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🤯 Gas-Nachzahlungen: Jobcenter übernimmt Kosten anteilig – auch für Arbeitnehmer

Okay, so ganz richtig ist das nicht, was wir euch hier erzählt haben. Aber ein freundlicher und fachkundiger User auf Facebook hat uns mal etwas aufgeklärt. Da ich seine Antwort so super und verständlich fand, bekommt ihr hier den ganzen Text zu lesen: 

Die Gas-Nachzahlung lässt sich so direkt nicht ins Formular eintragen. Die Politik hat sich noch nicht dazu geäußert, wie man mit genau diesen Fällen und Leuten umgehen wird. Die meisten Nachzahlungen für die heute explodierenden Preise kommen erst nächstes Jahr. Dann gelten die neuen Gesetze fürs Bürgergeld. Ich bin mir sicher, dass es entsprechende Regelungen geben wird. Fraglich ist auch, ob der Gesetzgeber Ratenzahlungen beim Vermieter einfordert, damit man es abzahlen kann.

Nach heutiger Rechtslage beantragt man im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung (Zahlungsfrist vom Vermieter) Alg2 für den betreffenden Monat. Es beginnt der riesige Papierkram und man muss von der ganzen Familie alle Unterlagen einreichen.

Im fraglichen Monat wird dann der Bedarf zum Leben (Regelleistung) und die anfallenden Kosten der Unterkunft (inkl. Nachzahlung) errechnet. Dem gegenüber stehen dann die Einkommen der Familie. Das was fehlt, zahlt das Jobcenter dazu. Aber wie gesagt, das kann bei größeren Familien und diversen Einkünften und Vermögen ein riesiger Aufwand werden. Es ist eine Sozialleistung für die wirklich Bedürftigen in unserem Land.

Mein persönlicher Rat wäre, dass die Leute selbst vorsorgen mit höheren Vorauszahlungen und Geld ansparen und insbesondere den Verbrauch reduzieren.

Wer das nicht kann oder wen die neuen Vorauszahlungen erdrücken, der kann und soll sich vom Jobcenter, Wohngeldstelle und Sozialamt beraten lassen. Je nach Fall kann eine andere Behörde zuständig und besser geeignet sein.

Das ist hoch komplex und man muss jeden Fall einzeln anschauen. Von der pauschalen Empfehlung, einen Antrag zu stellen, rate ich ab. Zumal es ja die falsche Behörde sein kann. Für Fälle der falschen Behörde gibts zwar auch kulante Gesetze, aber das Chaos würde noch größer.
Lieber erstmal beraten lassen und dann den passenden Antrag stellen. Die Leute sollen keine Scheu haben. So wie zu Beginn von Corona und Kurzarbeit auch.

Die Gasspeicher sind nach aktuellem Stand gut gefüllt und die Hoffnung wächst, ohne russisches Gas durch den Winter zu kommen. Dennoch, oder gerade deshalb, steigen die Gaspreise und laut Check24 ist die Preissteigerung schon jetzt bei 375 Prozent angekommen. Wer finanziell sowieso schon nur schwer durch den Monat kommt, fürchtet die hohen Gas-Nachzahlungen besonders extrem. 

Ihr seid betroffen? Ihr fürchtet schon eine fette Nachzahlung? Wir haben für euch eine Möglichkeit gefunden, wie ihr auch als „Normalverdiener“ mit Hilfe des Jobcenters die Kosten (oder zumindest einen Teil davon) erstattet bekommt. 

Gas-Nachzahlung – Kann ich eine Erstattung bekommen?

Die Gas-Nachzahlung wird kommen – soviel steht fest. Doch viele Gas-Kunden werden an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Deshalb ist das Jobcenter dazu verpflichtet, die Kosten bzw. einen Anteil zu übernehmen.

Das Interessante: Anspruch haben nicht nur Empfänger von Sozialleistungen, sondern auch „Normalverdiener“.

Der Selbsthilfe-Verein Wuppertal hat das Mal anhand einer alleinstehenden Person mit einem Nettoeinkommen von 1.700€ errechnet. Muss diese 700€ für Gas nachzahlen, gibt es vom Jobcenter einen Zuschuss in Höhe von 300€

Natürlich gibt es das Geld nicht einfach so. Wenn ihr denkt, dass ihr Anspruch auf die Nachzahlung habt, dann solltet ihr einen Antrag beim Jobcenter stellen. Wichtig: Macht das erst in dem Monat, in dem die Nachzahlung gefordert wird, denn sonst geht ihr leer aus! Wir zeigen euch, wie das geht.

Wie kann ich meinen Anspruch prüfen lassen?

Der Weg hin zu der eventuellen Erstattung führt euch durch einen Haufen Formulare. Wenn ihr am Ende jedoch tatsächlich Geld vom Jobcenter bekommt, dann kann sich der Aufwand schon lohnen. 

  • 1) Zuständiges Jobcenter ermitteln

Das ist der erste Schritt und der ist wirklich ganz einfach, denn ihr müsst lediglich eure Postleitzahl eingeben, um zum zuständigen Jobcenter zu gelangen. 

Das macht ihr hier: Zuständiges Jobcenter ermitteln

  • 2) Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen

Klingt komisch, ist aber so. Gebt hier also zunächst eure Kontaktdaten ein und ladet euch anschließend den Antrag auf Arbeitslosgeld II runter. Gefragt wird nach persönlichen Daten, eurer Familien- und Wohnsituation und weiteren persönliche Angaben. 

 

Beachtet aber unbedingt, dass ihr den Antrag erst stellt, wenn die Nachzahlung gefordert wird – nicht vorher und nicht im Monat danach.

Fazit 

Wenn ihr die Gas-Nachzahlung wirklich nicht oder nur sehr schwer stemmen könnt, dann solltet ihr es auf einen Versuch ankommen lassen und den Antrag inkl. der Anlagen ausfüllen und einreichen. Wenn ihr Bedarf habt, könnt ihr immerhin mit einer schönen Entlastung rechnen.

Wie sieht es bei euch aus? Fürchtet ihr hohe Nachzahlungen? Werdet ihr die Mehrkosten zahlen können oder wollt ihr einen Antrag beim Jobcenter stellen. Lasst es mich in den Kommentaren wissen.

Eure Heike vom DealDoktor-Team

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