Bekannt aus:
Anmelden
0

💸🛵 jobroller – clevere Mobilitätsalternative mit Steuerspareffekt für Arbeitnehmer*innen

Jeder, der regelmäßig in der Stadt unterwegs ist, kennt das: verstopfte Straßen, Staus, Parkplatzsuche, angespannte Nerven! Daher habe ich mir vor vielen Jahren einen elektrischen Roller von NIU gegönnt und düse damit eigentlich ganzjährig umher. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn der Roller ist elektrisch, umweltfreundlich, leise und super sparsam. Was bleibt ist der Anschaffungspreis, der natürlich – je nach Fahrzeug – echt nicht ohne ist.

Über einen Händler in der Nähe habe ich aber jobroller kennengelernt und möchte euch diese attraktive Mobilitätsalternative nicht verschweigen. Denn wenn euer Unternehmen mitspielt und das Modell unterstützt, bekommt ihr als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ein richtig gutes Fahrzeug zum Schnäppchenpreis! Wie es funktioniert und was ihr beachten müsst, zeige ich euch in diesem Magazinbeitrag.

E-Roller-Leasing per Gehaltsumwandlung?

Ich frage einfach mal offen in die Community: Wer von euch hat schon mal etwas von Gehaltsumwandlung gehört? Ich gebe es offen zu – ich schon, aber nur im Hinblick auf eine Zusatzrentenversicherung. Einfach ausgedrückt bedeutet Gehalts- oder Entgeltumwandlung, dass ihr einen Teil eures Bruttogehalts abzwackt und in einen Vertrag – beispielsweise der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – einzahlt. Nun fragen sich einige von euch sicher, welchen Vorteil das hat, denn schließlich bleibt Netto weniger vom Lohn übrig. Dabei liegen die Vorteile im steuerlichen Umfeld begründet (Quelle Finanztip):

  1. nur auf das Einkommen, das am Ende übrigbleibt, fallen Abgaben und Steuern an
  2. staatlich geförderte E-Rollernutzung – ihr zahlt mehr in den Vertrag ein, als netto an Einkommen fehlt
  3. Einfache Steu­er­er­klä­rung in der Ansparphase – da das umgewandelte Gehalt direkt vom Lohn abgeht, sind die Beiträge automatisch in der Jahresabrechnung der Lohnsteuer berücksichtigt

Das Ganze funktioniert dabei tatsächlich fast so, wie bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder beispielsweise dem E-Bike-Leasing. Denn euer Arbeitgeber least den jobroller und überlässt ihr euch – also den Mitarbeitern. Den Roller (E-Motorräder gehen übrigens auch) nutzt ihr dann beispielsweise für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit. Dafür werden von euch die monatlichen Raten vom Bruttolohn abgezogen – fertig ist die Gehaltsumwandlung. Nach 36 Monaten Leasingdauer habt ihr die Möglichkeit den Roller zurückzugeben oder diesen für einen kleinen Beitrag auszulösen. Praktischerweise habt ihr während der gesamten Laufzeit einen Rundumschutz durch die jobroller-Vollkaskoversicherung inklusive Schutzbrief.

Wieviel könnt ihr sparen?

Wenn jetzt noch der Preis stimmt, bequatsche ich meinen Chef! – So ging es mir auch, denn man darf nicht verschweigen, dass ihr mit einem Roller auch als Mieter easy unterwegs seid. 100 km Reichweite schaffen Modelle mit einem großen Akku schon, ihr zahlt nur ca. 1€ Strom auf diese Strecke und – besonders für Mieter in Städten wichtig – bei vielen Modellen lassen sich die Akkus entnehmen und bequem zuhause oder im Büro laden! Hier spart ihr ggf. sogar noch die Stromkosten, wenn euer Arbeitgeber mitspielt.

Die eigentliche Sparquote könnt ihr natürlich nur mit einigen Faktoren ermitteln – pauschale Aussagen lassen sich hier nicht fällen. Dennoch kann man zusammenfassen, dass bis zu 46 % Ersparnis im Vergleich zum Barkauf drin sind. Schaut gerne einmal auf der Seite von jobroller vorbei und nutzt den Kalkulator – dann seht ihr auch gut, wieviel ihr final abzweigen müsst und was ihr sparen könnt.

Hier einmal die Beispielrechnung für meinen NIU (Kaufpreis 4.500€) und mein Gehalt (4.500€). Leider nur theoretisch, denn mein Arbeitgeber (Hauptjob) bietet diese Option nicht an. 🙁

  • Monatliche Umwandlungsrate: 125,55 €
  • Tatsächliche monatliche Nettobelastung: 67,63 €
  • Absolute Ersparnis gegenüber dem E-Roller-Kauf inkl. Versicherung beträgt: 2.509,56 €
  • Dies entspricht einem Vorteil von: 44,66 %

Eine Ersparnis von fast 45 % sind schon sehr außergewöhnlich – und das alles nur, weil mein Chef mich lieb hat? Naja – die genauen Vorteile schauen wir uns im Folgenden noch an.

