đŠ RĂŒcksendung: Wo fallen welche Kosten an?
Man kennt’s: Der Pullover, dem man sich neulich im Internet gekauft hat, passt doch nicht so wie gewĂŒnscht oder die kĂŒrzlich bestellten Schuhe sind doch eine Nummer zu klein. Dann gilt es, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Ware zurĂŒck an den HĂ€ndler zu schicken. Dort wer trĂ€gt eigentlich die Kosten fĂŒr die RĂŒcksendung? Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen!
RĂŒcksendekosten – so ist der Stand bei Deutschlands beliebtesten Onlineshops:
Shop | Wer trÀgt die Kosten? |
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Was sind meine Rechte bei RĂŒcksendungen?
GrundsĂ€tzlich gilt: Bei RĂŒcksendungen im Falle eines Widerrufs sind die Kosten vom Kunden zu tragen. Dies ist seit einer GesetzesĂ€nderung 2014 der Fall, vorher konnte der OnlinehĂ€ndler lediglich bei Artikeln im Wert von unter 40⏠die Kosten fĂŒr den RĂŒcksendungsversand auf den KĂ€ufer abwĂ€lzen.
Allerdings muss der HĂ€ndler den potenziellen Kunden im Vorfeld ĂŒber die Kosten belehren, ansonsten fallen diese auf ihn zurĂŒck. Zudem bieten in der Praxis ohnehin viele Onlineshops einen kostenfreien RĂŒckversand innerhalb des Widerrufsfensters an, in manchen FĂ€llen sogar noch ĂŒber die gesetzlichen 14 Tage nach Erhalt der Ware hinaus.
Wichtig ist zudem der Unterschied zwischen Widerruf und MĂ€ngeln. Bei MĂ€ngeln sind RĂŒcksendungskosten vom HĂ€ndler zu tragen. Dies passiert zum Beispiel, wenn die Ware schon beschĂ€digt beim Kunden ankommt. Treten MĂ€ngel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, wird davon ausgegangen, dass diese schon bei der Lieferung vorlagen. Danach muss der KĂ€ufer fĂŒr den Rest der zweijĂ€hrigen Frist, innerhalb derer er den Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Produkt hat, beweisen, dass der Mangel schon im gelieferten Zustand vorlag.
Was ist ĂŒberhaupt ein Widerruf?
Im Kontext einer Bestellung bei einem Onlineshop ermöglicht der Widerruf dem KĂ€ufer das Recht, fast alle Waren nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne eine Angabe von GrĂŒnden wieder an den HĂ€ndler zurĂŒckschicken zu können und auch die Kosten fĂŒr das Produkt zurĂŒckerstattet zu bekommen.
Das Widerrufsrecht unterliegt jedoch einigen Ausnahmen. Bei kundenspezifischer oder schnell verderblicher Ware greift es im Normalfall beispielswiese nicht. Auch wenn Versiegelungen bei Hygieneartikeln oder Audio- und Videoaufnahmen sowie Computersoftware nach der Lieferung entfernt worden sind erlischt das Recht auf Widerruf. Allerdings gab es auch schon Gerichtsurteile, die in EinzelfĂ€llen fĂŒr das Widerrufsrecht entscheiden haben.
Wie seht ihr das Thema? Seid ihr mit der aktuellen Regelung einverstanden oder wĂŒnscht ihr euch, dass solche Kosten generell vom HĂ€ndler getragen werden sollten? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen!
Euer Mirco
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gute Zusammenfassung danke
Danke fĂŒr die Ăbersicht.đ
Ich bin der Meinung das die RĂŒcksendekosten grundsĂ€tzlich vom HĂ€ndler im Preis mit kalkuliert werden mĂŒssten.
@susiboot:
Glaubst du etwa, dass das die HĂ€ndler nicht schon lĂ€ngst so machen? Was da manche Kunden zurĂŒcksenden – ich sah da mal eine Reportage dazu im TV. Mancher HĂ€ndler wĂ€re da schon lĂ€ngst pleite. So zahlen alle irgendwie mit, auch die, die die RĂŒcksendung nicht in Anspruch nehmen. Aber so laufen eben die GeschĂ€fte – völlig logisch und klar, der HĂ€ndler muss auch irgendwie ĂŒberleben.
NatĂŒrlich sind die RĂŒcksendekosten einkalkuliert. Die zahlen alle fĂŒr manche Idioten mit. Ganz einfache Rechnung.
Finde es wieder lustig, wie sich manche ĂŒber Retouren aufregen… gehören halt mit dazu und JEDER hat schon was zurĂŒckgesendet.
@icer1985:
Stimmt, (so gut wie) jeder hat schon etwas zurĂŒckgesandt. Es kommt meiner Meinung nach auf die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit an. Ich drĂŒcke nicht bei jeder Gelegenheit auf „Kaufen“, ZurĂŒcksendungen kosten ja auch Zeit und evtl. Fahrtkosten.
