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Europäischer Gerichtshof: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

13.12.2018: Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Konkret wird gesagt (zur Pressemitteilung), dass „es die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen nicht verbieten, dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben.

Erst im Juli hatte auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Rundfunkgebühr verfassungsgemäß sei. Immerhin wurde aber die Beitragspflicht für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Sommer 2020 verlangt. Inhaber von Zweitwohnungen können jetzt mit diesem Antrag Befreiungsanträge stellen!

Der Rundfunkbeitrag, welcher vielen noch als GEZ-Gebühren bekannt sein dürfte, zählt wohl zu den umstrittensten Abgaben Deutschlands. Egal, ob ihr für oder gegen den Beitrag seid – mit Beginn letzten Jahres könnt ihr die Gebühren für ganze drei Jahre zurückfordern. Damit ist die Info zugegebenermaßen nicht neu, aber vielleicht hilft es trotzdem manchen von euch. Solltet ihr nämlich befreiungsberechtigt sein könnt ihr bis zu 630 Euro zurückbekommen.

GEZ-Befreiung beantragen

gez

Voraussetzungen für die Befreiung/Ermäßigung

Um von der Rundfunkbeitragspflicht befreit zu werden oder nur noch einen ermäßigten Beitrag zahlen zu müssen, stellt ihr einen Antrag. Voraussetzung für die Ermäßigung oder Befreiung sind soziale oder gesundheitliche Gründe. Zu den sozialen Gründen zählen:

Rundfunkbeitrag soziale Gründe

Des Weiteren könnt ihr auch befreit werden, wenn ihr eine der folgenden Leistungen erhaltet: „Hilfe zur Pflege“, „Pflegezulagen nach LAG“, „Kinder- und Jugendhilfe“ und „Blindenhilfe“. Alle sozialen Leistungen, die hier nicht aufgeführt sind, sind leider auch kein Grund für eine Befreiung. Dazu zählt zum Beispiel auch das Arbeitslosengeld I (ALG I).

Während die genannten sozialen Gründe alle zu einer Befreiung führen, gibt es bei den gesundheitlichen Gründen eine Unterteilung für Ermäßigung und Befreiung:

Rundfunkbeitrag gesundheitliche Gründe

Ob ihr oder Angehörige eine oder vielleicht sogar mehrere Voraussetzungen erfüllen, wisst ihr selber am besten. Ist dies der Fall, füllt ihr den Antrag online aus, druckt ihn aus, legt eine Kopie des jeweiligen Nachweises (z.B. BAföG-Bescheid) bei und schickt einen Brief an folgende Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Befreiung vorher nur 2 Monate rückwirkend

Die Befreiung oder Ermäßigung war vor 2017 immer nur zwei Monate rückwirkend möglich. Damit lag die Erstattung bei maximal 35€ und war dadurch vielen den Aufwand nicht wert. Mit bis zu 680€ Rückzahlung kann sich der Antrag jetzt aber richtig lohnen, wenn volle drei Jahre lang die Beiträge zu Unrecht eingezogen wurden.

GEZ-Befreiung beantragen

Kanntet ihr die „neue“ Regelung schon und habt vielleicht schon erfolgreich euer Geld zurückbekommen? Teilt eure Erfahrungen und Tipps gerne in den Kommentaren!

Kommentare (100)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

  • Da mir soeben Post dieser unappetitlichen „Firma“ ins Haus geflattert ist, wollte ich aus gegebenem Anlass mal folgenden Spartipp loswerden:

    Durch den (aus meiner Sicht einigermaßen skandalösen) Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern bekommen dieser Tage etliche Menschen denen kein Beitragskonto zugeordnet werden konnte Post vom „Service“.

    Da der Trend bei uns spätestens seit der Einführung des Beitragsservice in seiner heutigen Form in Richtung einer großen Haus-WG ging, hatte ich dem Sercive bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass unsere Wohneinheit bereits unter dem Beitragskonto meiner Partnerin angemeldet ist. Dies soll ich nun ( wie viele andere wahrscheinlich auch) innerhalb der nächsten zwei Wochen erneut erklären oder ich werde zwangsangemeldet.

