🚗 Schadenersatz-Rechner für Diesel-Urteil: VW muss für Abgasskandal zahlen!
Ein ungemein wichtiges Urteil für den Verbraucherschutz: Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 muss VW nämlich den Betroffenen im Diesel-Abgasskandal Schadensersatz zahlen. Ein riesen Erfolg für die über 60.000 zum Skandal laufenden Verfahren in Deutschland aber auch für all jene, die bisher noch nicht gegen VW oder einen anderen der verwickelten Hersteller vorgegangen sind. Auch für diese stehen die Chancen auf Schadensersatz so gut wie noch nie!
Warum ist das spannend? Weil die mögliche Rückerstattung von VW über dem aktuellen Marktwert liegen kann. Somit würde man hier mehr Geld bekommen als bei einem Weiterverkauf.
Lange Rede kurzer Sinn: Nutzt den Rückerstattungsrechner weiter unten und sollte die zu erwartende Rückerstattung über dem aktuellen Marktwert des Autos liegen, lohnt sich eine Klage!
Urteil: Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung
Der Vorsitzende BGH-Richter sagte schon in der mündlichen Verhandlung, dass VW den Käufer durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und dies einen Schadensersatzanspruch begründe. Am 25. Mai wurde diese Aussage im Urteil bestätigt: VW täuschte seine Kunden, indem der Konzern zahlreiche Kraftfahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr brachte.
Dies gilt auch für Gebrauchtwagenkäufer, selbst wenn der Wagen nicht bei einem VW-Vertragshändler gekauft wurde, denn genau so war es im konkreten Streitfall. Ein enorm positives Signal für die Verbraucher, da der BGH sich deutlich auf die Seite der Verbraucher gestellt hat.
Konkret stützen sich die Richter auf § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
„Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“
Die Anwaltskanzlei WBS fasst es so zusammen: „Der Kläger sei durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten von VW eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liege sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten habe, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er könne daher von VW Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei müsse er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden dürfe, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.“
Wen betrifft das Urteil?
Da es sich hier nicht „nur“ um ein Urteil eines Landgerichts handelt, sondern um eines des Bundesgerichtshofs, hat es größere Auswirkungen. Denn meistens folgen die Landgerichte und Oberlandesgerichte der Auffassung des BGH in ähnlichen Fällen, wovon es beim Abgasskandal sehr viele gibt. Somit hat dieses für Verbraucher sehr positive Urteil einen großen Effekt für laufende und neue Verfahren.
Konkret profitieren drei Gruppen von dem Urteil:
- Alle Betroffenen, deren Klagen anhängig sind. Dies sind bundesweit noch über 60.000.
- Alle Betroffenen, die den Vergleich in der Musterfeststellungsklage nicht angenommen haben sowie alle, die vom Vergleich in der Musterfeststellungsklage ausgenommen waren.
- Alle Betroffenen, die bislang noch nichts unternommen haben. Auch ihr könnt jetzt noch klagen, denn die Verjährung beginnt womöglich erst mit dem aktuellen Urteil. Der Grund: Eine ungeklärte Rechtslage kann den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist hinausschieben. Dies hatte zuletzt das Oberlandesgericht Koblenz im April 2020 entschieden. Insofern ist es denkbar, dass die Verjährung erst mit dem heutigen klarstellenden BGH-Urteil zu laufen beginnt. Dann könnten Betroffene noch bis Ende 2023 klagen und ihre Rechte gegenüber VW einfordern.
BGH-Urteil auch für andere Motoren und Hersteller wegweisend
Auch wenn es in dem konkreten Fall um einen Motor des Typs EA 189 mit 2,0-Liter-Hubraum handelt, gibt es auch zahlreiche Klagen rund um den 3.0 Liter Motortyp EA 897, welcher in VW-, Audi- und Porsche-Autos verbaut wurde. Aber auch die anderen in den Abgasskandal verwickelten Marken wie Seat, Skoda, Daimler (Mercedes) und Opel geraten durch das Urteil weiter unter Druck. Denn immerhin ist der Bundesgerichtshof das oberste Gericht der Bundesrepublik und die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Welche Modelle sind betroffen?
