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đŸ€Ż Gas-Nachzahlungen: Jobcenter ĂŒbernimmt Kosten anteilig – auch fĂŒr Arbeitnehmer

Okay, so ganz richtig ist das nicht, was wir euch hier erzÀhlt haben. Aber ein freundlicher und fachkundiger User auf Facebook hat uns mal etwas aufgeklÀrt. Da ich seine Antwort so super und verstÀndlich fand, bekommt ihr hier den ganzen Text zu lesen: 

Die Gas-Nachzahlung lĂ€sst sich so direkt nicht ins Formular eintragen. Die Politik hat sich noch nicht dazu geĂ€ußert, wie man mit genau diesen FĂ€llen und Leuten umgehen wird. Die meisten Nachzahlungen fĂŒr die heute explodierenden Preise kommen erst nĂ€chstes Jahr. Dann gelten die neuen Gesetze fĂŒrs BĂŒrgergeld. Ich bin mir sicher, dass es entsprechende Regelungen geben wird. Fraglich ist auch, ob der Gesetzgeber Ratenzahlungen beim Vermieter einfordert, damit man es abzahlen kann.

Nach heutiger Rechtslage beantragt man im Monat der FĂ€lligkeit der Nachzahlung (Zahlungsfrist vom Vermieter) Alg2 fĂŒr den betreffenden Monat. Es beginnt der riesige Papierkram und man muss von der ganzen Familie alle Unterlagen einreichen.

Im fraglichen Monat wird dann der Bedarf zum Leben (Regelleistung) und die anfallenden Kosten der Unterkunft (inkl. Nachzahlung) errechnet. Dem gegenĂŒber stehen dann die Einkommen der Familie. Das was fehlt, zahlt das Jobcenter dazu. Aber wie gesagt, das kann bei grĂ¶ĂŸeren Familien und diversen EinkĂŒnften und Vermögen ein riesiger Aufwand werden. Es ist eine Sozialleistung fĂŒr die wirklich BedĂŒrftigen in unserem Land.

Mein persönlicher Rat wÀre, dass die Leute selbst vorsorgen mit höheren Vorauszahlungen und Geld ansparen und insbesondere den Verbrauch reduzieren.

Wer das nicht kann oder wen die neuen Vorauszahlungen erdrĂŒcken, der kann und soll sich vom Jobcenter, Wohngeldstelle und Sozialamt beraten lassen. Je nach Fall kann eine andere Behörde zustĂ€ndig und besser geeignet sein.

Das ist hoch komplex und man muss jeden Fall einzeln anschauen. Von der pauschalen Empfehlung, einen Antrag zu stellen, rate ich ab. Zumal es ja die falsche Behörde sein kann. FĂŒr FĂ€lle der falschen Behörde gibts zwar auch kulante Gesetze, aber das Chaos wĂŒrde noch grĂ¶ĂŸer.
Lieber erstmal beraten lassen und dann den passenden Antrag stellen. Die Leute sollen keine Scheu haben. So wie zu Beginn von Corona und Kurzarbeit auch.

Die Gasspeicher sind nach aktuellem Stand gut gefĂŒllt und die Hoffnung wĂ€chst, ohne russisches Gas durch den Winter zu kommen. Dennoch, oder gerade deshalb, steigen die Gaspreise und laut Check24 ist die Preissteigerung schon jetzt bei 375 Prozent angekommen. Wer finanziell sowieso schon nur schwer durch den Monat kommt, fĂŒrchtet die hohen Gas-Nachzahlungen besonders extrem. 

Ihr seid betroffen? Ihr fĂŒrchtet schon eine fette Nachzahlung? Wir haben fĂŒr euch eine Möglichkeit gefunden, wie ihr auch als „Normalverdiener“ mit Hilfe des Jobcenters die Kosten (oder zumindest einen Teil davon) erstattet bekommt. 

Gas-Nachzahlung – Kann ich eine Erstattung bekommen?

Die Gas-Nachzahlung wird kommen – soviel steht fest. Doch viele Gas-Kunden werden an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Deshalb ist das Jobcenter dazu verpflichtet, die Kosten bzw. einen Anteil zu ĂŒbernehmen.

Das Interessante: Anspruch haben nicht nur EmpfĂ€nger von Sozialleistungen, sondern auch „Normalverdiener“.

Der Selbsthilfe-Verein Wuppertal hat das Mal anhand einer alleinstehenden Person mit einem Nettoeinkommen von 1.700€ errechnet. Muss diese 700€ fĂŒr Gas nachzahlen, gibt es vom Jobcenter einen Zuschuss in Höhe von 300€. 

NatĂŒrlich gibt es das Geld nicht einfach so. Wenn ihr denkt, dass ihr Anspruch auf die Nachzahlung habt, dann solltet ihr einen Antrag beim Jobcenter stellen. Wichtig: Macht das erst in dem Monat, in dem die Nachzahlung gefordert wird, denn sonst geht ihr leer aus! Wir zeigen euch, wie das geht.

Wie kann ich meinen Anspruch prĂŒfen lassen?

Der Weg hin zu der eventuellen Erstattung fĂŒhrt euch durch einen Haufen Formulare. Wenn ihr am Ende jedoch tatsĂ€chlich Geld vom Jobcenter bekommt, dann kann sich der Aufwand schon lohnen. 

  • 1) ZustĂ€ndiges Jobcenter ermitteln

Das ist der erste Schritt und der ist wirklich ganz einfach, denn ihr mĂŒsst lediglich eure Postleitzahl eingeben, um zum zustĂ€ndigen Jobcenter zu gelangen. 

Das macht ihr hier: ZustÀndiges Jobcenter ermitteln

  • 2) Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen

Klingt komisch, ist aber so. Gebt hier also zunĂ€chst eure Kontaktdaten ein und ladet euch anschließend den Antrag auf Arbeitslosgeld II runter. Gefragt wird nach persönlichen Daten, eurer Familien- und Wohnsituation und weiteren persönliche Angaben. 

 

Beachtet aber unbedingt, dass ihr den Antrag erst stellt, wenn die Nachzahlung gefordert wird – nicht vorher und nicht im Monat danach.

Fazit 

Wenn ihr die Gas-Nachzahlung wirklich nicht oder nur sehr schwer stemmen könnt, dann solltet ihr es auf einen Versuch ankommen lassen und den Antrag inkl. der Anlagen ausfĂŒllen und einreichen. Wenn ihr Bedarf habt, könnt ihr immerhin mit einer schönen Entlastung rechnen.

Wie sieht es bei euch aus? FĂŒrchtet ihr hohe Nachzahlungen? Werdet ihr die Mehrkosten zahlen können oder wollt ihr einen Antrag beim Jobcenter stellen. Lasst es mich in den Kommentaren wissen.

Eure Heike vom DealDoktor-Team

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