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Stromanbieter BEV insolvent: Was wird aus meinem Bonus? Fragen + Antworten

30.06.2019: Die BEV verschickte in den letzten Wochen und Monaten die Schlussrechnungen, was dabei auffällt: Sofortbonus und Neukundenbonus tauchen oft nicht auf, nämlich nur genau dann, wenn man mindestens drei beziehungsweise zwölf Monate Kunde beim Stromanbieter war. Da die Insolvenz aber nicht einer Kündigung des Kunden gleichzusetzen ist, kann man sicherlich bestreiten, ob das so korrekt ist, allerdings lohnt es sich auch nicht, die Boni einzuklagen, da bei der BEV kaum was zu holen sein soll. Solltet ihr aber laut Rechnung eine Nachzahlung leisten müssen, so empfiehlt es sich, auf die Boni zu bestehen und diese mit der offenen Nachzahlung zu verrechnen, also davon abzuziehen und entsprechend weniger zu überweisen.

Ein kleiner Schock geht durch die Energiebranche. Der bayerische Energieversorger BEV Energie hat überraschend Insolvenz angemeldet. Das gab das Amtsgericht München heute bekannt. BEV Energie war zuerst durch sehr gute Preise im Strom- und Gasbereich aufgefallen und überzeugte damit auch viele von euch. Zuletzt fiel die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft jedoch nur noch negativ auf. Ob ausstehende Boni oder Guthaben überhaupt noch ausgezahlt werden (können), ist bisher unbekannt. Sehr wahrscheinlich muss man sein Geld abschreiben. Sobald es dazu neue Informationen gibt, werde ich euch hier informieren.

BEV Energie insolvent

Die „WirtschaftsWoche“ berichtete, dass die BEV mit zu hohen Kündigungsquoten zu kämpfen hatte, daher gab es in der Vergangenheit teils heftige Preiserhöhungen und demnach auch viele Beschwerden von Kunden. Aktuell sind wohl ca. 500.000 Kunden von der Insolvenz betroffen.

Informationsseite bereits eingerichtet

Preiserhöhungen von über 100% sowie sehr viele Beschwerden über nicht oder verspätet ausgezahltes Guthaben bzw. Boni führten zuletzt sogar dazu, dass Verivox und Check24 den Energieversorger aus dem Vergleich nahmen. Verivox schrieb uns dazu bereits vor einigen Wochen auf Nachfrage zu diversen unlauteren Praktiken von BEV:

Die Handlungen der einzelnen Anbieter haben wird ständig im Blick und jede Kundeninformation wird von uns wahrgenommen sodass wir ständig auf dem Laufenden sind. Die Vertriebspartnerschaft sowie Kooperationen und Kampagnen zwischen Verivox und der BEV Energie wurden im Dezember 2018 eingestellt. Die Tarife werden nicht mehr in den Tarifempfehlungen dargestellt. […] Beschwerden und Reklamationen unserer Kunden, die über uns zur BEV gewechselt sind, werden wie immer im Rahmen unserer Möglichkeiten geklärt. Der Geschäftsbetrieb der BEV Energie ist uneingeschränkt aktiv. Weitere Informationen liegen nicht vor. Selbstverständlich geben wir alle Informationen, die wir von Kunden erhalten, an unseren Vertrieb und die Unternehmenskommunikation weiter, damit jedes Anliegen überprüft werden kann.

Mittlerweile ist auch schon der Tarifvergleich auf der BEV-Webseite deaktiviert und wird „überarbeitet“. Es ist auch bereits eine Info-Webseite live, dessen FAQs ich euch einfach mal kopiert habe:

