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🚗 Schadenersatz-Rechner fĂŒr Diesel-Urteil: VW muss fĂŒr Abgasskandal zahlen!

Ein ungemein wichtiges Urteil fĂŒr den Verbraucherschutz: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 muss VW nĂ€mlich den Betroffenen im Diesel-Abgasskandal Schadensersatz zahlen. Ein riesen Erfolg fĂŒr die ĂŒber 60.000 zum Skandal laufenden Verfahren in Deutschland aber auch fĂŒr all jene, die bisher noch nicht gegen VW oder einen anderen der verwickelten Hersteller vorgegangen sind. Auch fĂŒr diese stehen die Chancen auf Schadensersatz so gut wie noch nie!

Warum ist das spannend? Weil die mögliche RĂŒckerstattung von VW ĂŒber dem aktuellen Marktwert liegen kann. Somit wĂŒrde man hier mehr Geld bekommen als bei einem Weiterverkauf.

Lange Rede kurzer Sinn: Nutzt den RĂŒckerstattungsrechner weiter unten und sollte die zu erwartende RĂŒckerstattung ĂŒber dem aktuellen Marktwert des Autos liegen, lohnt sich eine Klage!

Urteil: VorsÀtzlich sittenwidrige SchÀdigung

Der Vorsitzende BGH-Richter sagte schon in der mĂŒndlichen Verhandlung, dass VW den KĂ€ufer durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs bedingt vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt habe und dies einen Schadensersatzanspruch begrĂŒnde. Am 25. Mai wurde diese Aussage im Urteil bestĂ€tigt: VW tĂ€uschte seine Kunden, indem der Konzern zahlreiche Kraftfahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr brachte.

bgh_palais mit Brunnen

Dies gilt auch fĂŒr GebrauchtwagenkĂ€ufer, selbst wenn der Wagen nicht bei einem VW-VertragshĂ€ndler gekauft wurde, denn genau so war es im konkreten Streitfall. Ein enorm positives Signal fĂŒr die Verbraucher, da der BGH sich deutlich auf die Seite der Verbraucher gestellt hat.

Konkret stĂŒtzen sich die Richter auf § 826 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuches (BGB):

„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsĂ€tzlich Schaden zufĂŒgt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Die Anwaltskanzlei WBS fasst es so zusammen: „Der KlĂ€ger sei durch das einer arglistigen TĂ€uschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten von VW eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liege sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten habe, das fĂŒr seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er könne daher von VW Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei mĂŒsse er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden dĂŒrfe, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stĂŒnde.

Wen betrifft das Urteil?

Da es sich hier nicht „nur“ um ein Urteil eines Landgerichts handelt, sondern um eines des Bundesgerichtshofs, hat es grĂ¶ĂŸere Auswirkungen. Denn meistens folgen die Landgerichte und Oberlandesgerichte der Auffassung des BGH in Ă€hnlichen FĂ€llen, wovon es beim Abgasskandal sehr viele gibt. Somit hat dieses fĂŒr Verbraucher sehr positive Urteil einen großen Effekt fĂŒr laufende und neue Verfahren.

Konkret profitieren drei Gruppen von dem Urteil:

  • Alle Betroffenen, deren Klagen anhĂ€ngig sind. Dies sind bundesweit noch ĂŒber 60.000.
  • Alle Betroffenen, die den Vergleich in der Musterfeststellungsklage nicht angenommen haben sowie alle, die vom Vergleich in der Musterfeststellungsklage ausgenommen waren.
  • Alle Betroffenen, die bislang noch nichts unternommen haben. Auch ihr könnt jetzt noch klagen, denn die VerjĂ€hrung beginnt womöglich erst mit dem aktuellen Urteil. Der Grund: Eine ungeklĂ€rte Rechtslage kann den Beginn der dreijĂ€hrigen VerjĂ€hrungsfrist hinausschieben. Dies hatte zuletzt das Oberlandesgericht Koblenz im April 2020 entschieden. Insofern ist es denkbar, dass die VerjĂ€hrung erst mit dem heutigen klarstellenden BGH-Urteil zu laufen beginnt. Dann könnten Betroffene noch bis Ende 2023 klagen und ihre Rechte gegenĂŒber VW einfordern.

