Matratzen: 14 Tage Rückgaberecht gilt auch ohne Schutzfolie
Wir alle kennen und nutzen (hoffentlich) das 14-tägige Widerrufsrecht bei online eingekauften Waren. Kleidung, Schuhe oder auch der neue Fernseher können ohne große Probleme an den Händler zurückgeschickt werden, sollten sie einem nicht gefallen, nicht passen oder für den gedachten Einsatzzweck ungeeignet sein. Dieses Widerrufsrecht gilt jetzt ganz offiziell auch für online gekaufte Matratzen, selbst wenn man die Schutzfolie schon entfernt hat, entschied der BGH.
Europäischer & Bundesgerichtshof haben entschieden
Nachdem der Europäische Gerichtshof erst vor Kurzem die Verbraucherrechte beim Zurücksenden von sperrigen Produkte gestärkt hatte, folgt nun ein weiteres Urteil zugunsten der Käufer. Schon Ende März entschied der EuGH, dass man auch Matratzen zurückschicken kann, bei denen die Schutzfolie bereits entfernt wurde. Diesem Urteil folgte jetzt auch der Bundesgerichtshof für Deutschland (Az. VIII ZR 194/16).
Generell gilt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht für „Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.“ Dazu zählen zum Beispiel Zahnbürsten oder auch Rasierklingen. Allerdings vergleicht der EuGH Matratzen in seinem Urteil eher mit Kleidung, da man diese auch anprobieren und danach trotzdem noch zurückschicken kann.
Kunde bestellte 2014 eine 1.000€ Matratze
Im zu klärenden Fall ging es um eine 1.000€ teure Matratze, die ein Kunde einige Tage nach Kauf und Entfernen der Schutzfolie zurückgeben wollte. Der Verkäufer reagierte jedoch nicht auf die Forderung eine Spedition zu beauftragen, sodass der Kunde dies selbst übernahm und 100€ zahlen musste. Da der Shop auch danach weder die Kosten für die Matratze noch für den Rücktransport bezahlen wollte, ging der Käufer vor Gericht.
Das Landgericht Mainz und nach dem EuGH jetzt auch der Bundesgerichtshof entschieden zugunsten des Klägers und verstärken damit nochmals die Verbraucherrechte. Laut Gericht könne der Händler die genutzte Matratze, wie auch ein Kleidungsstück, reinigen und desinfizieren und dann wieder verkaufen.
Was haltet ihr von dem Urteil? Habt ihr schon mal eine Matratze online bestellt?
Du musst eingeloggt sein um ein Kommentar zu schreiben.
Ich finde das Urteil nicht gut. Meiner Meinung nach kann man es einem Verbraucher durchaus zumuten, die Matratze mit Schutzfolie zu testen. Ich möchte jedenfalls keine gereinigte und desinfizierte Matratze kaufen.
Unstrittig ist wohl auch, wie der Hersteller/Verkäufer die dafür anstehenden Kosten kompensieren wird.
Ich würde eine Matratze im Fachhandel testen und mich ausführlich beraten lassen. Hier geht es nicht um Schnäppchen sondern um die Gesundheit.
Es wird nicht lange dauern, bis hier folgender Kommentar kommt: vor Ort beraten lassen, Ergebnis online bestellen. Hab ich auch schon einmal gemacht, war kein gutes Gefühl. Außerdem ist dann das Geheule groß, dass es keinen Fachhandel mehr gibt. Habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass man in einem freundlichen Gespräch mit Hinweis auf den Internethandel Preise auf Augenhöhe aushandeln kann.
Auf zurück gegebene Matraze wird dann einfach eine neue Schutzfolie drüber gezogen. Ist technisch kein Problem…
Wie soll man mit der Schutzfolie denn auch testen können, ob man darauf liegen kann? Meistens sind die Matratzen doch sogar gerollt und vacuumverpackt. Dann sehe ich ja noch nicht mal, ob ich die richtige Größe bekommen habe.
Ich habe mir auch schon einmal Matratzen online bestellt. von Bett24. Die geben sogar ausdrücklich Rückgabe Garantie. Ich habe die allerdings behalten, weil wir wirklich gut drauf liegen konnten. Ohne das ausdrückliche Rückgaberecht hätte ich die aber nicht bestellt.
@EUYeah: ob ich auf einer gebrauchten Matratze liegen möchte? Sicher nicht, da gehe ich lieber ins Geschäft und probiere sie dort aus.
@babe0404: ja, das denke ich auch. Ich hatte Mal einen Kunden. Der kam in den Laden, meinte die Kamera im Schaufenster wäre ihm zu teuer gewesen, er hätte sie bei eBay gekauft. Leider sei keine Bedienungsanleitung dabei gewesen, aber ich hätte ja eine und ob ich ihm diese nicht kopieren könnte.