    • Kommunikation
      Aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind sämtliche Kommunikationskanäle der BEV überlastet. Deshalb können Anfragen derzeit nicht beantwortet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
    • Wie ist der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens?
      Die BEV hat beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – hat daraufhin einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 1513 IN 219/19).
    • Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet?
      Das Amtsgericht München – Abteilung für Insolvenzsachen – wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden. Der Entscheidungstermin ist noch nicht bekannt. Auch über weitere Termine im Verlauf des Verfahrens kann daher noch nichts berichtet werden.
      Derzeit wird geprüft, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Eine Verfahrenseröffnung wird nicht vor April 2019 erfolgen.
    • Lastschrifteinzug
      Der nächste Lastschrifteinzug Ihres Entgeltes für den Monat Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
    • Werde ich noch mit Strom oder Gas beliefert?
      Derzeit ist Ihr Bezug von Strom und Gas auf jeden Fall sichergestellt. Selbst wenn aufgrund der Situation des Insolvenzverfahrens der Versorgungsvertrag mit BEV enden sollte, werden Sie weiterhin mit Strom und Gas versorgt. Strom- und Gasmengen gelten in diesem Fall – soweit kein anderer Versorgungsvertrag geschlossen wird – aufgrund der gesetzlichen vorgesehenen Ersatzversorgung als vom örtlichen Grundversorger zu sog. Allgemeinen Preisen geliefert.
    • Muss ich meinen Versorgungsvertrag mit der BEV kündigen?
      Nein. Derzeit ist eine Kündigung nicht veranlasst.
      Höchst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Kündigungen und Lastschriftwiderrufe gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Wirkung entfalten.
    • (Wann) Erhalte ich eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung?
      Derzeit werden keine Turnusrechnungen und keine Endabrechnung erstellt. Nach einer etwaigen Beendigung des Vertragsverhältnisses wird eine korrekte Endabrechnung erstellt werden. Dies kann in Einzelfällen länger als die vorgesehenen 42 Tage dauern. Es müssen für die Abrechnungen keine Zählerstände an die BEV Energieversorgungsgesellschaft mbH gemeldet werden. Alle notwendigen Informationen für Endabrechnungen werden der BEV direkt vom Netzbetreiber übermittelt.
    • Ich habe noch eine Nachzahlung zu leisten. Wie lautet die aktuelle Bankverbindung der BEV?Energielieferungen, die bereits erfolgten, sind zu bezahlen.
      Bitte leisten Sie sämtliche Zahlungen auf das vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtete Sonderkonto:
      RA Bierbach / BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
      DB Privat- und Firmenkundenbank AG
      IBAN: DE91 7007 0024 0044 7490 20
      BIC: DEUTDEDBMUC
    • Meine Abrechnung ergibt ein Guthaben. Werden Guthaben aus dem Lieferverhältnis jetzt zurückerstattet?
      Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter …) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
      Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
    • Können Forderungen bzw. der Bonus bereits heute zur Insolvenztabelle angemeldet werden?
      Nein. Insolvenzbedingt kann die BEV ihren Zahlungsverpflichtungen u.a. zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen. Im Insolvenzverfahren sind grundsätzlich alle Gläubiger (Geldgeber, Kunden, Mitarbeiter …) gleich zu behandeln. Eine bevorzugte Zahlung, z. B. an die Gruppe der Kunden, ist daher nicht erlaubt.
      Etwaige Forderungen sind vielmehr zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden (s.u.).
    • Wann kann ich meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?
      Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Hierzu wird – nach der Verfahrenseröffnung – eine gesonderte schriftliche Aufforderung erfolgen. Den Aufforderungen wird dann der aktuelle Stand der Abrechnungen zugrunde liegen.
      Bitte warten Sie den Erhalt des Aufforderungsschreibens ab, das Sie nach Eröffnung erhalten werden.
    • Ich habe eine Frage zur Insolvenz der BEV: An wen kann ich mich wenden?
      In diesem Verfahren sind eine hohe Anzahl Gläubiger zu berücksichtigen. Das Insolvenzantragsverfahren ist zudem ein nichtöffentliches Verfahren. Einzelfragen von Gläubigern oder Dritten können daher von uns nicht beantwortet werden.
      Bitte beachten Sie außerdem: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der BEV.
      Fragen zum Stand des Insolvenzverfahrens können nicht individuell beantwortet werden. Von telefonischen Anfragen zum Stand des Insolvenzverfahrens sowohl bei der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH als auch bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter bitten wir dringend abzusehen. Für sonstige Anfragen verwenden Sie bitte ausschließlich die o.g. Servicenummer.
    • Wo finde ich weitere Informationen zum Insolvenz(antrags-)Verfahren?
      Auf unserer Internetseite http://www.bev-inso.com finden Sie weitere Informationen zum Stand des Insolvenz(antrags)verfahrens. Diese werden fortlaufend aktualisiert.
    • Welche Auswirkungen bestehen im Hinblick auf energiewirtschaftliche Schlichtungsverfahren?
      Aufgrund der Insolvenz kann die BEV nicht mehr an Schlichtungsverfahren teilnehmen und eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennen. Ein Schlichtungsverfahren kann daher in diesen Fällen nicht mehr zu einer einvernehmlichen Lösung führen, sodass es in der Insolvenz des Energieversorgers nicht mehr durchzuführen ist bzw. sich bereits eingeleitete Verfahren erledigen. Jedoch besteht weiterhin uneingeschränkt die Möglichkeit, entsprechende Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
    • Soll ich noch Voraus-/Abschlagszahlungen für Februar 2019 leisten?
      Wir bitten die Stromkunden der BEV, ab sofort keine Vorauszahlungen für die Monate ab Februar 2019 zu leisten. Zahlungen für bereits bezogene Energielieferungen in den Monaten davor erfolgen bitte auf das oben (Ziffer 9.) genannte Konto.
    • Was muss ich tun?
      Derzeit ist nichts veranlasst.