    Wie es für den Service des „Service“ üblich ist, sind auf dem Antwortumschlag im Briefmarkenfeld frech die Worte „bitte freimachen“ zu lesen. Das ist natürlich Unsinn. Mein Tipp lautet also: Wer die Anfrage auf dem Postweg beantworten möchte, braucht natürlich KEINE Briefmarke dort aufzukleben. Antwortpost (Das Wort „Antwort“ steht auch auf dem vorgedruckten Umschlag) ist in Deutschland ausschließlich vom Empfänger zu bezahlen. Auch der Service bildet da (ausnahmsweise mal) keine Ausnahme.

  • Alle Kommentare

    • 19.07.2018, 12:44

    @Sophisticat: Ok. Übers Ziel hinausgeschossen. Zahlen wir einfach keine Steuern mehr.

    • 19.07.2018, 19:10

    Man bezahlt etwas was man nicht in Anspruch nimmt! Finde ich unfair
    Ich in für ein Votum, wie in der Schweiz
    Ja oder Nein
    Wer sein Tatort weiter gucken will soll auch gefälligst selber zahlen

  • @tokatci: Würdest du denn auch anstandslos das Ergebnis des Votum akzeptieren, wenn es wie in der Schweiz ausfallen würde?

  • @FreiTheater:

    Sag doch gleich, dass du zu denen gehörst, die gerne wieder den Arme ausgestreckt erheben und meinen, dass sei gut für Deutschland. Nur das ist damals voll in die Hose gegangen und wird es immer wieder. Man muss schon sehr blind durch das Leben laufen und auf die Behauptungen der sogenannten „Alternative“ auf den Leim zu gehen.

    • 20.07.2018, 18:11

    Gez hat aber auch gar nix mit meinungsvielfalt oder Demokratie zu tun. Das ist ein Totschlag Argument , eine schutzbehauptung,sonst nichts.
    Politik hat weit mehr Einfluss auf die Sender als sie es haben dürften. Da werden Posten mit ex-politikern oder mit parteiaktiven besetzt, was nicht sein darf.
    Warum keine Smartcard?
    Warum bezahlen wir für andere deutschsprachige Länder mit, weil unverschlüsselt?
    Wozu x Intendanten??
    Das ist ein Ponyhof für parteienfreunde und Angehörige.
    Sippenwirtschaft.
    Printmedien: Diese wurden neulich steuerlich entlastet, mit nicht gerade unerheblichen summen. Das Argument war demokratieerhalt durch meinungsvielfalt.
    Nur dass ALLES was man so an Printmedien kaufen kann, von 4!!!!!!! Verlagen kommt.
    Es gibt nur noch einpaar Tageszeitungen die unabhängig sind. Das sagt niemand gern laut.

  • Da mir soeben Post dieser unappetitlichen „Firma“ ins Haus geflattert ist, wollte ich aus gegebenem Anlass mal folgenden Spartipp loswerden:

    Durch den (aus meiner Sicht einigermaßen skandalösen) Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern bekommen dieser Tage etliche Menschen denen kein Beitragskonto zugeordnet werden konnte Post vom „Service“.

    Da der Trend bei uns spätestens seit der Einführung des Beitragsservice in seiner heutigen Form in Richtung einer großen Haus-WG ging, hatte ich dem Sercive bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass unsere Wohneinheit bereits unter dem Beitragskonto meiner Partnerin angemeldet ist. Dies soll ich nun ( wie viele andere wahrscheinlich auch) innerhalb der nächsten zwei Wochen erneut erklären oder ich werde zwangsangemeldet.

    Wie es für den Service des „Service“ üblich ist, sind auf dem Antwortumschlag im Briefmarkenfeld frech die Worte „bitte freimachen“ zu lesen. Das ist natürlich Unsinn. Mein Tipp lautet also: Wer die Anfrage auf dem Postweg beantworten möchte, braucht natürlich KEINE Briefmarke dort aufzukleben. Antwortpost (Das Wort „Antwort“ steht auch auf dem vorgedruckten Umschlag) ist in Deutschland ausschließlich vom Empfänger zu bezahlen. Auch der Service bildet da (ausnahmsweise mal) keine Ausnahme.

    • 24.08.2018, 14:52

    da scheint wohl die freude zu früh gewesen zu sein. laut aktuellen pressemeldungen kann man den beitrag nur bis zum 18.juli zurückholen, alles davor scheint aktuell futsch. oder wie seht ihr das?