Auto-Leasing

BGH-Urteil auch fĂŒr andere Motoren und Hersteller wegweisend

Auch wenn es in dem konkreten Fall um einen Motor des Typs EA 189 mit 2,0-Liter-Hubraum handelt, gibt es auch zahlreiche Klagen rund um den 3.0 Liter Motortyp EA 897, welcher in VW-, Audi- und Porsche-Autos verbaut wurde. Aber auch die anderen in den Abgasskandal verwickelten Marken wie Seat, Skoda, Daimler (Mercedes) und Opel geraten durch das Urteil weiter unter Druck. Denn immerhin ist der Bundesgerichtshof das oberste Gericht der Bundesrepublik und die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Welche Modelle sind betroffen?

Der Motor des Typs EA 189 wurde nicht nur in VW-Autos verbaut, sondern kam auch bei vielen anderen Marken des Volkswagen-Konzerns zum Einsatz. Demnach sind folgende Modelle betroffen die ihr Baujahr zwischen 2008 und 2015 haben und einen EA189-Motor mit 1,2, 1,6 oder 2,0 Litern Hubraum haben (Quelle):

Audi: A1, A3 8P, A4 B8, A5, A6 C6, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J

Ć koda: Fabia II, Rapid, Roomster, Octavia II, Superb II, Yeti

Seat: Ibiza IV, Leon II, Toledo III, Toledo IV, Exeo, Altea/Altea XL, Alhambra II

Volkswagen: Polo V, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Beetle, Passat B6, Passat B7, CC, Touran I, Sharan II, Tiguan, Scirocco, Amarok, Caddy, T5, Eos

Laut VW wurde der Verkauf der betroffenen Autos am 21. Oktober 2015 eingestellt.

Wie sind meine Erfolgschancen?

Angesicht des BGH-Urteils stehen die Chancen besser denn je. Immer mehr Gerichte geben den Verbrauchern Recht und immer mehr Urteile sind rechtskrÀftig. Da die betroffenen Autos immer weiter an Wert verlieren ist es sinnvoll, eine individuelle Klage gegen den Hersteller in Betracht zu ziehen.

Schadenersatz-Rechner: Anspruch prĂŒfen!

Mit dem unten stehenden Formular könnt ihr euren Erfolgsaussichten im Dieselskandal unkompliziert und kostenfrei anwaltlich prĂŒfen lassen. Ihr werdet nach Absenden von der Anwaltskanzlei von Christian Solmecke kontaktiert und darĂŒber unterrichtet, ob sich eine Klage gegen VW fĂŒr euch lohnt. Christian Solmecke von der Kanzlei WBS (Wilde Beuger Solmecke), kennt ihr bestimmt aus Funk und Fernsehen.

wbs-law_funk_fernsehen

Die Chancen stehen gut: Der BGH hat dem KlĂ€ger einen Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde nach zugestanden. Liegt die zu erwartende RĂŒckerstattung ĂŒber dem aktuellen Marktwert des Autos lohnt sich eine Klage.

Schadenersatz prĂŒfen: Wie sind meine Erfolgsaussichten?

Einfach Formular ausfĂŒllen und danach Vertrag einsenden.
Mit Absenden des Formulars erklĂ€rst du dich damit einverstanden, dass die eingegebenen Daten an die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke ĂŒbertragen werden. Die Daten werden nicht auf Servern von DealDoktor.de (TriMeXa GmbH) gespeichert, sondern nur und ausschließlich fĂŒr diesen Zweck an die Kanzlei weitergegeben.



Meine Empfehlung ist daher: Rechnet die zu erwartende RĂŒckerstattung aus und lasst euch bei einem positiven Ergebnis individuell beraten, bevor ihr vorschnell handelt. Was sagt ihr zu dem Urteil? Lohnt sich eine Klage fĂŒr euch?

Kommentare (14)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

  • FAQ vw-schaden.de
    “ Die Klage steht all denjenigen offen, die ab dem 1. November 2008 einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt grundsĂ€tzlich auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder verkauft wurde.“

  • Alle Kommentare

    • 17.06.2020, 17:22

    Wie siehts mit anderen Marken aus? Mazda zb?

    • @bd28543:
      Nach ersten Recherchen sind betroffene Diesel-Fahrzeuge von Mazda nur der Mazda CX5 2.2 Skyactiv-D

      Bin aber nicht sicher ob das vollumfĂ€nglich korrekt ist, mĂŒsstest du dich selbst nach deinem Motor/Modell informieren

    • 17.06.2020, 22:12

    Super. nach den miesen Erfahrungen die ich mit VW bzw. Skoda jetzt habe könne sie von mir aus den Bach runter gehen. Immer schön drauf, trifft immer die Richtigen…

      • 17.06.2020, 22:28

      VerstÀndlich, wird aber nicht passieren. Die verkaufen noch immer Autos, trotz oder grade wegen der x-ten Auflage der AbwrackprÀmie (sie mögen es anders nennen, ist aber am Ende egal). Und wenn der Bund nicht hilft, dann das Land Niedersachsen, welche ja seit langem Anteilseigner bei VW sind.