Das Wichtigste in Kürze

BEV Energie

  • Zahlung/Geldeinzug: Der Lastschrifteinzug von Februar 2019 wird nicht mehr erfolgen.
  • Kündigung: Ihr müsst euren Vertrag nicht kündigen und werdet von eurem Grundversorger kontaktiert. Über diesen seid ihr auch auf jeden Fall mit Strom und Gas versorgt. Ihr könnt (und solltet) natürlich wieder zu einem günstigeren Anbieter als dem Grundversorger wechseln.
  • Guthaben/Bonus: Noch ausstehendes Guthaben und/oder Boni werden aktuell nicht ausgezahlt und müssen als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies kann erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrenz erfolgen, welche nicht vor April 2019 erfolgen wird.

Zur BEV Energie Info-Seite

Wichtige Tipps von der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale gibt auch einige wichtige Tipps, die ich hier kurz zusammenfasse:

  • Kein Geld mehr überweisen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wird stattdessen ein Ersatzkonto mitteilen. Rechtlich gesehen müsst ihr weiter eure Abschläge zahlen, allerdings auf ein anderes Konto, das vom Insolvenzverwalter bekanntgegeben wird.
  • SEPA Lastschriftmandat widerrufen: Schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Bonus beanspruchen: Wer zum Beispiel nach 12 Monaten Vertragslaufzeit einen Bonus oder eine Rückzahlung aufgrund zu hoher Abschläge erwartet, muss seinen Anspruch im Rahmen des Insolvenzverfahrens stellen. Das geht aber wie gesagt vermutlich erst ab April.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen – Preiserhöhung widersprechen: Schwierigkeiten der BEV bemerkte man nicht zuletzt aufgrund der Preiserhöhungen an die Nutzer, teilweise sogar trotz einer Preisgarantie. Wer eine Preiserhöhung erhalten hat, hat ein Sonderkündigungsrecht, auch während der Insolvenz. Ein Wechsel kann einfach über einen Vergleichsrechner oder unseren Verivox Bonus Deal vorgenommen werden. Eine Musterkündigung der Verbraucherzentrale für die Strompreiserhöhung und Ausübung des Sonderkündigungsrecht kann helfen (PDF)

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Kommentare (149)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 21.08.2019, 19:25

    @F64:
    Bei mir gleicher Fall. Habe heute von BEV Rückantwort per email erhalten.
    Der Sofortbonus wird demnach verrechnet. Wie beurteilt ihr das mit den 60 Tagen, also Belieferungsbeginn bis Insolvenz weniger wie 60 Tage?