Zitat:
„fast alle Waren nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen“
-HÀndler können selber festlegen wie lange sie die Frist einrÀumen. Ob 14 oder 30 tage oder mehr.
Zitat:
„ohne eine Angabe von GrĂŒnden wieder an den HĂ€ndler zurĂŒckschicken zu können und auch die Kosten fĂŒr das Produkt zurĂŒckerstattet zu bekommen“.
-Das ist falsch, der EmpfĂ€nger Zahlt immer die RĂŒcksendekosten, es gibt aber kulante WarenhĂ€user die eine Kostenlose RĂŒckgabe zustimmen.
Zitat:
„Treten MĂ€ngel innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird davon ausgegangen, dass diese schon bei der Lieferung vorlagen. Danach muss der KĂ€ufer fĂŒr den Rest der zweijĂ€hrigen Frist, innerhalb derer er den Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Produkt hat, beweisen, dass der Mangel schon im gelieferten Zustand vorlag.“
– Das ist falsch.
Treten MĂ€ngel innerhalb der ersten 12 Monate auf, usw……
Erst ab der Frist von 12 Monaten ab erhalt/kauf gibt es die Umkehrbeweislast, und auch nur noch 12 Monate.
Wenn man von anderen Seiten kopiert, sollte man doch so kundig sein, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
VG
DOC
@DoctorPhone: Bei deinem bewundernswerten Versuch auf Fehler hinzuweisen, hast du leider selbst einige Sachen ĂŒbersehen, ungenau beschrieben bzw. fĂ€lschlicherweise als falsch bezeichnet. Ich erlaube mir mal, im Intersse aller das richtigzustellen:
Zitat Doc:
„fast alle Waren nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen“
Zitat DoctorPhone:
-HÀndler können selber festlegen wie lange sie die Frist einrÀumen. Ob 14 oder 30 tage oder mehr.
Richtigstellung: Falsch, es geht um den gesetzlichen Widerruf. Gem. § 355 Abs. 2 BGB betrĂ€gt dieser 14 Tage. NatĂŒrlich können HĂ€ndler freiwillig auch noch RĂŒckgaben nach dieser Frist einrĂ€umen, dies ist dann aber kein gesetzlicher Widerruf mehr. Zudem können die HĂ€ndler fĂŒr diese FĂ€lle abweichende, d.h. auch schlechtere Bedingungen fĂŒr den Kunden bestimmen. Erfundenes Beispiel: Man kann zurĂŒckgeben, muss aber als Kunde auch die Hinsendekosten bezahlen oder eine BearbeitungsgebĂŒhr.
Zitat Doc:
„ohne eine Angabe von GrĂŒnden wieder an den HĂ€ndler zurĂŒckschicken zu können und auch die Kosten fĂŒr das Produkt zurĂŒckerstattet zu bekommen“.
Zitat DoctorPhone:
-Das ist falsch, der EmpfĂ€nger Zahlt immer die RĂŒcksendekosten, es gibt aber kulante WarenhĂ€user die eine Kostenlose RĂŒckgabe zustimmen.
Richtigstellung: Hier stellst du etwas als falsch dar, was absolut richtig ist. Es sind a) keine GrĂŒnde anzugeben und b) erhĂ€lt man die Kaufpreiskosten zurĂŒck inkl. der Versandkosten. Wobei du Recht hast, ist das grundsĂ€tzlich laut Gesetz der Verbraucher die RĂŒcksendekosten zu tragen hat. Aber dazu sagt der Doc ja auch gar nichts, er sagt nur, dass die ursprĂŒnglichen Kosten erstattet werden. Und das ist richtig.
BezĂŒglich deinem letzten Punkt hast du weitgehendst Recht, es sind mittlerweile 12 Monate – bis auf Ausnahmen wie lebende Tiere.
Hier muss der @Dealdoktor dringend nachbessern.
Ganz generell @Dealdoktor fehlt mir ein bisschen die Information, dass da ganz schön viel Verbraucherrecht drin ist – fĂŒr Unternehmer (auch SelbststĂ€ndige) gilt viel davon nicht! So ein Hinweis wĂ€re noch wichtig, denn diesbezĂŒglich mĂŒsste der Artikel zeitnah konkretisiert werden, um nicht weiterhin falsche bzw. unvollstĂ€ndige Infos zu verbreiten.
Vielen Dank fĂŒr die Richtigstellung. đ
Ja, ich bin nicht ganz aktuell, haben etliches nachzulesen.
Abermals Dank đ
DOC
@DoctorPhone: Hey zusammen!
ZunĂ€chst einmal vielen Dank fĂŒr den Hinweis bezĂŒglich der Beweislastumkehr nach einem Jahr. Da lag uns eine alte Quelle zur Gesetzeslage vor 2022 vor, der Fehler ist jetzt selbstverstĂ€ndlich korrigiert!
