, Holzpellets und Solarthermie zugelassen. Außerdem gilt sogenannte UmweltwĂ€rme (aus Luft, Erde oder Wasser) dazu, das ist das, was die WĂ€rmepumpen nutzen, und natĂŒrlich grĂŒner Wasserstoff, WĂ€rme aus Biogas, Bio-Öl, Holzpellets oder Solarthermie. 

Was zÀhlt eigentlich als zulÀssige neue Heizung?

Dazu zĂ€hlen beispielsweise elektrische WĂ€rmepumpen, Stromdirektheizungen in besonders effizienten GebĂ€uden, Solarthermie, Biomasseheizungen, Heizungen mit Wasserstoff oder WĂ€rmepumpen-Hybridheizungen, die zusĂ€tzlich Gas-, Biomasse- oder FlĂŒssigbrennstoffe nutzen.

Wann gilt das Gesetz?

GrundsĂ€tzlich gilt das Gesetz – wie eingangs erwĂ€hnt – fĂŒr alle Neubauten bereits ab dem 1. Januar. Dennoch kann die Kommune auch einen kommunalen WĂ€rmeplan aufstellen und dieser Gebiete fĂŒr den Ausbau von klimafreundlichen WĂ€rmenetzen ausweisen. Dann mĂŒssen auch neue Heizungen in BestandsgebĂ€uden die Anforderungen des GEG erfĂŒllen. Alle ĂŒbrigen Standorte mĂŒssen die Vorgaben ab spĂ€testens Mitte 2026 in GroßstĂ€dten oder ab Mitte 2028 in Gemeinden erfĂŒllgen.

Geplante VerlĂ€ngerung fĂŒr Strom- und Gaspreisbremse fĂ€llt weg

Völlig unvorbereitet erreicht euch diese Info nicht, denn wir haben bereits in diesem Beitrag darĂŒber informiert. Dennoch sei es hier der VollstĂ€ndigkeit noch erwĂ€hnt, dass die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 ausgelaufen sind. die ursprĂŒnglich vorgesehene VerlĂ€ngerung der Bremsen bis Ende April 2024 wurden entsprechend doch nicht umgesetzt, da die Finanzierung nicht steht. 

Liegt ihr aktuell ĂŒber einem (Arbeits-)Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bei Gas, 40 Cent pro Kilowattstunde bei Strom und 9,5 Cent pro Kilowattstunde bei FernwĂ€rme? Dann wird es höchste Zeit fĂŒr einen Vergleich, denn mittlerweile braucht es die Preisbremsen ohnehin nicht mehr.

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Umsatzsteuer fĂŒr Gas und WĂ€rme steigt ab MĂ€rz

Aufgrund der Corona-Pandemie und der anschließenden Inflation gab es in einigen Bereich Mehrwertsteuersenkungen. Diese werden nun schrittweise zurĂŒckgefahren und entsprechend trifft dies auch Gas und FernwĂ€rme. Ab MĂ€rz 2024 soll, so ein beschlossenes Gesetz des Bundestages, wieder der regulĂ€re Satz von 19% greifen. Der Bundestag hat dem Gesetz und damit auch der vorzeitigen Absenkung bisher jedoch nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Habt den Ausgang also im Blick und gebt uns gerne einen Hinweis, wenn ihr genauere Informationen habt.

CO2-Preis steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne

Fossile Brennstoffe fĂŒr die Sektoren WĂ€rme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin sind ja bekanntlich von der Bundesregierung 2021 mit einem schrittweise erhöhten CO2-Preis belegt. Dieser soll die Nutzung von klimafreundlichen Alternativen und natĂŒrlich zum Energiesparen anregen. Beispiele hierfĂŒr sind die Nutzung von Elektrofahrzeugen, WĂ€rmepumpen zum Heizen oder eine GebĂ€udedĂ€mmung. Am 15.12.2023 hat der Bundestag beschlossen, dass ab dem 1. Januar fossile Brennstoffe mit einem Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 belastet werden.

