🚗 Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung im Dezember kündigen!
Der 30.11. ist wie jedes Jahr der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung – bis dahin muss die Kündigung (eigentlich!) beim alten Versicherer eingegangen sein. Allerdings könnt ihr unter Umständen sogar auch im Dezember noch kündigen, Stichwort: Sonderkündigungsrecht. Hier ein paar wichtige Tipps.
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Warum ist der 30.11. der Stichtag?
Kfz-Versicherungspolicen verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 4 Wochen vorher (also bis zum 30.11.) die alte Versicherung gekündigt wurde. Wird fristgerecht gekündigt, kann mit dem 01.01.2024 direkt die neue Versicherung in Anspruch genommen werden.
Sonderkündigungsrecht: Kann ich auch nach dem 30.11. noch wechseln?
Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
Ja, auch das klappt in Ausnahmefällen. Ihr habt nämlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihr eine Beitragserhöhung erhalten habt. Da fast alle Versicherer ihre Beiträge erhöhen, habt ihr nach Erhalt des Informationsschreibens, in dem die Beitragserhöhung angekündigt wurde, volle 4 Wochen Zeit, um euer Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen!
Das Schreiben kann durchaus auch erst nach dem 30. November bei euch eintrudeln, ggf. fragt ihr beim Versicherer nach. Mein Schreiben mit der Beitragserhöhung kam am 29.11. bei mir an – jetzt hätte ich noch volle 4 Wochen Zeit, zu kündigen, also sogar noch bis Ende Dezember.
❌ Achtung: Beitragserhöhung trotz niedrigerer Rechnung möglich
Es kann selbst dann eine (verdeckte) Preiserhöhung vorliegen, wenn die Rechnung billiger ausfällt als im Vorjahr. Denn wenn ihr das aktuelle jahr unfallfrei gefahren seid, rutscht ihr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse und damit sinkt der Beitrag im Folgejahr sowieso! Es reicht also nicht, nur zu schauen, ob der Rechnungsbetrag niedriger ausfällt als im Jahr zuvor. Vielmehr ist ein zusätzlicher Blick in die Jahresrechnung nötig.
Vergleichsbeitrag offenbart verdeckte Preiserhöhung
In der Jahresrechnung sollte der „Vergleichsbeitrag“ stehen. Der wird gerne versteckt, also schaut unbedingt asuch auf der Rückseite der Rechnung. Der Vergleichsbeitrag ist die Summe, die ihr hättet zahlen müssen, wenn eure neue Schadenfreiheitsklasse schon im letzten Jahr gegolten hätte.
Der Vergleichsbeitrag zeigt an, ob eine verdeckte Preiserhöhung vorliegt. Ist der Vergleichsbeitrag niedriger als die neue Rechnung, hat der Versicherer die Preise erhöht.
Das heißt: Selbst wenn die Gesamtrechnung günstiger ist als im Vorjahr, wurde der Beitrag angehoben – eine verdeckte Preiserhöhung. In diesem Fall gilt das Sonderkündigungsrecht.
Ihr könnt dann mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (typischerweise der 1. Januar), kündigen.
Sonderkündigungsrecht wegen Unfall oder Fahrzeugwechsel
Das Sonderkündigungsrecht greift übrigens auch, wenn ihr einen Schadensfall/Unfall hattet oder beim Fahrzeugwechsel:
- Nach einem Schaden, den die Versicherung reguliert hat, gilt ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht. Voraussetzung ist, dass die Schadensregulierung offiziell abgeschlossen wurde (Bescheid des Versicherers abwarten).
- Wer ein gebrauchtes Auto von privat kauft, übernimmt zunächst die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers. Vier Wochen ab Kauf gilt dafür ein Sonderkündigungsrecht.
Wie kann ich am besten kündigen?
Eine Kündigung muss generell schriftlich erfolgen. Seit 2016 kann man zwar per E-Mail kündigen, das gilt aber einerseits nur für Verträge, die nach diesem Stichtag geschlossen wurden und andererseits würde ich mich nicht immer darauf verlassen, ob es da nicht doch noch irgendeine Ausnahme im Kleingedruckten des Versicherers gibt.
Nehmt im Kündigungsschreiben ausdrücklich Bezug auf den Grund für die Kündigung (zum Beispiel: Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung). Anderenfalls kann die Versicherung eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen.
Mehrere Wege zur Kündigung
Seid ihr nicht unter Zeitdruck mit der Kündigung, könnt ihr es aber natürlich per E-Mail versuchen – eine etwaige Kündigungsbestätigung wird meist recht schnell verschickt, fragt also explizit danach.
Automatischer Kündigungsservice
Bei einem Wechsel über Verivox habt ihr die Möglichkeit, umgehend im Anschluss den 1-Klick-Kündigungsservice in Anspruch zu nehmen – Verivox kümmert sich dann um die Kündigung und ihr müsst nichts mehr tun.
