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Rückzieher – Jetzt kommt die Gas-Umlage doch nicht! Was ändert sich?

Jetzt doch nicht! In den Medien ging es kontrovers daher, doch nun kommt die Gasumlage doch nicht, denn kurz vor dem Start macht die Bundesregierung einen Rückzieher. Kritisch daran: Die Grundversorger haben die Preise wegen der Umlage bereits angehoben oder zumindest Anpassungen angekündigt – teilweise ab dem 01. Oktober. 

Was ihr als Betroffene machen sollt, schreiben wir euch kurz hier in diesem Newsbeitrag. Zumindest steht fest, dass betroffene Gashaushalte frühestens ab dem 31. Oktober erstmals bezahlen sollten. 

Privathaushalte und Unternehmen sollten die Umlage ursprünglich bezahlen, um Energieunternehmen zu stützen, die wegen des Ausfalls von russischem Gas-Import nun teurer auf anderen Märkten einkaufen müssen.

Geänderte Rechnung schon erhalten? – Das müsst ihr jetzt tun!

In den vergangenen Wochen und Monaten haben einige Stadtwerke bereits die Preise kräftig erhöht. Diese Anpassungen, die an einige von euch bereits weitergegeben wurde, sind aber nun unbegründet und ungültig. Der einfache Grund dafür: die enthaltene Summe für die Gasumlage ist ungültig und damit der Gesamtpreis. Wenn ihr eine solche Rechnung erhalten habt, solltet ihr sofort Widerspruch einlagen und den alten Preis verlangen.

Gleichzeitig muss der Anbieter für euch auch die Abschlagszahlung neu anpassen. Daher fordert diesen auch auf, dass dort die Höhe des Abschlages genau erklärt wird. In den nächsten Monaten solltet ihr zudem zur Sicherheit die eingehenden Rechnungen genau prüfen. Ach übrigens: Die Grundversorger müssen die Tarife nochmal neu Anpassen und Verbraucherinnen und Verbraucher mindestens sechs Wochen im Voraus informieren. Kurz: Bis Mitte November gibt es erstmal keine Preisbremsen oder Preissteigerungen.

Bei Wegfall der Gas-Umlage sind zwei Szenarien möglich

In den nächsten Wochen solltet ihr als betroffene User also erneut Briefe von den Versorgern erhalten und dort könnten folgende zwei Szenarien skizziert werden:

  • Szenario 1: Die Gas-Umlage wird vom Arbeitspreis und damit vom monatlichen Abschlag abgezogen oder
  • Szenario 2: Die Gasanbieter warten und informieren Kundinnen und Kunden erst, wenn die Preisbremse festgelegt wurde.

Beide Szenarien sind dabei möglich.

Bei Preissteigerungen müsst ihr als Betroffene hinterfragen, ob der Gasanbieter überhaupt die Preise anpassen darf. Wenn bei Vertragsabschluss eine Preisgarantie vereinbart wurde, darf der Gasversorger nämlich grundsätzlich nicht erhöhen. Natürlich kann die Bundesregierung, in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, bestehende Vorschriften und Gesetze außer Kraft zu setzen, wenn es die Bedingungen erfordern. [Danke @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos für die Ergänzung.]

Kommentare (28)
    • 30.09.2022, 07:54

    Jetzt stellt sich mir die Frage! Am 22.09. habe ich bei meiner Stadtwerke einen Vertrag abgeschlossen mit Preisgarantie. Dort waren auch die Gasumlage mit Drin. Muss diese jetzt wieder raus genommen werden oder habe ich wegen der Preisgarantie die Arschkarte gezogen?

      • 30.09.2022, 08:11

      Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Oberster Grundsatz im Vertragsrecht.
      Von dieser Regelung kann nur durch eine Gesetzesänderung abgewichen werden. Diese muss aber GG-getreu durchgeführt werden. Das wird verdammt schwierig.

