TOP đž Das Ă€ndert sich 2024! Teil 3: Verbraucherrecht
Neues Jahr, neue Regeln: Wie eigentlich immer zu Jahresbeginn, gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 vieles, das sich Ă€ndert â sei es im Hinblick auf Steuern und Abgaben, beim Verbraucherrecht oder bei Energiethemen. TatsĂ€chlich gibt es diesmal so viele Neuerungen, dass wir beschlossen haben, dem Thema eine eigene kleine Serie zu widmen. Zum Jahresstart werden wir euch hier, nach Themen sortiert, eine Reihe von BeitrĂ€gen prĂ€sentieren, in denen ihr genau nachlesen könnt, was 2024 alles anders wird â und hoffen natĂŒrlich, dass fĂŒr euch persönlich die kommenden 12 Monate hauptsĂ€chlich Gutes bringen. đ Heute in Teil 3: Verbraucherrecht. Hier gehtâs zu Teil 1 (Finanzen und Versicherungen) und Teil 2 (Einkommen, Abgaben und Steuern).
WĂ€hrend in den ersten beiden Teilen primĂ€r Bezug auf euer Netto-Gehalt und finanzielle Mehrbelastungen bzw. Förderungen genommen wurde, dreht sich im dritten Teil alles um eure Rechte. Wir zeigen euch hier einmal auf, welche Möglichkeiten ihr zukĂŒnftig habt um eure Verbraucherrechte geltend zu machen. Haben wir trotz intensiver Recherche etwas vergessen? Dann schreibt uns das gerne in die Kommentare! đ
Starkes Mittel fĂŒr mehr Verbraucherschutz – Sammelklage
Fast unbemerkt ist bereits am 13.10.23 ein Gesetz in Kraft getreten, welches eure Rechte als Verbraucher massiv steigert. Hintergrund ist, dass durch das sogenannte Verbraucherdurchsetzungsgesetz (VDuG) die sogenannte Abhilfeklage als neue Form der Sammelklage eingefĂŒhrt wurde. Ab 2024 ist es demnach möglich, diese neue Klageart auch zu nutzen und ermöglicht somit Organisationen wie den Verbraucherzentralen, kollektiv Leistungen fĂŒr euch vor Gericht zu erstreiten. Wenn hier ĂŒber beispielsweise EntschĂ€digungen wegen FlugausfĂ€llen oder RĂŒckzahlungen wegen Preiserhöhungen aufgrund unwirksamer Klauseln gestritten wird, erhaltet ihr eine Teilzahlung ohne selbst einen Anwalt einschalten zu mĂŒssen. Ăbrigens: Bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mĂŒndlichen Verhandlungen könnt ihr euch im Klageregister auch nachtrĂ€glich noch eintragen lassen.
Eine Voraussetzung ist hier, dass sich mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher anschlieĂen bzw. betroffen sind.
âDigital Services Actâ (DSA)
Noch ein paar Wochen hin, dennoch passt es gut zu diesem Themengebiet: Ab dem 17. Februar gilt in der EU der sogenannte „Digital Services Act“ (DSA). Hintergrund und Ziel des DSA ist dabei, dass Grundregeln fĂŒr das Marktverhalten von digitalen DiensteÂanbietern geschaffen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Beschwerdemöglichkeiten erhalten. Es soll entsprechend noch leichter werden illegale Inhalte zu melden. AuĂerdem soll es bei fĂ€lschlicherweise erfolgten Löschungen oder Sperrung von Accounts stets eine BegrĂŒndung erfolgen.Â
Kommen wir zur Werbung, denn auch hier Ă€ndert sich einiges. ZukĂŒnftig darf diese nĂ€mlich nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Eure politische Ăberzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit darf demnach keinen Einfluss auf die angezeigte Werbung mehr haben. Zudem muss jegliche Werbung auf Online-Plattformen als solche gekennzeichnet werden und es muss ersichtlich sein, wer fĂŒr diese bezahlt hat.
Zum Schutz von MinderjĂ€hrigen mĂŒssen die Plattformen zukĂŒnftig besondere MaĂnahmen ergreifen, beispielsweise durch ein vollumfĂ€ngliches Verbot von zielgerichteter Werbung. Die Ăberwachung und Durchsetzung der Vorgaben des DSA ĂŒbernimmt dabei die EU-Kommission. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur als zentrale Beschwerdestelle fungieren.
