Die neue Drohnenverordnung: Alle Regeln, Verbote und Pflichten zum Drohne fliegen
Seit dem 1.10.2017 ist die neue Drohnenverordnung nun komplett inkraft getreten. Wichtigste Neuerungen sind der Drohnenführerschein für Drohnen ab 2kg sowie die Pflicht einer feuerfesten Namensplakette.
Drohnen werden mittlerweile nicht mehr ausschließlich zu militärischen Zwecken eingesetzt, sondern sind als kleine Modellfluggeräte im privaten Bereich inzwischen sehr beliebt. Sowohl private als auch gewerbliche Nutzer von Drohnen müssen sich an bestimmte Regeln halten, die gerade im April 2017 durch die neue Drohnenverordnung verändert bzw. ins Leben gerufen wurden. Wir möchten im folgenden Ratgeber ausführlich darauf eingehen, was die neue Drohnenverordnung beinhaltet und worauf du achten solltest, falls du ein solches unbemanntes Fluggerät nutzen möchtest.
Darüber hinaus erläutern wir, warum spätestens jetzt eine „Drohnenversicherung“ definitiv empfehlenswert ist und warum die Privathaftpflicht in den meisten – aber nicht allen – Fällen keinen ausreichenden Schutz bietet. Insbesondere bei Hobbypiloten, die vielleicht erstmals Drohnen nutzen, ist das Risiko von Schäden an fremdem Eigentum oder sogar Personen nicht unerheblich. Schnell kann es passieren, dass eine Drohne abstürzt, im Garten einer Familie landet und dort zum Beispiel ein spielendes Kind verletzt. Auch das ungewollte Landen auf einem Auto kann nicht selten zu Schäden im drei- bis vierstelligen Bereich führen.
Daher solltest du dich intensiv damit auseinandersetzen, was du auf Basis der neuen Drohnenverordnung darfst und nicht darfst, welche Verpflichtungen ab wann auf dich zukommen und welche Drohnenversicherung dich am besten vor möglichst allen Risiken in diesem Zusammenhang schützt.
Drohnenverordnung: Neue Regeln zum Fliegen von Drohnen
Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten. Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises (s. unten) gelten ab dem 1. Oktober 2017.
Experten warteten schon lange auf die neue Drohnenverordnung, denn ihrer Ansicht nach war es unbedingt nötig, einige Punkte neu zu regeln bzw. Regelungen in die Verordnung aufzunehmen. Der Hintergrund ist der, dass Drohnen nicht nur im gewerblichen, sondern auch im privaten Bereich immer öfter zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund legte Bundesverkehrsminister Dobrindt jetzt die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vor. Hintergrund der neuen Verordnung ist vor allem, dass Drohnen zwar auf der einen Seite ein erhebliches Potenzial – sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich – aufweisen. Auf der anderen Seite führt allerdings allein die drastisch wachsende Anzahl an Fluggeräten dieser Art dazu, dass die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder sonstigen Unfällen deutlich ansteigt. Daher bedarf es klarer Regelungen, was beispielsweise die Erlaubnis zum Nutzen von Drohnen und noch einige weitere Aspekte angeht.
Welche Pflichten, Verbote und Nachweise gibt es?
Es gibt einige Punkte, die durch die neue Drohnenverordnung geändert bzw. neu gefasst wurden. In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden Aspekte, die in der Drohnenverordnung von besonderer Bedeutung sind:
- Erlaubnisfreiheit und Erlaubnispflicht
- Kenntnisnachweis
- Kennzeichnungspflicht
- Ausweispflicht
- Betriebsverbote
Auf die zuvor genannten Regelungen und Verordnungen, die für Nutzer von Drohnen wichtig sind, möchten wir im Folgenden etwas näher eingehen.
Erlaubnisfreiheit und Erlaubnispflicht
Der Betrieb von Drohnen und anderen Flugmodellen ist zunächst einmal grundsätzlich der Erlaubnisfreiheit unterworfen. Das bedeutet, dass du für die Nutzung zunächst einmal keine Aufstiegserlaubnis benötigst, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Gesamtgewicht bzw. die Gesamtmasse geringer als fünf Kilogramm ist. Sollte dies Gewicht überschritten werden oder solltest du eine bestimmte Flughöhe überschreiten, auf die wir im Folgenden noch näher eingehen, benötigst du hingegen eine Erlaubnis. In diesem Fall greift dann die neu geregelte Erlaubnispflicht.
Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen wie Drohnen im Allgemeinen ist dann eine Erlaubnispflicht zu beachten, wenn das Gesamtgewicht fünf Kilogramm und mehr beträgt. Darüber hinaus greift die Erlaubnispflicht ebenfalls, falls die Drohne bei Nacht geflogen werden soll oder falls die Flughöhe über 100 Meter beträgt. Ausgestellt wird die dann benötigte Erlaubnis von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Erlaubnisfreiheit (keine Aufstiegsgenehmigung notwendig), wenn…
Drohne wiegt unter 5kg
Drohne fliegt unter 100m
Drohne fliegt mit 1,5km Entfernung zu Flugplätzen
Drohne wird privat (Sport & Freizeit) genutzt
Erlaubnispflicht, wenn…
Drohne wiegt über 5kg
Drohne fliegt über 100m
Nachtflug
Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich.
Kennzeichnungspflicht
Unter bestimmten Bedingungen gilt für den Betrieb von Drohnen nicht nur eine Erlaubnispflicht, sondern ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht. Diese betrifft sämtliche Flugmodelle bzw. unbemannte Luftfahrtsysteme, deren Startmasse mehr als 0,25 Kilogramm beträgt. In diesem Fall muss eine Kennzeichnung erfolgen, auf die wir im Folgenden noch näher eingehen werden.
Kennzeichungspflicht, wenn…
Drohne wiegt über 250 Gramm
Kenntnisnachweis
Hat die Drohne ein Gewicht von mindestens zwei Kilogramm, greift ab Oktober 2017 der sogenannte Kenntnisnachweis, den du als Führer des Fluggerätes erbringen musst. Hier will ich insbesondere darauf hinweisen, dass 2kg aber von den Mainstream-Modellen, über die wir auch hier im Blog berichten (DJI Mavic, DJI Phantom, DJI Spark, Xiaomi Mi Drone etc) deutlich unterboten werden – deren Gewicht liegt nur bei rund 1,3kg.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du einen solchen Nachweis erbringen kannst, insbesondere durch:
- Bescheinigung nach Prüfung durch eine anerkannte Stelle
- Gültige Pilotenlizenz
- Bescheinigung durch einen Luftsportverein
Ferner musst du beachten, dass du – je nach Bescheinigung – ein Mindestalter von 14 bzw. 16 Jahren haben musst. Dies ist gleichzeitig auch eine Änderung, die mittels der neuen Drohnenverordnung in Kraft tritt. Bisher gab es nämlich kein allgemeingültiges Mindestalter für die Nutzer von Drohnen als Fluggeräte, was sich ab Oktober ändern wird.
Kenntnisnachweis, wenn…
Drohne wiegt über 2 kg
verpflichtend ab 01.10.2017
Mindestalter 14-16 Jahre (je nach Bescheinigung)
Ausweichpflicht und Videobrillen
Eine weitere Pflicht, welche in der Drohnenverordnung vom April 2017 geregelt ist, ist die sogenannte Ausweichpflicht. Diese beinhaltet, dass Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte dazu verpflichtet sind, bemannten Luftfahrzeugen sowie unbemannten Freiballons auszuweichen. Um dies zu gewährleisten, ist der Einsatz sogenannter Videobrillen erlaubt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Flüge maximal eine Flughöhe von 30 Metern beinhalten und das Fluggerät nicht schwerer als 250 Gramm ist. Alternativ ist es ebenfalls möglich, dass eine andere Person die Drohne kontinuierlich in Sichtweite beobachten kann und die Gelegenheit hat, den Fluggeräteführer auf eventuell bevorstehende Kollisionen aufmerksam zu machen.
