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TOP 💾 Das Ă€ndert sich 2024! Teil 1: Finanzen und Versicherung

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich Ă€ndert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. TatsĂ€chlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von BeitrĂ€gen prĂ€sentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natĂŒrlich, dass fĂŒr euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsĂ€chlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 1: Finanzen und Versicherung. Hier geht’s zu Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern) und hier zu Teil 3 (Verbraucherrecht).

Wie einige von euch ja bereits mitbekommen haben, steigen in 2024 nicht nur die Preise fĂŒr die Kfz-Versicherung teils massiv, sondern auch die Sach- und Krankenversicherungen werden teurer. Doch welche Änderungen gibt es im nĂ€chsten Jahr bei den Themen Finanzen und Versicherung eigentlich noch? Das möchten wir euch im ersten Teil unserer 5-teiligen Serie darstellen. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Neues Recht der sozialen EntschÀdigung

Zum neuen Jahr wird das Recht der sozialen EntschĂ€digung umfassend neu geregelt. Zur Umsetzung wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen – das SGB XIV. UrsprĂŒnglich war das soziale EntschĂ€digungsrecht fĂŒr KriegsbeschĂ€digte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege gedacht – heute spielt jedoch die EntschĂ€digung der Opfer von Gewalttaten eine immer grĂ¶ĂŸere Rolle. Insgesamt soll durch die Neuregelung des SGB der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Im Detail sollen zum Beispiel Opfer psychischer oder sexueller Gewalt mehr UnterstĂŒtzung erhalten. UnabhĂ€ngig davon werden die EntschĂ€digungsleistungen in 2024 erhöht.

Kosten fĂŒr Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter

Alle Motorrad- und Autobesitzer unter euch haben es ja bereits mitbekommen – die PrĂ€mien fĂŒr Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Der Hauptgrund hierfĂŒr sind vor allem gestiegene Kosten fĂŒr Reparaturen durch die hohe Inflation. In der Branche gilt dabei ein Plus von mindestens zehn Prozent als durchschnittlich – bei Elektrofahrzeugen sind es teils bis zu 30 Prozent mehr. Aufgrund des harten Wettbewerbs wird es hier aber weiterhin gĂŒnstigere Angebote geben – schaut einfach regelmĂ€ĂŸig in unsere Vergleiche und Deals.

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„Die meisten VertrĂ€ge können bis zum 30. November jedes Jahres gekĂŒndigt werden“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen davon sind VertrĂ€ge, die sich nicht am Jahresende erneuern, sondern am Tag des tatsĂ€chlichen Abschlusses. Wie wir auch bereits öfter geschrieben haben, besteht bei einer Beitragserhöhung aber stets ein SonderkĂŒndigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Hausrat- oder GebÀudeversicherungen werden teurer

Bleiben wir bei den Versicherungen, denn auch die BeitrĂ€ge fĂŒr die Hausrat- oder GebĂ€udeversicherungen dĂŒrften im kommenden Jahr weiter steigen. Ein Grund sind die weiterhin hohen zu begleichenden Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Der Klimawandel und die neuen immer extremer werden Katastrophen werden zunehmend aber keine Entspannung in diesem Bereich bringen. ZusĂ€tzlich fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus. „Betroffene sollten ihre VersicherungsbeitrĂ€ge und KĂŒndigungsfristen im Blick halten und gegebenenfalls nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich den Anbieter wechseln“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Höhere Kosten fĂŒr die private Krankenversicherung (PKV) und steigender Zusatzbeitrag (GKV)

Seid ihr auch privat krankenversichert und habt derzeit Post von eurem Versicherer mit teils deutlichen Beitragserhöhungen erhalten? Kein Wunder, denn in der PKV werden die BeitrĂ€ge fĂŒr 2024 um durchschnittlich rund sieben Prozent steigen. 😼 Betroffen sind zwar nicht alle Versicherten, aber in einzelnen FĂ€llen kann die Steigerung sogar zweistellig ausfallen. Wenn das fĂŒr euch finanziell nicht mehr zu realisieren ist, dann habt ihr einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Außerdem solltet ihr ggf. eine RĂŒckkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) prĂŒfen, denn unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel ĂŒber die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen TĂ€tigkeit, ist ein Wechsel möglich. Ihr mĂŒsst hierzu aber in der Regel unter 55 Jahre alt sein.