Gesetz ĂŒber digitale MĂ€rkte (DMA)
Wir bleiben digital und ordnen das Marktgeschehen fĂŒr mehr Fairness neu. Ziel des Gesetztes ĂŒber digitale MĂ€rkte (DMA) soll nach den Willen der EU sein, dass die Marktmacht von wichtigen groĂen Unternehmen eingedĂ€mmt und zugunsten von mehr Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer verbessert wird. Es soll dabei erfasst werden, welche Dienste der groĂen Unternehmen von den neuen Pflichten erfasst sind – dies legt die EU-Kommission fest.Â
GroĂe und mĂ€chtige Firmen werden hierbei als sogenannte „Gatekeeper“ oder zu deutsch TorwĂ€chter bestimmt. Aktuell zĂ€hlen darunter die Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, der TikTok-Konzern ByteDance, Meta (Facebook und Instagram) und Microsoft. Bis spĂ€testens MĂ€rz 2024 mĂŒssen diese ihren neuen Pflichten nachkommen – als Beispiel zĂ€hlt darunter unter anderem die Möglichkeit, vorinstallierte Apps auf dem Smartphone zu löschen und freie Software installieren zu können. Zudem soll die sogenannte InteroperabilitĂ€t geschaffen werden – also die Ăffnung gegenĂŒber anderen Diensten. Beispielsweise muss WhatsApp von Meta dann mit anderen Messengerdiensten kommunizieren können, wenn diese Anbieter das wĂŒnschen.
Massenverfahren – BĂŒndelung Ă€hnlicher Klagen
Wenig ĂŒberraschend sind die Gerichte durch zahlreiche Klagen aktuell maĂlos ĂŒberlastet. ZukĂŒnftig soll durch das sogenannte Leitentscheidungsverfahren dem Bundesgerichtshof (BHG) eine Möglichkeit gegeben werden, wo Ă€hnlich gelagerte Rechtsfragen in einem sogenannten Massenverfahren zu klĂ€ren sind. Kurz: Einzelklagen werden zu einem Massenverfahren gebĂŒndelt. Sollte in einer Entscheidung daraus eine Revision eingelegt werden, kann der BGH das Verfahren als Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Das BGH kann sich folglich, unabhĂ€ngig von den weiteren Prozesshandlungen der Parteien, um die Rechtslage kĂŒmmern.Â
Hintergrund ist – wer hĂ€tte es gedacht – dass sich hĂ€ufig rechtliche Streitigkeiten in allen Verfahren gleichermaĂen stellen. Als Beispiel gilt hier der VW-Dieselskandal. Durch das neue Verfahren könnte ĂŒber Fragen höchstrichterlich entschieden werden und somit deutlich schneller Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen werden. Bisher erfolgte in einer etwaigen Revision hĂ€ufig eine auĂergerichtliche Einigung und diese wurde ohne Entscheidung zurĂŒckgenommen.
Fazit:
Gar nicht mal so wenig, was sich allein im Bereich des Verbraucherrechts im nĂ€chsten Jahr Ă€ndert, oder? Sicher kommt im Laufe des Jahres noch einiges dazu und auch die Umsetzung der Gesetze bleibt spannend. Welche Informationen waren fĂŒr euch ganz neu, oder hattet ihr alle Informationen schon? Dann schreibt es uns doch gerne in die Kommentare.
Euer Steven
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immer wieder was neues
ich finde so Rubriken was Ă€ndert sich im neuen Jahr wirklich gut selbst wenn es doppelt ist da dies bereits auf anderen Seiten steht . hier habe ich eine gute Zusammenfassung đ
Vielen Dank fĂŒr den Ăberblick. Man wird ĂŒberall mit Informationen ĂŒberhĂ€uft, dann hat man bei Euch eine Quelle zum Nachlesen đ
Ich sage gsnz artig DANKE. So einiges war mir nicht wirklich bekannt und deshalb haben wir ja den DocđŹđŹ
Vielen Dank auch von mir fĂŒr die, mittlerweile drei, Ăbersichten đ
Ich hoffe, dass auch irgendwann noch eine Ausweispflicht fĂŒr Domains und Emailkonten kommt
ja. Die Denic ist schön und gut, aber wenn sich da jeder mit Fakedaten hinterlegen kann, istâs sinnfrei.
danke fĂŒr den Ăberblick
vielen Dank
danke fĂŒr die Zusammenfassung
Gerade im Bereich von Internetshops und Internetauftritten, hier bei Zustimmung, Auswahl und Ablehnung von Datenbestimmung, Marketing Cookies ect. ist m.M. noch einiges im Argen.
Immer ist noch nicht einheitlich verbraucherfreundlich geregelt, welches die Grundeinstellung bei Akzeptanz ist. Es ist doch wirklich nicht schwer gesetzl. zu regeln, das alles abgelehnt wĂ€re und man aktiv Weiterem zustimmen mĂŒĂte !!
Das wĂŒrde ich wirklich Verbraucherschutz nennen !!
So ist man auf jeder Site gezwungen sich immer und immer wieder damit auseinander zu setzen.
Ein erster Schritt wÀre ja schon mal eine verpflichtende Darstellung und komfortable Abhandlung der Zustimmung/Ablehnung. der Tools.