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Das Insolvenzverfahren: Bekanntmachung, Ablauf und Hintergründe

Wann und wie kommt es eigentlich zu Insolvenzen bei Unternehmen? Die Gründe hierfür können vielseitig sein. Hat sich ein Unternehmer verkalkuliert oder haben dessen Kunden und Geschäftspartner Verbindlichkeiten nicht oder unpünktlich bezahlt, kann dies schnell direkt in die Insolvenz führen. Finanzielle Engpässe bekommt ihr als Kunden nicht wirklich mit, da der Unternehmer mit seinem Problem nicht an die Öffentlichkeit geht. Und eine Insolvenz muss auch nicht immer selbstverschuldet sein. Im Folgenden wollen wir euch ein wenig über die Hintergründe und Abläufe bei einer Unternehmensinsolvenz informieren.

Insolvenzen bei Onlineshops

Gerade im Zusammenhang mit Zahlungs- oder Lieferausfällen von Vertragspartnern sind Insolvenzen keine Seltenheit. Kleinere Onlineshops sind von dieser Problematik häufiger betroffen als Konzerne, die normalerweise über ausreichend finanzielle Kapazitäten verfügen. Aber auch große Unternehmen mit Millionenumsätzen und riesigem Kundenstamm sind vor einer Pleite nicht gefeit, wie die Fälle von Weltbild, Neckermann, Praktiker, Quelle oder Schlecker gezeigt haben.

Habt ihr bereits in der Vergangenheit Lieferschwierigkeiten bemerkt oder musstet lange auf euer Produkt warten, sind eine größere Menge Artikel nicht verfügbar und erweckt ein Shop den Anschein des Ausverkaufs? Dann kann sich dieser Aspekt in einer drohenden Insolvenz begründen und ihr solltet vorsichtig sein und nur auf Rechnung bestellen, wenn ihr von der Bestellung dennoch nicht absehen möchtet.

Ist die Website nach eurer Bestellung offline und ihr könnt den Anbieter weder telefonisch noch per E-Mail erreichen, könnte der Shop von einer Insolvenz betroffen sein. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder der Unmöglichkeit einer Zahlung von Verbindlichkeiten sind Anbieter zur Anmeldung einer Insolvenz verpflichtet. Die Gründe hierfür können verschieden sein und für euch als Kunden spielen diese auch keine übergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass ihr über die Insolvenz in Kenntnis seid und entsprechende Maßnahmen ergreifen könnt, solltet ihr in einem betroffenen Shop per Vorkasse bezahlt haben.

Im Folgenden wollen wir euch kurz erklären, wie eine Insolvenz abläuft.

Schritt #1: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ein vor der Insolvenz stehendes Unternehmen stellt beim zuständigen Amtsgericht in einem ersten Schritt einen Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Gründe werden geprüft und bei Zustimmung des Amtsgerichts wird ein vorübergehender Insolvenzverwalter eingesetzt. Dieser ist fortan der Ansprechpartner und bestimmt über die Warenausgänge und Lieferungen, von denen eventuell auch ihr betroffen seid. Allerdings habt ihr Glück, wenn ein bestelltes und von euch bezahltes Produkt noch verfügbar ist. Sieht der Insolvenzverwalter den weiteren Betrieb des Unternehmens vor, werdet ihr beliefert und seid somit bestenfalls nicht von der Insolvenz und ihren Folgen betroffen.

Der Insolvenzantrag leitet also das vorläufige Insolvenzverfahren oder Insolvenenzeröffnungsverfahren ein. Solange es wirtschaftlich möglich ist und den Gläubigerinteressen entspricht, wird der Betrieb weiterlaufen. Erst im Abschlussgutachten wird dann die Frage einer Betriebsfortführung und Sanierung geklärt. Erklärt sich ein Anbieter für zahlungsunfähig, erhält dieser noch drei Monate lang Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter weiter bezahlt. In dieser Zeit suchen der Insolvenzverwalter und die Betreiber zusammen nach einer Lösung, wie sich der Fortbestand des Betriebs sichern lässt. Im besten Fall findet sich sogar ein neuer Investor.

Anders verhält es sich, wenn der Onlineshop nicht mehr lieferfähig ist. In diesem Fall geht die Website vom Netz und alle im Shop noch vorhandenen Produkte und Geldmittel fließen in die Insolvenzmasse. Das heißt nicht unbedingt, dass euer gesamtes Geld weg ist. Denn als unmittelbar Betroffener habt ihr das Recht, euch als Gläubiger zu melden und über die Insolvenz Schadenersatz zu bekommen. Seht ihr von der Meldung ab, wird euer bereits bezahlter Betrag nicht berücksichtigt und ihr habt keine Chance auf einen Schadensausgleich. Ab dem Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Zustimmung könnt ihr euch Informationen zur Insolvenz einholen. Wie das geht, erfahrt ihr im nächsten Punkt des Artikels.

