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Depot insolvent: Was jetzt für Kunden wichtig ist

Über 300 Filialen allein in Deutschland: So ziemlich jeder dürfte wohl schon in einer der zahlreichen „Depot“-Niederlassungen nach hübschen Wohnaccessoires gestöbert haben – oder zumindest an einer Filiale vorbeigegangen sein. Umso mehr Aufmerksamkeit zog in den vergangenen Tagen die News auf sich, dass Depot Insolvenz angemeldet hat

Die gute Nachricht: Das Unternehmen will sich sanieren – es wurde ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt und auch genehmigt.  Der Geschäftsbetrieb soll während des Verfahrens weiter laufen, wie unter anderem die tagesschau meldet. Aktuell müsst ihr also auch nicht damit rechnen, vor verschlossenen Filialen zu stehen

Dennoch hat die Depot-Insolvenz auch für Kunden Auswirkungen. Welche das sind und was, falls ihr betroffen seid, eure Optionen sind, findet ihr hier, im Ratgeber-Artikel

Depot insolvent: keine Gutscheineinlösung, keine Retouren

Ihr habt noch einen Depot-Gutschein (oder vielleicht sogar mehrere) zu Hause in der Schublade und hattet euch schon darauf gefreut, ihn demnächst gegen hübsche Deko in einer der Filialen oder online einzutauschen? Um es klar zu sagen: Damit wird es vorläufig wohl nichts werden, denn aktuell könnt ihr die Gutscheine leider nicht verwenden.

Auf der Webseite von Depot findet ihr dazu gleich ganz oben einen Hinweis, wonach bei Depot aktuell weder der Kauf von Gutscheinen noch deren Einlösung möglich ist. Der Klick auf „Wichtige Informationen“ an dieser Stelle führt euch außerdem zu der Information, dass für vor dem 16.07.2024 bestellte Waren auch Retouren zurzeit ausgeschlossen sind. Was also tun?

Verbraucherzentrale informiert über Verbraucherrechte bei Unternehmens-Insolvenzen

Wer sich angesichts dieser Situation nun fragt, wie die rechtliche Lage von Kunden generell im Fall von Unternehmens-Insolvenzen ist, findet dazu umfangreiche Informationen in diesem Beitrag der Verbraucherzentrale. Dort könnt ihr unter anderem nachlesen, wie eure Ansprüche aussehen, wenn ihr beispielsweise beschädigte Waren von einer insolventen Firma erhalten habt oder Artikel im Zuge einer Insolvenz, trotz erfolgter Bezahlung, überhaupt nicht bei euch ankommen

Zur Verbraucherzentrale

Generell steht euch bei Forderungen gegen ein insolventes Unternehmen natürlich die Option offen, euch in die Reihe der Gläubiger einzureihen und euch für die sogenannte Insolvenztabelle anzumelden. Und zu hoffen, dass ihr euer Geld oder zumindest Teile davon zurückbekommt.

Allerdings solltet ihr euch im Klaren darüber sein, dass bei Insolvenzen leider häufig sehr viele Forderungen von zahlreichen Gläubigern gleichzeitig bestehen. Selbige gingen insofern häufig „ins Leere“, schreibt auch die Verbraucherzentrale.

Falls ihr also noch Gutscheine von Depot habt, bewahrt ihr sie vielleicht einfach erst einmal auf. Schließlich besteht ja die Hoffnung, dass die Unternehmens-Sanierung der Depot-Kette erfolgreich verläuft und ihr die Gutscheine irgendwann vielleicht doch wieder verwenden könnt. Wir drücken die Daumen!

Bei Nachfragen zu aktuellen Bestellungen oder Reklamationen hört im Zweifel vielleicht erst einmal beim Kundenservice von Depot nach. Der Weg über die Insolvenztabelle bleibt euch, gerade bei größeren Forderungen, falls nötig, immer noch. 

Eure Gerrit vom Team DealDoktor

Kommentare (6)
    • 24.07.2024, 20:43

    Wer da kauft, ist selbst schuld.

    • 24.07.2024, 22:39

    So ein Scheiß! Ich habe noch einen 50€-Gutschein 🙁

    Wenn der jetzt verloren ist, kauf ich nie wieder irgendwelche Gutscheine. 🙁

    Letztens habe ich noch extra auf der Depot-Homepage recherchiert und gedacht, dass ich ja noch lange Zeit habe, den Gutschein einzulösen. Weil da stand was von mehreren Jahren. So eine Verarschung! 🙁

  • Die armen Mitarbeiter! Möchte nicht wissen, wieviele Überstunden im Rahmen der Insolvenz verfallen.

    • 25.07.2024, 11:39

    Das mit den Gutscheinen wäre wirklich schlimm

    • 25.07.2024, 15:37

    🙁 Ich finde es eine absolute Frechheit, dass die Insolvenz-Absicht von Fa. Gries Deco Company nicht angekündigt wurde, damit Kunden z.B. noch ihre Gutscheine hätten einlösen können.
    Und auch, dass bis zuletzt noch Waren verkauft wurden ohne Informationen zur beabsichtigten Insolvenz und jetzt plötzlich Rücksendungen und Umtausch ausgeschlossen sind, finde ich echt grass. 🙁 Wahnsinn, dass so etwas in Deutschland erlaubt ist!

    So einer Insolvenz geht ja mit absoluter Sicherheit eine längere Überlegung und Planung voraus. Schließlich ist sowas keine Kurzschlusshandlung.

    Und außerdem, da es sich um eine Insolvenz in Eigenverwaltung handelt, sollten Umtauschrecht und Gutscheineinlösung eigentlich kein Problem sein. Das kann einfach mal so von Fa. Gries Deco Company entschieden werden ?? 🙁 Weiter verkaufen dürfen sie aber fröhlich?!

    Unvorstellbar, dass so eine Vorgehensweise vom Insolvenzgericht nicht untersagt wird! Wo bleibt der Verbraucherschutz? 🙁

    • 08.08.2024, 10:43

    Ich denke, Gutscheine sind immer ein gutes Geschäft für die Läden. Unabhängig von solchen Ärgernissen wie hier, werden Gutscheine sicherlich häufig nicht eingelöst (mich würde eine Statistik interessieren). Vergessen, verloren, Einlösefrist überschritten usw.

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