🤯 Langsames Internet? So bekommt ihr bis zu 360€ pro Jahr zurück! [Kein echter Anspruch?]
Wie golem.de gestern berichtet, scheint die Angelegenheit weiterhin kritisch zu sein, da die Bundesnetzagentur keine Sonderkündigungs-, Minderungsrechte oder Geldansprüche durchsetzt. Im blödesten Fall habt ihr euch frei genommen, um die 30 Messungen durchzuführen, belegt eine reduzierte Datenübertragungsrate und bekommt eine Sonderkündigung eures Betreibers angeboten. Daher fragen wir direkt euch:
- Wie ist es euch ergangen?
- Habt ihr bereits Messungen durchgeführt und einen ähnlichen Sachverhalt festgestellt?
- Habt ihr vielleicht sogar schon einen Anwalt eingeschaltet oder die Schlichtungsstelle informiert?
Neue Minderungsregelungen der Bundesnetzagentur [gültig ab 13.12.2021]
Die Bundesnetzagentur hat zeitnah reagiert und Verhaltensregeln aufgestellt, die euch als Verbraucher die Einschätzung eurer Internetgeschwindigkeit ermöglichen sollen. Weil die Vorgaben aber – Wer hätte das gedacht? – nicht ganz trivial sind, versuche ich diese hier einmal darzustellen. Ganz grob müsst ihr aber eine Woche Urlaub oder eine typische HomeOffice-Woche einplanen, denn sonst könnte ihr die Vorgaben nicht erfüllen.
Vorgaben machen neue Verbraucherrechte durchsetzbarJochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
Für den Nachweis einer Minderleistung erwartet die BNetzA insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen. Diese sind jedoch mit einem Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen durchzuführen. Außerdem ist eine Verteilung der jeweils 10 Messungen über den Tag vorgeschrieben.
Eine Messung sollte laut der Bundesnetzagentur dabei mit dem Messtool unter https://www.breitbandmessung.de geschehen. Wenn ihr dabei an zwei von drei Messtagen eine Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit feststellt oder die maximale Datenrate an zwei von drei Messtagen nur 90 Prozent des Maximums in eurem Vertrag erreicht, habt ihr Anspruch auf eine Kündigung oder Minderung eures Vertrages.
„Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen.“
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
3. Kündigung oder Minderung – das steht euch zu
Ihr habt alle Fehlerquellen ausgeschlossen und trotzdem weicht die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab? Dann könnt ihr die Zahlung an den Anbieter – nach der folgenden Berechnungsformel – kürzen. Die Formel ist dabei relativ simpel gehalten, denn der Kürzungsbetrag orientiert sich immer an der prozentualen Reduzierung eurer Messung.
- wenn ihr beispielsweise 40€ im Monat zahlt und nur 80 % der vereinbarten Leistung erhaltet, könnt ihr die Zahlungen auf 32€ mindern.
- wenn ihr wegen der schlechten Leistungen den Anbieter wechseln möchtet, dürft ihr fristlos kündigen. Beachtet aber, dass ihr dem Anbieter die Chance geben müsst, das Problem zu lösen und die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen.
Leider kommt es bei einigen Anbietern auch vor, dass ihr tagelang gar keinen Internetempfang habt. Dann würde die Rechnung recht kompliziert werden und daher gibt es für diesen Extremfall natürlich eine Sonderregelung.
Exemplarisch kann ich hier einmal eine Beispielrechnung für einen 1.000 MBit-Tarif anstellen:
- monatliche Kosten: 60€
- Geschwindigkeit: 50% der vereinbarten Leistung
- 30€ pro Monat oder 360€ pro Jahr sparen!
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4. Störung oder Komplettausfall
Fällt das Internet komplett aus, habt ihr das Recht auf unverzügliche und unentgeltliche Behebung des Problems. Bei einem Ausfall von mehr als einem Tag muss euch der Anbieter darüber informieren (auf dem Handy habt ihr ja meist ein separates Datenvolumen und könnt auf eure Mails zugreifen). Ab dem dritten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung steht euch eine Entschädigung zu:
- Diese beträgt 5€ ab dem 3. Tag bzw. 10 € ab dem 5. Tag oder 20 % des Monatsentgelts.
- Erscheint der Kundendienst oder Technikservice nicht zum vereinbarten Termin, muss ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden. Die Höhe beträgt hier 10 € bzw. 20 % des Monatsentgelts.
