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Darlehensgebühr bei Bausparkassen nicht rechtens: Bausparer können Gebühren zurückholen

Darlehensgebühren, die mit Auszahlung von Bauspardarlehen im Jahr 2013 fällig und berechnet wurden, können jetzt nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn man hat verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen. Für Bauspardarlehen nach 2014 besteht die Möglichkeit zur Rückforderung der Gebühren nach wie vor.

Dass ihr hier bei DealDoktor täglich konkrete Schnäppchen präsentiert bekommt, wisst ihr. Oft gibt es aber auch kompliziertere Sachverhalte wie z.B. gesetzliche Neuregelungen, bei denen es sich richtig lohnen kann, gut informiert zu sein. Hierfür wird euch Rechtsanwalt Matthias Schwab an dieser Stelle und in künftigen juristischen Gastbeiträgen informieren.

In seiner aktuellen Entscheidung (vgl. BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15) hat der BGH entschieden, dass die in den AGBs zahlreicher Bausparer enthaltene sog. Darlehensgebühr, wonach bei Auszahlung des Darlehens eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme fällig wird, Bausparer unangemessen benachteiligt. Das Urteil hat in der Praxis erhebliche Bedeutung: Bausparer können gezahlte Darlehensgebühren von den Bausparkassen zurückverlangen.

Darlehensgebühr hat keine vertragliche Gegenleistung

Zur Begründung hat der BGH ausgeführt, dass mit der von den Bausparkassen erhobenen Gebühr keine konkrete vertragliche Gegenleistung bepreist wird. Vielmehr dient die Gebühr der Abgeltung von Verwaltungsaufwand, der für Tätigkeiten der Bausparkassen im Zusammenhang mit den Bauspardarlehen anfällt. Rein innerbetriebliche Leistungen sind vom Kunden jedoch nicht zu erstatten. Vereinfacht ausgedrückt gibt es daher keine Rechtsgrundlage für die Gebühr.

Betroffene Bausparer sollten daher dringend die mit den Bausparkassen geschlossenen Verträge überprüfen bzw. überprüfen lassen. Die Chance, dass in den Verträgen die Darlehensgebühr erhoben wurde, ist sehr hoch, da in der Vergangenheit fast alle Bausparkassen ihren Kunden die gesonderte Gebühr berechnet haben. Je nach Höhe des Darlehensbetrages kann die Darlehensgebühr einen stattlichen Betrag erreichen.

Die Klausel im gegenständlichen Bausparvertrag lautete wie folgt:

10 Darlehensgebühr:
Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr In Höhe von 2 % des Bauspardarlehens – bei der Wahl gemäß § 9 Abs. 3 vor Abzug des Disagios – fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).

Die Bausparsumme betrug im konkreten Fall „nur“ 13.000 €. Unter Berücksichtigung der Darlehensgebühr von 2% wurde dem Bausparer eine Gebühr in Höhe von 260€ berechnet. Bei einer beispielhaften Bausparsumme von 100.000€ wären hier aber schon 2.000€ Gebühr fällig gewesen, die man sich als Bausparer nun zurückholen kann.

Jetzt aktiv werden – Eile ist geboten

Hinsichtlich der Rückforderung ist ggf. Eile geboten. Bausparer sollten daher umgehend aktiv werden:

Darlehensgebühren, die mit Auszahlung von Bauspardarlehen im Jahr 2013 fällig und berechnet wurden, verjähren mit Ablauf des Jahres 2016. Um diese Ansprüche sicher vor der Verjährung zu schützen, müssten verjährungshemmende Maßnahmen bis zum Ablauf des 31.12.2016 ergriffen werden. Bausparer sollten die Bausparkassen daher zur umgehenden Rückzahlung der Gebühren auffordern bzw. von den Bausparern verlangen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Doch auch Darlehensgebühren, die bei vor dem Jahr 2013 ausgezahlten Bauspardarlehen berechnet wurden, können ggf. noch durchgesetzt werden. Der Verjährungsbeginn kann ausnahmsweise bei Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben sein, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage besteht, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für die Klageerhebung ausreichenden Maß einzuschätzen vermag. Demnach sind nur solche Rückzahlungsansprüche verjährt, bei denen die Beanspruchung der Darlehensgebühr mit Auszahlung des Bauspardarlehens vor dem Jahr 2006 oder im Jahr 2006 vor mehr als 10 Jahren erfolgte, sofern innerhalb der absoluten kenntnisunabhängigen 10-jährigen Verjährungsfrist keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden.

