💸🏡 Geld zurück von der Bausparkasse – unzulässige Gebühren!
Und wieder erwischt es die Bausparkassen, denn erneut ist eine Gebühr als unzulässig erklärt worden und die Kunden bekommen Geld zurück. Wer nun glaubt, dass dies einfach so geschieht, der irrt sich. Denn natürlich müsst ihr hier euren Vertrag prüfen und selbst aktiv werden. In dieser News zeigen wir euch kurz, um was es genau geht und wie ihr euer Geld zurückbekommt.
Wenn ihr betroffen seid und unschlüssig, wie die Mail an den Anbieter aussehen soll, dann klickt hier rein und nutzt deren Musterschreiben.
Warum gibt es Geld zurück?
Der Bundesgerichtshof hat mir einem Urteil vom 15. November 2022 entschieden, dass Servicepauschalen in der Ansparphase eines Bausparvertrags unzulässig sind. (Az. XI ZR 551/21). Ziemlich sicher hast du als Inhaber eines Bausparvertrages in den letzten Jahren teure Gebühren zahlen müssen, denn die Bausparkassen haben sich – unrechtmäßig – mit sogenannten Kontogebühren oder Servicepauschalen ordentlich bezahlen lassen. Solche Servicepauschalen sind aber unzulässig.
Was ist überhaupt eine Servicepauschale beim Bausparvertrag?
In der Vergangenheit haben viele Bausparkassen Bearbeitungsgebühren (sogenannte Servicepauschalen) in der Ansparphase kassiert. In den Verträgen wurden diese auch gerne als Serviceentgelt, Kontogebühr oder Jahresentgelt benannt. Eingeführt wurden diese ab dem Jahr 2017 und sollten so den Kunden an den Verwaltungsgebühren beteiligen. Häufig beläuft sich diese Servicepauschale – je nach Bausparkasse – auf 9 bis 30 Euro und wird einmal im Jahr jeweils zu Jahresbeginn abgebucht.
Übrigens: Bausparen ist immer eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen. Dabei definiert ihr zu Beginn des Bausparvertrags mit der Bausparkasse eine bestimmte Summe, die später für den Kauf oder den Bau einer Immobilie benötigt wird (Bausparsumme). Dabei gliedert sich dieser Vertrag so:
- Ansparphase – ihr spart einen Teil der Bausparsumme an.
- nach der Ansparphase – zahlt die Bausparkasse das angesparte Geld plus Zinsen wieder aus.
- Die Differenz zur Bausparsumme nehmt ihr in Form eines Bauspardarlehen auf.
- Die Darlehensphase -ihr zahlt das geliehene Geld in festen Tilgungs- und Zinsraten wieder zurück
Wieso ist die Servicepauschale eigentlich unzulässig?
Im Detail sieht der Bundesgerichtshof in der jährlichen Servicepauschale eine unangemessene Benachteiligung für die Bausparer. Denn während der Begriff vorgaukelt, dass ihr für einen Service oder eine Gegenleistung diese Pauschale bezahlt, deckt diese nur die Verwaltungsaufgaben eurer Bausparkasse. Diese ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Verwaltung der Bauspargemeinschaft zu kümmern. Basis hierfür sind die Regelungen des Bausparkassen-Gesetzes.
Hat deine Bausparkasse erst nachträglich eine Servicepauschale eingeführt? Dann könnt ihr euch zusätzlich auf ein weiteres BGH-Urteil aus 2021 beziehen!
Geklagt hatte hier die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BHW-Bausparkasse. Bereits am 17. November 2021 hatte das OLG Celle entschieden, dass die Pauschale unzulässig sei. Jedoch hatte die BHW Bausparkasse Revision eingelegt, welche nun beim BGH verhandelt wurde.
Zwar bezieht sich das Urteil in erster Linie auf die BHW Bausparkasse, jedoch gilt dieses in dieser Form auch für andere Bausparkassen, die mit einer ähnlichen Praxis versucht haben, die Verwaltungsgebühren zu kompensieren. Doch warum könnt ihr auch rückwirkend Gebühren zurückfordern? Nun, das liegt daran, dass die Bausparkassen in der Vergangenheit auch bei laufenden Verträgen gerne nachträglich Gebühren eingeführt haben. Bei Banken und den Bausparkassen war es ja gängige Praxis, dass Gebühren-einführungen und -änderungen ohne Zustimmung des Kunden (bzw. wurde das Schweigen als Zustimmung gewertet) eingeführt worden.
