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Kracher-EuGH-Urteil: Tausende Euro sparen – Fast alle Kreditverträge (Immobilien, Auto, Leasing) widerrufen

Wenn selbst renommierte Anwälte von einem absoluten Kracher-Urteil sprechen und sagen, dass sie so etwas noch nie erlebt hätten, dann muss da ja wohl was dran sein: Laut einem Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 verstößt nämlich die Widerrufsbelehrung, die in einem Großteil der in Deutschland seit Juni 2010 vermittelten Darlehensverträgen zu finden ist, gegen eine europäische Richtlinie. Somit können bis zu 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge sowie Immobiliendarlehen einfach widerrufen werden.

Warum ist das spannend? Weil alte Kredite mit hohen Zinsen so günstig zu neuen Krediten umgeschuldet werden können – die Ersparnis liegt oft bei Tausenden Euro!

Lange Rede kurzer Sinn: Schaut in euren Darlehensvertrag unter dem Punkt Widerrufsrecht nach, ob dort der § 492 Absatz 2 BGB auftaucht. Ist dies der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ihr euren Vertrag widerrufen könnt!

Was sagt der Europäische Gerichtshof?

Im konkreten Fall, der zu dem Urteil führte, ging es um einen Immobilienkredit zwischen einem Verbraucher und der Kreissparkasse Saarlouis. Dieser wurde 2012 abgeschlossen, jedoch erst Anfang 2016 vom Verbraucher widerrufen. Normalerweise beginnt die bei Kreditverträgen üblicherweise 14-tägige Widerrufsfrist mit Unterzeichnung des Vertrags und dem Erhalt aller Vertragsinformationen inklusive der Widerrufsbelehrung. Der Vertrag und die Informationen müssen laut einer EU-Richtlinie vom 11. Juni 2010 ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz aufweisen, also für Verbraucher relativ leicht verständlich sein.

Eine_Sitzung_des_Gerichtshofs

Der Verbraucher war nun 2016 der Meinung nicht verständlich über sein Widerrufsrecht informiert worden zu sein und das Landgericht Saarbrücken legte den Fall daraufhin dem EuGH vor. Dieser stimmte jetzt für den Verbraucher, da in der Widerrufsbelehrung des Kredits ein sogenannter Kaskadenverweis genutzt wurde. Konkret heißt es im Vertrag:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.“

Dieser Absatz verweist dann aber wiederum auf andere Paragraphen, welche auch wieder auf andere verweisen. Als Verbraucher müsste man mehrere Seiten Gesetzestext lesen und verstehen, um herauszufinden, wann die Widerrufsfrist beginnt. Somit ist die EU-Richtlinie nicht erfüllt und somit hat der Verbraucher ein „ewiges Widerrufsrecht„. Hier das Urteil zum Nachlesen.

Welche Verträge kann ich widerrufen?

Da der entscheidende Satz einen Verweis auf den § 492 Absatz 2 BGB enthält, sind theoretisch alle Kreditverträge, die diesen Verweis in dem Abschnitt „Widerrufsrecht“ haben betroffen und könnten auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden – und das sind sehr viele.

Bürgerliches Gesetzbuch

Denn der oben zitierte Satz und damit auch der bemängelte Kaskadenverweis war Teil von amtlichen Mustertexten für Widerrufsbelehrung von privaten Krediten im Zeitraum von Juni 2010 bis März 2016. Und da die Banken oft etwas vom gesetzlichen Mustertext abgewichen sind, können sie sich vermutlich auch nicht auf den sogenannten Musterschutz berufen.

Baufinanzierungen & Immobilienkredite

Die besagte Klausel mit dem Verweis auf § 492 Absatz 2 BGB findet sich vor allem auch in Immobiliendarlehen welche zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 geschlossen wurden. Da viele den Mustertext (mit Abweichungen) nutzten, sind nahezu alle Banken betroffen: Volksbanken, Sparda-Banken, Sparkassen, ING, die Deutsche Bank und viele mehr. Somit schätzt die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke die betroffenen Darlehenssummen auf insgesamt rund 1,2 Billionen Euro.

Planung und Finanzierung eines Hauses

Auto-Leasing und Kfz-Kredite/-Finanzierungen

Bei Kredit- oder Leasingverträgen für Autos sieht es sogar noch besser auch als bei Immobilienkrediten. Bei Leasingverträgen gibt es nicht einmal ein gesetzliches Muster und bei Krediten hat die Bank oftmals Versicherungen mit verkauft, sodass man stark vom Muster abwich. Somit könnte sich die Bank nicht auf einen möglichen Musterschutz berufen.