    Schreiben von BEV zur Info:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    betrifft Ihre Vertragsnummer xxxxxx.

    Vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Wie Sie wissen, befindet sich die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH seit dem 29.01.2019 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die Rechnungsproduktion ist sehr viel aufwändiger als erwartet. Dieser Prozess wurde durch den Konkurs der Muttergesellschaft Genie Holding AG leider weiter erschwert und verzögert.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir Bonusansprüche (Sofortbonus) grundsätzlich nicht mehr an Sie auszahlen können. Sofern ein berechtigter und noch nicht an den Kunden ausbezahlter Bonusanspruch besteht, wird dieser in die Endabrechnung eingestellt und verrechnet. Wenn sich aus der Endabrechnung insgesamt eine Forderung des Kunden gegen die BEV ergibt, handelt es sich um eine Insolvenzforderung nach § 38 Insolvenzordnung und ist daher nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle anzumelden.

    Durch Erstellung der Endabrechnungen ermitteln wir derzeit, ob und in welcher Höhe Kunden Forderungen gegen die BEV haben. Diese Forderungen sind Insolvenzforderungen nach § 38 Insolvenzordnung und daher zur Insolvenztabelle anzumelden. Eine Anmeldung allfälliger Forderungen zur Insolvenztabelle wird erst nach der Eröffnung des Verfahrens möglich sein. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt voraussichtlich erst im September oder Oktober 2019.

    Der Sofortbonus wurde überwiegend an die Kunden ausbezahlt und erscheint deshalb in den meisten Fällen nicht in der Abrechnung als gesonderter Posten. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen.
    Im Übrigen wird der Sofortbonus erst 60 Tage nach Belieferungsbeginn fällig.

    Wir bitten Sie, die verbleibende Restzahlung binnen der Zahlungsfrist auf das im Anschreiben angegebene Konto zu überweisen.

    Weitere, aktuelle Informationen zum Insolvenzverfahren und auch zu Ihrer Abrechnung erhalten Sie auf http://www.bev-inso.de

    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr BEV Kundenservice

  • Alle Kommentare

    • 30.01.2019, 20:19

    Ich will garnicht wissen, wieviele Leute einen höhere Zählerstand nun angeben um ein eventuelles Guthaben nicht verfallen zu lassen 😀

    • 30.01.2019, 22:57

    Der Wechsel kann aber erst nach einem Brief vom Grundversorger erfolgen, oder?

  • Krass. Meine Abrechnung stimmt auch nicht und meine Email wurde nicht beantwortet.
    In der „Welt“ gab’s kürzlich einen Artikel über BEV, dass viele Kunden sich beschweren.

    Ich wechsele seit mind 5 Jahren für zwei Haushalte jährlich, aber so einen drecks Laden habe ich noch nicht erlebt.
    Evtl kann ich noch was zurückbuchen…

  • @Dealdoktor:
    Toys r us ist auch insolvent. Wäre doch auch nen Artikel wert.

      • 31.01.2019, 03:06

      @S8_Lover: Nicht schon wieder Fake-News verbreiten!!
      Das war vor 16 Monaten und betraf nur die US-Mutter. Die deutsche Gesellschaft war nie insolvent und wurde schlicht und einfach an die Firma Smyths Toys verkauft.

    • 30.01.2019, 23:11

    @Pilzener: Die Abrechnung bis zum 29.01 wird wohl noch durchgeführt

  • @S8_Lover: What?! 🤣

    • 30.01.2019, 23:22

    @S8_Lover: Tut das weh?

    Welcher Kunde ist denn bei denen in Vorauszahlung gegangen?

      • 31.01.2019, 14:46

      @wenzele:
      Abschlagzahlung ist bei jedem Stromversorger eine Vorauszahlung.
      Rabatte zum Vertragsende sind auch üblich in der Strombranche.

  • @S8_Lover: Weil du mich neugierig gemacht hast, habe ich gerade darüber gesucht und gesucht und gelesen das Iren da mitmischen wollen und Toyrus wieder aufwärts bringen wollen.

