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😱 Balkonkraftwerk – Gesetzesänderung vereinfacht Installation

Nun ist es amtlich: zum 1. April 2024 vereinfacht die Bundesnetzagentur die Registrierung eurer Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR). Außerdem soll dann auch die Nutzerführung im System modernisiert werden.

Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Bundesregierung hat sich als oberstes Ziel den Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung gesetzt. Dazu passend gibt es nun eine Gesetzesänderung, die die Installation von Solaranlagen auf dem heimischen Balkon vereinfachen soll. Hier wurden Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Besonders Menschen ohne ein eigenes Haus sollen künftig einfacher eine kleine Solaranlage auf dem Balkon  anbringen können.

Doch wie soll das erreicht werden? In erster Linie sollen Steckersolargeräte zur Stromerzeugung in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Hierzu zählen bauliche Veränderungen, die von den Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Beispiele, die bereits dazugehören sind der Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Das Gesetz räumt den Vermietern und WEGs dennoch ein Mitspracherecht bei der Anbringung von Balkonsolaranlagen ein. 

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Endlich weniger Bürokratie

Bereits im August hatte das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den bürokratischen Aufwand für die Besitzer der Mini-Solaranlagen reduzieren soll. Hierzu zählt u. a., dass zukünftig der Netzbetreiber nicht mehr über die Anlage informiert werden muss. Weiterhin müssen weniger Angaben bei der Eintragung im Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind, gemacht werden.

Außerdem sollen zukünftig – auch offiziell – Balkonanlagen mit einem Schuko-Stecker erlaubt sein. Hier wurde bisher dazu gerade die Außensteckdose von einem Elektriker auf eine sogenannte Wieland-Steckdose umzurüsten. Funfact: Ich kenne tatsächlich einen Bekannten, der sich diese Dose für mehrere Hundert Euro einbauen lassen hat und damit final nur Probleme hatte. Der Elektriker hat dann wieder auf eine Schuko-Dose umgerüstet, „weil das einfacher ist“

Wann kommen endlich die Änderungen für 2024?

Wir hatten es bereits angeteasert, aber nun ist es leider Realität geworden: Die neuen vereinfachten Regelungen für Balkonkraftwerke verzögern sich. Eigentlich hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Photovoltaik-Strategie für 2024 gleich mehrere wichtige Änderungen für Balkonkraftwerke festgelegt (welche zeigen wir euch gleich). Allerdings wurde die Abstimmung über das Gesetz zur Steigerung der Solarenergie am dafür vorgesehenen 15. Dezember nicht verabschiedet. 

Doch welche Vereinfachungen sind eigentlich geplant?

Insgesamt sind einige Änderungen zu unserem Vorteil geplant. Welche das genau sind und was diese zur Folge haben, erklären wir euch hier in aller Kürze. Haben wir etwas vergessen? Dann schreibt es uns gerne in die Kommentare. 👌

  • Erhöhung der Maximalleistung auf 800 Watt

Bisher sind Balkonkraftwerke auf maximal 600 Watt begrenzt. Da aber häufig zwei normale Module bereits deutlich über 800 Watt leisten, findet ihr eine deutliche Begrenzung bei der Einspeisung statt. Zukünftig soll daher die zulässige Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken statt 600 Watt auf 800 Watt betragen. Hier müsst ihr allerdings beachten, dass die Gesamtleistung eurer Anlage diese Grenze auch überschreiten darf. Eingespeist werden dürfen nur 600 bzw. 800 Watt. Solltet ihr das nötige Budget mitbringen und noch mehr Autarkie wünschen, dann könnt ihr euch ggf. einen Akku anschauen.

  • Tschüss zur Registrierungspflicht

Sicher ist die Dunkelziffer hier recht hoch, dennoch müssen Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und bei eurem Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 2024 – also nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes – entfällt diese Pflicht. Interessant ist hierbei, dass einige Netzbetreiber bereits heute auf die Meldepflicht verzichten. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gesammelt?

  • Zulassung rückwärtsdrehender Zähler

Bisher bestand die Pflicht zur Umrüstung eures Zählers auf ein smartes Modell, wenn ihr ein Balkonkraftwerk installieren wolltet. Mit der Gesetzesänderung ist dies nicht mehr notwendig. Dennoch sei hier erwähnt, dass der Austausch bestehender Ferraris-Zähler durch moderne Zweirichtungszähler empfohlen wird. Ewig hält diese Regelung aber nicht, denn in den nächsten Jahren wird ohnehin in jedem Haushalt ein digitaler Stromzähler zur Pflicht.