    • Dann trifft es genau die richtigen. Alle Arbeitnehmer, die dann in Hartz IV rutschen sind die ursĂ€chlichen Dieselskandalverursacher (ich liebe die deutsche Sprache und die Möglichkeit der Wortschöpfung).
      Entscheidend hier sind die Macher und Mitwisser der Manipulation.
      Die Werker hatten davon keine Ahnung. Tragen jetzt aber die Last der Kritik.

    • 18.06.2020, 01:04

    Muss man das Auto noch besitzen? Wir haben unseren betroffenen Tiguan 2017 verkauft.

    • @Bazookamo:
      Ich bin kein Anwalt, aber ich denke du musst das Auto noch besitzen. Dein KÀufer könnte wohl eher klagen.

    • FAQ vw-schaden.de
      “ Die Klage steht all denjenigen offen, die ab dem 1. November 2008 einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt grundsĂ€tzlich auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder verkauft wurde.“

    • 19.06.2020, 08:34

    Was wird mit gefahrenen Kilometer gemeint, wie viel das Auto insgesamt gefahren wurde oder wie viel km ich seit Kauf gefahren bin?

    • @Emrey:
      Wie viel es insgesamt gefahren wurde. Und dann gibt man ja zusÀtzlich noch an welchen Kilometerstand es beim Kauf hatte, falls man es gebraucht gekauft hat.

    • 19.06.2020, 17:10

    Die Berechnung des Rechner stimmt nicht!
    Ich habe aktuell ein Urteil eines LGs in erster Instanz (mit dem ich nicht zufrieden bin und deshalb Berufung einlegen werde).
    Da bekomme ich jedoch eine um 3500 € höhere RĂŒckerstattung, im Vergleich zu der Berechnung des Rechners auf dieser Seite (ohne BerĂŒcksichtigung von Zinsen, bei gleicher Gesamtlaufleistung,…).

    • 20.06.2020, 21:15

    Puh, ich bin bzgl. der VerjÀhrungsfrage bei den Leuten, die bislang nichts unternommen haben, anderer Meinung. Mag mir einer das Urteil des OLG Koblenz angeben, aus dem sich dies ergeben soll? GrundsÀtzlich hemmt eine geÀnderte Rechtsprechung keinesfalls die VerjÀhrung. Zudem beginnt die Frist auch nicht erst dann zu laufen, wenn sich die Rechtsprechung geÀndert hat.

    Die FĂ€lle, in denen die VerjĂ€hrung gehemmt wird, ist meines Wissens nach in § 204 BGB abschließend geregelt. Ich bin zwar selber Rechtsanwalt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

    Übrigens haben auch einige OLGs Deliktszinsen zugesprochen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Das kann dazu fĂŒhren, dass man sogar noch wesentlich mehr Geld bekommt. Wurde leider nicht erörtert in diesem Artikel.

      • 20.06.2020, 21:35

      Ich habe mir jetzt das verlinkte Video angesehen: Das Urteil des OLG Koblenz sagt nichts zu einer VerjĂ€hrung von AnsprĂŒchen von VW-Kunden, die ihr Fahrzeug z.B. vor 2015 erworben haben. Wenn diese Kunden nicht am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen haben, sind die AnsprĂŒche meines Erachtens verjĂ€hrt.

      Das OLG Koblenz hat nur dazu ausgefĂŒhrt, ob bei einem Erwerb nach 2016 der Kunde wissen musste, dass das Fahrzeug manipuliert war und deshalb die AnsprĂŒche aus § 826 BGB ausgeschlossen sind. Das hat das OLG abgelehnt. VW hat im Übrigen allen Kunden, die am Musterfeststellungverfahren teilgenommen haben und ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2016 erworben haben, keinen Vergleich angeboten.

      Das hat aber nichts mit der VerjĂ€hrung zu tun. Dieser wurde nur in den FĂ€llen des § 204 BGB gehemmt. Dementsprechend sind die AusfĂŒhrungen in diesem Artikel nicht ganz richtig. Jemand, der sein VW-Fahrzeug z.B. 2015 erworben hat und nichts gemacht hat, hat meines Erachtens aufgrund der VerjĂ€hrung keinen Anspruch mehr.

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