Ausweichpflicht, wenn…
bemannte Luftfahrzeuge oder unbemannte Freiballons in der Nähe sind
Videobrillen zum Erkennen erlaubt, aber…
… nur bei max. 30m Flughöhe und unter 250g Startgewicht
Andernfalls ist ein Spotter notwendig
Betriebsverbot
Durch die neue Drohnenverordnung werden nicht nur Bedingungen für die Flüge geregelt, sondern es wurden einige Punkte aufgenommen, bei denen ein Betriebsverbot für die Fluggeräte gilt. Die wichtigsten Orte und Plätze, an denen dieses Betriebsverbot zukünftig greift, sind:
Außerhalb der Sichtweite (wenn Gewicht des Gerätes unter fünf Kilogramm)
In Kontrollzonen von Flugplätzen
In Flughöhen ab 100 Meter (Ausnahme: Modellflugplatz)
Über Wohngrundstücken (Ausnahme: Startgewicht der Drohne liegt unter 250 Gramm)
Fluggerät wiegt über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrtsysteme)
Über sensiblen Bereichen, beispielsweise Krankenhäuser, JVAs, Verfassungsorgane, Bundesbehörden, Industrieanlagen, Kraftwerke…
Grundsätzlich gilt unter diesen Bedingungen zwar ein Betriebsverbot, aber dennoch kann die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen. Dies ist allerdings nur möglich, falls der Betrieb keine Gefahr für die Luftverkehrssicherheit darstellt.
Welche Rechte und Pflichten haben Hobbypiloten?
In der neuen Drohnenverordnung wird nicht explizit zwischen Hobbypiloten und gewerblichen Piloten unterschieden. Dennoch lässt sich aufgrund der Vorgaben eine Differenzierung vornehmen. So ist beispielsweise bei Hobbypiloten davon auszugehen, dass diese ihre Drohnen insbesondere auf Modellflugplätzen bewegen. Diesbezüglich gibt es keine Änderung in der neuen Verordnung, denn die neuen Regelungen gelten ausschließlich außerhalb von Modellflugplätzen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass zukünftig eine Kennzeichnungspflicht besteht, sodass eine feuerfeste Plakette mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht werden muss. Die neuen Kennzeichnungspflichten und auch der Kenntnisnachweis können allerdings unter den aufgeführten Bedingungen auch für Hobbypiloten wichtig sein, da sie von den jeweiligen Pflichten nicht entbunden sind. So müssen beispielsweise auch Hobbypiloten unter der Voraussetzung ihre besonderen Kenntnisse nachweisen, falls die Drohne ein Gewicht von über zwei Kilogramm hat.
Welche Rechte und Pflichten haben gewerbliche Piloten?
Bei gewerblichen Piloten ist es in aller Regel so, dass die Drohnen außerhalb von Modellflugplätzen bewegt werden. Oftmals beträgt die Flughöhe dann auch über 100 Meter, sodass hier die besonderen Vorschriften der neuen Drohnenverordnung zu beachten sind. So gilt zum Beispiel, dass eine Flughöhe von über 100 Metern zwar grundsätzlich verboten ist, es jedoch eine behördliche Ausnahmeerlaubnis gibt, die beantragt werden kann. Zudem müssen auch gewerbliche Piloten beachten, dass Drohnen sowie Modellflugzeuge ausschließlich in Sichtweite geflogen werden dürfen. Ansonsten müssen auch gewerblich Piloten natürlich sämtliche Regelungen beachten, die Allgemeinen für Drohnen nach der neuen Verordnung gelten.
Seit der neuen Drohnenverordnung von April 2017 gilt:
Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich.
Benötigt man ein Kennzeichen für Drohnen?
Eine wichtige Neuerung der Drohnenverordnung aus dem April 2017 besteht darin, dass es zukünftig eine Kennzeichnungspflicht geben wird. Es muss sich zwar um kein Kennzeichen handeln, welches du vielleicht von einem Auto oder Motorrad kennst. Vielmehr besteht die Kennzeichnungspflicht darin, dass du auf dem Fluggerät eine feuerfeste Plakette anbringen muss, die mit deinem Namen sowie deiner Anschrift versehen ist. Die Kennzeichnungspflicht betrifft generell sämtliche Fluggeräte und unbemannte Luftfahrtsysteme, also auch Drohnen, deren Startmasse oberhalb von 250 Gramm liegt. Der Grund für die Kennzeichenpflicht ist vor allem, dass der Halter schnell ermittelt werden kann, falls durch die Drohnen ein Schaden verursacht wird.
Braucht man einen Führerschein? Wenn ja, ab wann?