Dieses Vorgehen hat der Bundesgerichtshof aber grundsätzlich untersagt (BGH, Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Eine Einholung eurer Zustimmung ist also unabdingbar. Kurz: hat eure Bank die Servicepauschale nachträglich und ohne eure Zustimmung eingeführt, könnt ihr noch Geld zurückfordern.
So geht ihr vor!
Hier möchten wir euch noch kurz das Vorgehen schildern, wie ihr die unrechtmäßig gezahlte Servicepauschale zurückfordert.
- Jahreskontoauszüge prüfen – prüft eure Jahreskontoauszüge der letzten Jahren, ob die Bausparkasse eine Servicepauschale berechnet hat. (Häufig wird die Pauschale zu Beginn eines Jahres berechnet. Prüft auch Begriffe wie Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt oder Jahresentgelt.)
- fordert die Kontogebühren der Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 in jedem Fall zurück. Übrigens könnt ihr darüber hinaus Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr einfordern (§ 818 Abs. 1 BGB).
- Gebühren von vor 2019 könnt ihr wahrscheinlich nicht mehr verlangen, da der Anspruch grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB) verjährt. Probiert es trotzdem! Denn…
- vereinzelt wird auch eine Erstattung für die letzten zehn Jahre für möglich gehalten.
Hintergrund ist hier, dass der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden hatte, dass Erstattungsansprüche nicht verjähren dürfen, wenn der Verbraucher vorab nicht erkennen konnte, dass er ein Recht auf Erstattung hat (Az. C, 776/19 bis C 782/19). Dann müsste die 10-jährige Verjährungsfrist gelten (§ 199 Absatz 4 BGB).
Fazit – Seid ihr betroffen?
Da ihr bis zu diesem Fazit gelesen habt, gehe ich einmal davon aus, dass ihr einen Bausparvertrag habt und betroffen seid? Schildert uns daher doch gerne, ob ihr die Gebühren zurückfordert, wie ihr vorgegangen seid und vor allem, wie eure Bausparkasse reagiert hat. Das Vorgehen von Bausparkassen und Banken war in der Niedrigzinsphase ja immer etwas – na nennen wir es holprig.
Übrigens: Wer mehr über das Verfahren und die Reaktionen der Bausparkassen erfahren möchte, kann gerne einmal bei Finanztip in den Artikel klicken.
Gruß, euer Steven
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Mist, leider habe ich keinen unlukrativen Bausparvertrag…
@rumper:
wieso leider sei doch froh . ich habe so alte die keine Kontoführungsgebühren haben bekomme also auch nichts zurück habe aber auch keine Arbeit 😁
#ironie 😉
‚unlukrativ‘ ist relativ: ich habe einen Bausparvertrag von 2008. Wenn ich den Kredit nicht in Anspruch nehme, erhalte ich rückwirkend seit Beginn 4%Zinsen. Ob das die Inflation seit dem übersteigt, kann ich aktuell nicht bewerten (die aktuellen ~10% sind zeitlich noch nicht wirklich bewertbar). Aber das Geld habe ich nie vermisst (wobei ich auch nicht wirklich einzahle – sonst wäre der schon lange Zuteilungsreif)
Es waren jedenfalls lange Zinsfreie Jahre dabei, die ich auffangen könnte.
LBS zahlt wohl nichts. Habe aber das Jahresentgelt von 7,20€
Bei der BHW steht Kontoführungsgebühr auf den Auszügen, ist es das gleiche?
@basti922:
So wie ich es verstanden habe, dürfen die keine Gebühren nehmen… egal ob Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt oder Jahresentgelt… probier’s doch. 🙂
Gibt es ein Mustervordruck?
@Rhyem:
Ja:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2022-11/musterbrief-kontogebuhren-bausparkasse-sparphase-nov-2022.pdf
danke dir
Schauen wir mal wie lange bis zu einer Antwort von der BHW dauert