  • Schuko-Stecker-Anschlüsse offiziell erlaubt

Habt ihr zufällig eine Wieland-Steckdose auf dem Balkon? Was, nie gehört? Kein Wunder, denn diese Dose ist quasi nirgends eingebaut und wurde für Balkonkraftwerke empfohlen. Ein Verbot gab es also nie, dennoch gab es unter anderem Vermieter, die dies vorausgesetzt haben. Zukünftig wird es auch offiziell erlaubt sein die eigene Balkonanlage an die Schuko-Dose anzustecken, die ja (fast) jeder bereits auf dem Balkon hat.

[wichtg]Die Betrieb eurer Balkonsolaranlage über einen Mehrfachstecker bleibt allerdings auch weiterhin untersagt.[/wichtig]

  • Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter

Weiter unten zeigen wir ja exemplarisch eine Klage eines Mieters für den Betrieb der Balkonsolaranlage auf. Zukünftig werden die Rechte der Mieter weiter gesteigert und damit hoffentlich Konflikte zwischen Mietern und Vermietern stark reduziert. Hintergrund ist hier, dass mit der Änderung Stecker-Solaranlagen in den sogenannten Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden. Damit haben Mieter offiziell das Recht auf Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.

Dank Förderung gehen die Kosten gegen Null

Die Verbraucherzentrale NRW informiert in einer Infokampagne, dass sich Balkonkraftwerke und die Fördermaßnahmen diverser Kommunen besonders an Bewohnerinnen und Bewohner von Zwei- und Mehrfamilienhäusern richten. „Im Gegensatz zu großen Solaranlagen auf dem Hausdach können Privatpersonen die Steckersolargeräte in den meisten Fällen selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. 

Insgesamt seien Balkonkraftwerke mit Stecker eine sinnvolle und einfache Möglichkeit auch ohne eigene Immobilie die Energiewende voranzubringen und parallel Stomkosten zu sparen. Besonders bei günstigen Anlagen – viele Top-Angebote haben wir ja auch bei uns – amortisiert sich die Anschaffung dank Förderung teilweise schon nach einem Jahr. Je nach Standort und Himmelsrichtung lassen sich mit einer Anlage etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen.

Mieter klagt erfolgreich für Installation einer PV-Balkonanlage

Doch wie sehen die Änderungen in der Praxis aus? Hierzu können wir auf eine erfolgreiche Klage von zwei Wohnungsmietern berichten. Diese legten im August beim Amtsgericht Kiel eine Klage gegen ihre Hausverwaltung „Haus und Grund“ ein. Zuvor hatten diese mehrfach die Hausverwaltung um Erlaubnis gebeten ein Stecker-Solar-Gerät auf ihrem Balkon anzubringen. Aus wenig nachvollziehbaren Gründen ab lehnte die Hausverwaltung dies aber seit November 2022 ab.

Doch nun erzielen die Mieter vor dem Kieler Amtsgericht einen Erfolg – sicher auch durch die Unterstützung der Klage durch die Deutsche Umwelthilfe. Diese teilte mit, dass „Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben: Das Balkonkraftwerk darf angebracht werden.“ Laut Aussage der DUH sah diese die Mieter „mit unsachlichen und überzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung“ konfrontiert. „Am Ende hat sich der lange Atem für uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von ‚Haus & Grund Kiel‘ vollkommen haltlos waren“, so Kläger Matthias Weyland.

Fazit

Bei euch sind Balkonsolaranlagen ja absolut beliebt. Eigentlich auch klar, denn in Zeiten steigender Strompreise und lokaler Förderung kann sich ein Schnäppchen direkt mehrfach auszahlen. Außerdem sind die Anlagen kompakt, schnell angeschlossen und vor allem nachhaltig. Wären da nicht die Abweisungen der Hausverwaltungen (auch ich habe für meine Anlage eine Absage erhalten). 

Doch nun sollen neue Regelungen und Gesetze Abhilfe schaffen – mit Erfolg. Was habt ihr bei der Installation eurer Anlage erlebt? Wie waren eure Erfahrungen? Oder haltet ihr gar nichts von diesen Balkonanlagen? Schreibt es uns in die Kommentare. Ach und bleibt bitte sachlich. 😉

Euer Steven

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