Maßgeblich ist hierbei der höhere der beiden Beträge. Das kann bei einem teuren All-Inclusive-Vertrag schon ordentlich was in die Kasse bringen. Aber meistens benötigt ihr ja das Internet zum Arbeiten oder Serien schauen und ihr stockt entsprechend das Volumen auf eurem Smartphone auf. Daher ergibt sich in der Regel eher ein „linke Tasche, rechte Tasche“-Spielchen.
Weil es durchaus vorkommen kann: wenn sich euer Provider stur weigert, dann wendet euch am besten an die Verbraucherzentrale. Im absoluten Extremfall kann euch vielleicht auch noch die Bundesnetzagentur weiterhelfen – aber das sollte dann wirklich das letzte Mittel darstellen.
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Wichtiger Hinweis 👍
Super Sache
Wenn ein Techniker nicht zum vereinbarten Termin kommt und man extra Urlaub genommen hat, dann sind die 10 € oder 20% des Monatsentgeltes ein schwacher Trost.
Wenn man dann noch seinen Computer mit dem Hammer neu ein neues Design verpasst hat …. 😤
@steinbrei:
Wenn sich jemand auskennt, mit dem Ausgleich schadenregulierungsbedingter Ausfallzeiten, wäre das sehr hilfreich.
Vorschlagshammerkonfigurietes Design ist villeicht mal gewinnbringend in irgendeiner Ausstellung für moderne Alltagskunst gefragt; was Joseph Beuys konnte…
Gute Tipps, nichtsdestotrotz hoffe ich, dass die Internetleitung keinen Totalausfall haben wird 😉
Über WLAN kann kein Anbieter der Welt die Bandbreite garantieren. Dazu gibt’s viel zu viel Einfluss durch andere Netze oder bauliche Gegebenheiten.
„Erscheint der Kundendienst oder Technikservice nicht zum vereinbarten Termin muss ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden. Die Höhe beträgt hier 10 € bzw. 20 % des Monatsentgelts.“
Auf dem Papier cool und schön, aber in reallife tote Hose. Hab’s zwei mal probiert, die werden es abwimmeln mit dem „der Techniker war aber am Schaltkasten, draußen an der Straße“. Wenn man anfängt auszufragen „an welchem Kasten den genau?“, riechen die den Braten und „müssen erst nachfragen“. Wahrscheinlich schon alles mit Checklisten gescripted. Bei mir (1und1, Techniker von Telekom) kam der Techniker 2 mal (von insgesamt 7 Terminen) nicht; weder am Haus noch am Schaltkasten (direkt vor meinem Fenster) gewesen. Geschissen auf die 20€ , es geht um den Aufwand den man betreiben muss um frei zu kriegen. Ich würde ja gerne euch bieten wenn es euch passiert, dass ihr bitte auf eurem Recht besteht und rumstresst, aber die 10€ jucken die Provider nicht, da hat die Gesetzgebung versagt, viel zu milde Entschädigung.
@buzzzinga:
Realitstisches Szenario,
bei mir kam dazu ein Fall in dem der Techniker vor Ort eigentlich meine Mobilfunknummer hätte haben müssen – ich aber nicht seine bekommen habe – er mich aber trotz eingeschaltetem Telefon nicht erreichen konnte, wobei das Anrufeinangsprotokoll keine diesbezüglichen Versuche verzeichnet hat.
@buzzzinga: aber für 15 Tage Totalausfall, egal was man monatlich zahlt, bekommt man 150 Euro. Das doch übertrieben
Kommt auf die Anstellung an! :D:D Geil ist auch immer, wenn man auf die Umschaltung wartet und irgendwann probiert.
Antwort: ja, der Techniker war heute da und hat’s im Keller gemacht.
… danke für die Info. :/
Wie viele Versuche zur Nachbesserung muss man dem Anbieter gewähren, um verlustfrei kündigen zu können?
@dunkelschwarz: setz dem Anbieter eine realistische Frist zur Ausbesserung von etwa 2 Wochen.
@Blackmanitu:
Für einen kundenorientierten Anbieter dürfte das eine Geringfügigkeit sein, bei anderen Unternehmen eher die Offenbarung der unternehmensstrukturellen Obsoletät.
Danke, an dich!✌
Gilt die prozentuale Minderung auch bei geringer Upload Geschwindigkeit ?
Ja. Die steht ja auch im Vertrag und sollte eingehalten werden. Besonders bei zusatzpaketen mit erhöhter Upload-Geschwindigkeit.
Wie sieht das ganze mit Ping aus? Mir ist es egal, ob ich wirklich zu jeder Zeit das Gigabit erreiche, meistens reicht mir auch ein Viertel noch, aber bei uns geht Abends immer der Pink in den Keller UND kriegt eine tierische Varianz mit Packetloss. Shooter zocken mit bis zu 10 % loss ist nicht angenehm
Wenn die maximale Pingzeit ein Bestandteil des Vertrages ist, dann steht dir natürlich eine Erstattung zu. Mir ist das in einem Vertrag aber noch nicht vorgekommen.