Auto-Leasing

Des Weiteren wird die Klausel mit § 492 Absatz 2 BGB seit Juni 2010 bis heute in vielen Auto- und Leasingverträgen genutzt. Es können also auch Verträge von Juni 2010 bis heute betroffen sein. Die Kanzlei WBS schätzt hier, dass potenziell fast 20 Millionen Autokredit- und Leasing-Verträge betroffen sind mit einem Gesamtvolumen von rund 340 Milliarden Euro.

Warum sollte ich unbedingt reagieren?

Ganz einfach: Es geht um viel Geld! Wer einen teuren Immobilienkredit mit z.B. 3,6% Zinsen mit besagter Klausel hat, könnte diesen nun widerrufen (also den hoch verzinsten alten Kredit ablösen) und auf einen aktuellen und wesentlichen günstigeren Kredit mit z.B. nur 0,8% Zinsen umschulden und somit tausende Euro an Zinsen sparen.

Leasing- oder Autokredite können dank des „Widerrufsjokers“ ebenfalls widerrufen und damit beendet werden. Dann würde man als Verbraucher alle bisherigen Zahlungen zurückerhalten, muss aber auch das Auto an die Bank zurückgeben. Somit wäre man fast kostenlos Auto gefahren.

Das Ergebnis: Die Rückabwicklung des Vertrages, als hätte er nie bestanden. Geleistete Raten und Anzahlungen erhaltet ihr einfach zurück. Folgende Rechtsfolgen sind dann möglich:

  1. Ihr gebt das Auto zurück.
  2. Die Bank muss alle Tilgungszahlungen (also alle Raten abzüglich Zinsen), zurückzuzahlen. Zinsen bleiben bei der Bank.
  3. Vermutlich müsst ihr nicht einmal Nutzungsersatz für die Verwendung des Autos zahlen.
  4. Ihr erhaltet vermutlich sogar noch Zinsen auf eure Raten.

Lange Rede kurzer Sinn: Ihr seid bestenfalls jahrelang fast kostenlos Auto gefahren und könnt mit dem zurückerstatteten Geld ein neues kaufen/leasen

Geld_sparen

In beiden Fällen müsste man nicht einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Hat man also die entsprechende Klausel mit dem Verweis auf § 492 Absatz 2 BGB in seinem Vertrag, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf recht gut. Man sollte sich aber trotzdem vorher beraten lassen und nicht einfach blind seinen Kreditvertrag widerrufen, denn jeder Vertrag ist hier individuell zu betrachten.

Wer kann mir helfen?

Mit dem unten stehenden Formular könnt ihr euren Vertrag unkompliziert und kostenfrei anwaltlich prüfen lassen. Ihr werdet nach Absenden von der Anwaltskanzlei von Christian Solmecke kontaktiert und darüber unterrichtet, ob ein Widerruf für euch in Frage kommt. Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, kennt ihr bestimmt aus Funk und Fernsehen.

Die Chancen stehen gut: Es kann vermutlich fast jeder Vertrag (Kreditvertrag, Immobilienkredit, Autokredit oder sogar beispielsweise ein Kredit für Laptop und TV) mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, der nach dem 01.08.2010 geschlossen wurde, widerrufen werden.

Jetzt Vertrag kostenlos prüfen lassen

Einfach Formular ausfüllen und danach Vertrag einsenden.
Mit Absenden des Formulars erklärst du dich damit einverstanden, dass die eingegebenen Daten an die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke übertragen werden. Die Daten werden nicht auf Servern von DealDoktor.de (TriMeXa GmbH) gespeichert, sondern nur und ausschließlich für diesen Zweck an die Kanzlei weitergegeben.






Meine Empfehlung ist daher: Schaut selber nach der Klausel und lasst dann den Vertrag prüfen, bevor ihr vorschnell handelt. Was sagt ihr zu dem Urteil? Habt ihr Chancen auf einen Widerruf?

Kommentare (50)

    Die neusten hilfreichen Kommentare

    • 08.04.2020, 01:28

    Eine aktuelle und günstige Finanzierung würde ich auch nicht anfassen.