    • @bobu:
      Der 18. Juli 2018 gilt nur für die Befreiung für Nebenwohnungen als Stichtag. Das liegt daran, dass an diesem Tag das entsprechende Urteil gefällt wurde.

      Die drei Jahre gelten für die generelle Befreiung und das funktioniert auch weiterhin so wie im Artikel beschrieben 🙂

        • 02.11.2018, 06:50

        @DealDoktor (Alex)1@bobu:
        Der 18. Juli 2018 gilt nur für die Befreiung für Nebenwohnungen als Stichtag. Das liegt daran, dass an diesem Tag das entsprechende Urteil gefällt wurde.

        Die drei Jahre gelten für die generelle Befreiung und das funktioniert auch weiterhin so wie im Artikel beschrieben 🙂

        Unser Antrag auf Befreiung wg Zweitwohnung wurde abgelehnt. Zahler für Haupt- und Nebenwohnung müsse identisch sein… Somit versucht der „Service” die generell für Zweitwohnungen verfassungswidrig erklärte Gebühr doch noch einzutreiben.

    • 16.10.2018, 14:13

    Hallo, ich habe in meiner Wohnung ein Büro das ich gewerblich nutze. Muss ich wirklich 2x Gebühren zahlen? Also 1x für die Wohnung und 1x fürs Gewerbe in meiner Wohnung?

    • 09.11.2018, 10:08

    Der eine Bruder (Paul Kirchhof) „erfindet“ es, der andere Bruder (Verfassungsrichter Professor Ferdinand Kirchhof ) legitimiert es:
    https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/

  • Danke, die Laune war eigentlich schon schlecht genug.

    Fehlt jetzt nur noch, dass gleich wieder einer daher kommt und sowas sagt wie: „Ohne den Beitrag ginge es uns allen schlechter, wir wären allesamt uninformiert und im Fernsehen liefe nur Schrott. Ich zahle den Beitrag gerne für die qualitätiv hochwertige und neutrale Berichterstattung.“

    Spätestens dann hätte sich die schlechte Laune endgültig zu einer herzhaften Übelkeit entwickelt.

  • Lohnt es sich überhaupt in einem Land, welches durch den Kapitalismus geführt wird, über Sinn oder Unsinn der Beitragsgebühr zu diskutieren?

  • Danke für den informativen Beitrag.

  • @matze0611: nö keine Chance die machen mit uns was sie wollen. Die Steuer auf Luft kommt auch noch. Es würde mich zumindest nicht wundern

    • 13.12.2018, 15:28

    Also als ich hatte das nicht von Bundesverfassungsgericht und EuGH erwartet….schade…

  • Wäre ja auch zu schön gewesen.

    • 13.12.2018, 16:20

    @dealdoktor ich bin zur Zeit arbeitslos und beziehe ALG 1. Und zwar nur 610 euro + Wongeld 350 euro (verheiratet). Kann ich ein härteantrag stellen? Meine Sachbearbeiterin meinte ich könnte auch ALG 1 beantragen aber das möchte ich.

    • @sunnyn:
      Du kannst Dich von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn Du eine Bestätigung einer Sozialbehörde vorlegen kannst, dass Du entweder Sozialleistungen beziehst (SGB II, III oder XII o.a.) oder Dein Einkommen unterhalb des wirtschaftlichen Existenzminimuns ist (Du aber auf Leistungen verzichtest) ODER die Erfüllung der Beitragspflicht dazu führen würde, dass Du unter diesen Satz fallen würdest (für Grenzfälle).

      Das ist im Wesentlichen in § 4 RBStV nachzulesen.

      Ohne eine solche Bestätigung wirst Du um deren Forderungen nicht herumkommen. Es sei denn, jemand anderer aus Deinem Haushalt zahlt bereits die Beiträge. Ich würde Dir also raten, einen SGB II Antrag zu stellen wenn Du keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen möchtest – auch wenn Du ihn nur stellst um diese Bescheinigung zu erhalten aber auf die Leistungen verzichtest (warum auch immer).