Der Motor des Typs EA 189 wurde nicht nur in VW-Autos verbaut, sondern kam auch bei vielen anderen Marken des Volkswagen-Konzerns zum Einsatz. Demnach sind folgende Modelle betroffen die ihr Baujahr zwischen 2008 und 2015 haben und einen EA189-Motor mit 1,2, 1,6 oder 2,0 Litern Hubraum haben (Quelle):
Audi: A1, A3 8P, A4 B8, A5, A6 C6, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J
Škoda: Fabia II, Rapid, Roomster, Octavia II, Superb II, Yeti
Seat: Ibiza IV, Leon II, Toledo III, Toledo IV, Exeo, Altea/Altea XL, Alhambra II
Volkswagen: Polo V, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Beetle, Passat B6, Passat B7, CC, Touran I, Sharan II, Tiguan, Scirocco, Amarok, Caddy, T5, Eos
Laut VW wurde der Verkauf der betroffenen Autos am 21. Oktober 2015 eingestellt.
Wie sind meine Erfolgschancen?
Angesicht des BGH-Urteils stehen die Chancen besser denn je. Immer mehr Gerichte geben den Verbrauchern Recht und immer mehr Urteile sind rechtskräftig. Da die betroffenen Autos immer weiter an Wert verlieren ist es sinnvoll, eine individuelle Klage gegen den Hersteller in Betracht zu ziehen.
Schadenersatz-Rechner: Anspruch prüfen!
Mit dem unten stehenden Formular könnt ihr euren Erfolgsaussichten im Dieselskandal unkompliziert und kostenfrei anwaltlich prüfen lassen. Ihr werdet nach Absenden von der Anwaltskanzlei von Christian Solmecke kontaktiert und darüber unterrichtet, ob sich eine Klage gegen VW für euch lohnt. Christian Solmecke von der Kanzlei WBS (Wilde Beuger Solmecke), kennt ihr bestimmt aus Funk und Fernsehen.
Die Chancen stehen gut: Der BGH hat dem Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde nach zugestanden. Liegt die zu erwartende Rückerstattung über dem aktuellen Marktwert des Autos lohnt sich eine Klage.
Schadenersatz prüfen: Wie sind meine Erfolgsaussichten?
Einfach Formular ausfüllen und danach Vertrag einsenden.
Mit Absenden des Formulars erklärst du dich damit einverstanden, dass die eingegebenen Daten an die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke übertragen werden. Die Daten werden nicht auf Servern von DealDoktor.de (TriMeXa GmbH) gespeichert, sondern nur und ausschließlich für diesen Zweck an die Kanzlei weitergegeben.
Meine Empfehlung ist daher: Rechnet die zu erwartende Rückerstattung aus und lasst euch bei einem positiven Ergebnis individuell beraten, bevor ihr vorschnell handelt. Was sagt ihr zu dem Urteil? Lohnt sich eine Klage für euch?
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Die neusten hilfreichen Kommentare
FAQ vw-schaden.de
“ Die Klage steht all denjenigen offen, die ab dem 1. November 2008 einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder verkauft wurde.“
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Wie siehts mit anderen Marken aus? Mazda zb?
@bd28543:
Nach ersten Recherchen sind betroffene Diesel-Fahrzeuge von Mazda nur der Mazda CX5 2.2 Skyactiv-D
Bin aber nicht sicher ob das vollumfänglich korrekt ist, müsstest du dich selbst nach deinem Motor/Modell informieren
Super. nach den miesen Erfahrungen die ich mit VW bzw. Skoda jetzt habe könne sie von mir aus den Bach runter gehen. Immer schön drauf, trifft immer die Richtigen…
Verständlich, wird aber nicht passieren. Die verkaufen noch immer Autos, trotz oder grade wegen der x-ten Auflage der Abwrackprämie (sie mögen es anders nennen, ist aber am Ende egal). Und wenn der Bund nicht hilft, dann das Land Niedersachsen, welche ja seit langem Anteilseigner bei VW sind.