Schritt #2: Insolvenzbekanntmachung

Mit der Zustimmung zum Insolvenzantrag ist das eigentliche Verfahren noch nicht eröffnet. Das Amtsgericht hat lediglich zugestimmt und beginnt nun mit der Prüfung und Abwendung der Umstände. Allerdings erfolgt zu diesem Zeitpunkt eine Insolvenz-Bekanntmachung, über die ihr euch auf insolvenzbekanntmachungen.de in Kenntnis setzen könnt.

Bekanntmachung: So könnt ihr eine Insolvenz recherchieren

Hier seht ihr, ob ein Onlineshop einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder bereits insolvent ist. Dort könnt ihr weitere wichtige Daten und Fakten recherchieren. Für eure weiteren Handlungen ist ein Blick hilfreich und gibt euch die Chance, umgehend und ohne unnötige Wartezeit zu reagieren. Denn ab dem Antrag auf Eröffnung bis zur Eröffnung des eigentlichen Verfahrens (Schritt #3) vergehen zwar ein paar Monate, in diesen ihr euren Anspruch aber stellen und dem Insolvenzverwalter gegenüber als Gläubiger auftreten müsst. Die Recherche ist einfach und gibt euch über die Website Einblicke in die Gründe, den Zeitraum und den aktuellen Status der Insolvenz.

Anbei ein Beispiel der Website über das Insolvenzeröffnungsverfahren eines Unternehmens. Wie ihr seht, wird explizit vom Eröffnungsverfahren und von einem vorläufigen Insolvenzverwalter berichtet.

Tipp: Wollt ihr bereits vor der Bezahlung auf Nummer sicher gehen und Käufe in insolventen Shops vermeiden, könnt ihr beim Fokus auf einen euch unbekannten Anbieter ganz einfach vor der Bestellung auf insolvenzbekanntmachungen.de schauen. Ist der Anbieter dort gelistet: Finger weg. In diesem Fall befindet sich der Shop bereits mitten in einer Insolvenz und ihr geht ein hohes Risiko beim Shopping ein.

Schritt #3: Das eigentliche Verfahren wird eröffnet

Nach dem vorläufigen Insolvenzverfahren folgt das eigentliche Insolvenzverfahren, das natürlich Geld kostet. Dafür müssen entsprechende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Es folgt eine Gläubigerversammlung und danach hat der Insolvenzverwalter die weiteren Schritte zu leiten. Das Unternehmen kann z.B. saniert werden oder auch zerschlagen. In jedem Falle wird der über die Kosten des Verfahrens hinausgehende Erlös prozentual an die Gläubiger verteilt.

Mit der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens habt ihr die Möglichkeit, euren Anspruch geltend zu machen. Dieser fließt in die Insolvenzmasse und wird neben den Ansprüchen aller weiteren Gläubiger bearbeitet. Die Anmeldung lohnt sich, auch wenn in den seltensten Fällen eine volle Kostenerstattung möglich ist. Der nun fest eingestellte und beauftragte Insolvenzverwalter hat sich mit dem Vermögen und den Schulden des Shops beschäftigt und ermittelt, welcher finanzielle Spielraum zur Auszahlung der Gläubiger vorhanden ist. Die Summe wird unter allen Gläubigern zu gleichem prozentualen Anteil verteilt, sofern jeder Gläubiger zustimmt und mit der Regulierung einverstanden ist. Solltet ihr Bedenken haben und nicht nur einen Teil, sondern den vollständigen Kaufpreis erhalten wollen, könnt ihr dem Vorschlag des Insolvenzverwalters widersprechen und eure Gründe dafür angeben. Im eigentlichen Verfahren wird jeder Gläubiger berücksichtigt, der seinen Antrag vor oder im Zeitraum von drei Monaten während des Verfahrens stellt. Eine spätere Meldung eurer Forderungen kann nicht berücksichtigt werden. Die Meldung richtet ihr an den zuständigen Insolvenzverwalter und nicht an den Onlineshop.

Anbei ein Beispiel des gleichen oben gezeigten Unternehmens, wie es bei insolvenzbekanntmachungen.de aussieht, wenn dann das eigentliche Verfahren eröffnet wurde. Wie ihr seht, wird nicht mehr von einem Eröffnungsverfahren gesprochen, sondern der Hinweis gegeben, dass das Verfahren eröffnet wird. Zudem ist der Insolvenzverwalter nicht mehr vorläufig und die Gläubiger werden angesprochen, sich zu melden.

Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden

Mit der Bekanntmachung der Insolvenz auf insolvenzbekanntmachungen.de wisst ihr, welcher Verwalter für den Shop zuständig ist. Bei diesem stellt ihr den Anspruch, den ihr formlos formulieren und mit beweiskräftigen Tatsachen untermauern müsst. Ein Beweis ist zum Beispiel der Beleg eurer Zahlung, die ihr für nicht erhaltene Waren bereits getätigt habt. Auch der Bestellzeitpunkt und der gesamte Kommunikationsverlauf mit dem Shop gehören in euren Antrag beim Insolvenzverwalter. Ein persönliches Gespräch oder ein Anruf beziehungsweise die Email sind nicht ausreichend, da Ansprüche von Gläubigern in schriftlicher Form realisiert werden müssen. Sollte es sich um einen größeren Betrag und den damit verbundenen größeren Schaden durch die Insolvenz des Shops handeln, könnt ihr einen Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen. Dieser übernimmt auch die Kommunikation mit der Insolvenzverwaltung und stellt alle Ansprüche in eurer Vertretung. Bei kleineren Beträgen gilt abzuwägen, ob die Beauftragung eines Anwalts keine unnötigen Mehrkosten erzeugt und damit wenig rentabel ist. Fakt ist: Meldet euch so zeitnah wie möglich beim Insolvenzverwalter und stellt die direkte Kommunikation mit dem Shop ein. Der ehemalige Shop-Betreiber kann euch auch dann nicht helfen, wenn der Onlineshop weiter besteht und nicht vom Netz genommen wird. Zuständig ist in jedem Fall der Insolvenzverwalter, mit dem ihr fortan kommunizieren und alles zu eurem Antrag klären werdet.

Der weitere Verlauf

Nach der Beantragung eurer Ansprüche ist Geduld der stetige Begleiter. Ihr braucht nichts mehr zu tun, da es nun ins Verfahren geht und alles vor Gericht geklärt wird. Seht von Anfragen beim Insolvenzverwalter ab, auf die er euch keine Antwort geben kann. Denn dieser ist nun mit der Ermittlung des Guthabens und der Auswertung aller Ansprüche sowie mit der Verteilung des Unternehmens an alle Gläubiger beschäftigt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werdet ihr schriftlich über den Ausgang informiert und bekommt ein Angebot über die Rückerstattung der Außenstände. Sollte das Vermögen des Shops ausreichen, bekommt ihr das gesamte Geld zurück. Ist das Unternehmensvermögen auch nach der Veräußerung des Shops oder dem Verkauf des Equipments und aller zu Geld zu machender Produkte geringer als die Außenstände bei allen Gläubigern, wird der Insolvenzverwalter einen Vorschlag zur Güte unterbreiten und den Gläubiger eine Schadensbegrenzung anbieten. Als normaler Kunde eines Onlineshops gehört ihr allerdings meist zu den sogenannten Kleingläubigern – diese gehen leider oft leer aus. Alternativ könnt ihr direkt im Antrag des Anspruchs vermerken, dass ihr auch mit einer Zustellung der Bestellung einverstanden seid. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn euer bestelltes Produkt noch verfügbar ist und durch die Erfüllung der Verpflichtung im Versand aus der Insolvenzmasse genommen wird. Der Insolvenzverwalter ist daran interessiert, die Abwicklung des Verfahrens zu vereinfachen und wird eurem Wunsch nach der Produktzustellung entsprechen.

So schützt ihr euch vor Einkäufen in insolventen Shops

Wenn ihr per Nachnahme bestellt oder nach dem Erhalt der Ware auf Rechnung oder mit Paypal (Infos zum Paypal Käuferschutz) zahlt, sollte euch die Insolvenz eines Shops nicht finanziell schädigen. Anders verhält es sich, wenn ihr in Vorkasse gegangen und für ein noch nicht in eurem Besitz befindliches Produkt bezahlt habt. Hier kann sich eine vor der Bestellung oder im Zeitraum der Bestellung eröffnete Insolvenz des Shops als größeres Problem offenbaren. Eine Möglichkeit ist eure Konzentration auf solvente und seriöse Anbieter, die als Trusted Shops verifiziert sind und euch Sicherheit durch Käuferschutz bieten (Infos zum Trusted Shops Käuferschutz). Aber auch Recherchen zum favorisierten Unternehmen bringen Vorteile und schließen aus, dass ihr Geld an einen Händler überweist, der bereits eine Insolvenz angemeldet hat und nicht lieferfähig ist.