Unter bestimmten Voraussetzungen benötigt man eine Art Führerschein, der in der Drohnenverordnung als Kenntnisnachweis aufgeführt ist. Dabei kann es sich um eine einfache Bescheinigung, beispielsweise seitens einer vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle oder auch um eine behördliche Ausnahmeerlaubnis handeln. Ein solcher Nachweis ist unter den folgenden Voraussetzungen zwingend notwendig:
- Flughöhe ab 100 Meter: behördliche Ausnahmeerlaubnis
- Gewicht der Drohnen ab zwei Kilogramm: Nachweis besonderer Kenntnisse (Kenntnisnachweis)
- Gewicht über fünf Kilo oder Flug bei Nacht: Erlaubnis der Luftfahrtbehörde notwendig
Je nach benötigter Erlaubnis bestimmt die jeweils zuständige Behörde, welche Unterlagen du im Zusammenhang mit dem Antrag auf die Erteilung dieser Erlaubnis einreichen musst. Dabei kann es sich beispielsweise um das Gutachten eines Sachverständigen handeln oder um einen Nachweis, dass beim Überflug bestimmter Grundstücke eine Nutzungsberechtigung besteht.
Besteht für Drohnen eine Versicherungspflicht?
Kurze Antwort: Ja! Für das Fliegen mit einer Drohne muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Diese Pflicht gilt seit 2005.
Lange Antwort: Eine äußerst wichtige Frage im Zusammenhang mit der Nutzung von Drohnen besteht darin, ob es eine Versicherungspflicht gibt. Zunächst einmal ist es so, dass die neue Drohnenverordnung diesbezüglich keine Änderungen enthält. Dies wiederum bedeutet, dass auch für Drohnen eine Versicherungspflicht gilt, denn das Luftverkehrsgesetz gibt grundsätzlich für alle Luftfahrzeuge vor, dass eine Haftpflichtversicherung bestehen muss (§2 Abs. 1 Nr. 3). In den Bereich der Luftfahrzeuge fallen unter anderem Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge, also auch Drohnen.
Klar gesagt: Jeder Drohnenpilot muss verpflichtend über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sofern er mit der Drohne nicht nur auf bzw. über seinem eigenen Grundstück fliegt. Sollte ein solcher Versicherungsschutz ignoriert werden, droht im Schadensfall nicht nur ein erheblicher finanzieller Schaden, sondern auch eine Strafverfolgung.
Warum ist eine Drohnenversicherung wichtig?
Zum einen natürlich, weil ihr dazu durch das Gesetz verpflichtet seid! Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich macht die Nutzung von Drohnen zwar einerseits sehr viel Spaß. Auf der anderen Seite führt allerdings die erhöhte Anzahl solcher Fluggeräte und die häufige Unerfahrenheit der Nutzer dazu, dass das Schadenspotenzial bereits deutlich gestiegen ist. Da beispielsweise beim Absturz einer Drohne nicht nur fremdes Eigentum beschädigt werden kann, sondern im schlimmsten Fall sogar Personen verletzt werden können, ist es von großer Bedeutung, sich gegen solche Risiken abzusichern. Ein finanzieller Schaden, der aus einem Absturz oder einem sonstigen Unfall mittels der Drohnen resultiert, kann leicht in den fünf- oder sogar sechsstelligen Eurobereich gehen.
Es ist also nicht unrealistisch zu behaupten, dass ein mit einem unversicherten Drohnenflug zusammenhängender Schaden, den deine Drohne verursacht, deine wirtschaftliche Existenz ruinieren kann. Daher ist eine Drohnenversicherung definitiv zu empfehlen. Innerhalb der Privathaftpflichtversicherung ist ein solcher Schutz nur bei wenigen Versicherern mit integriert, wie zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung der Haftpflicht Helden. Die meisten anderen Angebote, bei denen die Drohnen in der normalen Privathaftpflicht integriert sind, bieten den Schutz oft nur mit größeren Einschränkungen, wie zum Beispiel, dass nur Drohnen bis zwei Kilogramm oder sogar nur 250 Gramm versichert sind. Bei den Haftpflicht Helden gilt der Schutz hingegen für Drohnen bis fünf Kilogramm Startgewicht und durch den Einschluss in die „normale“ Privathaftpflicht ist die Versicherung dieses Risikos zudem sehr günstig.
Was ist der Unterschied zwischen Drohnen-Vollkasko- und Haftpflichtversicherung?
Wenn du dich für eine Drohnenversicherung entscheidest, stellt sich vielleicht noch die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung reicht oder du dich zusätzlich für den Vollkaskoschutz entscheiden solltest. Generell besteht der Unterschied zwischen der Drohnenhaftpflicht und der Vollkaskoversicherung wie im Bereich der Autoversicherung darin, dass die Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die deine an anderen Sachwerten oder Personen verursacht.
