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🔌 Endlich E-Auto laden am Arbeitsplatz – 900 Euro Förderung pro Ladestation (Unternehmen/Kommunen)

Vielleicht seid ihr bei der Förderung für Privatpersonen nicht schnell genug gewesen und ärgert euch jetzt? Dann überlegt doch mal, denn wenn ihr beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert habt und Strom einspeist, dann habt ihr ja auch ein Gewerbe angemeldet und seid somit hier berechtigt. 😉

Wer sich ein Elektroauto zulegt, muss sich im ersten Schritt an das neue angenehme Fahrgefühl gewöhnen. Wenn das geschehen ist, benötigt man einige Zeit, um von der althergebrachten Verbrenner-Tankstellen-Mentalität abzukommen. Denn es wird nicht geladen, wenn das E-Auto leer ist, sondern einfach immer, wenn eine Steckdose in der Nähe ist und das Auto etwas länger steht. 

Und genau hier setzen die neuen Wallbox-Förderungen des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) an. Denn wann steht das Auto am längsten? – Genau: Zu hause oder auf dem Mitarbeiterparkplatz. Daher startet am 23. November 2021 das Förderprogramm für „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“.

Was wird gefördert?

Ganz allgemein wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. Hierbei zielt das Programm also explizit auf Firmengelände, Mitarbeiterparkplätze, Dienstwagenfahrer oder kommunale Fahrzeuge z. B. auf dem Betriebshof ab. Es wird aber explizit darauf hingewiesen, dass nicht nur Firmen- sondern auch Privatfahrzeuge von Mitarbeitern laden dürfen.

Weiterhin richten sich die Förderprogramme auch an freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen – also beispielsweise Vereine. Ein netter Nebeneffekt der Aktionen des BMVI ist somit auch die Entlastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur, denn bisher werden diese von Mitarbeitern, die eben nicht am Arbeitsplatz laden können, blockiert. 

Mit dem Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen (Nr. 441) wird 

  •  der Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und einer intelligenter Steuerung 
  •  der Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten und/oder
  •  Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen gefördert.

Mit dem Zuschuss für Ladestationen in Kommunen (Nr. 439) wird/werden

  • der Kaufpreis einer neuen Lade­station mit maximal 22 kW Lade­leistung pro Lade­punkt, inklusive Batterie­speicher und
  • die Kosten für den Einbau und den Netzanschluss der Lade­station, inklusive aller Installa­tions­arbeiten, gefördert.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.

So funktioniert’s – der Ablauf

Grundsätzlich gliedert sich der Ablauf in vier Schritte, wobei ihr unbedingt beachten solltet, dass ihr den Antrag VOR der Bestellung und Installation der Wallbox stellen müsst! Außerdem muss dem Unternehmen oder der Kommune vorab klar sein, wieviele Ladestationen gefördert werden sollen. Dieser Wert darf nicht mehr geändert werden und daher muss ggf. noch ein gesonderter Förderantrag gestellt werden.

Bei der Förderung privater Wallboxen hat sich das digitale Antragsverfahren anscheinend etabliert, denn auch hier gibt es eine großenteils digitale Antragstellung, die einerseits den Prozess beschleunigen aber auch das Infektionsrisiko bei Behördengängen reduzieren soll. 

1. Zuschuss beantragen

Beantragt wird der Zuschuss ganz klassisch – vor Beginn des Vorhabens – im KfW-Zuschussportal. Dort muss das passende Produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge Unternehmen“ (441) oder eben „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) ausgewählt und danach der Antrag mit den Daten zum gewünschten Ausbau ausgefüllt werden.

Beachtet allerdings, dass die Anzahl der Ladepunkte nach der Antragstellung nicht erhöht werden kann. Solltet ihr das später in Betracht ziehen, müsst ihr den Antrag erneut stellen.

2. Vorhaben durchführen

Im zweiten Schritt gibt es von der KfW eine Antragsbestätigung und das Vorhaben kann somit sofort beginnen und die Identifizierung starten. Auch das funktioniert recht schnell und einfach (zumindest bei den Fällen, die mir bekannt sind). Bereits jetzt kann ein Elektriker beauftragt werden und auch eine oder mehrere passende Wallboxen aus der Liste der geförderten Ladestationen (siehe Punkte Welche Wallboxen sind förderfähig) ausgesucht werden.

Die passende(n) Wallbox(en) sollten erst einen Tag nach der Bestätigung der KfW bestellt werden. Damit ist ein einfacher Nachweis der Bestellung nach der Bestätigung über das Bestelldatum möglich!

3. Reporting durchführen

Nachdem die Ladestation in Betrieb genommen wurden, müssen diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW erfasst werden. Hier gilt noch zu beachten, dass folgend zweimal im Jahr (Februar und August) ein Reporting durchgeführt werden muss. Die Meldungen erfolgen aber weiterhin elektronisch und schnell im „Obelis“-System der NOW.

4. Zuschuss erhalten

Um den Zuschuss nach der Installation der Ladestation(en) zu erhalten, muss im KfW-Zuschussportal die Erfassung der Lade­station(en) auf der Online-Plattform der NOW und die ordnungs­gemäße Durch­führung Ihres Vorhabens bestätigt werden. Hierfür wird die unter dem dritten Handlungsschritt generierte Reporting-ID der NOW benötigt. Weiterhin müssen hier auch alle Rechnungen über die förder­fähigen Leistungen der beauftragten Fach­unternehmen eingereicht werden.

Anschließend wird der Zuschuss auf das Firmenkonto ausgezahlt.

Bis zu 450.000€ Zuschuss sind möglich!