Dann trifft es genau die richtigen. Alle Arbeitnehmer, die dann in Hartz IV rutschen sind die ursächlichen Dieselskandalverursacher (ich liebe die deutsche Sprache und die Möglichkeit der Wortschöpfung).
Entscheidend hier sind die Macher und Mitwisser der Manipulation.
Die Werker hatten davon keine Ahnung. Tragen jetzt aber die Last der Kritik.
Nennt sich Neologismus. 🙂
Muss man das Auto noch besitzen? Wir haben unseren betroffenen Tiguan 2017 verkauft.
@Bazookamo:
Ich bin kein Anwalt, aber ich denke du musst das Auto noch besitzen. Dein Käufer könnte wohl eher klagen.
FAQ vw-schaden.de
“ Die Klage steht all denjenigen offen, die ab dem 1. November 2008 einen der o.g. Fahrzeugtypen mit den beschriebenen Motoren erworben haben. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder verkauft wurde.“
Was wird mit gefahrenen Kilometer gemeint, wie viel das Auto insgesamt gefahren wurde oder wie viel km ich seit Kauf gefahren bin?
@Emrey:
Wie viel es insgesamt gefahren wurde. Und dann gibt man ja zusätzlich noch an welchen Kilometerstand es beim Kauf hatte, falls man es gebraucht gekauft hat.
Die Berechnung des Rechner stimmt nicht!
Ich habe aktuell ein Urteil eines LGs in erster Instanz (mit dem ich nicht zufrieden bin und deshalb Berufung einlegen werde).
Da bekomme ich jedoch eine um 3500 € höhere Rückerstattung, im Vergleich zu der Berechnung des Rechners auf dieser Seite (ohne Berücksichtigung von Zinsen, bei gleicher Gesamtlaufleistung,…).
Puh, ich bin bzgl. der Verjährungsfrage bei den Leuten, die bislang nichts unternommen haben, anderer Meinung. Mag mir einer das Urteil des OLG Koblenz angeben, aus dem sich dies ergeben soll? Grundsätzlich hemmt eine geänderte Rechtsprechung keinesfalls die Verjährung. Zudem beginnt die Frist auch nicht erst dann zu laufen, wenn sich die Rechtsprechung geändert hat.
Die Fälle, in denen die Verjährung gehemmt wird, ist meines Wissens nach in § 204 BGB abschließend geregelt. Ich bin zwar selber Rechtsanwalt, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Übrigens haben auch einige OLGs Deliktszinsen zugesprochen ab dem Zeitpunkt des Erwerbs. Das kann dazu führen, dass man sogar noch wesentlich mehr Geld bekommt. Wurde leider nicht erörtert in diesem Artikel.
Ich habe mir jetzt das verlinkte Video angesehen: Das Urteil des OLG Koblenz sagt nichts zu einer Verjährung von Ansprüchen von VW-Kunden, die ihr Fahrzeug z.B. vor 2015 erworben haben. Wenn diese Kunden nicht am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen haben, sind die Ansprüche meines Erachtens verjährt.
Das OLG Koblenz hat nur dazu ausgeführt, ob bei einem Erwerb nach 2016 der Kunde wissen musste, dass das Fahrzeug manipuliert war und deshalb die Ansprüche aus § 826 BGB ausgeschlossen sind. Das hat das OLG abgelehnt. VW hat im Übrigen allen Kunden, die am Musterfeststellungverfahren teilgenommen haben und ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2016 erworben haben, keinen Vergleich angeboten.
Das hat aber nichts mit der Verjährung zu tun. Dieser wurde nur in den Fällen des § 204 BGB gehemmt. Dementsprechend sind die Ausführungen in diesem Artikel nicht ganz richtig. Jemand, der sein VW-Fahrzeug z.B. 2015 erworben hat und nichts gemacht hat, hat meines Erachtens aufgrund der Verjährung keinen Anspruch mehr.