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TOP 💸 Das ändert sich 2024! Teil 1: Finanzen und Versicherung

Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich ändert – sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. Tatsächlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von Beiträgen präsentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird – und hoffen natürlich, dass für euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsächlich Gutes bringen. 😊 Heute in Teil 1: Finanzen und Versicherung. Hier geht’s zu Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern) und hier zu Teil 3 (Verbraucherrecht).

Wie einige von euch ja bereits mitbekommen haben, steigen in 2024 nicht nur die Preise für die Kfz-Versicherung teils massiv, sondern auch die Sach- und Krankenversicherungen werden teurer. Doch welche Änderungen gibt es im nächsten Jahr bei den Themen Finanzen und Versicherung eigentlich noch? Das möchten wir euch im ersten Teil unserer 5-teiligen Serie darstellen. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! 🙂

Neues Recht der sozialen Entschädigung

Zum neuen Jahr wird das Recht der sozialen Entschädigung umfassend neu geregelt. Zur Umsetzung wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen – das SGB XIV. Ursprünglich war das soziale Entschädigungsrecht für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege gedacht – heute spielt jedoch die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten eine immer größere Rolle. Insgesamt soll durch die Neuregelung des SGB der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Im Detail sollen zum Beispiel Opfer psychischer oder sexueller Gewalt mehr Unterstützung erhalten. Unabhängig davon werden die Entschädigungsleistungen in 2024 erhöht.

Kosten für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter

Alle Motorrad- und Autobesitzer unter euch haben es ja bereits mitbekommen – die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Der Hauptgrund hierfür sind vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. In der Branche gilt dabei ein Plus von mindestens zehn Prozent als durchschnittlich – bei Elektrofahrzeugen sind es teils bis zu 30 Prozent mehr. Aufgrund des harten Wettbewerbs wird es hier aber weiterhin günstigere Angebote geben – schaut einfach regelmäßig in unsere Vergleiche und Deals.

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„Die meisten Verträge können bis zum 30. November jedes Jahres gekündigt werden“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen davon sind Verträge, die sich nicht am Jahresende erneuern, sondern am Tag des tatsächlichen Abschlusses. Wie wir auch bereits öfter geschrieben haben, besteht bei einer Beitragserhöhung aber stets ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Hausrat- oder Gebäudeversicherungen werden teurer

Bleiben wir bei den Versicherungen, denn auch die Beiträge für die Hausrat- oder Gebäudeversicherungen dürften im kommenden Jahr weiter steigen. Ein Grund sind die weiterhin hohen zu begleichenden Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Der Klimawandel und die neuen immer extremer werden Katastrophen werden zunehmend aber keine Entspannung in diesem Bereich bringen. Zusätzlich fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus. „Betroffene sollten ihre Versicherungsbeiträge und Kündigungsfristen im Blick halten und gegebenenfalls nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich den Anbieter wechseln“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Höhere Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) und steigender Zusatzbeitrag (GKV)

Seid ihr auch privat krankenversichert und habt derzeit Post von eurem Versicherer mit teils deutlichen Beitragserhöhungen erhalten? Kein Wunder, denn in der PKV werden die Beiträge für 2024 um durchschnittlich rund sieben Prozent steigen. 😮 Betroffen sind zwar nicht alle Versicherten, aber in einzelnen Fällen kann die Steigerung sogar zweistellig ausfallen. Wenn das für euch finanziell nicht mehr zu realisieren ist, dann habt ihr einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Außerdem solltet ihr ggf. eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) prüfen, denn unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, ist ein Wechsel möglich. Ihr müsst hierzu aber in der Regel unter 55 Jahre alt sein.

Höhere Beträge bei Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge

Mit steigender Inflation und teils enorm gestiegenen Gehältern steigt entsprechend auch die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel von derzeit 87.600 Euro auf dann 90.600 Euro pro Jahr. Hiermit ändern sich entsprechend natürlich auch die Grenzen für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Hierbei könnt ihr bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.

Insgesamt erhöht sich der maximale sozialabgabenfreie Anteil durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 292 auf 302 Euro monatlich, der steuerfreie Anteil sogar von 584 auf 604 Euro monatlich. Euch interessiert das Thema? Dann schreibt es uns doch in die Kommentare und wir erstellen für euch einen gesonderten Artikel darüber.

Arbeitnehmer-Sparzulage – Verdoppelung der Einkommensgrenzen

Endlich gibt es eine positive Nachricht für Sparerinnen und Sparer, denn im kommenden Jahr steigen die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Ledigen von 17.900 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und bei Verheirateten von 35.800 auf 80.000 Euro. Damit soll sich theoretisch der Kreis der Anspruchsberechtigten auf 13,8 Millionen Menschen erhöhen.

Ziel der Zulage durch den Staat ist es, dass das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Form eines Bausparvertrags oder einer Vermögensbeteiligung wie einem Investmentfonds-Sparplan gefördert wird. Viele Arbeitgeber bieten VL an – fragt am besten einmal euren Arbeitgeber. Im Detail können Arbeitnehmer diese aus dem eigenen Nettogehalt aufstocken oder eben auch komplett selbst zahlen. Die Zulage beträgt beim VL-Bausparen neun Prozent von maximal 470 bzw. 940 Euro Sparsumme pro Jahr. Beim Fondssparen sind es 20 Prozent von maximal 400 bzw. 800 Euro pro Jahr.

Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags

Zum 1. Juli 2024 erfolgt zudem die turnusmäßige Anpassung der Pfändungsfreigrenze. Schuldnerinnen und Schuldner können dann mit einer spürbaren Erhöhung des Freibetrags rechnen. Die genaue Höhe wird jedoch erst im Frühjahr 2024 bekannt gegeben. Gesichert ist dabei eine Erhöhung der pfandfreien Grund- als auch die Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltspflichten. Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen dann automatisch von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und -abtretungen sowie von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden.

Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungen

Die Grenze für die Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften steigt ab 2024 von derzeit 600 € auf 1.000 €. Haben beide Ehegatten bei Zusammenveranlagung Veräußerungsgewinne erzielt, steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu. 

Fazit:

Gar nicht mal so wenig, was sich allein im Bereich der Finanzen und Versicherungen im nächsten Jahr ändert. Dennoch war eine weitere Preissteigerung zu erwarten – und durch den weiterhin enormen Konkurrenzkampf könnt ihr natürlich zusätzlich sparen, wenn ihr gezielt wechselt. Außerdem lohnt es sich bei geringen Einkommen nun noch mehr zu sparen. Waren für euch neue Informationen dabei? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.

Euer Steven

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