    • 30.01.2019, 23:28

    İch weiß warum ich Jahre bei meinem hiesigen Stromanbieter bin.
    Wegen 50-100€ Ersparnis im Jahr bringe ich die regionalen Arbeitsplätze nicht in Gefahr und bin noch dazu noch in Vorleistung gegangen.

    • 30.01.2019, 23:29

    Sollte heißen „noch nie in Vorleistung“

    • 30.01.2019, 23:36

    @Kaya: regionale Arbeitsplätze?

    • 30.01.2019, 23:37

    Auf der Seite der Verbraucherzentrale stehen alle Infos. Hab die Info vor ca 1 Stunde als Deal reingesetzt wurd aber nicht veröffentlicht ^^

    • 30.01.2019, 23:54

    @Kaya, ich bin bei der Stadtwerke Düsseldorf und spare zum Regionalanbieter EON +100€ im Jahr seit Jahren. Hab auch keine Sorge, dass die Stadtwerke morgen nicht mehr „liefert“. Regionale Arbeitsplätze… sind bei EON auch alle so Regional.

    • 30.01.2019, 23:56

    Gute Infos! Danke!!

    • 31.01.2019, 00:05

    Danke.

    • 31.01.2019, 00:06

    Danke

    • 31.01.2019, 01:41

    Habe bei BEV für 4000 kWh bezahlt, 3500 verbraucht, die schulden mir eigentlich Geld. Vereinbart waren 11 Abschläge, die haben auch den 12. genommen. Habe sofort den Betrag zurückgeholt, seitdem zwei Mahnungen bekommen. Ab dem 1. Februar bin ich zum Glück Vattenfall Kunde.

  • Boah ich war letzte jahr bei denen gott sei dank hab ich gewechselt

    • 31.01.2019, 02:34

    Wieso lässt sich bev nich auch einfach von nem chinesischem Investor aufkaufen?! Die Chinesen sind doch grad eh voll dabei, das Land zu übernehmen…armes D. Land GmbH…

    • @deguodedalong:
      Soll der letzte Satz Sarkasmus sein?

        • 02.02.2019, 03:14

        @Ruta66: so leid es mir tut, aber das war mein purer Ernst. N Beispiel gefällig? Ist sogar von heute: n Typ, der zugegeben hat, sein 2 jähriges Kind ausm Fenster geschmissen zu haben, wurde aus der U Haft entlassen. Grund: das Verfahren dauere zu lang (Gericht sei überlastet). Leider geil? Leider wahr! Und ich verwette meinen allerwertesten darauf, dass sowas nur hier bei uns passiert. Na dann prost und gutnacht! 😶

      • @deguodedalong@Ruta66: so leid es mir tut, aber das war mein purer Ernst. N Beispiel gefällig? Ist sogar von heute: n Typ, der zugegeben hat, sein 2 jähriges Kind ausm Fenster geschmissen zu haben, wurde aus der U Haft entlassen. Grund: das Verfahren dauere zu lang (Gericht sei überlastet). Leider geil? Leider wahr! Und ich verwette meinen allerwertesten darauf, dass sowas nur hier bei uns passiert. Na dann prost und gutnacht! 😶

        Davon hätte ich gerne mal deine Quelle bitte. Hört sich nach typischer AfD-Verschwörungstheorie an.

    • 31.01.2019, 02:58

    @0athome: geht mir genau so.
    Prämie und zu viel gezahltes Geld ist weg ?

    • 31.01.2019, 04:40

    Ich sollte Kunde werden zum 1.3 was muss ich jetzt tun ??

  • @Franky Noface: neuen Anbieter suchen…

  • @Firo: Es schaut zumindest aktuell nicht gut für dich aus.

  • So etwas kann immer passieren. Ich habe so etwas schon erlebt (TelDaFax). Solange man kein Guthaben dort hat ist es egal. Die Versorgung ist unterbrechungsfrei durch den Grundversorger sichergestellt! Aber man sollte dann schon genauer hinschauen… bei manchen Grundversorgern landet man nicht automatisch im günstigsten Tarif!

