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Liegen am Pool: Mangelware? So beanstandet ihr Reisemängel!

Es soll die schönste Zeit des Jahres werden… Und dann kommt ihr in den langersehnten Ferien am Urlaubsort an, das Zimmer ist verdreckt, die Matratzen sind durchgelegen und im Bad begrüßt euch morgens eine Schar Kakerlaken? 🫨 Reisemängel haben vermutlich viele bei einer Pauschalreise schon erlebt.

Doch wusstet ihr, dass auch zu wenige Liegen am Pool einen Reisemangel darstellen können? Und dass ihr dafür unter Umständen sogar Geld zurückerhalten könnt? So jedenfalls entschied das Amtsgericht Hannover Ende vergangenen Jahres in einem konkreten Fall. Worum es bei dem Verfahren um Liegen am Pool ging und wie ihr euch bei Reisemängeln vor Ort am besten verhaltet, haben wir hier für euch zusammengefasst. 😊 

Zu wenige Liegen am Pool: Fall und Urteil

Um diesen Fall ging es: Vorausgegangen war der Klage die Pauschalreise einer Familie nach Rhodos. Laut Presseinformation des Amtsgerichts Hannover war die Familie in einem Hotel untergekommen, wo es verboten war, Liegen zu reservieren, ohne sie innerhalb der nächsten 30 Minuten zu nutzen. Das allerdings nahmen – im Gegensatz zu besagter Familie – offenbar zahlreiche andere Hotelgäste nicht sonderlich ernst.

Und auch das Hotel schritt wohl nicht ein, obwohl sich der Kläger, wie es weiter heißt, mehrfach beschwerte, weil für ihn und seine Familie keine Liegen mehr frei waren – aus seiner Sicht ein Reisemangel, für den er einen Teil des Reisepreises zurückhaben wollte. Das Hotel sah das anders, und so landete der Fall schließlich vor Gericht. (Quelle: Presseinformation Amtsgericht Hannover vom 04.01.2024.: „Nur der frühe Vogel fängt den Wurm? Amtsgericht Hannover entscheidet über Mangelhaftigkeit einer Pauschalreise wegen vielfach reservierter Poolliegen“)

Und so fiel das Urteil des Amtsgerichts Hannover aus: In seinem Urteil gab das Amtsgericht der Klage teilweise statt. Außerdem sprach es dem Kläger einen Betrag von 322,77€ zu – die Pauschalreise selbst hatte 5260€ gekostet. Zwar müsse nicht jedem Hotelgast eine Liege zur Verfügung stehen, hieß es in der Meldung zu dem Urteil weiter. Aber: Die Zahl müsse „in einem angemessenen Verhältnis zur Auslastung des Hotels und damit zur Anzahl der Hotelgäste stehen“. Obendrein sei es Aufgabe des Reiseveranstalters, etwas zu unternehmen, wenn es zwar genug Liegen gebe, selbige aber – weil ungenutzt reserviert – nicht zur Verfügung stünden. Die Reisepreisminderung in Höhe von 322,77€, die dem Kläger zugesprochen wurde, lag demnach übrigens bei 15% des Tagesreisepreises. Und zwar gerechnet von dem Tag an, seit der Kläger sich erstmals wegen der Liegen beschwert hatte. 

👉 Unser Fazit dazu: Dass euch und euren Lieben bei einer Pauschalreise permanent Liegen am Pool zur Verfügung stehen, könnt ihr nicht erwarten. Wohl aber, dass die Zahl generell zur Zahl der Hotelgäste passt. Und: Dass der Reiseveranstalter einschreitet, wenn Liegen längere Zeit nur durch ein Handtuch oder ähnliches blockiert werden, sodass ihr keinen Platz findet, obwohl die Regeln des Hauses genau das verbieten.   

👉 Weitere wichtige Erkenntnis aus dem Fall: Die Reisepreisminderung wurde dem Mann erst ab dem Tag seiner erstmaligen Beschwerde zugesprochen, war dann mit 15% aber durchaus erheblich. Solltet ihr einen solchen oder andere Reisemängel bei einer Pauschalreise feststellen, wartet also nicht mit eurer Beschwerde!

Und so geht ihr bei Reisemängeln vor: 

Der Pool ist verdreckt, euer Hotelzimmer eine Besenkammer, das versprochene „Luxus-Bad“ ein Fall für die Kernsanierung? Wie schon das obige Beispiel zeigt, ist es bei solchen und anderen Reisemängeln wichtig, dass ihr sofort handelt und euch über das Problem beschwert. Das unterstreicht auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einem Beitrag zum Thema, wonach ihr bei Reisemängeln unter anderem folgendes beachten solltet:

  • über Reisemängel sofort beschweren & Abhilfe fordern
  • 👉 und zwar beim Reiseveranstalter und der Reiseleitung vor Ort
  • Beweise sammeln (z.B. Fotos, Video)
  • Mängel aufschreiben und das Ganze vom Ansprechpartner unterschreiben lassen
  • Frist setzen
  • nach der Reise beim Reiseveranstalter Fall schildern und Erstattung fordern

Geht es um wirklich erhebliche Mängel, könnt ihr demnach unter Umständen sogar das Recht auf ein anderes Zimmer oder sogar ein anderes Hotel haben. Lest gern bei der Verbraucherzentrale nach, was ihr sonst im Zusammenhang mit Reisemängeln beachten solltet. 

Zur Verbraucherzentrale

Mein persönlicher Rat – wenn die Mängel nicht wirklich GANZ erheblich sind: Verderbt euch nicht den Urlaub, indem ihr täglich seitenweise Dokumentationen schreibt oder von morgens bis abends die Lage am Pool/Strand/Buffet filmt. ♥️ Unternehmt die nötigen Schritte, nicht mehr, nicht weniger, und versucht dann so gut es geht, eure Ferien zu genießen.

Denn bis zum nächsten Urlaub ist es garantiert noch ein Weilchen hin, und habt ihr vor Ort die richtigen Schritte unternommen, könnt ihr euch um den Rest – wie eine Erstattung oder Schadensersatz – auch im Nachgang kümmern. 😊 

In diesem Sinne: Hoffentlich schöne Ferien,  

wünscht euch

Gerrit vom Team DealDoktor 😊🌴

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