EuGH erklärt Kreditverträge für rechtswidrig – Lohnt sich ein Widerruf?
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Sitzung vom 09. September 2021 über das Kleingedruckte in Kreditverträgen geurteilt. Demnach muss auch dort alles so formuliert werden, dass auch Laien es verstehen könnten. Sei dies nicht der Fall, kann der Vertrag potentiell wiederrufen werden.
Im Klartext bedeutet dies, dass sobald ein abgeschlossener Vertrag diese Ungenauigkeiten und Mängel in den Formulierungen, bezogen auf Pflichtangaben beim Vertragsabschluss zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und des Verzugzinses, beinhaltet, entfällt die üblicherweise zweiwöchige Widerrufsfrist und der Ausstieg aus dem Vertrag ist für Kunden auch noch Jahre später möglich (Aktenzeichen C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Anwendungsbeispiele für einen lohnenswerten Widerruf wären zum Beispiel bessere Zinsen oder kleinere Ratenzahlungen, oder auch simpel Ungebundenheit von einem bestehendem Vertrag.
„Interessant für Verbraucher ist dabei, dass viele allgemeine Verbraucherdarlehen, die ab dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, diese Formulierungen enthalten und somit nach Ansicht des EuGH auch weit nach Vertragsabschluss noch widerrufen werden können.“, so die Verbraucherzentrale.
Den Widerruf kann man potentiell für jegliche Verbraucherkredite nutzen, Autokredite, Ratenzahlung für Möbel oder Urlaube, etc. Lediglich Immobilienkredite fallen unter ein anderes Recht und können nicht auf dieser Basis widerrufen werden.
Sollte ein Widerruf interessant für einen sein, sollte man sich dennoch gut beraten lassen und zuerst unverbindlich prüfen, ob eine Rückzahlung überhaupt möglich ist. Am Besten wendet man sich hier an eine Verbraucherberatung, die Verbraucherzentrale oder Ähnliches. Ein eingereichter Widerruf kann nicht widerrufen werden und führt nicht automatisch zum Erfolg, insbesondere da die Gegenparteien offensiv dagegen vorgehen würden. Außerdem wird der Widerruf wird vor allem durch die konkret gegensätzlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs erschwert. Wie wirklich im Endeffekt in konkreten Fällen entschieden wird, bleibt abzuwarten.
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Gilt das auch bei Hypothekenkrediten?
„Lediglich Immobilienkredite fallen unter ein anderes Recht und können nicht auf dieser Basis widerrufen werden.“
@riboy:
Danke Dir für die schnelle Antwort. Das wäre auch zu schön gewesen. Das habe ich vorhin im Text übersehen.
Und wo ist der Vorteil? Ich krumme die Summe ist ja dennoch fällig.
Falls du das Geld hast, kommst du sofort aus dem Vertrag raus und musst keine Vorfälligkeitszinsen bezahlen
Bankverträge die man als normaler Mensch versteht … gibt es sowas wirklich?
Ich habe einen Kredit seit 2013 für meine Wohnung laufen.
Bei Immobilien geht’s aber nicht?
Selbst wenn müsste man das Geld haben, oder könnte man einen anderen Kreditgeber beauftragen?
@feece:
Wie oben im zweiten Kommentar beantwortet, Immobilen fallen nicht darunter das wäre auch für viele ein riesen Vorteil.