    • 13.12.2018, 16:20

    @dealdoktor: Sorry ich meinte am Ende ALG2

    • 13.12.2018, 19:52

    @steinbrei: ja, die privaten Anbieter sind vielleicht nicht günstiger, darum geht es aber nicht, sondern, darum, dass man GEZ zahlen Muss auch wenn man gar kein ARD oder ZDF schaut. Die privaten bezahle ich ja über unity media. Und das tue ich auch gerne, weil ich es auch nutze. Ein Frechheit ist es aber von der GEZ diese Gebühren von Leute zu verlangen, die es vielleicht gar nicht gucken. Als würde mir sky jeden Monat eine Rechnung schicken, obwohl ich es gar nicht wollte.

    • 13.12.2018, 19:56

    @caffery: Danke!

    • @sunnyn:
      Immer gerne. Meiner Erfahrung nach sind die Jobcenter-Sachbearbeiter bei solchen GEZ-Geschichten auch recht hilfsbereit wenn das Einkommen entsprechend gering ist aber eine Jobcenter-Kundschaft für ein paar Euro Aufstockung nicht das primäre Anliegen darstellt – was bei Wohngeldbeziehern auch mir schonmal untergekommen ist. Die Leute wollen halt oft für die paar Euro nicht in diese extreme Nackigmach-Jobcenter-Windmühle. Wenn ich betroffen wäre, würde ich das zwar nicht so machen aber jeder wie er mag…
      Wie einfach es wird liegt aber natürlich im Endeffekt an dem Sachbearbeiter den man da vorgesetzt bekommt. Wie das halt so ist. Manchmal gerät man an einen der keine Ahnung oder keinen Bock hat. Dann wirds kompliziert. Manchmal geht alles ganz schnell und unkompliziert. Jobenter eben…

    • 14.12.2018, 12:27

    Wenn man sich anschaut wer in den Aufsichtsräten sitzt bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendern, da verwundet das Urteil nicht. Einfach selber mal schlau machen.

      • 17.12.2018, 17:34

      @dickbacke:
      Willst du hier gerade ernsthaft behaupten, dass die Aufsichtsräte mal eben an den EuGH geschrieben haben, frei nach dem Motto „jo, winkt das mal durch“ und deshalb das Urteil so ausgefallen ist?

      Manche Leute… 😀

    • 19.12.2018, 09:31

    @TheKlappstuhl: wer hat behauptet, dass es der Aufsichtsrat ist der es vorschreibt? Niemand. Erst lesen + verstehen, dann Senf dazu geben.
    Manche Leute verstehen halt nur Bahnhof.

    • 09.06.2019, 17:30

    Hat schon jemand mit einer Zweitwohnung recht bekommen und seine Gebühren erstattet bekommen???

    • 01.12.2019, 09:43

    Moin!
    Ich habe am 12.11.2019 den entsprechenden Antrag gestellt und per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ geschickt. Eine Frist bis zum 26.11.2019 habe ich gesetzt.
    Bis heute – 01.12.2019 – erfolgte keinerlei Reaktion seitens der GEZ. Weder Post noch Zahlung.

    Was soll ich tun?

    Hier mein Schreiben an die GEZ ( Auf allen meiner Zahlungsbelege an die GEZ steht: „Zahlung unter Vorbehalt“):
    —-
    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkpflicht – Zweitwohnung bzw. weitere Wohnungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich kam und komme meiner gesetzlichen Rundfunkpflicht bezüglich der Erstwohnung ordnungsgemäß nach.
    Zu Unrecht habe ich Rundfunkbeiträge für weitere Wohnungen entrichtet. Die Bemessung des Beitrags bei Zweitwohnungen verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Belastungsgleichheit.
    Unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 beantrage ich mit so-fortiger Wirkung eine Befreiung von der Rundfunkpflicht für die oben genannten weiteren Wohnun-gen (BVerfG, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).
    Für den Zeitraum von 12.2015 bis 04.2017 habe ich meine Rundfunkbeiträge doppelt gezahlt (siehe
    Buchungen meiner Bank auf den folgenden Seiten).

    Alle Zahlungen wurden von mir unter Vorbehalt geleistet!

    Die Beiträge, die ich wegen vereinbarter Vorauszahlung zu viel entrichtet habe, sind zu erstatten und zwar auf folgende Kontoverbindung:
    ###################################################################
    Bank: xxxxxxxxxxxxxxxxx
    Kontoinhaber: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Kontonummer: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
    IBAN: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
    BIC: xxxxxxxxxxxxxxxxxx
    ###################################################################

    Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 26.11.2019.

    Mit freundlichen Grüßen

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