    Angenommen deine Baufinanzierung ist schon älter und mit 4-8% Zinsen kann das schon einige 10000 Euro ausmachen. Aktuell biete ich vielen Kunden knapp 0,5%.

    Logischerweise muss die neue Finanzierung schon stehen bevor man die alte kündigt (und mit einer Umschuldung hat die Schufa kein Problem)

  • Alle Kommentare

    • 07.04.2020, 18:08

    Auch wenn es mich nicht betrifft.

    👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍🔝🔝🔝

    • 07.04.2020, 18:32

    Ganz ehrlich, da kommt mirs kotzen. Jeder der Widerrufen wollte und nicht durfte/konnte OK. Wenn ich aber einen Vertrag zu den ausgehandelten Konditionen abgeschlossen habe muss ich gefälligst dazu stehen. Ist ja nicht so, dass irgendwelche Zahlen falsch waren oder man wissentlich betrogene wurde…
    Aber kein Problem, sollen nur alle ihre Verträge widerrufen und sich dann wundern wenn man beim nächsten Mal einfach keinen Kredit mehr bekommt.

    • So seh ichs auch

      • 07.04.2020, 19:04

      Dazu kann man stehen wie man will. Ich bin aber der Meinung, dass die Banken mir auch nichts schenken. Sie kündigen einseitig Sparverträge mit hohen Zinsen, die noch mehrere Jahre Laufzeit haben. Mir wurde ein Bausparvertrag mit 4% gekündigt, weil angeblich nicht mehr bespart… Warum sollte ich nicht jede Möglichkeit nutzen, Geld zu sparen?

        • 07.04.2020, 19:13

        Man kann sich alles schön reden. Dass die Banken keine Zinsen zahlen, weil sie es sich nicht mehr leisten können sollte klar sein. Einen beidseitig geschlossenen Vertrag einfach nach ein paar Jahren widerrufen erfordert schon das Fehlen eines schlechten Gewissens.

        • 07.04.2020, 21:35

        Ich rede das nicht schön. Ich sage nur, dass niemand etwas zu verschenken hat. Banken und andere Konzerne sowieso nicht…

        • 07.04.2020, 21:51

        Hoffentlich kannst du dir immer deine Raten für deinen Immobilienkredit leisten. Soll ja auch verschiedene Faktoren geben, die du nicht beeinflussen kannst (Krankheit…). Und dann gehst du zu deiner Bank und sagst, dass es mit deinen Raten in nächster Zeit schwierig werden könne… Du wirst bestimmt nachsichtig und freundlich behandelt…

        • 07.04.2020, 22:08

        Der oberste Grundsatz im Vertragswesen lautet:
        Pacta sunt servanda
        Das beruht auf Gegenseitigkeit.
        Eine vorübergehende Finanzschwäche interessiert eine Bank nicht, auch und im speziellen in der aktuellen Situation nicht.
        Wenn du allerdings schon bei Vertragsabschluss Informationen hättest,das die Situation eintreten könnte, hast du einfach nur betrogen und dir einen gesetzeswidrigen Vorteil verschafft.
        So einfach ist das.

        • 08.04.2020, 12:26

        @ʇɐɔ!ʇs!ɥdosDer oberste Grundsatz im Vertragswesen lautet:
        Pacta sunt servanda
        Das beruht auf Gegenseitigkeit.
        Eine vorübergehende Finanzschwäche interessiert eine Bank nicht, auch und im speziellen in der aktuellen Situation nicht.
        Wenn du allerdings schon bei Vertragsabschluss Informationen hättest,das die Situation eintreten könnte, hast du einfach nur betrogen und dir einen gesetzeswidrigen Vorteil verschafft.
        So einfach ist das.

        Mich interessiert eine vorübergehende Finanzschwäche der Banken auch nicht. Nur ich kann Verträge nicht einseitig kündigen bzw. auflösen. Wenn es aber möglich ist, dann sollte es machen… Und warum? Weil man es kann…

    • 07.04.2020, 18:53

    Das kann ich mir kaum vorstellen, dann kann ich ja mein Leasing Auto einfach kurz vor Laufzeitende widerrufen und erhalte alle Beiträge zurück? Da würde ja ein Milliardenverlust für die Leasingbanken entstehen

    • 07.04.2020, 19:45

    Hab vorhin mit nem Anwalt von gabler-hendel.de telefoniert. Das klappt wirklich. Der meinte aber, dass es nur risikofrei ist, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat.

