😞 Reklamation: So sparen Schnäppchenjäger und -jägerinnen bis zu 100%
Sicher kennt ihr das auch: Man freut sich ewig lange auf die neue Couch oder die neuen Klamotten und wenn das Paket dann endlich kommt, ist der Artikel kaputt. 🙁 Aber gerade bei großen sperrigen Artikeln, ist eine Rückgabe gar nicht so leicht. Daher möchte ich euch anhand einiger Praxisbeispiele einmal darstellen, wie ihr das Optimum aus der Situation macht – sozusagen Glück im Unglück!
Gibt es ein Recht auf Umtausch?
Vorweg müssen wir einmal festhalten, dass es kein Recht auf einen Umtausch oder eine Reklamation gibt. Jedoch ist der Anbieter bei offensichtlichen Mängeln in der Pflicht, denn der Kunde hat einen sogenannten „Nacherfüllungsanspruch“. Der Händler muss den defekten oder unvollständigen Artikel reparieren oder eben einen neuen liefern.
Übrigens: Nachbessern muss der Händler auch, wenn die Ware zwar funktioniert, aber nicht das leistet, was beim Kauf versprochen wurde. Beispielsweise muss ein Zelt, welches als regendicht verkauft wurde, auch tatsächlich regendicht sein.
Praxisbeispiel:
Ich habe mir vor einigen Jahren ein teures Dachzelt für das Auto gekauft und bereits in der ersten Nacht ist einigen Stellen Wasser in das Zelt gelaufen. Ich habe den Händler daraufhin kontaktiert und umgehend Imprägnierspray erhalten. Das wurde beim Kauf leider vergessen, da wir das Zelt direkt im Handel abgeholt hatten. Top!
Wie lange kann ich eigentlich reklamieren?
Grundsätzlich muss der Händler beim Verkauf ein einwandfreies Produkt übergeben, denn sonst stehen euch Gewährleistungsrechte zu. Diese Gewährleistung – die im allgemeinen Sprachgebrauch auch oft Garantie genannt wird – habt ihr zwei Jahre lang. Allerdings solltet ihr beachten, dass ihr diese Ansprüche nicht oder nur teilweise habt, wenn beim Verkauf bereits auf Mängel hingewiesen wurde. Dies ist bekanntlich oft bei B-Ware der Fall – aber das kennt ihr sicher bereits.
Sollte sich der Händler gar nicht mehr melden oder euch auf dem defekten Artikel sitzen lassen, könnt ihr entweder einen Fall bei Paypal eröffnen (wenn ihr damit bezahlt habt), die Verbraucherzentrale informieren oder im schlimmsten Fall einen Anwalt einschalten. Da das aber sehr teuer wird, empfehlen wir euch regelmäßig eine gute Rechtsschutzversucherung.
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Das Problem bei der Gewährleistung ist die Frage der Beweispflicht. Wenn innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf der Artikel als defekt oder mangelhaft von euch gemeldet wird, steht der Händler in der Beweispflicht. Solltet ihr erst danach einen Mangel melden, steht ihr in der Beweispflicht – und das kann teilweise schon schwierig werden, denn ihr müsst nachweisen, dass der Fehler schon seit Anfang an bestanden hat.
Lasst euch nicht beeinflussen, wenn ihr keinen Originalkarton oder Kassenzettel mehr habt. Den Karton benötigt ihr ohnehin nicht mehr und einen Kassenzettel benötigt ihr auch nicht, wenn ihr mit Kreditkarte, Paypal oder via Banking bezahlt habt. Denn dann habt ihr auch einen Nachweis über den tatsächlichen Kauf.
Wie müsst ihr vorgehen und wie oft darf der Händler nachbessern?
