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💸🤑 Steuererklärung vergessen? – Glück gehabt, denn die Frist verschiebt sich

Mit bestimmten Daten im Kalender ist das so eine Sache… da gibt es Feiertage, Urlaube und Geburtstage auf die man sich riesig freut. RĂźckt dann aber der nächste Zahnarzttermin oder die nächste Abgabe der Steuererklärung näher, wird es weniger spaßig. Dennoch war der 31. Juli – also die allgemeine Abgabefrist – immer ein fester Termin. Seit dem Corona-Jahr 2020 rutscht dieser Termin aber stets etwas nach hinten.

Wer blickt da noch durch? Denn fĂźr 2021 hattet ihr nach dem Beschluss des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. War der Tag ein gesetzlicher Feiertag – wie beispielsweise in Sachsen – rĂźckte der Termin sogar auf den 1. November 2022. Die Frist fĂźr die Steuererklärung 2022 liegt nicht mehr ganz so weit hinten, dennoch habt ihr bis zum 2. Oktober 2023 Zeit.

Wer muss eigentlich eine Steu­er­er­klä­rung abgeben?

Wichtig zu wissen ist, dass eine Abgabefrist bis zum 2. Oktober 2023 nur gilt, wenn ihr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet seid („Pflichtveranlagung“). Dazu gehĂśrst Du, wenn ihr…

  • einen individuellen Freibetrag auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) habt (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag),
  • verheiratet seid und ihr euch mit eurem Partner zusammenveranlagen lasst und so die Steuerklassenkombination 3 und 5 beziehungsweise 4 mit Faktor habt,
  • die Steuerklasse 6 habt,
  • im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurz­arbeiter­geld erhalten habt,
  • als Arbeitnehmer neben dem Arbeitslohn weitere EinkĂźnfte von mehr als 410 Euro (zum Beispiel VermietungseinkĂźnfte) habt,
  • einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und so eure steuerpflichtigen EinkĂźnfte noch nicht versteuert wurden.

Weiterhin kann das auch fßr Rentner gelten, wenn die steuerpflichtigen Einkßnfte den Grundfreibetrag ßbersteigen. Weiterhin mßsst ihr auch eine Steu­er­er­klä­rung abgeben, wenn euch das Finanzamt dazu auffordert. Liefert ihr dann die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, droht euch ein Verspätungszuschlag.

Falls ihr nicht zu einer Abgabe verpflichtet seid, dann habt ihr deutlich mehr Zeit und mßsst weder Verspätungszuschlag noch Zwangsgeld oder Steuerschätzung fßrchten.

Wann muss die Steu­er­er­klä­rung abgegeben werden?

Grundsätzlich endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist fßr die Steuererklärung 2022 fßr diejenigen, die sich NICHT vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen, am 31. Juli 2023. Wie eingangs jedoch bereits erwähnt, verschiebt sich mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz die Frist um rund zwei Monate nach hinten. Entsprechend habt ihr fßr dieses Jahr bis zum 2. Oktober 2023 Zeit fßr die Abgabe.

Dabei ist es unerheblich, ob die Erklärung elektronisch oder in Papierform abgegeben wird. Wir empfehlen aber stets „Mein Elster“ von der Finanzverwaltung oder ein anderes Steuerprogramm zu nutzen. Vorteil hierbei ist de elektronische Erfassung und Übermittlung der Daten – bei einer Steuersoftware kĂśnnt ihr zudem noch mit Tipps und Tricks arbeiten und erhaltet die Auswertung auch direkt in dieser Software oder App.

Spätere Abgabefrist mit Berater 

Sollte euch die Erstellung der Steuererklärung ßberfordern, bieten euch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine eine professionelle Hilfe an. Somit erhaltet ihr zugleich auch sieben Monate Aufschub. Entsprechend mßsstet ihr bis zum 29. Februar 2024 die Erklärung fßr 2022 abgeben, erhaltet aber durch die Pandemie Zeit bis zum 31. Juli 2024.

Ein Steuerberater darf alle beraten, ein Lohnsteuerhilfeverein hingegen nur Arbeitnehmer und Rentner.

Jedoch stellt das kein Grund zur Prokrastination dar, denn das Finanzamt darf vorab vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verlangen. Entsprechend kann die BehĂśrde schriftlich einen individuellen Termin setzen. So kann sie beispielsweise einen Rentner kontaktieren und ihn zur Abgabe bis zur gesetzten – verbindlichen – Frist auffordern.

Lässt sich die Abgabefrist irgendwie verlängern? 