    • 07.04.2020, 20:02

    Zwei Anmerkungen.
    1. Bei Immobilien- und sonstigen Krediten wird die Schufa mit Sicherheit ein neues Feld ihrer Excel-Tabelle eröffnen und dort vermerken, wer dieses Gerichtsurteil nutzt. Dürfte bei einer Umschuldung erheblich teurerer Kredit werden.
    2. Wer sein Auto vor Ende des Vertrags, ob gültig oder nicht, zurückgibt, zahlt eine Nutzungspauschale, die in diesem Fall hier ziemlich genau den Gewinnausfall des Auto Hauses beträgt.

    Darüber hinaus möchte ich mich nochmal generell zum Thema Herstellerhaftung äußern.
    Man hat mittlerweile das Gefühl, das bei uns amerikanische Sitten herrschen.
    Weil ein Verbraucher keine Verträge versteht, sind sie ungültig.
    Weil Eltern zu dämlich sind, Waschmittelpods wegzupacken, muss in der Werbung darauf hingewiesen werden.
    Tabletten dürfen nicht mehr bunt sein.
    Auf Reinigungsmitteln darf keine Zitrone dargestellt werden.
    Diese vieldiskutierte Gesundheitsampel für Lebensmittel.
    Etc, etc.
    Ich habe viel an Alltagswissen von meinen Eltern gelernt und bin ihnen dafür sehr dankbar. Mir tun die heutigen Eltern leid, zu doof, ihren Kindern die einfachsten Sachverhalte zu erklären aber auch leider auch zu tolerant um klare Verbote auszusprechen und zu kontrollieren.
    Ich möchte in der heutigen Zeit nicht im produzierenden Gewerbe für private Endverbraucher tätig sein.

    • 07.04.2020, 21:16

    Ich habe die Klausel in meinem Vertrag aus dem Jahr 2018 gefunden. Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließe, wird diese auch für den Darlehensvertrag gelten?

      • 09.04.2020, 23:20

      @adsadasdsa:
      Ich fürchte nein. Die Rechtsschutzversicherung hättest Du meiner Meinung nach schon vor dem Kreditabschluss haben müssen. Ich bin aber kein Rechtsanwalt, ruf doch einfach mal an und erkundige Dich.

        • 10.04.2020, 11:31

        Kommt darauf an : der RS Fall tritt dann ein, wenn die Bank den Widerruf ablehnt. DANN ist der Zeitpunkt, an dem die Versicherung laufen muss.
        Problem hierbei : die meisten Versicherer haben explizit Widerrufe von Krediten in ihren AGBs ausgeschlossen.

    • 07.04.2020, 21:42

    Scheinen sich ja viele Bänker hier rumzutreiben 😉 kein Wunder hier kann man ja auch sparen. Gut das es diesmal andersrum läuft. Ich werde das definitiv nutzen. Und das die Schufa angeblich einen rechtsgültigen Vorgang zur minderung des Scores nutzt kann ja nur von einem Bänker kommen. Armseeliges Verhalten.

      • 07.04.2020, 21:56

      Warst du denn damals bei der Unterschrift geistig auf voller Höhe? Vermutlich schon. Hast du die BGB Klausel angesprochen? Vermutlich nicht. Warst du Jahre lang mit den Konditionen zufrieden? Vermutlich ja.
      Und jetzt, mit vermeintlich Oberwasser, zuschlagen. Respekt. Solche Vertragspartner wünscht sich die Wirtschaft. Das das, wenn es hundert und tausendfach passiert, dazu führt, das Ratingunternehmen diese, wenn auch rechtmäßig vertragsbrüchigen, Verbraucher negativ belasten, dürfte völlig kkar sein.
      Auch eine soziale Marktwirtschaft kann eine freie Marktwirtschaft sein. Und die wünschen wir uns doch.

      • 09.04.2020, 23:15

      @Freiwilliger:
      Recht so, nutze es!👍 Ich würde es auch nutzen, wenn ich einen Kredit hätte. Leider habe ich meine Fahrzeuge alle cash bezahlt, schade.😂

    • 07.04.2020, 22:21

    Ganz dicker Daumen nach unten für den Dealdoktor!
    Wer sowas zur persönlichen Bereicherung nutzt, ist einfach nur asozial.
    Slippin‘ Jimmy lässt grüßen…

  • Oder hast du übersehen dass das ein Magazinbeitrag ist und denkst irgendwer verdient mit dieser Info?