    • 31.01.2019, 05:31

    Letzes Jahr habe ich aus eigener Erfahrung massiv vor diesen Stromanbieter gewarnt.

    DealDoktor lobte die BEV auf Platz Eins der Stromanbieter.

    Ich bekam meinen Bonus nach wochenlangen Beschwerden.
    Allen anderen wünsche ich viel Glück.

    • @WiLdOnE:
      Ich habe BEV niemals auf Platz 1 der Stromanbieter gelobt. Lies den entsprechenden Beitrag bitte einfach nochmal, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest. Es ging lediglich darum, welcher Stromanbieter am häufigsten abgeschlossen wurde.

    • 31.01.2019, 05:39

    Ein Versuch:

    Wer mit Lastschrift zahlt, kann versuchen bis 120 Tage (glaub ich) seine Zahlung zurückbuchen lassen.

    Weiß aber nicht ob das in so einen Fall funktioniert. Somit könnte man aber zumindestens versuchen seinen Bonus zu retten.

    • @WiLdOnE:
      Nein geht nicht. Also geht schon aber da der Bonus noch nicht fällig gewesen ist, darfst du Forderung und Verbindlichkeit nicht gegeneinander aufrechnen. Guck mal in die Gesetze 🙂

    • 31.01.2019, 05:48

    Sehr sehr ärgerlich, hab bzw hatte noch Vertrag bis Ende März. Der Bonus ist leider weg 😥 ob man Lastschrift zurückbuchen kann wäre sehr interessant. Oder obs dann nur noch mehr Ärger gibt…

    • @schmuggler:
      wird wohl Ärger geben. Da man Verbindlichkeiten und Forderungen nur aufrechnen darf, wenn beide vor Insolvenzantrag bereits fällig gewesen sind. Da der Bonus aber erst danach fällig wird, musst du sämtliche Abschläge voll zahlen und darfst sie nicht mit deinem Bonus verrechnen.

    • 31.01.2019, 05:54

    Ihr könnt nicht einfach lastachriften zurück buchen, schließlich habt ihr in der Zeit Strom vom Anbieter bekommen, wenn ihr es zurück bucht wird sich der insolvenzverwalter das Geld schon bei euch wieder holen

    • 31.01.2019, 06:24

    Was ein Glück das ich meinem Sohn vor etwa einem halben Jahr abgeraten habe dahin zu wechseln! Ufff!

    • 31.01.2019, 06:25

    bin kunde; aber habe eh zum 31.1.19 gewechselt (wegen Preiserhöhung). Rechne aber mit einem Guthaben, welches ich aber bestimmt abschreiben kann 🙁
    sollte es zur Insolvenz kommen, wovon auszugehen ist, werde ich die Forderung dennoch beim Insolvenzverwalter anmelden

    • 31.01.2019, 06:36

    Bis jetzt noch nie einen so unfähigen Anbieter erlebt. Dank unverschämter Preiserhöhung zum 31.01. schon neuen Versorger gewählt – Zu Recht Pleite, arme Kunden. Denn sie wussten nicht was sie tun oder volle Betrugsabsicht wird sich wohl nicht klären lassen.

    • 31.01.2019, 07:41

    Wir haben gestern zurück gebucht, leider ging es nur für einen Monat, jetzt sollen sie es mit unserer Prämie verrechnen 😉

    • 31.01.2019, 07:54

    …nur ein weiteres Opfer der Rabattschlachten… Die Nachfage nach Billiganbietern lässt nix Gutes erwarten

    • 31.01.2019, 08:00

    Werde mal gucken das ich ggf die Zahlung für Januar zurückrufe. Werde mir errechnen wieviel ich verbraucht habe und was ich hätte bezahlen müssen, war ab 08/18 bis 31.01.19 Kunde, habe wegen der Preiserhöhung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

