Am 14. September 2019 erfolgt die Umsetzung der zweiten Stufe der Zahlungsdiensterichtlinie 2, kurz PSD2 (Payment Services Directive 2). Die EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und -dienstleistern, welche seit Januar 2018 auch nationales Recht ist, soll „die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, den Verbraucherschutz zu stärken, Innovationen fördern und den Wettbewerb im Markt steigern.“ Dadurch gibt es für uns Verbraucher einige Änderungen beim Onlinebanking-Login und bei Kreditkartenzahlungen im Internet. Außerdem können, wie bereits berichtet, die iTAN-Listen nicht mehr genutzt werden.