In erster Linie bleibt festzuhalten, dass IHR aktiv werden und den Händler auf den Mangel hinweisen müsst – klar! Eigentlich reicht immer eine Mail an den Händler – oder im Zweifel auch ein Anruf. Darin haltet ihr idealerweise folgendes fest:
- Datum des Kaufs
- Artikel (plus Artikelnummer)
- Kaufpreis
- Fehler oder Mangel (idealerweise auch mit Bild)
- Frage an den Händler: Wie gehe ich hier vor?
Besonders die letzte Frage lässt dem Händler einen gewissen Spielraum, wobei eigentlich klar ist, dass dieser den Artikel austauschen muss. Natürlich kann es manchmal aber auch unwirtschaftlich werden und der Händler kann sich weigern. Wenn der Händler euren begründeten Nacherfüllungsanspruch ablehnt, dürft ihr ganz vom Kauf zurücktreten.
Aber soweit soll es ja nicht kommen, denn eigentlich habt ihr ja Interesse an dem gekauften Artikel und möchtet mit möglichst wenig Aufwand ein paar Euro sparen. 🙂
Übrigens hat der Händler stets zwei Versuche den defekten oder mangelhaften Artikel zu reparieren. Sollte der Artikel danach noch nicht in Ordnung sein, könnt ihr den Kaufpreis mindern oder einen Teil des Geldes zurückverlangen – oder eben ganz vom Kaufvertrag zurücktreten.
Geld zurück oder Kaufpreis mindern oder einen neuen Artikel erhalten?
Jetzt kommen wir endlich zu dem Punkt, den ihr schon längst herbeisehnt, oder? Denn mit eurer allgemeinen Frage in der Mail an den Händler, gebt ihr diesem ja einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung – und genau das ist ein kleiner Vorteil. Denn meine Erfahrungen haben gezeigt, dass Kunden, die mit der Tür ins Haus fallen oftmals abgewiesen werden oder zumindest nur einen Teil zurückerhalten.
Was drin ist, lässt sich schlecht beschreiben, daher zeige ich euch im folgenden einige Praxisbeispiele, die teilweise sogar einen Vorteil für den Händler gebracht haben. Wenn beide Parteien glücklich sind, ist das mein persönlicher Favorit. 🙂
Beispiel 1: Meine neue Couch
Ich habe mir vor einem reichlichen Jahr eine neue Couch bestellt und musste bereits nach dem Auspacken feststellen, dass der Boden durch den Transport kaputt war. Ich habe also Fotos davon gemacht und an den Händler geschickt. Da ich die Couch nicht erneut einpacken wollte, habe ich nach einem Nachlass gebeten. Resultat: 50€ auf mein Konto
Beispiel 2: Plastik im Katzenfutter
Wir verwenden für unsere Katzen nur hochwertiges und entsprechend teures Futter. In einer Dose haben wir kleine Plastik- und Glaspartikel entdeckt. Da dies bei einem so hochwertigen Futter nicht vorkommen darf, habe ich den Hersteller kontaktiert. Dort wurde vom Qualitätsmanagement einmal die Stichproben kontrolliert. Dankbar für den Tipp wurde uns ein Flyer und sechs Dosen als Ersatz geliefert.
Beispiel 3: Defekter Parfumflakon
Ich kaufe mir selten Parfum, aber wenn dann darf es auch etwas teurer sein (natürlich nur im Angebot!). Meine letzte Lieferung roch leider schon verdächtig aus dem Karton und nach dem Auspacken habe ich auch gesehen, warum. Der Sprühkopf war abgebrochen! Also habe ich dem Händler geschrieben, umgehend einen neuen Artikel erhalten und den alten konnte ich mit etwas Aufwand reparieren. Macht mal eben satte 50% Ersparnis.
Beispiel 4: Teure Special-Edition Vinyl
Als Musik-Sammler ist man ja bekanntlich leidensfähig, denn seltene Platten sind teilweise richtig teuer und eigentlich schnell ausverkauft. So erging es mir bei einer meiner Lieblingsbands – Platte da, Freude groß, Klang katastrophal. Da die Platte so aber nicht mehr lieferbar ist, habe ich einmal nachgefragt und letztendlich 50% Rabatt erhalten. Für mich ist das die ideale Kombination, zumal nur eine Seite Klangprobleme aufweist.
