đ± Wichtig wie die SCHUFA: Warum du das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft kennen solltest
Versicherungen: Wir alle haben einige davon. Und sie sind immer dann extrem wichtig, wenn ein Schaden entsteht – am Auto, am Haus, an uns selbst oder anderen. Logisch also, dass wir gern besonders gut versichert sind, am liebsten zu einem gĂŒnstigen Preis. Genau das allerdings kann schwer werden, wenn man einmal im HIS gelandet ist, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft.Â
HIS – nie gehört? Solltest du aber!
Im HIS nĂ€mlich, das von der informa HIS GmbH betrieben wird, finden sich zahlreiche Informationen ĂŒber Risiken oder AuffĂ€lligkeiten im Zusammenhang mit Versicherten. Und wenn ihr eine Versicherung beantragt, können Versicherer auf dieses Informationssystem zugreifen – unter UmstĂ€nden mit dem Ergebnis, dass eure Versicherung abgelehnt wird.
Insofern ist es also wichtig zu wissen, was genau dort an Daten ĂŒber euch gesammelt wird. Und wie ihr verhindert, dass ihr im HIS landet bzw. wie und wann ihr wieder rauskommt, wenn ihr einmal drin seid.
Was steht im HIS und warum?
Im HIS werden verschiedene Arten von Informationen gespeichert, nach ganz klaren Kriterien, wie sich auf der Seite der informa HIS GmbH nachlesen lÀsst. Relevant sind demnach:
- atypische SchadenhÀufigkeiten
- besondere Schadenfolgen
- erschwerte Risiken
- AuffÀlligkeiten im Schaden-/Leistungsfall
Wenn ihr also beispielsweise besonders oft SchĂ€den meldet – in der KFZ-Versicherung gelten laut informa HIS z.B. drei oder mehr FĂ€lle in 24 Monaten als „hĂ€ufig“ – dĂŒrfte das einen Eintrag zur Folge haben. Ungereimtheiten bei einem Schaden können ebenfalls zu einer Meldung fĂŒhren. Und auch auĂergewöhnliche Risiken, die ihr mitbringt, können einen Eintrag ins HIS nach sich ziehen. Zwar werden nach Angaben der informa HIS keine Gesundheitsdaten im HIS gespeichert, und auch das besonders gefĂ€hrliche Hobby, dem ihr vielleicht nachgeht, wird dort wohl nicht im Einzelnen hinterlegt. Trotzdem kann ein Versicherer eine Meldung ĂŒber euch vornehmen, wenn er von speziellen Risiken erfĂ€hrt. GrundsĂ€tzlich können Versicherungen sĂ€mtlicher Sparten – bis auf die private Krankenversicherung – das HIS nutzen.Â
Und was ist der Sinn des Ganzen? Ganz einfach: Laut Website des BfDI (Der Bundesbeauftragte fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit) verwenden Versicherungen die Informationen einerseits zur Risikobeurteilung vor Abschluss einer Versicherung, aber auch bei der LeistungsprĂŒfung selbst und natĂŒrlich, um Versicherungsmissbrauch zu bekĂ€mpfen.
GrundsĂ€tzlich ergibt das durchaus Sinn: Immerhin, so ist es bei der informa HIS GmbH nachzulesen, entstehe der Versicherungsgemeinschaft jĂ€hrlich „ein Schaden von mehreren Milliarden Euro (âŠ) aufgrund fehlerhafter, unwahrer, unvollstĂ€ndiger oder betrĂŒgerischer Angaben“. Die Folgen tragen letztlich – neben den Versicherungen selbst – die Verbraucher: Denn am Ende erhöhen sich so wieder die BeitrĂ€ge.
Was hat es denn nun fĂŒr Folgen, wenn man im HIS landet?
Seid ihr einmal im HIS gelandet, kann das generell unterschiedliche Konsequenzen haben, sei es im Leistungsfall (wenn ihr dem Versicherer z.B. maĂgebliche Informationen vorenthalten habt) oder wenn ihr eine Versicherung beantragt. ZunĂ€chst mal wird es in der Regel zu einer genaueren PrĂŒfung fĂŒhren. Schauen wir uns mal zwei Beispiele an.