    • 31.01.2019, 08:40

    Beim Konkurs damals von Flexstrom hat der SHZ ganz offiziell empfohlen: „Außerdem können alle diejenigen, die per Einzugsermächtigung in den vergangenen Wochen Vorkasse an Flexstrom gezahlt haben, diese Einzugsermächtigung widerrufen und das Geld von der Bank zurückholen. Das geht acht Wochen rückwirkend. Für Überweisungen gilt das nicht.“
    Quelle: https://www.shz.de/16359

    • @sthansen16:
      FALSCH.
      ‚Tröstlich: Solange Flexstrom noch liefern wird, reduziert sich der Verlust, da die Vorkasse durch den Stromverbrauch „aufgebraucht“ wird. Außerdem können alle diejenigen, die per Einzugsermächtigung in den vergangenen Wochen Vorkasse an Flexstrom gezahlt haben, diese Einzugsermächtigung widerrufen und das Geld von der Bank zurückholen. Das geht acht Wochen rückwirkend. Für Überweisungen gilt das nicht.

      Was ist mit Abschlagszahlungen?

      Vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen müssen weiterhin geleistet werden, solange Flexstrom Strom und Gas liefert. Wer weniger verbraucht, als er Abschlag zahlt – und deshalb eigentlich am Jahresende eine Rückzahlung bekäme – sollte die Abschlagssumme jetzt reduzieren.
      – Quelle: https://www.shz.de/16359 ©2019′

      lediglich Vorkasse kann zurück geholt werden. Laufend fällige Abschlagszahlungen können nicht zurück geholt werden, bzw. wenn man es macht muss man es am ende trotzdem zahlen. Man kann auch nichts verrechnen mit später a fallenden Boni oder mit geringerem Stromverbrauch. In der Insolvenz werden alle Gläubiger gleich behandelt.

        • 31.01.2019, 14:52

        @Ruta66:
        Da ist ein Widerspruch in deinen Zitaten:
        „Vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen müssen weiterhin geleistet werden, solange Flexstrom Strom und Gas liefert.“
        BEV hat Abschlag für Januar kassiert, aber nicht den ganzen Januar geliefert. Folglich kann man den Abschlag reduzieren, oder? Allerdings kann man eine Abbuchung nur komplett zurückbuchen.

        • 31.01.2019, 19:10

        @bd14203@Ruta66:
        Da ist ein Widerspruch in deinen Zitaten:
        „Vertraglich vereinbarte Abschlagszahlungen müssen weiterhin geleistet werden, solange Flexstrom Strom und Gas liefert.“
        BEV hat Abschlag für Januar kassiert, aber nicht den ganzen Januar geliefert. Folglich kann man den Abschlag reduzieren, oder? Allerdings kann man eine Abbuchung nur komplett zurückbuchen.

        Genau so sehe ich das auch. Ich werde das aber erst morgen zurückholen bei meiner Bank, dann ist nämlich zusätzlich auch noch das Vertragsjahr mit der BEV rum (mir steht dann ja auch der Bonus zu) und ich bin dann woanders Kunde. Als Kunde hat man auch gesetzlich verbriefte Rechte, die meine Zahlungsverpflichtungen, aber auch deren Einstellung und Rückforderung von Zahlungen eingehen. BEV hat nicht für den gesamten Januar geliefert, also wird Geld zurückgefordert. Dass das technisch bedingt nur für die gesamte Summe geht, ist nicht mein Problem…

    • 31.01.2019, 08:56

    Das finde ich ja mal interessant.
    Gerade vor 4 Wochen habe ich als BEV-Kunde einen Brief erhalten, ob ich bereit wäre freiwillig mehr für meinen Strom zu bezahlen…. Man könne dies zu jeder Zeit rückgängig machen….

    Bin mal gespannt, was aus meiner Rückzahlung und dem Bonus wird.

    • 31.01.2019, 08:56

    – Ich gehe davon aus, dass man jetzt Post vom Grundversorger bekommt ?
    – Lohnt es sich dann für 2 Monate zu einem neuen Stromanbieter zu wechseln? Oder besser erstmal nicht?
    – Da ich zum 01.04 bereits einen neuen Vertrag mit ESWE habe.

