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đŸ˜± Balkonkraftwerk – GesetzesĂ€nderung vereinfacht Installation

Nun ist es amtlich: zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung eurer Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR). Außerdem soll dann auch die NutzerfĂŒhrung im System modernisiert werden.

Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbĂŒrokratisch registriert werden. KĂŒnftig mĂŒssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fĂŒnf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche EntbĂŒrokratisierung bei der Registrierung, sagt Klaus MĂŒller, PrĂ€sident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesregierung hat sich als oberstes Ziel den Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung gesetzt. Dazu passend gibt es nun eine GesetzesĂ€nderung, die die Installation von Solaranlagen auf dem heimischen Balkon vereinfachen soll. Hier wurden Änderungen im Miet- und WohnungseigentĂŒmerrecht beschlossen. Besonders Menschen ohne ein eigenes Haus sollen kĂŒnftig einfacher eine kleine Solaranlage auf dem Balkon  anbringen können.

Doch wie soll das erreicht werden? In erster Linie sollen SteckersolargerĂ€te zur Stromerzeugung in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Hierzu zĂ€hlen bauliche VerĂ€nderungen, die von den Vermietern und WohnungseigentĂŒmergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Beispiele, die bereits dazugehören sind der Umbau fĂŒr Barrierefreiheit, E-MobilitĂ€t, Einbruchschutz und Telekommunikation. Das Gesetz rĂ€umt den Vermietern und WEGs dennoch ein Mitspracherecht bei der Anbringung von Balkonsolaranlagen ein. 

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Endlich weniger BĂŒrokratie

Bereits im August hatte das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den bĂŒrokratischen Aufwand fĂŒr die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduzieren soll. Hierzu zĂ€hlt u. a., dass zukĂŒnftig der Netzbetreiber nicht mehr ĂŒber die Anlage informiert werden muss. Weiterhin mĂŒssen weniger Angaben bei der Eintragung im Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind, gemacht werden.

Außerdem sollen zukĂŒnftig – auch offiziell – Balkonanlagen mit einem Schuko-Stecker erlaubt sein. Hier wurde bisher dazu gerade die Außensteckdose von einem Elektriker auf eine sogenannte Wieland-Steckdose umzurĂŒsten. Funfact: Ich kenne tatsĂ€chlich einen Bekannten, der sich diese Dose fĂŒr mehrere Hundert Euro einbauen lassen hat und damit final nur Probleme hatte. Der Elektriker hat dann wieder auf eine Schuko-Dose umgerĂŒstet, „weil das einfacher ist“. 

Wann kommen endlich die Änderungen fĂŒr 2024?

Wir hatten es bereits angeteasert, aber nun ist es leider RealitĂ€t geworden: Die neuen vereinfachten Regelungen fĂŒr Balkonkraftwerke verzögern sich. Eigentlich hatte das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Photovoltaik-Strategie fĂŒr 2024 gleich mehrere wichtige Änderungen fĂŒr Balkonkraftwerke festgelegt (welche zeigen wir euch gleich). Allerdings wurde die Abstimmung ĂŒber das Gesetz zur Steigerung der Solarenergie am dafĂŒr vorgesehenen 15. Dezember nicht verabschiedet. 

Doch welche Vereinfachungen sind eigentlich geplant?

Insgesamt sind einige Änderungen zu unserem Vorteil geplant. Welche das genau sind und was diese zur Folge haben, erklĂ€ren wir euch hier in aller KĂŒrze. Haben wir etwas vergessen? Dann schreibt es uns gerne in die Kommentare. 👌

  • Erhöhung der Maximalleistung auf 800 Watt

Bisher sind Balkonkraftwerke auf maximal 600 Watt begrenzt. Da aber hĂ€ufig zwei normale Module bereits deutlich ĂŒber 800 Watt leisten, findet ihr eine deutliche Begrenzung bei der Einspeisung statt. ZukĂŒnftig soll daher die zulĂ€ssige Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken statt 600 Watt auf 800 Watt betragen. Hier mĂŒsst ihr allerdings beachten, dass die Gesamtleistung eurer Anlage diese Grenze auch ĂŒberschreiten darf. Eingespeist werden dĂŒrfen nur 600 bzw. 800 Watt. Solltet ihr das nötige Budget mitbringen und noch mehr Autarkie wĂŒnschen, dann könnt ihr euch ggf. einen Akku anschauen.

  • TschĂŒss zur Registrierungspflicht

Sicher ist die Dunkelziffer hier recht hoch, dennoch mĂŒssen Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und bei eurem Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 2024 – also nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes – entfĂ€llt diese Pflicht. Interessant ist hierbei, dass einige Netzbetreiber bereits heute auf die Meldepflicht verzichten. Habt ihr Ă€hnliche Erfahrungen gesammelt?