Beispiel 5: Teures SUP mit defekten Ventil
Einen besonderen Fall gab es auch bei uns in der Redaktion. Bei einem namhaften Versandhaus wurde ein SUP (Stand-up Paddle Board) für 300€ gekauft. Nach dem Auspacken wurde festgestellt, dass das Ventil defekt ist. Also ging die Meldung an den Händler und es gab ein neues SUP. Besonders cool: Das defekte Ventil gab’s für einen 10er und konnte leicht repariert werden. Die Ersparnis kann sich sehen lassen, oder? 🙂
Fazit
Wie ihr seht, müssen defekte oder fehlerhafte Artikel nicht immer von Nachteil sein, auch wenn die Enttäuschung nach dem Auspacken natürlich groß ist. Mit nur wenig Aufwand könnt ihr von eurem Verbraucherrecht Gebrauch machen und erhaltet umgehend Ersatz, einen finanziellen Ausgleich oder sogar bares Geld auf euer Konto.
Besonders spannend wird dies, wenn ihr handwerklich geschickt seid und ggf. selbst nachbessern oder reparieren könnt, denn dann erhaltet ihr vielleicht sogar zwei Artikel zum Preis von einem?! Was mich und die Community natürlich brennend interessiert: Ist euch so etwas auch schon passiert? Wie seid ihr vorgegangen und was habt ihr letztendlich erhalten? Schreibt es uns doch in die Kommentare! 🙂
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Seit 1.1.202 gilt: Beweislastumkehr von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert
Tritt zukünftig innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Sache ein Mangel auf, wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass dieser Mangel von Anfang an vorlag.
Ich hatte zwei solcher Fälle:
Fall 1, Aussiebum Onlineshop, teure Sportleggins ging eine Naht am Gummibund komplett auf nach der ersten Wäsche, reklamiert, auf Nachfrage des Händlers machte ich nochmal detaillierte Fotos und bekam dann eine zweite zugeschickt, die erste konnte ich behalten und benutze sie immernoch zum sporteln.
Fall2: Massagepistole über Amazon bestellt, aber die Qualität und Optik war nicht so wie auf den Fotos dargestellt, bzw. dafür zu teuer, reklamiert mit Wunsch auf Rücksendung, der Händler bot mir 50% Nachlass an, okay dafür war ich bereit die Mängel in Kauf zu nehmen.
Ich habe oft das Problem mit Amazon und China Verkäufer.
Ich kaufe da nichts mehr, ständig defekt und falsche Beschreibene Artikelbeschreibung.
@Damoen1995:
Das stimmt wohl leider… Dann doch lieber von Ali und dafür paar Euro sparen. Und im Zweifel kann man dort statt einer Retoure eigentlich immer 50% Rabatt erhalten. 🙂
Ich habe vor einigen Jahren bei Amazon ein Paket Akkus bestellt. Einer von den Akkus war bereits nach kurzer Zeit defekt. Ich habe das Paket also reklamiert, habe mein Geld zurück erhalten und musste das Paket nicht zurück senden. Mit dem Geld habe ich mir dann noch ein Set gekauft.
Die Tage müsste ich dann Mal eine Garderobe reklamieren, da sie einige optische Mängel aufweist. Mal schauen, was sich dabei ergibt 😅
Habe dieses Jahr auf Amazon eine 500 Euro Küche gekauft.
Arbeitsplatte hatte einen leichten Schaden.
Bilder gemacht und dem Verkäufer zukommen lassen, ob man am Preis was machen könnte.
80 Euro wurde auf mein Konto zurück überwiesen.
Unglaublich guter Deal, denn den Schaden der Platte sieht man montiert nicht.