      • 08.04.2020, 07:50

      Er macht Werbung für seinen Winkeladvokaten.
      Und selbst wenn nicht. Die Aussage des Artikels ist doch ganz klar:
      „Ihr könnt wegen einer nicht ausführlich genug geschriebenen Widerrufserklärung eurer Bank Geld abluchsen, indem ihr ältere Kredite mit höheren Zinssätze einfach widerruft.“
      In meinen Augen ist sowas nichts als Diebstahl, den man sich schönredet, besser gesagt, schönreden darf.

    • 08.04.2020, 01:07

    Widerruf nutzen aber wozu? Warum sollte ich meine Immobilienfinanzierung widerrufen und anschließend auf der Straße sitzen nur weil da ein Fehler in den Paragraphen ist?

      • 08.04.2020, 01:28

      Eine aktuelle und günstige Finanzierung würde ich auch nicht anfassen.

      Angenommen deine Baufinanzierung ist schon älter und mit 4-8% Zinsen kann das schon einige 10000 Euro ausmachen. Aktuell biete ich vielen Kunden knapp 0,5%.

      Logischerweise muss die neue Finanzierung schon stehen bevor man die alte kündigt (und mit einer Umschuldung hat die Schufa kein Problem)

    • 08.04.2020, 01:08

    Einzig bei VW würde ich dies eventuell einsetzen auch aufgrund der Schummelsoftware. Aber ansonsten sehe ich da keinen Mehrwert.

    • 08.04.2020, 06:47

    Hier sucht jeder seinen Vorteil. So ist das in einer Ellenbogen-Gesellschaft. Schön wär’s, wenn sich ein jeder fragt, zu welchen Konsequenzen es im Nachgang führen wird, wenn zwar jeder seinen Vorteil daraus ziehen mag, aber mit einem Rumms Billionen von Euro als Schaden entstehen. Hmm 🤔

    • 08.04.2020, 06:54

    Andererseits gönne ich es den Banken, wenn das existierende System bezüglich dem Zins und viel übler, dem Zinses-Zins den Bach runter ginge. Persönlich befürworte ich lediglich die Form des humanen Bankings. Lest Günter Hannich!
    Die These kommt nicht von mir, wenn ich behaupte, dass das Übel der Welt, ja bis hin zur Entstehung der ersten beiden Weltkriege dem o.g. Zinseszins zuzuordnen sei.

      • 08.04.2020, 07:40

      Ja genau, gönne es mal „den Banken“ mit ihrem bösen Zinsenzins, denn allein die sind für das Übel der Welt verantwortlich.

    • 08.04.2020, 07:40

    Ich kann beide Seiten verstehen. Banken, Kunden, Firmen… mich beschleicht aber das Gefühl, selbst wenn ich das durchführe Tals Privatperson und mein Recht in Anspruch nehme… Die Firmen und Banken holen sich die Verluste zurück, wenn nicht sofort, dann später… und wer zahlt das dann wiederum: genau: der Kunde. Vielleicht sehe ich das zu einfach…

      • 08.04.2020, 11:07

      Selbiges beschleicht mich da irgendwie auch. Klar, wenn die bei dem Mustertext von damals leider gepatzt haben, dann machen die in Zukunft sicher nicht wieder den gleichen Fehler.

    • 08.04.2020, 07:50

    Des Weiteren muss man ja sagen, dass die meisten dieses Recht hat nicht in Anspruch nehmen. Frage ist ja: selbst wenn dieser beanstandete Satz im Vertrag nicht gestanden hätte, hätte ich dann eine andere Entscheidung getroffen und mein Haus nicht finanziert???? Ich habe letztlich das bekommen, was ausgehandelt wurde, unabhängig von dieser Klausel.
    Beim Auto sehe ich das auch anders: ich wurde ggf durch Schummelsoftware VORSÄTZLICH beschummelt…

      • 09.04.2020, 23:05

      @Aktienstar:
      Du wurdest nicht beschummelt, sondern vorsätzlich betrogen! Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

  • Ich mach mir die Welt wiewiewiewie sie mir gefällt…das als Deal zu bezeichnen ist eine absolute Dreistigkeit .
    Ob ich einen Vertrag zu den gegebenen Konditionen abschließe, hab ich doch selber in der Hand…Stichwort „der mündige Bürger“ …
    Im Nachhinein, nach 8 Jahren oder weiß Gott wann zu sagen…äh, ich widerrufen….dreister geht’s nimmer….wer sowas gut findet, schaut mal in den Spiegel und schämt euch. Sparen ja, aber nicht auf Kosten der Gemeinschaft.
    Von einem „User“ hätte ich mit diesem „Deal“ gerechnet, aber vom DOC…sorry, da bin ich arg enttäuscht und geschockt…