Ja, aber nur in absoluten Ausnahmefällen – und auch nur auf schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt. Hier solltet ihr den Antrag begrĂźnden und einen neuen Termin nennen. Beispiele fĂźr eine Verlängerung kĂśnnen dabei eine längere Krankheit, ein Auslandsaufenthalt, fehlende Unterlagen wie die Jahressteuerbescheinigung der Bank oder ein Umzug sein. Bittet zudem das Finanzamt die Verlängerung zu bestätigen.

Bekommst ihr einen zeitlichen Aufschub, dann gebt bis dahin die Steu­er­er­klä­rung ab, ansonsten sind Sanktionen nicht ausgeschlossen.

Freiwillige Steu­er­er­klä­rung? – easy…

Nice to know: Viele von euch sind gar nicht dazu verpflichtet, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben. Beispielsweise haben Ehepartner, die beide die Steuerklasse 4 haben, bis zu vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Beispiel:

Was macht ihr an Silvester 2025? Natürlich die Steuererklärung abgeben, denn bis zum 31. Dezember 2025 muss diese beim Finanzamt eingetroffen sein, entweder als Papierformular im Behörden-Briefkasten oder elektronisch via Elster. Im Beamtendeutsch ist von der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist die Rede. Wichtig ist dabei auch, dass bei Überschreitung danach keine Steuererstattung mehr erwartet werden kann. Die freiwillige Steu­er­er­klä­rung heißt im Formular übrigens „Antragsveranlagung“.

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Die späte Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung lohnt sich besonders, wenn ihr eine Steuererstattung erwartet. Denn dann erhaltet ihr zusätzlich zur Steuererstattung noch Zinsen vom Finanzamt. Früher waren das 0,5% pro Monat, mittlerweile sind es aber  rückwirkend ab 1. Januar 2019 „nur noch“ 1,8 % p. a.

Fazit

Jetzt bin ich gespannt auf eure Meinungen… macht ihr regelmäßig eure Steuererklärung und bekommt ein paar Euro zurĂźck? Oder habt ihr davon gar keine Ahnung und lasst euch dabei von einem Steuerberater helfen? Mit unseren Tricks kĂśnnt ihr jedenfalls stets ein paar Euro sparen.

Schreibt uns gerne in die Kommentare, was ihr von der Verschiebung der Abgabezeiten haltet. Oder seid ihr gar nicht zu einer Abgabe der Steuererklärung „gezwungen“ und ihr seht das Ganze vĂśllig entspannt? 🙂

Gruß, euer Steven

Kommentare (8)
    • 06.06.2023, 21:08

    Ich mache meine Steuererklärung immer vier Jahre im Nachhinein, da ich immer vom Finanzamt etwas zurückbekomme. Als es noch 6% Zinsen gab pro Jahr, habe ich dadurch bis zu 500 € nur alleine an Zinsen kassiert, die mir das Finanzamt auf meine Steuerrückerstattung geschuldet hat! 😉

    • 07.06.2023, 00:09

    Wenn das Finanzamt eine „Erinnerung“ schickt ist es schon zu spät – der „Verspätungszuschlag“ wird auf jeden Fall fällig!
    Das Finanzamt hat mich freundlich an fehlende Steuererklärungen der letzten 3 Jahre „erinnert“ – ohne einen Hinweis auf weitere Kosten!
    Auf die etwa 600€ Steuernachzahlung fĂźr die 3 Jahre kamen dann noch 1.700€ „Verspätungszuschlag“ (25€ pro Monat) als „Strafe“ obendrauf!

  • Die Steuererklärung wird jedes Jahr mit Elster gemacht. Ein paar Euro gibt’s so gut wie immer zurĂźck. Mit Elster ist es recht einfach. Größtenteils reichen die DatenĂźbernahmen vom Vorjahr – ändert die entsprechenden Beträge und fertig.

  • Komisch.
    Meine SteuerbehÜrde hat andere Fristen. Am 3.1. kommt die Aufforderung, Mitte Februar eine Zweite. Spätestens am 20.3. der Hinweis auf Schätzung.
    Komisch.
    Nichts mit Corona.

      • 14.06.2023, 00:38

      @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
      Von welcher Steuer bzw. fßr welches Kalenderjahr sprichst du denn? Die ganz normale Einkommensteuer fßr das Jahr 2022 (also letztes Jahr) kann am 3.1. noch nicht angefordert werden, da hierfßr viele Bescheinigungen (KV, RV, Kapitalerträge, etc.) erst später von den entsprechenden Stellen erstellt werden und man die Steuererklärung somit noch nicht wirklich im Januar machen kann.
      Oder meinst du evtl. Einkommensteuervorauszahlungen, die man als Selbstständiger hat?

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