Wir alle kennen und nutzen (hoffentlich) das 14-tägige Widerrufsrecht bei online eingekauften Waren. Kleidung, Schuhe oder auch der neue Fernseher können ohne große Probleme an den Händler zurückgeschickt werden, sollten sie einem nicht gefallen, nicht passen oder für den gedachten Einsatzzweck ungeeignet sein. Dieses Widerrufsrecht gilt jetzt ganz offiziell auch für online gekaufte Matratzen, selbst wenn man die Schutzfolie schon entfernt hat, entschied der BGH.