  • Zulassung rĂŒckwĂ€rtsdrehender ZĂ€hler

Bisher bestand die Pflicht zur UmrĂŒstung eures ZĂ€hlers auf ein smartes Modell, wenn ihr ein Balkonkraftwerk installieren wolltet. Mit der GesetzesĂ€nderung ist dies nicht mehr notwendig. Dennoch sei hier erwĂ€hnt, dass der Austausch bestehender Ferraris-ZĂ€hler durch moderne ZweirichtungszĂ€hler empfohlen wird. Ewig hĂ€lt diese Regelung aber nicht, denn in den nĂ€chsten Jahren wird ohnehin in jedem Haushalt ein digitaler StromzĂ€hler zur Pflicht.

  • Schuko-Stecker-AnschlĂŒsse offiziell erlaubt

Habt ihr zufĂ€llig eine Wieland-Steckdose auf dem Balkon? Was, nie gehört? Kein Wunder, denn diese Dose ist quasi nirgends eingebaut und wurde fĂŒr Balkonkraftwerke empfohlen. Ein Verbot gab es also nie, dennoch gab es unter anderem Vermieter, die dies vorausgesetzt haben. ZukĂŒnftig wird es auch offiziell erlaubt sein die eigene Balkonanlage an die Schuko-Dose anzustecken, die ja (fast) jeder bereits auf dem Balkon hat.

[wichtg]Die Betrieb eurer Balkonsolaranlage ĂŒber einen Mehrfachstecker bleibt allerdings auch weiterhin untersagt.[/wichtig]

  • Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke fĂŒr Mieter

Weiter unten zeigen wir ja exemplarisch eine Klage eines Mieters fĂŒr den Betrieb der Balkonsolaranlage auf. ZukĂŒnftig werden die Rechte der Mieter weiter gesteigert und damit hoffentlich Konflikte zwischen Mietern und Vermietern stark reduziert. Hintergrund ist hier, dass mit der Änderung Stecker-Solaranlagen in den sogenannten Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden. Damit haben Mieter offiziell das Recht auf Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.

Dank Förderung gehen die Kosten gegen Null

Die Verbraucherzentrale NRW informiert in einer Infokampagne, dass sich Balkonkraftwerke und die Fördermaßnahmen diverser Kommunen besonders an Bewohnerinnen und Bewohner von Zwei- und MehrfamilienhĂ€usern richten. „Im Gegensatz zu großen Solaranlagen auf dem Hausdach können Privatpersonen die SteckersolargerĂ€te in den meisten FĂ€llen selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. 

Insgesamt seien Balkonkraftwerke mit Stecker eine sinnvolle und einfache Möglichkeit auch ohne eigene Immobilie die Energiewende voranzubringen und parallel Stomkosten zu sparen. Besonders bei gĂŒnstigen Anlagen – viele Top-Angebote haben wir ja auch bei uns – amortisiert sich die Anschaffung dank Förderung teilweise schon nach einem Jahr. Je nach Standort und Himmelsrichtung lassen sich mit einer Anlage etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen.

Mieter klagt erfolgreich fĂŒr Installation einer PV-Balkonanlage

Doch wie sehen die Änderungen in der Praxis aus? Hierzu können wir auf eine erfolgreiche Klage von zwei Wohnungsmietern berichten. Diese legten im August beim Amtsgericht Kiel eine Klage gegen ihre Hausverwaltung „Haus und Grund“ ein. Zuvor hatten diese mehrfach die Hausverwaltung um Erlaubnis gebeten ein Stecker-Solar-GerĂ€t auf ihrem Balkon anzubringen. Aus wenig nachvollziehbaren GrĂŒnden ab lehnte die Hausverwaltung dies aber seit November 2022 ab.

Doch nun erzielen die Mieter vor dem Kieler Amtsgericht einen Erfolg – sicher auch durch die UnterstĂŒtzung der Klage durch die Deutsche Umwelthilfe. Diese teilte mit, dass „Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjĂ€hriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben: Das Balkonkraftwerk darf angebracht werden.“ Laut Aussage der DUH sah diese die Mieter „mit unsachlichen und ĂŒberzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung“ konfrontiert. „Am Ende hat sich der lange Atem fĂŒr uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von ‚Haus & Grund Kiel‘ vollkommen haltlos waren“, so KlĂ€ger Matthias Weyland.

Fazit

Bei euch sind Balkonsolaranlagen ja absolut beliebt. Eigentlich auch klar, denn in Zeiten steigender Strompreise und lokaler Förderung kann sich ein SchnĂ€ppchen direkt mehrfach auszahlen. Außerdem sind die Anlagen kompakt, schnell angeschlossen und vor allem nachhaltig. WĂ€ren da nicht die Abweisungen der Hausverwaltungen (auch ich habe fĂŒr meine Anlage eine Absage erhalten). 

Doch nun sollen neue Regelungen und Gesetze Abhilfe schaffen – mit Erfolg. Was habt ihr bei der Installation eurer Anlage erlebt? Wie waren eure Erfahrungen? Oder haltet ihr gar nichts von diesen Balkonanlagen? Schreibt es uns in die Kommentare. Ach und bleibt bitte sachlich. 😉

Euer Steven

Kommentare (23)
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