Sollte deine Drohne allerdings beispielsweise durch den Absturz oder eine Kollision beschädigt oder zerstört werden, würde die Versicherung keine Schadensregulierung vornehmen. In diesem Fall müsstest du eine Vollkasko-Versicherung für die Drohnen abschließen, damit auch dieser Schaden nicht zu deinen finanziellen Lasten geht. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, solltest du im Einzelfall entscheiden. Hier spielt sicherlich vor allem der Wert der Drohnen eine große Rolle, ob du dieses Risiko durch die Vollkaskoversicherung absichern möchtest oder nicht.
Welche Drohnenversicherung ist empfehlenswert?
Grundsätzlich ist es möglich, das Risiko Drohnen und Modellflug in die Privathaftpflicht integrieren zu lassen. Allerdings bieten diesen Schutz die weitaus meisten größeren Versicherer nicht an. Du kannst also entweder eine separate Drohnenversicherung abschließen, die allerdings nicht ganz preiswert ist. Oder aber, du suchst dir einen Versicherer, bei dem Drohnen als Risiko in der gewöhnlichen Privathaftpflicht integriert sind. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, einen Vergleich der Angebote vorzunehmen. So ist es beispielsweise bei den einigen Versicherern notwendig, explizit anzugeben, welche Drohne du fliegst und welches Gewicht diese hat.
Vergleich Haftpflichtversicherungen mit integrierter Drohnenversicherung
Im Folgenden habe ich mich ein wenig konkreter umgeschaut und drei große bekannte Versicherungrt mit integrierter Drohnenversicherung mit den Haftpflicht Helden verglichen. Die Preise sind Stand 25.07.2017 für folgendes Vergleichsprofil:
- Versicherte: Gesamter Haushalt mit allen darin lebenden Personen
- Alter des Hauptversicherten: 36 Jahre
- Postleitzahl: 60486
- Selbstbeteiligung: 150€ (Preise ohne SB ca. 20€ teurer)
Achtet darauf, dass bei der Gothaer, HanseMerkur und der AXA die Drohnenversichernung nur in bestimmten Tarifmodellen (wie unter dem Logo angegeben) integriert ist. Ihr findet sie in den Vertragsbedingungen meist unter dem Stichwort „Flugmodelle“.
Haftpflicht Helden | Gothaer (Tarif: Top) | HanseMerkur (Tarif: Exklusiv) | |
50 Mio. € Deckungssumme | 20 Mio. € Deckungssumme | 50 Mio. € Deckungssumme | 50 Mio. € Deckungssumme |
Preis: 66€/Jahr (in diesem Deal) | Preis: 86€/Jahr | Preis: 90€/Jahr | Preis: 83€/Jahr |
Drohne bis 5kg | Drohne bis 5kg | Drohne bis 500g | Drohne bis 5kg |
täglich kündbar | 3-monatlich kündbar | 3-monatlich kündbar | monatlich kündbar |
Bestleistungsgarantie* | Bestleistungsgarantie* | Bestleistungsgarantie* | Bestleistungsgarantie* |
Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 50 Mio. € | Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 50.000 € | Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 100.000 € | Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 30.000 € |
*Falls eine andere Versicherung auf dem deutschen Markt bessere Leistungen bietet als Ihre eigene Versicherung, können Sie diese Leistungen bei einem Schaden verlangen (bis zur vereinbarten Deckungssumme).
Es gibt zwar mittlerweile einige Versicherer, die das Thema Drohnen aufgegriffen und in ihre Privathaftpflichtversicherungen integriert haben, im Vergleich schneiden die Haftpflicht Helden aber unserer Meinung nach am besten ab, nicht zuletzt weil es bei vielen Versicherungen Ausschlüsse bei der Deckungssumme gibt, diese also je nach Versicherungsfall nicht die Summe beträgt, mit der die Versicherung ins Marketing geht – bei den Haftpflicht Helden ist alles mit 50 Mio. Euro abgesichert – und darüber hinaus noch zum besten Preis in unserem Vergleich.
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Als Ergänzung dazu:
Kostenlose App der Deutschen Flugsicherung: Sicherer Drohnenflug für IOS und Android
Die App informiert die Nutzer über geltende Regeln und Vorschriften für die Verwendung von Drohnen in Deutschland.
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Super Danke, dann kann ich mich jetzt ja weiter nach einer erschwinglichen Drohne umsehen 🙂
Prima, vielen Dank, genau das habe ich gesucht!!!!