Wie (fast immer) ĂŒblich, geben die Unternehmen die höheren Kosten an euch weiter. Entsprechend verteuern sich Heizöl um ca. 4,8 Cent pro Liter. Entsprechend bezahlt ihr bei einem Tankvorgang von 2.000 Litern 95€ mehr als 2023. Die Kosten fĂŒr Erdgas steigen um 0,36 Cent/kWh, womit eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh ca. 72 Euro mehr als 2023 bezahlt. Benzin verteuert sich um 4,3 Cent pro Liter und Diesel um 4,8 Cent pro Liter.  

Der private Betrieb von Solar-Anlagen wird deutlich erleichtert

An dieser Stelle möchten wir zwar darauf hinweisen, dass die Installation von kleinen PV-Anlagen deutlich erleichtert werden soll, aber aufgrund der KomplexitĂ€t nehmen wir das Thema in einem gesonderten Newsartikel auf. Fakt ist jedenfalls, dass mit dem beschlossenen Solarpaket I das vereinfachte Netzanschlussverfahren bereits fĂŒr Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (Kilowatt Peak) statt den bisherigen 10,8 kWp gilt. Auch fĂŒr Balkonkraftwerke wird die Anmeldung leichter, denn die Meldung beim Netzbetreiber fĂ€llt zukĂŒnftig weg und die Eintragung im Marktstammdatenregister wird verschlankt.

Da sich aber die Regelungen verspĂ€ten und doch nicht – wie geplant – zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, fassen wir euch einfach in einem gesonderten Artikel alles Infos und geplanten Änderungen zusammen. 

Fazit:

Krass oder? Ich bin ehrlich: von den meisten Änderungen in dem Bereich hatte ich bereits Kenntnis, aber meine Bubble ist auch etwas speziell. 😂 Welche Informationen waren fĂŒr euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare. 

Euer Steven

Kommentare (12)
  • Anders formuliert: das Jahr 2024 wird sehr teuer werden. Aber keine Sorge: es wird noch schlimmer…………..

    • 13.01.2024, 12:13

    Steuererhöhungen durch die kalte KĂŒche , nichts anderes ist das !!!!!

  • Die nun massiv erhöhte CO₂-Abgabe ist quasi auch eine versteckte Mehr­wert­steuer – ein wahrlich toller Coup der regierenden Wol­ken­kuckucks­heimer. â˜č

    • du meinst jetzt die GroKo, die es eingefĂŒhrt hatte? Oder die aktuelle Regierung, die sogar die Anhebung in 2023 noch ausgesetzt hatte?

      • @DealDoktor (Steven):
        Die aktuelle massive Erhöhung war gemeint – nur so kann man den Kommentar sehen und lesen (meine Meinung). Zitat: Die nun (!) massiv erhöhte CO₂-Abgabe…

      • @DealDoktor (Steven):

        Na selbstverstĂ€ndlich meine ich die aktuelle Bundesregierung (wo siehst du auch sonst Wol­ken­kuckucks­hei­mer?), wenn ich von ei­ner massiven Erhöhung spreche – diese erfolgte ja am am 15.12.23 mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz, um an dem KTF-Irrsinn trotz der BVerfG-Klat­sche wegen der widerrechtlich zweck­ent­frem­de­ten Corona-Mit­tel in we­sent­li­chen Teilen doch noch festhalten zu kön­nen.

        Und ausgesetzt worden war die Erhöhung auch nur deshalb, weil sie merk­­ten, daß sie sich mit der Sank­­tio­ni­tis selbst ein Loch ins Knie ge­schos­sen hatten und be­fĂŒrch­te­ten, die Leute wĂŒrden we­gen der enorm gestiegenen Ener­­gie­­preise auf die Bar­ri­ka­den ge­hen.

  • Danke fĂŒr den ausfĂŒhrlichen Beitrag!

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