Denkt ihr, es ist auch rückwirkend möglich für vergangene Monate? Ich habe nämlich Messungen gemacht (Mobilfunk LTE/5G) und gespeichert jedoch nie die Zeit gehabt mich schriftlich mit o2 auseinander zu setzen um genau das zu verlangen. Ich komm nämlich sehr selten über 10% der vollen Leistung. In den meisten Fällen sogar unter 1%.
Festnetz!!!
@Catrun: nein denn a) Mobilfunk und b) gilt das erst ab 01.12.01 und nicht rückwirkend
Trotzdem mal O2 informieren. Das wird zwar nicht viel bringen, aber Vodafone war auch in der Vergangenheit öfter kulant.
Wie verhält sich das bei Verträgen wo im 2. Jahr erst bezahlt wird ? Bei mir kommen statt 100 nur ca 63 mbit an
@bd44122:
Es gibt Verträge, wo man erst im zweiten Jahr bezahlen muss?
@DealDoktor (Steven): Im Bezug als Neukunden bis Rufnummer-Mitnahme nach Vodafone hin, längstens 12 Monate Grundgebühren frei, und die Konditionen (mit Ausnahme Festnetznummer) schon nutzen. Dabei werden jedoch weiterhin die Gebühren bei dem vorherigen Anbieter fällig.
Ordentliche Aufwand
Echt? Für die Ersparnis?
@Bibl:
Es müssen all die vorgegebenen Faktoren erfüllt werden. Es ist nicht garantiert, dass in jedem Fall der Anbieter am langsamen Internet Schuld ist oder man es wie es erklärt ist nachweisen kann.
Ach jetzt weiß ich, was du meinst…
Jap, aber das ist dann wie mit Steuererklärung: wer keine macht, muss sich nicht beschweren. 🙂 wenn man also mit seinem Vertrag zufrieden ist, kann man sich das schenken.
In meinem Vertrag steht 5 bis 50 Mbit wird geliefert. Ich bekomme aber nur ca. 10Mbit und muss aber für 50 Mbit zahlen. Kann ich jetzt dieses Recht zu meinen Gunsten nutzen?
Wenn in deinem Vertrag 5-50 steht, was ich allerdings noch nie gesehen habe, bist du doch mit 10 deutlich drüber. Sie versprechen dir ≥ 5Mb.
Sowas kenne ich auch nicht. Du hast Buchführung zufällig Up- und Download dein stehen und das so interpretiert?
Ich hatte gerade fast einen Monat Internetausfall bei Vodafone. Habe die 240 Euro Entschädigung eingefordert und ohne Widerspruch gutgeschrieben bekommen.
Danke. Das ist doch schon mal eine Aussage. Wobei: 1 Monat Ausfall bei VF? :O Ich hab die schon Jahre und noch nie einen Tag Ausfall.
Ich habe eine 100000 Leitung auf der nur 58k ankommen.
Bei 1&1 liegt der Unterschied zwischen dem 50 und 100 Verträgen bei gerade mal 5€..
Zudem zahlten wir die ersten 12 Monate 0€ und jetzt 40€
Da kann man ja nur aus dem Vertrag rauskommen..
Das ist ja nur gut die Hälfte. Aber egal, könnte ich nicht mit glücklich werden.
heute ergab eine messung sogar nur 39000
@bd44122:
Dann wärst du doch der ideale Tester! 🙂 Mach doch mal die Messungen, wenn du es schaffst. Bei der Hälfte an Speed ist da echt Potential da…
Ich habe auch mal dran gedacht den Internet Anbieter zuwechseln, da dieser ca. 5€ mehr kostet als Andere, zu 1und1 hatte ich mal gedacht, aber wenn ich mir das hier so anhöre, bleib ich lieber bei unserem guten lokalen Anbieter der Stadtwerke Helinet. Sehr zuverlässig, immer die garantierte Bandbreite und der Service ist sehr gut, ca. 1-2 Stunden zur Fehlerbehebung. Also viel Erfolg all denjenigen die wirkliche Probleme haben.
Also ich habe jetzt auch mehrfach gemessen und ganz nebenbei noch von 200 Mbit auf 250 Mbit geupgradet (danke Marsel für den Hinweis) und habe fast durchgängig über 270-280 Mbit Anliegen. :O maximal der Ping schwangt etwas.