Download: Mustertext für Anschreiben an Bausparkassen

Zum Anschreiben an eure Bausparkasse habe ich anbei einen Mustertext vorbereitet, der euch den Vorgang einfacher machen sollte. Einfach eure Verträge prüfen und sowohl Briefkopf als auch und die im Text gelb markierten Bereiche anpassen. Ich bin gespannt auf eure Fragen und Kommentare.

bausparer-darlehensgebuehr-word-icon


matthias-schwabRechtsanwalt Matthias Schwab ist tätig in der Kanzlei DSSD in Neustadt (Weinstraße). Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist überwiegend auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts und des Strafrechts tätig und verfügt – auch auf Grund seiner großen Erfahrung – darüber hinaus über tiefgreifende Kenntnisse im Mietrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht sowie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Weiterhin beschäftigt er sich mit Fragen rund um das Reiserecht sowie das IT-Recht, in dem er Mandanten zum Beispiel bei Abmahnungen berät.

Kommentare (14)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 23.11.2016, 07:05

    Die Abschlussgebühr ist rechtens, lediglich die Darlehensgebür nach Zuteilung und in Anspruchnahme des Bauspardarlehens nicht.

  • Alle Kommentare

    • 22.11.2016, 23:12

    Hallo, ich habe 2012 einen Bausparvertrag bei der Deutschen Bank abgeschlossen. Die haben gleich am Anfang 800,00 € Bearbeitungsgebühr eingenommen. Vertrag läuft noch weiter. Weiß jemand, ob der Beschluss vom BGH auch in meinem Fall gilt?

    • 23.11.2016, 00:07

    Ist hier die Abschlüssgebühr von 1% der Abschlusssumme gemeint?

    • 23.11.2016, 00:21

    wäre interessant zu wissen

    • 23.11.2016, 06:36

    Es geht nicht um die Abschluß Gebühr!!!!!!

    • 23.11.2016, 07:05

    Die Abschlussgebühr ist rechtens, lediglich die Darlehensgebür nach Zuteilung und in Anspruchnahme des Bauspardarlehens nicht.

    • 23.11.2016, 07:18

    Ja genau, #Turic82.

    • 23.11.2016, 07:19

    Danke für die Antworten.

    • 23.11.2016, 07:47

    Mal sehen, ob BHW jetzt auch zurückzahlt. Bis jetzt haben die sich auch durch ihren Ombudsmann gedrückt.

    • 23.11.2016, 10:38

    Vielen Dank für die Antworten, hab nicht so viel Glück dann gehabt!!! Grüße

    • 02.12.2016, 12:46

    Ich habe kürzlich (08/16) eine Darlehensgebühr in Höhe von 277€ (1,5%) für ein in Anspruch genommenes Bauspardarlehen zahlen müssen. Mein Rückforderungschreiben vom 09.11.2016 an die DEBEKA Bausparkasse blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet, trotz einer gesetzten Frist bis zum 25.11.2016. Gibt’s es bereits Erfahrungen anderer Bausparer bezüglich Reaktionen ihrer Bausparkassen auf eventuelle Forderungsschreiben?

    Liebe Grüße

    • 10.12.2016, 16:10

    Das BHW lässt sich noch Zeit, das Urteil vom 08.11.2016 liege in seiner Urteilsbegründung noch nicht vor. Die will BHW noch abwarten und dann die Einzelfallprüfung beginnen. Sollen Sie, die zu erstattende Gebühr ist ja zu verzinsen. Habe ein Schreiben von denen erhalten, das wohl alle Antragsteller bekommen haben. Mal abwarten. Ich warte schon zwei Jahre!

    • 22.01.2017, 10:23

    BHW braucht wieder mal noch Zeit, obwohl auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde, machen sie die jetzt. Behaupten in dem Urteil stünde nichts von 10-jähringer Verjährung. Muss man wohl noch abwarten. Aber die müssen ja ihre Schulden mit 5 % verzinsen. Wo kriegt man die sonst noch?

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