Die KfW selbst schreibt von einem pauschalen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt und Gesamtkosten von mindestens 1.285,71 Euro­, denn gefördert werden 70% der Kosten für einen Ladepunkt. Die maximale Zuschuss­höhe beträgt bei der Unternehmens-Förderung 45.000 Euro je Standort. Kommunen hingegen können immer in 10er Schritten Ladestationen errichten. Entsprechend beträgt der Zuschuss bei Ausgaben von mindestens 12.857,14€ dann 9.000€. Werden also beispielsweise 100 Ladestationen errichtet und die Ausgaben dafür betragen mindestens 128.571,43€ so gibt es eine Förderung von 90.000€.

In der folgenden Tabelle hat die KfW beispielhaft einige Zuschussberechnungen für die Förderung für Ladestationen in Unternehmen (441) dargestellt. Dort wird auch deutlich ersichtlich, dass es eine Förderung nur gibt, wenn der Gesamtpreis pro Ladepunkt über 1.285,71€ liegt. Beachtet das bitte bei eurer Installation, denn im Grenzfall entgehen euch 900€, weil der Elektriker ein paar Euro günstiger war. 

Ein Freund hatte bei der Förderung einer privaten Wallbox genau dieses „Problem“ und hat dann einfach ein weiteres Ladekabel zusätzlich in den Warenkorb gelegt! Dieses hilft euch unterwegs, oder ggf. könnt ihr das auch einem Freund oder einer Freundin überlassen!

Welche Wallboxen sind förderfähig?

Bei 22 kW Ladeleistung ist Schluss! Aus eigener Erfahrung heraus kann ich aber sagen: Sinnvoll ist das nicht. Denn die wenigsten Fahrzeuge bietet einen integrierten Oboard-Lader mit 22kW Ladeleistung und selbst wenn, wären diese in 1-2 Stunden rappelvoll und der Mitarbeiter müsste umparken. Daher spreche ich mich auch ganz offen für mehrere, aber langsamere Lademöglichkeiten aus. Liebe Firmen: Installiert lieber 6 Wallboxen an einem 22kW-Strang, denn selbst mit 3,7kW lässt sich in einer 8-Stunden-Schicht locker die Pendelstrecke nachladen, die Wallboxen werden deutlich günstiger UND ihr seid gewappnet für die zukünftige Entwicklung.

Ähnlich wie das bereits erwähne (aber schon ausgeschöpfte) Förderprogramm für Wallboxen in Wohngebäuden gibt es einen klaren Anforderungskatalog an die Wallboxen, der auch unbedingt eingehalten werden muss. Die wesentlichen Punkte beinhalten dabei die folgenden Kriterien:

  • Es werden ausschließlich Wechselstrom-Ladepunkte gefördert. Gleichstrom-Schnelllader können nicht gefördert werden.
  • Die Wallbox muss neu sein – diese darf also nicht bereits installiert gewesen sein.
  • Die Ladestation muss stationär sein – also fest verkabelt werden. Eine mobile Ladelösungen wie beispielsweise der beliebte goeCharger werden entsprechend nicht gefördert.
  • Die Ladeleistung darf maximal 22 kW pro Ladepunkt betragen – Wichtig: weniger ist manchmal mehr!
  • Die Wallbox muss auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen. Diese wird ab dem 23.11.2021 auf der passenden Seite der KfW veröffentlicht.

Jetzt mindestens 900€ sichern!

Die KfW bietet auf ihrer Website weiterführende Informationen und eine Liste der förderfähigen Wallboxes, die zudem laufend aktualisiert wird. Ich selbst bin in der Situation, dass ich nicht zuhause oder auf Arbeit laden kann und hoffe, dass über diese Förderprogramme die öffentliche Ladeinfrastruktur massiv entlastet wird. 

Kommentare (8)
    • 23.11.2021, 10:53

    Ist auf keinen Fall böse gemeint denke aber das sowas nicht wirklich passend für diese Plattform ist !!! Unternehmen die Angestellte habe die sich E-Autos im jetzuigen Zeitpunkt leisten können werden wohl nicht die Ärmsten sein. Und dann immer schön den das Geld noch mehr zu schießen. Wir haben in Deutschland Kinder die in Armut leben, Rentner die Flaschen sammeln müssen um über die runten zu kommen. Wieder mal das Geld da ausgeben wo in meinen Augen gar kein Bedarf besteht.

      • 23.11.2021, 10:57

      wieso? meinst Du nicht, dass sich hier auch Geschäftsführer rumtreiben, die eine solche Information wertvoll findet? Ich denke schon.

        • 23.11.2021, 11:02

        @riedstreuner:
        Gewiss wird es hier bestimmt auch Geschäftsführer geben die sich umschauen und Schnäppchen machen wollen. Das wieso? habe ich noch ergänzt warum ich das so sehe. Die hier auf der Internetseite sind werden wohl in der überzahl Menschen sein die im Alttag bisschen was sparen wollen um so am Monatsende paar Cent mehr noch in der Geldbörse zu haben. Da zähle ich mich auch zu und bin echt froh das es die Seite gibt 🙂

        • 23.11.2021, 12:08

        Das werden viele Arbeitgeber in Anspruch nehmen, um die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu fördern.
        Unternehmen sind nicht nur Großbetriebe mit hunderten Mitarbeitern sondern auch kleine Landschaftbauer, Dachdecker, IT-Büros, etc.
        Somit wäre die nächste Gehaltserhöhung erledigt.😉

    • Hast du schon unsere Leasing-Angebote gesehen? 🙂

    • 23.11.2021, 10:55

    Danke für den Hinweis, werde ich direkt in unserem Unternehmen platzieren

    • 23.11.2021, 20:16

    Danke. Gleich 2 beantragt 👍

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