  • Zum Glück hab ich dort nicht abgeschlossen. 😱

    • 31.01.2019, 09:10

    @nero123:

    – sehe ich genau so und warte nun auf Post vom Grundversorger.

    – ich habe ab 1.3. einen neuen Vertrag und werde nach dem Brief dann anrufen und fragen, wie das läuft.

    – bei 2 Monaten würde ich wohl nicht einen neuen suchen. Da würde ich meinem Grundversorger mal ein paar Euro gönnen für den Aufwand

    • 31.01.2019, 09:11

    @DealDoktor

    da entschuldige ich mich diesbezüglich.
    Zumal ja auch ein Hinweis hinzugefügt wurde.

    😊😚

    • 31.01.2019, 09:12

    Deswegen zahle ich nie voraus

  • @sthansen16 und andere die jetzt „zurückbuchen“ wollen
    Lest euch diesen Beitrag genau durch Quelle: https://www.shz.de/16359
    und auch bei http://www.frageinenanwalt.de ähnliche „Problem“.
    Hier gibt es eine Unterscheidung ob a) der Anbieter noch erstmal weiterleifert (Dann ist eine Aufrechnung nach Erklärung wohl möglich die aber unbedingt notwendig ist bis zur ERÖFFNUNG des Insolvenzverfahrens. Nach Bestellung des Verwalters…. naja ) und b) ob der Anbieter noch weiterliefert (Vorraussetzung).

    Bei der BEV ist b nicht erfüllt und damit gibt es ein hohes Risiko wenn man jetzt ohne sich zu informieren die Lastschriften zurückgehen lässt aufgrund der Kosten… Ich persönlich obwohl ich betroffen bin und eine Rechtschutz habe werde dieses Risiko nicht eingehen.
    Weiterhin ist eine falsche Zählerabrechnung (Angabe) ein weiterer Grund warum man selbst einen Anwalt dann brauchen könnte….

    • 31.01.2019, 09:39

    Normalerweise nehme ich nur Anbieter, wo auch die Stadt/Stadtwerke/Stromriesen beteiligt sind.
    Naja dann kein Bonus, mal beantragen wenn es nicht klappt, gibt schlimmeres… ab jetzt kleinen kleinen Anbieter… obwohl ich auch nie Probleme mit Stromio/Grünwelt etc hatte.

    • 31.01.2019, 09:41

    Hatte ein Guthaben von 389€. Ich musste denen 5 Wochen täglich auf den Sack gehen bis ich dieses endlich erhalten habe. Bin Froh trotzdem noch meine Kohle erhalten zu haben.

    • 31.01.2019, 10:15

    @Ruta66: Naja… wenn man weiß, wann die Leute kommen um den Zählerstand abzulesen, kann mans ja versuchen… 😀

    • 31.01.2019, 10:20

    Warum soll ich das Sepa Mandat widerrufen, wenn im Feb schon nicht mehr eingezogen wird? Kann ich mir irgendwie nicht erklären

    • 31.01.2019, 10:29

    Hallo, muss ich nun den Vertrag kündigen oder kann ich mir nun einfach einen neuen Anbieter suchen? Und wenn ab welchem Datum? Ab sofort bei dem neuen? Wieso muss ich Sepa widerrufen wenn eh nicht mehr abgebucht wird?

    Danke

    • 31.01.2019, 10:34

    Auf der Info Seite steht doch, dass BEV nicht mehr liefert? Somit bekomme ich doch im Prinzip ab sofort keinen Strom mehr von denen?

  • @Sonny0991: nein musst nicht kündigen du erhälst brief von dein grundversorger

    • 31.01.2019, 11:31

    Habe die Info heute per Mail von Check 24 bekommen aber nicht so ausführlich wie hier beschrieben. Heute war auch schon jemanden von den Stadtwerken der Grundversorgung hier und wollte ablesen. Das heißt ab morgen bin ich beim Grundversorger.
    Bleibt nur die Frage wohin überweise ich jetzt?

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