Zu den anderen beiden Punkten hat Killminator ja schon eigentlich alles gesagt, auch hier Danke dafĂŒr! Das einige HĂ€ndler auch Fristen zur RĂŒckgabe ĂŒber die 14 Tage hinaus anbieten findet im Text ja auch druchaus ErwĂ€hnung.
BezĂŒglich der Kritik, dass sich der Artikel zu sehr auf die Verbraucher-Seite fokussiert möchte ich sagen, dass das bei einem GroĂteil unserer Magazin-BeitrĂ€ge der Fall ist. In erster Linie möchten wir unsere Community informieren, da sind Themen wie z. B. die Rechte und Pflichten aus der Sicht eines Unternehmers nun mal weniger relevant. Ich denke, bereits beim Blick auf die Einleitung und die Tabelle sollte klar werden, an welche Zielgruppe sich der Artikel richtet, von daher halte ich einen gesonderten Hinweis fĂŒr nicht notwendig.
Ich bedanke mich dennoch fĂŒr die konstruktive Kritik und beste GrĂŒĂe aus der DealDoktor-Readaktion!
Mirco
Fehlen nur noch temu, joom , Ali Express usw. Wie ist es da?
@Bamboo: Da ist man im Einzelfall auf Kulanz angewiesen – wie will man denn da was durchsetzen (in China verklagen / die Chinesen vor ein deutsches Gericht zerren?). Dazu muss ja auch erstmal deutsches Recht anwendbar sein…
Gute Zusammenfassung đ
Gute Ăbersicht đ
Welche sich im Laufe der Zeit wahrscheinlich noch erweitern wird đ
Netter Artikel.
Aber mich wĂŒrde mal Interessieren, wie es mit den RĂŒcksebdekosten bei KĂ€ufen von Privat an Privat aussieht, z.B. ĂŒber Platformen wie (ebay-)Kleinanzeigen.
Normalerweise werden da RĂŒcknahme etc. ja vom pruvaten VerkĂ€ufer ausgeschlossen. Hat der gekaufte Artikel aber einen Mangel (z.B. die Beschreibung stimmt nicht, weil etwa die genannt GröĂe nicht korrekt ist), dann sollte der Artikel auch zurĂŒck geschickt werden können und der KĂ€ufer bekommt den Kaufpreis zurĂŒck erstattet. Aber wer muss in so einem Fall die Kosten des RĂŒckversands bezahlen?
@stachel: Da gilt dann das normale zivilrechtliche Schadensersatzrecht. Wenn der „Mangel“ eine Pflichtverletzung des VerkĂ€ufers ist, wĂŒrde dieser idR. auch den RĂŒckversand zahlen mĂŒssen. Eventuell kann man aber nicht sofort rĂŒckabwickeln (zurĂŒcktreten), sondern der VerkĂ€ufer könnte noch nachbessern o.Ă€.
tolle Ăbersicht, danke! bei h&m war ich kĂŒrzlich echt ĂŒberrascht.
Vielen Dank fĂŒr die Zusammenfassung đ
Mal ehrlich, die GewĂ€hrleistungs- und Widerrufregelung ist eigentlich recht verbraucherunfreundlich. Es mĂŒĂte wieder zu einheitlichen besseren , langfristigeren Regelungen und nicht zu weiten Teilen nur optionalen Verpflichtungen seitens der VerkĂ€ufer geregelt werden. Der Rechergeaufwand seitens KĂ€ufer ist immens. Sollen die Preise doch bitte ein wenig steigen und dafĂŒr mehr Zusicherung und Sicherheit Einkehr halten. Warum schafft man das nicht in der Eu ? Es wird komplizierter gestaltet. ScheiĂ BĂŒrokratie.
Bitte mehr Verbraucherschutz ! Aber wir sind doch alle selber schuld , kaufen fleiĂig weiter statt zu blocken.
@dealomat: Ich finde das schon ziemlich verbraucherfreundlich, dass man ohne Angabe eines Grunds ĂŒberall einheitlich 14 Tage Zeit hat zu widerrufen. Das muss doch locker ausreichen, um die Ware zu testen, wie man es auch im Laden tun kann (Ausnahmen natĂŒrlich gegeben im Gesetz, z.B. bei verderblichen Waren – das ist aber logisch). Alles „on-top“ ist ein freiwillige Bonusleistung des HĂ€ndlers.
Und GewĂ€hrleistung unendlich ausdehnen wĂŒrde die Preise deutlich erhöhen und die HĂ€ndler mĂŒssten deutlich höhere RĂŒcklagen bilden. Das zahlen dann alle mit deutilch erhöhten Preisen…
sportspar und picksport waeren noch eine ErwĂ€hnung wert…