Folgende Punkte solltet ihr daher bei einer Online-Bestellung beachten:

  • Ware nicht per Vorkasse zahlen
  • Stattdessen Nachnahme, Rechnung oder Paypal als Zahlungsweise nutzen
  • Auf das Trusted Shops Logo achten

Fazit: Was tun, wenn ihr trotz Insolvenz bestellt habt?

Ob ein Unternehmen in Insolvenz ist, lässt sich nicht so einfach erkennen. Lediglich durch die Recherche auf insolvenzbekanntmachungen.de habt ihr einen Einblick und könnt ausschließen, bei einem bereits insolventen Shop zu ordern. Allerdings sind nur Unternehmen verzeichnet, deren Eröffnungsantrag beim Amtsgericht bereits einging. Solltet ihr bei einem Shop kaufen, der über finanzielle Probleme verfügt und noch keine Insolvenz beantragt hat, könnte dies zum Problem werden.

Die Orientierung auf seriöse und zertifizierte Shops sowie die Vermeidung von Bestellungen in Vorkasse geben euch Sicherheit und schließen aus, dass ihr Geld für nie zugestellte Waren bezahlt. Sollte eine Lieferung jedoch ausstehen und das Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet, dann meldet euch umgehend beim ermittelten Insolvenzverwalter oder betraut einen Anwalt mit eurer Angelegenheit. Ihr seid Gläubiger und habt das Recht auf eine Entschädigung.

Kommentare (15)
    • 07.06.2017, 17:13

    Sehr informativ Doc find ich richtig gut!

    • 07.06.2017, 17:14

    Danke DD.
    Die Seite kannte ich noch nicht 🙂

  • Vielen Dank! Interessantes Thema!

    • 07.06.2017, 19:49

    Besser hätte man es kaum erklären können. Top! Vielen Dank Doc

    • 07.06.2017, 21:26

    Jetzt dachte ich schon, ihr gebt eure Insolvenz bekannt 😀

    • 07.06.2017, 21:33

    Super Sache, passend zu aktuellen Geschehnissen. So versteh ich wenigstens bisschen was davon

  • Sehr informativ. Auf Paragraphen etc. soll und muss hier nicht eingegangen werden. Trimexa bietet ja keine rechtliche Beratung an. Hot von mir.

    • 08.06.2017, 10:52

    Immer hilfreich ist, sich das Impressum der shopseite vorm Kauf anzusehen und (papiersparend) als PDF zu sichern. Fehlen im Impressum wichtige angaben (verantw. Person mit vollem namen, adresse, Telefon, Registereintrag bei GmbH etc) kann das auf einen betrugsshop hinweisen, bei Insolvenz findet man nicht den phantasienamen des shops sondern den Namen des Inhabers oder bei gesellsellschaften zB den Namen der GmbH in den insolvenzbekanntmachungen.

    • 09.06.2017, 06:54

    Sehr interessant und informativ.Klasse Artikel.

    • 13.06.2017, 15:21

    Schade nur, daß der Beitrag und Kommentare über eine reale, aktuelle Insolvenz (Cashboard, ein Unternehmen welches im Rahmen eines Bonus Deals vom DD empfohlen wurde) jetzt ganz aus dem Magazin rausgeflogen ist. Was sagt mir das?

    • 13.06.2017, 16:18

    Ok, schnell reagiert, danke. Sehe es auch grad wieder.
    Bitte um Verständnis wegen meines Mißtrauens, ich hab leider schon einiges Arge online erlebt. Sorry!

    • 24.04.2019, 22:46

    „Alternativ könnt ihr direkt im Antrag des Anspruchs vermerken, dass ihr auch mit einer Zustellung der Bestellung einverstanden seid. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn euer bestelltes Produkt noch verfügbar ist und durch die Erfüllung der Verpflichtung im Versand aus der Insolvenzmasse genommen wird. Der Insolvenzverwalter ist daran interessiert, die Abwicklung des Verfahrens zu vereinfachen und wird eurem Wunsch nach der Produktzustellung entsprechen.“

    Genau darauf habe ich gehofft, das freut mich wirklich sehr zu lesen! Ich weiß, dass in meinem Fall mit Handyflash die Lieferung des Xiaomi Mi 9 morgen am 25.4. bei Handyflash ankommen soll, so die Worte von Handyflash noch vor der Insolvenz. Das würde für mich heißen, dass ich dem Insolvenzverwalter schriftlich mitteile, dass ich mit der Lieferung einverstanden bin und dazu alle notwendigen Unterlagen/Beweise des Vertragsabschlusses beilege?

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