Beispiel 1: Euer Versicherungsantrag wird abgelehnt
Stellt eine Versicherung beim Blick ins HIS etwa fest, dass ihr falsche Angaben gemacht oder wichtige Informationen einfach weggelassen habt, ist es absolut möglich, dass euer Antrag abgelehnt wird und ihr schlicht keinen Versicherungsschutz bekommt. Das wĂ€re im Schadensfall natĂŒrlich fatal.Â
Beispiel 2: Der Tarif wird teurer oder Risiken ausgeschlossen
Nehmen wir mal an, ihr wollt gern eine Risikolebensversicherung abschlieĂen und gebt dabei an, dass ihr einem risikoreichen Hobby nachgeht. Den Vertrag unterschreibt ihr am Ende doch nicht, weil ihr das Geld lieber sparen wollt, ihr erhaltet aber einen Eintrag ins HIS. Ein, zwei Jahre spĂ€ter versucht ihr es bei einem anderen Anbieter. Der könnte aufgrund des Eintrags beschlieĂen, dass er euren Tarif anders kalkuliert, wodurch euer Beitrag höher ausfiele als gedacht. Alternativ könnte der Versicherer sich auch entscheiden, dass er ein Risiko lieber ganz ausschlieĂt. Beispiel: Ihr bekommt zwar die Lebensversicherung – sollte euch aber bei eurem liebsten Hobby, dem Freeclimbing, etwas zustoĂen, wĂŒrde die Versicherung nicht greifen. Â
Und wie erfahre ich, ob etwas ĂŒber mich im HIS steht?
SelbstverstĂ€ndlich steht euch das Recht zu, zu erfahren, welche Daten ĂŒber euch im HIS gespeichert sind. Generell kann das auf verschiedenen Wegen geschehen.Â
Möglichkeit 1: Die Versicherung informiert euch
So sollte es jedenfalls sein: Eine Versicherung, die eine Meldung ins HIS vornimmt, informiert darĂŒber ĂŒblicherweise den Versicherten.
Möglichkeit 2: schriftlich nachfragen
Ihr möchtet sichergehen und lieber proaktiv nachhören: Dann schreibt ihr einfach einen Brief mit Bitte um die Daten, die ĂŒber euch im HIS gespeichert sind. Die informa HIS benötigt dafĂŒr als Angaben euren Vor- und Nachnamen sowie ggf. den Geburtsnamen, auĂerdem euer Geburtsdatum und eure derzeitige Adresse. Damit die Auskunft vollstĂ€ndig ausfĂ€llt, solltet ihr auch Adressen der letzten fĂŒnf Vorjahre nennen, falls ihr umgezogen seid. Das Schreiben sendet ihr an:Â
- informa HIS GmbH
Kreuzberger Ring 68
65205 Wiesbaden
Möglichkeit 3: Selbstauskunft online
Ihr könnt natĂŒrlich auch online eine Selbstauskunft anfordern – dies ĂŒbrigens nicht nur zu euch als Person, sondern auch zu eurem Auto oder eurer Immobilie. FĂŒllt das jeweilige Formular mit den erforderlichen Angaben aus, und schon kann es losgehen.
Ich stehe im HIS: Wann werden die Daten gelöscht?
Die schlechte Nachricht: Steht ihr einmal im HIS, dauert es lange, bis eure Daten wieder gelöscht werden. Laut Angaben der informa HIS GmbH betrĂ€gt die Speicherfrist generell 4 Kalenderjahre. Allerdings beginnt diese Frist erst mit dem Kalenderjahr zu laufen, das auf die erste Speicherung folgt. Aus den vier Jahren können also durchaus auch ganz leicht 4 Jahre und 364 Tage werden.Â
Obendrein verlĂ€ngert sich die Speicherfrist, falls in diesem Zeitraum eine weitere Meldung zu euch eingeht – dann kann es im schlimmsten Fall sogar 10 Jahre dauern, bis euer Eintrag gelöscht wird. FĂŒr Lebensversicherungen gelten noch einmal eigene Speicherfristen.Â
Datenschutz: DĂŒrfen die das ĂŒberhaupt?Â
Datenschutz ist ein wichtiges Thema, gerade wenn es um so sensible Informationen geht. Generell gibt es aber keine Möglichkeit zu verhindern, dass beim HIS Informationen gespeichert werden, sofern sie den Meldekriterien entsprechen. Und zwar auch ohne eure Einwilligung, wie es auf der Seite des BfDI heiĂt. Auch eine Löschung könnt ihr insofern nicht beantragen.Â
Eine Ausnahme allerdings gibt es: Stellt ihr fest, dass die im HIS hinterlegten Informationen falsch sind, habt ihr das Recht auf Korrektur oder Löschung. DafĂŒr könnt ihr euch entweder direkt an den Versicherer wenden, der die Meldung vorgenommen hat – oder ihr teilt der informa HIS selbst euer Anliegen mit.Â
Fazit: Das HIS â Fluch oder Segen?
Schon klar, ein schönes GefĂŒhl ist es nicht, dass da noch eine Institution ist, die Daten ĂŒber uns speichert – und die das tut, egal, ob es uns nun passt oder nicht. Das Anliegen andererseits ist durchaus berechtigt: SchlieĂlich möchte keiner von uns, dass seine eigenen VersicherungsbeitrĂ€ge erhöht werden, weil andere sich mit Versicherungsbetrug die Taschen vollmachen oder beim Antrag Risiken verschweigen.