Höhere BetrĂ€ge bei Entgeltumwandlung fĂŒr betriebliche Altersvorsorge

Mit steigender Inflation und teils enorm gestiegenen GehĂ€ltern steigt entsprechend auch die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel von derzeit 87.600 Euro auf dann 90.600 Euro pro Jahr. Hiermit Ă€ndern sich entsprechend natĂŒrlich auch die Grenzen fĂŒr die sozialabgaben- und steuerfreien BetrĂ€ge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei könnt ihr bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.

Insgesamt erhöht sich der maximale sozialabgabenfreie Anteil durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 292 auf 302 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil sogar von 584 auf 604 Euro monatlich. Euch interessiert das Thema? Dann schreibt es uns doch in die Kommentare und wir erstellen fĂŒr euch einen gesonderten Artikel darĂŒber.

Arbeitnehmer-Sparzulage – Verdoppelung der Einkommensgrenzen

Endlich gibt es eine positive Nachricht fĂŒr Sparerinnen und Sparer, denn im kommenden Jahr steigen die Einkommensgrenzen fĂŒr die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Ledigen von 17.900 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro. Damit soll sich theoretisch der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Menschen erhöhen.

Ziel der Zulage durch den Staat ist es, dass das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Form eines Bausparvertrags oder einer Vermögensbeteiligung wie einem Investmentfonds-Sparplan gefördert wird. Viele Arbeitgeber bieten VL an – fragt am besten einmal euren Arbeitgeber. Im Detail können Arbeitnehmer diese aus dem eigenen Nettogehalt aufstocken oder eben auch komplett selbst zahlen. Die Zulage betrĂ€gt beim VL-Bausparen neun Prozent von maximal 470 bzw. 940 Euro Sparsumme pro Jahr. Beim Fondssparen sind es 20 Prozent von maximal 400 bzw. 800 Euro pro Jahr.

Anhebung des monatlich pfÀndungsfreien Betrags

Zum 1. Juli 2024 erfolgt zudem die turnusmĂ€ĂŸige Anpassung der PfĂ€ndungsfreigrenze. Schuldnerinnen und Schuldner können dann mit einer spĂŒrbaren Erhöhung des Freibetrags rechnen. Die genaue Höhe wird jedoch erst im FrĂŒhjahr 2024 bekannt gegeben. Gesichert ist dabei eine Erhöhung der pfandfreien Grund- als auch die MehrbetrĂ€ge, zum Beispiel fĂŒr Unterhaltspflichten. Die neuen PfĂ€ndungsfreigrenzen mĂŒssen dann automatisch von Arbeitgebern bei LohnpfĂ€ndungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem PfĂ€ndungsschutzkonto beachtet werden.

Anhebung der Freigrenze fĂŒr private VerĂ€ußerungen

Die Grenze fĂŒr die Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten VerĂ€ußerungsgeschĂ€ften steigt ab 2024 von derzeit 600 € auf 1.000 €. Haben beide Ehegatten bei Zusammenveranlagung VerĂ€ußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu. 

Fazit:

Gar nicht mal so wenig, was sich allein im Bereich der Finanzen und Versicherungen im nĂ€chsten Jahr Ă€ndert. Dennoch war eine weitere Preissteigerung zu erwarten – und durch den weiterhin enormen Konkurrenzkampf könnt ihr natĂŒrlich zusĂ€tzlich sparen, wenn ihr gezielt wechselt. Außerdem lohnt es sich bei geringen Einkommen nun noch mehr zu sparen. Waren fĂŒr euch neue Informationen dabei? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.

Euer Steven

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