Einschreiben oder Fax
Am sichersten ist bei einer Kündigung natürlich das Einschreiben mit Rückschein. Es gilt dabei das Eingangsdatum beim Versicherer. Da das gegen Ende postalisch etwas eng werden kann, empfiehlt es sich (ggf. sogar zusätzlich) per Fax zu kündigen und den Sendebericht aufzubewahren. Auf jeden Fall solltet ihr eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern. In unseren Deals bekommt ihr aber auch immer eine Musterkündigung mit, die ihr dann einfach nur noch faxen/einschicken müsst.
Kündigungen im Account
Einige digitale Direktversicherer ermöglichen euch auch eine Kündigung direkt im Account. So konnte ich meinen Vertrag bei der RV24 direkt im Account mit wenigen Klicks kündigen.
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DealDoktor Fazit
Noch ist nicht aller Tage Abend. Selbst wenn ihr es also nicht schafft, rechtzeitig zum 30.11. den alten Versicherer zu kündigen, könnt ihr noch immer im Dezember per Sonderkündigungsrecht kündigen, falls euer Versicherer die Beiträge erhöht hat.
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Die neusten hilfreichen Kommentare
Habe dieses Jahr zwei neue Autos gekauft und über AdmiralDirekt versichern lassen. Hier ist drauf zu achten, dass bei unterjährigem Versichern – sprich Anmeldung eines Neu- oder Gebraucht wagens – nun sogenannte „12-Monats Policen“ abgeschlossen werden. Hier ist darauf zu achten, dass dementsprechend nicht der 30.11 des Jahres als Stichtag gilt. Versicherungsdauer ist hier ab Versicherungsbeginn ein Jahr, z. B. vom 21.10.16 – 20.10.17. Denke, dass da einige Versicherer nachziehen werden, um die Leute einwenig zu verwirren. Der Stichtag mit 30.11 ist vielen wohl schon zu bekannt geworden…wir ja auch stark durch Versicherungswerbung, ob im TV oder Briefkasten drauf hingewiesen.
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Habe dieses Jahr zwei neue Autos gekauft und über AdmiralDirekt versichern lassen. Hier ist drauf zu achten, dass bei unterjährigem Versichern – sprich Anmeldung eines Neu- oder Gebraucht wagens – nun sogenannte „12-Monats Policen“ abgeschlossen werden. Hier ist darauf zu achten, dass dementsprechend nicht der 30.11 des Jahres als Stichtag gilt. Versicherungsdauer ist hier ab Versicherungsbeginn ein Jahr, z. B. vom 21.10.16 – 20.10.17. Denke, dass da einige Versicherer nachziehen werden, um die Leute einwenig zu verwirren. Der Stichtag mit 30.11 ist vielen wohl schon zu bekannt geworden…wir ja auch stark durch Versicherungswerbung, ob im TV oder Briefkasten drauf hingewiesen.
@Copado:
Kann ich nur zustimmen, bin da leider auch in die „Falle“ getappt. Tatsächlich wird das von Versicherung zu Versicherung anderes gehandhabt. In meinem Fall ist es die Allsecur die mir erfolgreich einen „unterjährigen“ Vertrag untergejubelt hat. Ich werde sehen das ich das umstelle, da es zwar auch bei unterjährigen Wechsel Gutscheine von z.B. GMX gibt, jedoch hat der Doc immer bessere Angebote. Aber eben leider erst ab Oktober/November.
Hier ist es wichtig daß sich die Leute bzw. Kunden gegen sowas wehren. Geht auf Portale wie TrustPilot und gebt denen für solch eine Masche schlechte Bewertungen. Dann ist zumindest die Chance da, das es sich nicht weiter verbreitet. Wir sind auch bei der Admiral direkt mit dem Auto meiner Frau darauf reingefallen.
gilt es auch für gewerblich genutzte autos?
Noch ein trick am rande
Auto abmelden kostet um die 10 euro somit ist die versicherung gekündigt
Dann paar tage später auto anmelden mit neuer versicherunganbieter kostet so 50 euro rum je nach gebiet andere preise
noch eine Spezialfrage zum Tipp mit Ab- und Anmelden des Fahrzeuges:
Kann man, ohne das Fahrzeug abzumelden, über „Fahrzeug wird neu zugelassen“ die Versicherung wechseln?
Es geht darum eine neue Versicherungshistorie anzufangen. Bei „Versicherung wechseln“ wird immer nach einer Vorversicherung gefragt. Es soll also bewusst keine SF-Einstufung übernommen werden.
alle Jahre wieder. .. finde es krass, wie teuer die Versicherung im neuen Jahr geworden ist. .. und erst Anfang Dezember kommt der Beitragsbescheid fürs neue Jahr herein. .. aber wir sind ja informiert mit Sonderkündigungsrecht usw. ..
@bradpit25: Ja, wahrscheinlich hat einfach jeder eine Erhöhung bekommen. Man muss vergleichen, aber eben auch die Leistungen. Bleibe bei meiner HUK trotz Mini-Erhöhung.
Ja, dass kann ich nachvollziehen.
Um 20€ zu sparen lohnt sich der Aufwand oft nicht und ich finde den Service bei der HUK auch ganz gut.
habe in diesem Jahr wirklich sehr viel Geld gespart.