Handytarif-Verwirrung: Produktinformationsblatt mit „falschen“ Tarifpreisen
Bei den vielen Mobilfunk-Deals, die ich täglich für euch heraussuche, gibt es immer wieder Rückfragen wegen einer ganz bestimmten Problematik: Schließt man nämlich einen neuen Handyvertrag ab, bekommt man per Mail ein sogenanntes Produktinformationsblatt. Auf diesem stehen dann nicht selten völlig andere und vor allem teurere Preise als von mir im Deal-Artikel beschrieben bzw. auf der Händlerseite im Angebot. Diese Angaben sind zwar nicht komplett falsch, können euch aber herzlich egal sein. Warum dieses Problem überhaupt besteht, erkläre ich in diesem Ratgeber.
Transparenzverordnung stiftet Verwirrung
Der „Übeltäter“ nennt sich ganz kurz und knapp „Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“ (PDF) oder auch TK-Transparenzverordnung. Diese bewirkt seit ihrem Inkrafttreten im Juni 2017, dass Anbieter von mobilem Internet ein Produktinformationsblatt bereitstellen müssen, hier ein Muster. Dieses muss dann unter anderem auch „die für die Nutzung der Zugangsdienste geltenden Preise“ enthalten.
Soweit, so juristisch. Praktisch heißt das, dass man als Kunde nach Abschluss eine Standardmail mit Anhang bekommt, diesen öffnet und von einem viel höheren Preis begrüßt wird, als im Deal stand. Die eigentlich beabsichtigte „Transparenz“ führt hier also eher zum Gegenteil, viele sprechen daher auch schon von einem „Produkt-Desinformationsblatt“.
Auftragsbestätigung zeigt die richtigen Preise
Wie aber schon in der Einleitung gesagt, muss man jetzt nicht seine Nerven verlieren. Das Produktinformationsblatt zeigt lediglich die Standardkonditionen des gewählten Tarifs. Da ihr den Vertrag aber (hoffentlich!) bei einer Aktion mit einem Deal aus der Liste der besten Handytarife abgeschlossen habt, gelten diese natürlich nicht für euch. Diesen Fakt findet man allerdings nur im zweiten Satz des Informationsblattes und das ganze ist sehr uneindeutig formuliert: „Einzelheiten zum Produkt und zu buchbaren Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, Preisliste und AGB“.
Produktinformationsblätter bekommt man zudem nicht nur per Mail, sondern sie sind auch auf den jeweiligen Angebotsseiten zu finden. So sorgen sie teilweise schon vor dem Vertragsabschluss für Unsicherheit und Verwirrung über den tatsächlichen Preis des Angebots. Im obigen Beispiel steht zum Beispiel klar 49,95€ als monatliche Grundgebühr, im Informationsblatt dann aber plötzlich 59,95€. Dieser Standardwert wird hier aber eben nicht berechnet und ist somit nicht korrekt.
Klarmobil macht es richtig
Einige Mobilfunkanbieter haben inzwischen erkannt, dass das Muster der Bundesnetzagentur nicht gut formuliert ist und für Unklarheiten sorgt. Freenetmobile/Klarmobil geht hier mit gutem Beispiel voran und hat seine Produktinformationsblätter um einen Hinweis erweitert: Dieser stellt noch einmal klar, dass z.B. Rabatte im Dokument nicht berücksichtigt werden und die Preise auf der Angebotsseite sowie der Auftragsbestätigung gelten.
Wäre dem nicht so, müsste man nämlich laut dieses Infoblatts zum 4GB-Tarif von freenetmobile ganze 19,99€ zahlen, tatsächlich sind es jedoch nur die auf der Angebotsseite korrekt dargestellten 9,99€ pro Monat.
Nochmal kurz und bündig zum Merken und Verbreiten:
- Das Produktinformationsblatt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Info mit den Standardkonditionen und Standardpreisen
- Individuelle Aktionen und Rabatte werden hier nicht aufgelistet!
- => Die dadurch oft im Vergleich zu den tatsächlich anfallenden Kosten fälschlicherweise höher dargestellten Preise führen häufig zu Verwirrungen
- Faktisch stimmt immer der niedrigere Preis, der auf der Aktionsseite im Angebot
Dank geht an dieser Stelle auch an unsere Userin Stephi, die selbst schon vor diesem Problem stand und in den Kommentaren diese verwirrenden Angaben auch anderen Usern mehrfach hilfreich erklärt hat.
Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen und den ein oder anderen Schock in Zukunft vermeiden,
euer Doc
Du musst eingeloggt sein um ein Kommentar zu schreiben.
Genau danach habe ich letzt gefragt und mich sehr gewundert und deswegen gezögert… Herzlichen Dank für die ausführliche Info👍
toller Artikel !
Vielen Dank für die tolle Info
Vielen Dank für die aufschlussreiche Erklärung 🙂
Der Artikel wird von mir als hilfreich markiert. 😉
Alles klar… Danke für die Mühe
Vielen Dank für die Mühe. Das klärt die ein oder andere Frage.
Solche sinnlosen Verordnungen sind total typisch für unsere dilettantischen Politiker….
@ernie71:
In diesem Fall ist es wirklch nicht angebracht, auf unsere Politiker zu schimpfen. Diese Verordnung ist insgesamt wirklich sehr gut. Nur deswegen müssen die Handyanbieter seit Dezember die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und die verbrauchten Internet-MB auf jede Rechnung schreiben.
Der Punkt, der in diesem Magazinartikel behandelt wird, ist nur leider nicht genau genug beschrieben worden und wird von einigen Anbietern einfach schlecht umgesetzt. Wie schon im Artikel beschrieben, kann Klarmobil es ja offensichtlich besser als die anderen.
Würde jeder Anbieter ganz am Anfang von seinen Preistabellen in Fett und Rot schreiben, „Bitte beachten Sie, dass diese Preise nur die regulären, Preise darstellen. Ihre tatsächlichen Kosten können abweichen, da in dieser Aufstellung keine Rabatte berücksichten können.“, gäbe es viel weniger Verwirrung.
Hallo Leute, bei allen Handy-Vertragsanbietern der Drillisch Telecom AG (Winsim, Maxxim, Smartmobile, DeutschlandSIM …) stimmen die Produktinformationsblätter immer mit den tatsächlich gebuchten Tarifoptionen überein. Ich war schon bei mehreren Anbietern von Drillisch und bin da sehr zufrieden.
@Claudia M.:
Das kommt davon, dass bei Drillisch keine Rabatte gebucht werden sondern die Tarife immer wieder angepasst werden. Dann stimmt natürlich alles.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung:)
Das hat mir auch sehr geholfen…..Danke