        • 30.09.2022, 09:49

        @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Die Preisgarantie aus dem Vertrag gilt doch für den reinen netto Arbeitspreis. Vom Staat gesetzlich vorgeschrieben Steuern und Abgaben sind soweit ich weiß, nicht teil der Preisgarantie.
        Werden speziele Abgaben oder Steuern eingeführt, so muss die jeder zahlen und der Preis steigt dann. Entfallen Abgaben oder Steuern allerdings, so muss auch der Preis hier fallen.

      • 30.09.2022, 16:23

      @paterpen:

      Die Preisgarantie bezieht sich auf den reinen Energiepreis. Staatliche Entgelte und Umlagen sind davon ausgeschlossen. Wenn in Deinem Vertrag die Umlage schon enthalten ist, wird sie rausgerechnet werden. Im zweiten Halbjahr 2021 galt bspw eine Umsatzsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent. Dieser Zeitraum wurde in den Energieabrechnungen auch nur mit 16 Prozent USt ausgewiesen. Dh, mit der heute auf Energie beschlossenen Senkungen der Umsatzsteuer auf Energie werden alle Verträge entsprechend reduziert werden, also auch Deiner.

    • 30.09.2022, 08:00

    Den als wichtig eingefügten Artikel kann ich so nicht stehen lassen.
    Die Bundesregierung hat das Recht, in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, bestehende Vorschriften und Gesetze außer Kraft zu setzen. Wenn die Bedingungen es erfordern. Punkt.

  • Ich habe eine Preisgarantie für Gas bis zum Sommer 23.
    Aber es gibt in den AGB bestimmt irgendwo eine Klausel, die mich früher schon mehr wird zahlen müssen.

    • 30.09.2022, 09:12

    Ich habe ne Garantie bis März 23, und danach wird es auch nicht merklich teurer

  • Hey doc mein gas Anbieter hat mein monatliche Beitrag um 200 Euro mehr erhöht obwohl mein Verbrauch nicht gestiegen ist zum Vorjahr.

    Kann ich da was machen?

    • 30.09.2022, 13:36

    Von E.O.N habe ich das Schreiben bekommen mit dem neuen Preis wegen der Umlage. Den Abschlag habe ich daraufhin selber angepasst. Ich wüsste aber jetzt nicht, warum ich tätig werden muss. Die Umlage fällt weg und somit kann mein Preis nicht steigen, also wozu der Wiederspruch? Ich rechne mit einem korrigiertem Schreiben von E.O.N

  • Chaos pur……………

      • 01.10.2022, 15:41

      Wieso Chaos? Zuerst war geplant, das Gasverbraucher die Gasimporteure stützen, nun werden alle Steuerzahler dazu verpflichtet. Normale Vorgehensweise, die angestrebten 200 Milliarden sollen halt auf möglichst viele Schultern verteilt werden.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Es ist mein persönliches Empfinden….

        • 01.10.2022, 16:20

        @ifeelgood:
        Wir sind einfach in einer Situation, die bisher nicht vorgekommen ist. Verantwortungsvolle Politiker hätten für solche Szenarien schon in der Vergangenheit Programme und Pläne vorbereitet. Dies wurde aber leider unterlassen und wir alle müssen mit den Folgen leben.
        Hauptsache ist doch jetzt,die Belastungen möglichst gerecht und gleichmäßig zu verteilen. Gleichmäßig ist mess- und zuordenbar, gerecht entspricht dem persönlichen Empfinden und der finanziellen Situation.

      • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
        Du hast deine Meinung und ich habe eben eine komplett andere – was vollkommen ok ist.

      • Alles unsere Politiker schuld sollen Sie doch anfangen eigene gas zu fördern im nordsee ist gas das würde Deutschland über 30 Jahre reichen.

        Immer diese blöde Abhängigkeit von andere Länder.

        Deutschland muss Selbstversorger werden.

    • 02.10.2022, 11:07

    Hallo,
    lieben Dank für die Info.
    Hätte da trotzdem noch eine Frage.
    Habe ja auch eine Info zur Erhöhung bekommen – wegen der Umlage.
    Muss ich da jetzt ein Widerspruch einlegen?
    Oder hat es sich von selbst erledigt?

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