Wie immer, wenn es um eure Daten geht, solltet ihr aber auch hier darauf achten, dass die Informationen, die ĂŒber euch gespeichert sind, auch stimmen. Nutzt also die Möglichkeit zur Selbstauskunft bei der informa HIS – und hakt nach, wenn dort etwas nicht korrekt ist. Auch die Verbraucherzentrale rĂ€t dringend dazu, regelmĂ€Ăig die Option der jĂ€hrlichen Selbstauskunft zu nutzen.
In unserem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum HIS, dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, fĂŒr euch zusammengetragen. Falls ihr euch noch weiter einlesen wollt, könnt ihr das auf der Website der informa HIS GmbH tun. Dort findet ihr auch umfangreiche Antworten auf hĂ€ufige Fragen und Beispiele zu HIS-Meldungen in unterschiedlichen Versicherungssparten. AuĂerdem könnt ihr dort kostenlos eure Selbstauskunft anfordern. Mehr ĂŒber das HIS erfahrt ihr auch auf der Homepage des BfDI (Der Bundesbeauftragte fĂŒr Datenschutz und Informationsfreiheit).
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Die Datensammler Schufa und Co, also auch diese HIS, möchten zwar gerne, dass man nur einmal im Jahr eine Selbstauskunft einholt, jedoch ist das mit inkrafttreten der DSGVO problemlos mehrmals im Jahr möglich, zum Beispiel jedes Quartal, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, bei Versicherungswechsel etc. Ein Grund muss nicht angegeben werden. Die Aussage auf der Webseite der HIS, „Seit dem 25.05.2018 ist gemÀà Datenschutzgrundverodnung (DSGVO) eine Auskunft pro Jahr kostenlos“, ist glatt gelogen.
@iopo33: Bei der Schufa ist es meines Wissens inzwischen möglich, zumindest einmal pro Quartal eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen. Wie andere Auskunfteien es handhaben, dazu habe ich aktuell keine Info. Die Verbraucherzentrale berichtet, man könne „mindestens einmal jĂ€hrlich“ seine Daten bei Auskunfteien abfragen. Andererseits habe ich aber auch gelesen, dass man nicht unbegrenzt oft Recht auf eine (kostenlose) Selbstauskunft hat. Wenn man es sprachlich ganz genau nimmt, ist ĂŒbrigens obiger Satz, den du zitierst, nicht „gelogen“ – denn die Formulierung schlieĂt ja nicht aus, dass es auch öfter als einmal pro Jahr kostenlos sein kann (auch wenn der Satz natĂŒrlich gefĂŒhlt etwas anderes vermittelt – ich verstehe schon, was du meinst).
@DealDoktor (Gerrit): Auskunfteien können nichts „handhaben“, die DSGVO ist gĂŒltiges europĂ€isches und deutsches Gesetz. Es gibt keinen Interpretations-Spielraum, was den Datensammlern gefĂ€llt oder nicht. DSGVO §12, §15 und der sog. ErwĂ€gungsgrund 63 (auf den ErwĂ€gungsgrĂŒnden basiert das Gesetz). Es ist weiterhin so, dass bei mehrmaligem Auskunftsersuchen und dessen Ablehnung der Datensammler zu beweisen hat, dass die Auskunft grundlos verlangt wird. Der zitierte Satz ist noch unvollstĂ€ndig, im Folgenden wird unverschĂ€mterweise sogar mit Kosten gedroht bei mehrmaliger Auskunft.
Es gibt, soweit ich weiĂ, noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu. Einmal im Jahr eine Auskunft nach § 15 DS-GVO ist aber nach wohl herrschender Meinung auf jeden Fall drin und kostenlos.
Bei exzessiven AntrĂ€gen kann die Auskunft verweigert werden. Ob quartalsweise schon exzessiv ist, kommt vermutlich auf den Einzelfall an…bei Versicherungswechsel oder VorfĂ€llen könnte das noch drin sein – ist aber nicht garantiert…
Wann gibt es eigentlich mal eine Verbraucherschutz-Datensammelstelle ?
Ich denke da an unseriöse Handwerker, Versicherungen die nur auf Klage zahlen, AutoverkĂ€ufer, OnlinehĂ€ndler etc. wo im Laufe der Zeit jedes Unternehmen einen Scorewert bekommt…
Leider hat im besten Schland aller Zeiten nur der SouverĂ€n keine Lobby…
Die Aussage, dass man erst nach einer HÀufung von SchÀden in diese Datenbank gelangt, ist nicht richtig.
Mir hat gerade erst ein Autofahrer, der das Stauende auf der Autobahn ĂŒbersehen hat, von hinten drei Fahrzeuge auf mich geschoben, was mein erster Versicherungsschaden ĂŒberhaupt war. Und das völlig unverschuldet.