Ich bin auch für Schnäppchen, aber irgendwo ist auch Schluss.
@diverchriss: das wirklich Schlimme daran ist, dass solch unverschämte Menschen sich oft noch nicht mal was dabei denken.
Ich war bei IKEA und hab mir da eine gekauft. Vorteil du kannst direkt Probe liegen und bekommst auch noch eine Beratung.
Also ich persönlich, denke das sollte man schon etwas mehr Geld ausgeben und ins Geschäft gehen.
Da es sich bei einer Matratze nicht um einen X-beliebigen Konsumartikel sondern um einen zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses handelt,ist das Urteil folgerichtig und angemessen.
Und in den meisten Fällen wird der Händler die retounierte Matratze nicht etwa säubern und neu verpacken,sondern die oftmals geübte Praxis bei Versandrückläufern der Verschrottung anwenden,was meist kostengünstiger ist.
Allerdings gibt es vereinzelt krasse Ausreißer,so das einige Kunden schon Matratzen mit nicht zu übersehenden Gebrauchsspuren zugesandt bekommen haben,daher immer sorgfältig prüfen.
@Cheep: da hast du wohl Recht. Die richtige Antwort wäre damals gewesen. Klar, kostet 100 €. Ist mir leider nicht eingefallen so baff war ich. Habe nur auf die Tür gezeigt und raus gesagt.
@diverchriss: ich wäre sicher ähnlich perplex gewesen
@dunkelschwarz: Warum auch Ressourcen schonen wenn man es vernichten kann.
@dunkelschwarz: gerade weil es kein x beliebiger ist, finde ich es unangemessen und wegschmeißen ist noch Mal eins obendrauf. Unsere Welt ist schon kaputt genug. Sachen wegwerfen geht gar nicht.
@diverchriss: absolut richtig.
@diverchriss: Warum hast du ihm nicht die Bedienungsanleitung zum Preis der Kamera verkauft? Und die Kamera dazu als Gratis-Beigabe.
@diverchriss
@cheep
Ich habe hier lediglich den Ist-Zustand beschrieben,auf gar keinen Fall meine Zustimmung zu der geübten Praxis der Verschrottung ausgedrückt!
Im Falle der kostenlos zu erhaltenden Promo-Spielzeugbären einer Fluglinie war ich bspw.als ein Kritiker der Produktion von prädestiniertem Konsummüll klar in der Minderheitsposition und auch die von Einigen nur aufgrund des kostenlosen Erwerbs georderten Nasenstöpsel zur „Geruchsbegrenzung“ fanden bei mir klare Ablehnung.Die Produktion von Konsummüll für Werbezwecke würde ins Leere laufen wenn Leute die solche Dinge lediglich aufgrund des kostenfreien Erwerbs ordern sich mal Gedanken über Sinn und Zweck ihres pervertierten Konsumverhaltens machen und notwendige Konsequenzen ziehen würden.Meine diesbezügliche Kritik an Wahlkampfwerbemitteln der politischen Parteien hat seinerzeit auch geradezu hämische Kommentare im Sinne von“gerne NOCH MEHR davon“hervorgerufen.
Etwas kostenlos oder zu einem guten Preis zu bekommen ist nicht grundsätzlich verkehrt,jedoch sollte man sich auch mal Gedanken darüber machen ob man wirklich alles gebrauchen kann was es kostenlos gibt;jede Produktion von Waren beinhaltet den Verbrauch von Energie und Rohstoffen sowie den Einsatz von Arbeitskraft und das Hervorbringen von Produktionsabfällen und Umweltverschmutzung.
Zudem als aktiver Lebensmittelretter seid ihr bei meiner Familie und mir an der vollständig falschen Adresse mit euren Auswürfen,aber klar,es ist ja unglaublich „förderlich“für das eigene Gewissen wenn man im Kanon über andere herziehen kann…
Ich wünsche euch wirklich mehr Aufmerksamkeit beim lesen!
@dunkelschwarz:
Kann mir gut vorstellen, dass betriebswirtschaftlich gesehen vernichten tatsächlich günstiger ist als eine zeitaufwendige, logistikfordernde Aufbereitung-
und das ist ja das Traurige an der ganzen Retourniererei… 🙁
Deshalb überlegt bzw. bedenkt bitte mal öfters Eure Bestellungen, Leute…! 😉
@dunkelschwarz: ich stimme zu, mein Kommentar war ironisch gemeint.
@Cheep:
Dachte ich es mir doch! 😉👌
@Guest: hach, du verstehst mich so gut 🤗😉
Diverse Anbieter lassen bis zu 100 Tage Probe zu