      • 09.04.2020, 22:59

      @Ralf69:
      Ähm, wie war das noch 2008 und davor?🤔 Was haben die Banken da auf Kosten der Gemeinschaft gemacht?🤔 Schon vergessen?🤔 Glaubst Du, auch nur einer dieser oberdreisten Superbanker hat in den Spiegel geschaut und sich geschämt??🤔? Im Gegenteil!!!🤮

    • 08.04.2020, 10:12

    Es geht hier im Kern um die Thematik der Umverteilung in einem Zeitalter in welcher die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinandergeht und die Mittelschicht wegbricht.
    Viele der unten stehenden Kommentare basieren offenbar auf der irrtümlichen Annahme, dass es sich bei Banken um wohltätige und gemeinnützige Institutionen handelt welche den Menschen in den Fokus stellen und nicht profitorientiert agieren. Beispiel: Infolge Gier selbstverursachte Bankenkriese in 2008 welche uns final als sog. Staatskriese verkauft wurde. Die Banken wurden als systemrelevant eingestuft und vom Steuerzahler gerettet. Seit dem hat sich regulatorisch wenig geändert. Stattdessen wurde massig billiges Geld in den Markt gepumpt und dadurch seit 2008 verhindert, dass jährlich ca.3% der schlecht wirtschaften Unternehmen, welche auf natürlichen Wege vom Markt verschwunden wären, künstlich am Leben erhalten wurden.

    Trotz dieser wiederwilligen Rettungsmaßnahme an den Banken durch uns Steuerzahler erleben wir seit dem einen deutlichen Rückgang an Bankfilialen sowie Arbeitsplätzen in diesem Sektor.

    Ich persönliche hatte damals als „mündiger Bürger und Kunde“ wenig Einfluss auf die Verwendung meiner Steuern als auch auf die Verhandlung meines Zinses.

    Die Annahme einen entsprechenden Einfluss nehmen zu können bezeichne ich mal als romantisch.

    Vertragsbedingungen sind m.E. so zu formulieren, dass der durchschnittliche Kunde diese klar versteht.

    Der EUGH sieht das offenbar ähnlich.

    • 08.04.2020, 13:00

    Grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite soweit solchen mit Gesamtkreditvertrag über 75.009 Euro fallen nicht unter die Verbraucherkreditrichtlinie. Nach nationalen Recht sind die Belehrungen auch laut BGH aber wirksam. Spätestens vor dem BGH in der Revision werden Belehrungen, die solche Verträge betreffen, daher standhalten.

    • 09.04.2020, 09:43

    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass die Richtlinie 2008/48 nach ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. a nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Kreditverträge gelte. Der deutsche Gesetzgeber habe jedoch von der im zehnten Erwägungsgrund dieser Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in der Richtlinie vorgesehenen Bestimmungen auf nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Bereiche wie die für solche Verträge geltende Regelung anzuwenden. Unter diesen Umständen ist es der Ansicht, dass die Auslegung der Bestimmungen dieser Richtlinie für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits erforderlich sei und dass der Gerichtshof für diese Auslegung in der vorliegenden Rechtssache zuständig sei. Hierfür beruft es sich auf das Urteil vom 17. Juli 1997, Giloy (C‑130/95, EU:C:1997:372).

    • 09.04.2020, 09:48

    Weiter heißt es im Urteil:

    27      
    Aus der Vorlageentscheidung ergibt sich, dass der deutsche Gesetzgeber so die Entscheidung getroffen hat, die von der Richtlinie 2008/48 vorgesehene Regelung auf Verträge wie den in Rede stehenden anzuwenden.
    (Hier geht es um eine Baufinanzierung)

    • 09.04.2020, 22:40

    Banken lügen, Banken betrügen. Recht so, wenn es denen endlich mal an den Kragen geht! Öffnet den Link und schaut Euch den Youtube-Beitrag an. So machen es alle, nicht nur die Sparkassen. Und ein Pfui an alle Banker hier!

    https://www.youtube.com/watch?v=jZDN5a5ER-Y

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