Dennoch wurde ich von der gegnerischen Versicherung sofort in die HIS Datenbank eingetragen und darĂŒber informiert.
Also beim ersten nicht selbst verursachten Schaden schon!
@Traumlos:
Ich denke, im Kfz-Bereich werden gerade die Fahrzeuge eingetragen, die nicht Schuld sind (also die Zahlung der Versicherung erhalten). Hier will man nicht die finden, die oft UnfĂ€lle bauen, das erfĂ€hrt der neue Versicherer ja eh ĂŒber die SF, sondern die Fahrzeuge, denen „immer wieder und wieder“ einer hinten drauf fĂ€hrt.
Ich hatte mal einen Auffahrunfall, plötzliches Bremsen auf der Autobahn, da sagte der Fahrer des vorderen Wagens so ganz nebenbei „immer wenn ich fremde Autos fahre, passiert mir sowas“… habs meiner Versicherung mitgeteilt, die haben wohl geprĂŒft und nichts gezahlt, der „GeschĂ€digte“ hat auf eine Klage verzichtet. 1,5 Jahre spĂ€ter hat meine Versicherung mich rĂŒckwirkend wieder runtergestuft đ
Das dĂŒrfte genau der Grund sein.
Blöd nur, wenn man nichts dafĂŒr kann, aber durch den Eintrag plötzlich Probleme bei VersicherungsabschlĂŒssenbekommt đȘ
@Traumlos Ich hoffe, dir ist nichts passiert. đź
@Strubbel:
Ich hatte das „GlĂŒck“, dass ich noch zwei Fahrzeuge als Puffer hinter mir hatte, daher gings zumindest ohne Verletzung ab.
@Traumlos:
Gott sei Dank. đ
Interessanter Artikel. Dieses Archiv war mir bisher nicht bekannt. Wenn eine Listung jedoch tatsĂ€chlich erst bei einer so signifikanten HĂ€ufung von SchĂ€den erfolgt, halte ich es fĂŒr fair, um als ehrlicher Kunde nicht ĂŒber eigene höhere BeitrĂ€ge BetrĂŒger mitzufinanzieren. Bei nachgewiesenem Betrug sollte dagegen viel hĂ€rter sanktioniert werden.
Schon schön, was hier alles kommentiert wird. Das die HiS uns Allen hilft, VersicherungsbetrĂŒgern zu erkennen und demnach auch erhöhte VersicherungsprĂ€mien zu vermeiden, sieht keiner. Sumpft nur weiter!
Wenn es deiner Seele hilft: In der Sache der Funktion des HIS bin ich ganz bei dir. Allein, was die Sumpferei angeht, was habe ich da verpasst?
Sehr interessanter Beitragđđ
Dass sich Versicherungen untereinander absprechen, war bekannt.
Aber nicht so ausfĂŒhrlich, wie das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gehandhabt wird.
Eine Selbstauskunft fordere ich auf jeden Fall an.
werde mich mal beim nĂ€chsten CCC-Treffen mit „Hackbard“ darĂŒber unterhalten und sehen, was da sonst noch möglich ist, denn ‚HIS‘ war mir bisher (auĂer als Jeans) noch nicht untergekommen
sehr sehr interessant
Sehr interessanter Artikel.
direkt angefordert, wollte schon immer wissen was so drin steht
Selbstauskunft ist angefordert.
Mal sehen was kommt.
Meine Selbstauskunft ist heute gekommen.
Keine gespeicherten VorgÀnge.
Danke fĂŒr den interessanten Artikelđđ
Ich hatte im letzten Jahr einen Sturmschaden (so wie die ganze StraĂe) und habe den Schaden fiktiv abgerechnet, da meine Werkstatt in den nĂ€chsten Monaten (!) keine Termine frei hatte. Die Zahlung lief problemlos, bekam aber die Meldung, das die HIS informiert wurde. Ganz toll, dass ich im schlimmsten Fall Probleme bei einem Wechsel oder einer Schadensregulierung bekomme.
Mir wurde auch mal Betrug unterstellt, nachdem ich innerhalb von 3 Monaten 2 WildunfĂ€lle mit meinem Youngtimer hatte. Beim zweiten Mal gab es richtig Ărger, weil die mich mit einem Pauschalbetrag, der nicht im Geringsten fĂŒr die Reparatur gereicht hĂ€tte, abspeisen wollten. GlĂŒcklicherweise hatte ich zu dem Zeitpunkt ein frisches Wertgutachten. Nach einer kurzen Drohung mit meinem Anwalt lenkten sie ein. Nach wie vor bin ich bei dieser Versicherung ein nicht-willkommener Kunde. Aber das ist mir relativ egal đ