Die Vorteile im Überblick

Einige Vorteile haben wir euch ja bereits im Artikel dargestellt. An dieser Stelle sollen daher noch einmal übersichtlich ein paar Punkte benannt werden, die ihr durch jobroller erwarten könnt. Dabei orientiere ich mich am Angebot des Anbieters und habe diese nach Vorteilen für euch und den Arbeitgeber getrennt:

Vorteile für euren Arbeitgeber

  • attraktives Benefit, um Mitarbeiter zu binden oder einzustellen
  • zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und produktiver
  • Klimaschutz durch Einsparung von CO₂
  • unkomplizierte Abwicklung
  • umfangreiches Service- und Wartungspaket
  • Einsparung von Lohnnebenkosten
  • positives Firmenimage

Vorteile für euch als Arbeitnehmer

  • monatliche Raten vom Bruttolohn ohne Anzahlung
  • bis zu 46 % Ersparnis im Vergleich zum Barkauf
  • Rundum-Sorglos-Paket inkl. Wartung & Versicherung
  • geringe Unterhalts- und Verbrauchkosten
  • elektrisch zur Arbeit ohne Stau und Parkplatzsuche
  • Umweltschutz durch Verringerung des eigenen CO2-Fußabdrucks
  • private Nutzung des jobroller

jobroller ist aktuell mit über 55 Händlern bundesweit der größte Anbieter für E-Roller-Leasing über den Arbeitgeber. Gegründet wurde das Unternehmen übrigens 2022.

Fazit

Auch wenn ihr jobroller bei eurem Arbeitgeber nicht nutzen könnt, möchte ich euch dennoch die Empfehlung aussprechen, dass ihr unbedingt einmal einen Elektro-Roller oder ein E-Motorrad fahren müsst. Es macht einfach so viel Spaß lautlos und kostengünstig davon zufahren. Wenn ihr euch für einen eigenen Roller entscheidet, dann prüft auch unbedingt die freiwillige Zulassung mit ihren Vorteilen.  

Aber was haltet ihr denn von jobroller? Kanntet ihr die Idee bereits oder bietet eure Firma dies an? Oder habt ihr nach dem Beitrag hier sogar Interesse dies eurem Chef vorzustellen? Wir sind gespannt auf eure Kommentare. 

Euer Steven

Kommentare (12)
  • Wenn das auch mit einem Verbrenner- Roller gehen würde, dann wäre es evtl. Interessant. Die E- Roller kacken bergauf dermaßen ab, das macht bei den sowieso regulär schon zu langsamen 45km/h gar keinen Spaß mehr. 🤷🏻‍♂️

    • 31.01.2023, 18:59

    Prinzipiell:
    Nicht vergessen sollte man allerdings immer bei allen Arten der Gehaltsumwandlung:
    weniger Renten- und Arbeitslosengeldauszahlung.
    Das fällt bei allen Vermittlungen in diesem Bereich untern Tisch und schmälert aber insgesamt den Vorteil.
    (Gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge finde ich das recht kritisch )

      • 31.01.2023, 19:07

      exakt. das sollte man beachten. aber man kann danach auch etwas investieren.

      • 31.01.2023, 20:07

      Stimmt nur dann wenn man unter der Beitragsbemessungsgrenze ist 🙂

        • 31.01.2023, 20:13

        @Stefan83Stimmt nur dann wenn man unter der Beitragsbemessungsgrenze ist 🙂

        ääähhhmmm, neee, nur wenn man versicherungsfreien Status hat. ( dann wirkt sich allerdings ein Brutto/Netto Vorteil auch nur begrenzt aus )
        Ist man allerdings trotz Einkommen darüber weiter gesetzl. freiwillig versichert, wirkt sich das natürlich nur bis zur Grenze aus, aber nachteilig ist es doch.
        Soweit mein Wissen.

        • 31.01.2023, 22:22

        Nicht wirklich richtig, wenn du 7500 verdienst und davon 200 Euro wegen dem Roller in Abzug gebracht werden bist immer noch über der Grenze für Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung also wirkt sich dann nicht aus.

        Und Krankenversicherung technisch ist die Grenze bei 4950.

    • 31.01.2023, 22:58

    Dem Thema Gehaltsumwandlung, was es hier ja in Wirklichkeit nicht ist, sondern eine Sonderzuwendung des AG, stehe ich kritisch gegenüber. Die Ausführungen zum Thema Versteuerung des geldwerten Vorteils fehlt mir in der Beschreibung.
    Die 0,30€ /km fallen vermutlich, je nach Finanzamt, zusätzlich in die Grube.

    • @ʇɐɔ!ʇs!ɥdos:
      Die 0,30€ /km denke ich auch, die THG-Quote auch. Aber viele nutzen doch sowieso nur die Pauschalen bei der Steuererklärung.

        • 01.02.2023, 07:48

        Darüber hinaus sollte man noch erwähnen, das der Nutzer aber keine Eigentumsrechte an dem Fahrzeug erwirbt. Die Gehaltsumwandlung bedingt lediglich die Nutzungsrechte. Man könnte steuermäßig versuchen, die 0,002% Regel anzuwenden.

Kommentar schreiben
Du hast einen Deal gefunden?
Du willst beraten werden?
Bonus Deals

Du willst nicht nur einen richtig guten Deal machen, sondern dafür auch noch mit einem Bonus belohnt werden? Dann bist du hier genau richtig.

Alle anzeigen
DealDoktor auf Trustpilot

4.8 von 5.0 - Alle Bewertungen

Die Top 10 User der Woche: Heartbeats sammeln?
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte lade die Seite neu und versuche es nochmal.
Award erhalten 295 erhalten