TOP 💸 Das ändert sich 2024! Teil 1: Finanzen und Versicherung
Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natürlich, dass für euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 1: Finanzen und Versicherung. Hier geht’s zu Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern) und hier zu Teil 3 (Verbraucherrecht).
Wie einige von euch ja bereits mitbekommen haben, steigen in 2024 nicht nur die Preise für die Kfz-Versicherung teils massiv, sondern auch die Sach- und Krankenversicherungen werden teurer. Doch welche Änderungen gibt es im nächsten Jahr bei den Themen Finanzen und Versicherung eigentlich noch? Das möchten wir euch im ersten Teil unserer 5-teiligen Serie darstellen. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂
Neues Recht der sozialen Entschädigung
Zum neuen Jahr wird das Recht der sozialen Entschädigung umfassend neu geregelt. Zur Umsetzung wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen – das SGB XIV. Ursprünglich war das soziale Entschädigungsrecht für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege gedacht – heute spielt jedoch die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten eine immer größere Rolle. Insgesamt soll durch die Neuregelung des SGB der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Im Detail sollen zum Beispiel Opfer psychischer oder sexueller Gewalt mehr Unterstützung erhalten. Unabhängig davon werden die Entschädigungsleistungen in 2024 erhöht.
Kosten für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter
Alle Motorrad- und Autobesitzer unter euch haben es ja bereits mitbekommen – die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Der Hauptgrund hierfür sind vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. In der Branche gilt dabei ein Plus von mindestens zehn Prozent als durchschnittlich – bei Elektrofahrzeugen sind es teils bis zu 30 Prozent mehr. Aufgrund des harten Wettbewerbs wird es hier aber weiterhin günstigere Angebote geben – schaut einfach regelmäßig in unsere Vergleiche und Deals.
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„Die meisten Verträge können bis zum 30. November jedes Jahres gekündigt werden“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen davon sind Verträge, die sich nicht am Jahresende erneuern, sondern am Tag des tatsächlichen Abschlusses. Wie wir auch bereits öfter geschrieben haben, besteht bei einer Beitragserhöhung aber stets ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden teurer
Bleiben wir bei den Versicherungen, denn auch die Beiträge für die Hausrat- oder Gebäudeversicherungen dürften im kommenden Jahr weiter steigen. Ein Grund sind die weiterhin hohen zu begleichenden Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Der Klimawandel und die neuen immer extremer werden Katastrophen werden zunehmend aber keine Entspannung in diesem Bereich bringen. Zusätzlich fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus. „Betroffene sollten ihre Versicherungsbeiträge und Kündigungsfristen im Blick halten und gegebenenfalls nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich den Anbieter wechseln“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.
Höhere Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) und steigender Zusatzbeitrag (GKV)
Seid ihr auch privat krankenversichert und habt derzeit Post von eurem Versicherer mit teils deutlichen Beitragserhöhungen erhalten? Kein Wunder, denn in der PKV werden die Beiträge für 2024 um durchschnittlich rund sieben Prozent steigen. 😮 Betroffen sind zwar nicht alle Versicherten, aber in einzelnen Fällen kann die Steigerung sogar zweistellig ausfallen. Wenn das für euch finanziell nicht mehr zu realisieren ist, dann habt ihr einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Außerdem solltet ihr ggf. eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) prüfen, denn unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, ist ein Wechsel möglich. Ihr müsst hierzu aber in der Regel unter 55 Jahre alt sein.
Höhere Beträge bei Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge
Mit steigender Inflation und teils enorm gestiegenen Gehältern steigt entsprechend auch die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel von derzeit 87.600 Euro auf dann 90.600 Euro pro Jahr. Hiermit ändern sich entsprechend natürlich auch die Grenzen für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei könnt ihr bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.
Insgesamt erhöht sich der maximale sozialabgabenfreie Anteil durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 292 auf 302 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil sogar von 584 auf 604 Euro monatlich. Euch interessiert das Thema? Dann schreibt es uns doch in die Kommentare und wir erstellen für euch einen gesonderten Artikel darüber.
Arbeitnehmer-Sparzulage – Verdoppelung der Einkommensgrenzen
Endlich gibt es eine positive Nachricht für Sparerinnen und Sparer, denn im kommenden Jahr steigen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Ledigen von 17.900 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro. Damit soll sich theoretisch der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Menschen erhöhen.
Ziel der Zulage durch den Staat ist es, dass das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Form eines Bausparvertrags oder einer Vermögensbeteiligung wie einem Investmentfonds-Sparplan gefördert wird. Viele Arbeitgeber bieten VL an – fragt am besten einmal euren Arbeitgeber. Im Detail können Arbeitnehmer diese aus dem eigenen Nettogehalt aufstocken oder eben auch komplett selbst zahlen. Die Zulage beträgt beim VL-Bausparen neun Prozent von maximal 470 bzw. 940 Euro Sparsumme pro Jahr. Beim Fondssparen sind es 20 Prozent von maximal 400 bzw. 800 Euro pro Jahr.
Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags
Fazit:
Gar nicht mal so wenig, was sich allein im Bereich der Finanzen und Versicherungen im nächsten Jahr ändert. Dennoch war eine weitere Preissteigerung zu erwarten – und durch den weiterhin enormen Konkurrenzkampf könnt ihr natürlich zusätzlich sparen, wenn ihr gezielt wechselt. Außerdem lohnt es sich bei geringen Einkommen nun noch mehr zu sparen. Waren für euch neue Informationen dabei? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.
Euer Steven
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finvesto bietet wohl kein Bonus, Startguthaben, kwk für vl Sparen ab 2024 an?
selbst einzahlen 33,34€ pro Monat und kassieren 6,66€ an Bonus. Auszahlung erfolgt dann nach 6 Jahren auf einen Schlag vom Staat. Gebühren p.a. 10,-€ in den ersten 7 Jahren. Danach 20,-€ p.a.
Eine Überlegung wert.
Nachtrag: 6,66€ monatlich, 80,-€ pro Jahr.
Interessante Übersicht👍👍
Die Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften erhöht sich zudem von 600,-€ auf 1.000,-€ ab 2024.
Interessant wenn Gewinne aus Kryptowährungen wie BTC und co. (Haltefrist weniger als 1 Jahr) erzielt wurden.
Wenigstens etwas Positives für 2024…
@KlofreundDante:
interessant Wusste ich nicht
@KlofreundDante:
Danke, habe ich mit ergänzt. Ich dachte immer das sei Teil des Wachstumschancengesetz und dieses wurde ja nie ratifiziert?! Oder habe ich das nicht bemerkt?
@Dealdoktor (Steven)
Hier sogar noch Regierungsentwurf vom 30.08.2023 mit Änderung im November 2023. Enthalten im Wachstumschancengesetz. Scheint wohl nun final zu sein ab VZ 2024.
Was wird nicht teurer? Danke an die Hampel.
@schmuggler: jawohl du Trampel
@bd37454: was willst du grüner Vogel? Geh und kleb dich auf die Straße.
@schmuggler: ich nix grüner Vogel und auch nix auf Straße kleben oder werfen. Aber du ein bisschen gaga?
@bd37454: sorry, mein Fehler. Hab deine Intelligenz überschätzt. Wer keine Sätze formulieren kann ist auch zu doof sich auf die Straße zu kleben…
@schmuggler: Hallo, Du bist ja ein ganz schlauer!
Aber was sollen die doofen Kommentare?
Wahrscheinlich kann der große Meister eh alles besser.
Das zeigt auch wie du andere abwertest.
@schmuggler:
Lass das sinnlose Bashing doch einfach sein. Ansonsten gibt’s durchaus andere Communitys, wo du deinen Schwachsinn abladen kannst. Wie du bemerkt hast, regelt das hier recht schnell die Community. 😉
schlimmer geht’s immer: und es wurde schlimmer 😔
ohne Worte was alles abgeht
Die Fahnenstange ist noch nicht erreicht…
ja. Ich weiß das 😞
ich frage mich, wohin das alles führen wird
schaut mal in den zweiten Teil, da gibts durchaus positive Dinge.
top
Also bei der bkk firmus bleibt der zusatzbeitrag stabil. Selbst schuld wer sich nicht traut zu wechseln
@archioptimik:
bei der Techniker bleibt er stand heute auch stabil
Danke für die Info, da bin ich 2024 also wie 2023 versichert!
@archioptimik: bei einem Wechsel muß leider vieles neu beantragt werden:
Heil- und Hilfsmittel, Pflegegeld usw.
@archioptimik:
Es ist auch immer eine Frage der Leistung der KK. Oder der Zusatzverträge – ich erhalte pro Jahr mehrere Hundert Euro zurück, den Vertrag gibt es bei einem Wechsel nicht unbedingt und bei einem Wechsel zurück zu meiner KK auch nicht mehr. 🙂
mich trifft es nicht aber ein wichtiger Sache haben wir vergessen. Das Mindestlohn erhöht sich auch auf 12,41€ und damit das Minijob auf 538€.Nur so weiter…..
nicht vergessen. kam nur im zweiten Teil der Serie. 😉
KK: jede Krankenkasse setzt ihre eigenen Schwerpunkte der Zusatzleistungen. Ist man gesund spielt es nicht so sehr die Rolle.
Brauch man aber gewisse Medikamente kann auch der Wechsel zur im Beitrag günstigeren Kasse sich schnell als teuer erweisen wenn die Kasse keine oder andere Rabattverträge mit Herstellern hat.
Oder auch, welche Vorsorge wird bezahlt und welcher Umfang ?
Gar nicht so leicht das wirklich alles abzuchecken.
Aber mit etablierten großen Kassen die nicht gerade derb über den durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegen, macht man nicht viel falsch.
Danke für die Übersicht! 👍🏼
Ich wüsste gerne mehr über die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Danke
@Dealdoctor ich würde gerne mehr über die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge erfahren. könnt ihr darüber einen Artikel schreiben?
gute Idee eigentlich. hatte ich mich jedenfalls schon einmal damit beschäftigt, aber nie einen Artikel gebracht. Ich rege es einmal an. 🙂
man wird nicht dümmer, danke!
Klasse Zusammenfassung 🙂
Vielen Dank für die Zusammenstellung.