📦 Rücksendung: Wo fallen welche Kosten an?
Man kennt’s: Der Pullover, dem man sich neulich im Internet gekauft hat, passt doch nicht so wie gewünscht oder die kürzlich bestellten Schuhe sind doch eine Nummer zu klein. Dann gilt es, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Ware zurück an den Händler zu schicken. Dort wer trägt eigentlich die Kosten für die Rücksendung? Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen!
Rücksendekosten – so ist der Stand bei Deutschlands beliebtesten Onlineshops:
Shop | Wer trägt die Kosten? |
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Was sind meine Rechte bei Rücksendungen?
Grundsätzlich gilt: Bei Rücksendungen im Falle eines Widerrufs sind die Kosten vom Kunden zu tragen. Dies ist seit einer Gesetzesänderung 2014 der Fall, vorher konnte der Onlinehändler lediglich bei Artikeln im Wert von unter 40€ die Kosten für den Rücksendungsversand auf den Käufer abwälzen.
Allerdings muss der Händler den potenziellen Kunden im Vorfeld über die Kosten belehren, ansonsten fallen diese auf ihn zurück. Zudem bieten in der Praxis ohnehin viele Onlineshops einen kostenfreien Rückversand innerhalb des Widerrufsfensters an, in manchen Fällen sogar noch über die gesetzlichen 14 Tage nach Erhalt der Ware hinaus.
Wichtig ist zudem der Unterschied zwischen Widerruf und Mängeln. Bei Mängeln sind Rücksendungskosten vom Händler zu tragen. Dies passiert zum Beispiel, wenn die Ware schon beschädigt beim Kunden ankommt. Treten Mängel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, wird davon ausgegangen, dass diese schon bei der Lieferung vorlagen. Danach muss der Käufer für den Rest der zweijährigen Frist, innerhalb derer er den Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Produkt hat, beweisen, dass der Mangel schon im gelieferten Zustand vorlag.
Was ist überhaupt ein Widerruf?
Im Kontext einer Bestellung bei einem Onlineshop ermöglicht der Widerruf dem Käufer das Recht, fast alle Waren nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne eine Angabe von Gründen wieder an den Händler zurückschicken zu können und auch die Kosten für das Produkt zurückerstattet zu bekommen.
Das Widerrufsrecht unterliegt jedoch einigen Ausnahmen. Bei kundenspezifischer oder schnell verderblicher Ware greift es im Normalfall beispielswiese nicht. Auch wenn Versiegelungen bei Hygieneartikeln oder Audio- und Videoaufnahmen sowie Computersoftware nach der Lieferung entfernt worden sind erlischt das Recht auf Widerruf. Allerdings gab es auch schon Gerichtsurteile, die in Einzelfällen für das Widerrufsrecht entscheiden haben.
Wie seht ihr das Thema? Seid ihr mit der aktuellen Regelung einverstanden oder wünscht ihr euch, dass solche Kosten generell vom Händler getragen werden sollten? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen!
Euer Mirco
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gute Zusammenfassung danke
Danke für die Übersicht.😊
Ich bin der Meinung das die Rücksendekosten grundsätzlich vom Händler im Preis mit kalkuliert werden müssten.
@susiboot:
Glaubst du etwa, dass das die Händler nicht schon längst so machen? Was da manche Kunden zurücksenden – ich sah da mal eine Reportage dazu im TV. Mancher Händler wäre da schon längst pleite. So zahlen alle irgendwie mit, auch die, die die Rücksendung nicht in Anspruch nehmen. Aber so laufen eben die Geschäfte – völlig logisch und klar, der Händler muss auch irgendwie überleben.
Natürlich sind die Rücksendekosten einkalkuliert. Die zahlen alle für manche Idioten mit. Ganz einfache Rechnung.
Finde es wieder lustig, wie sich manche über Retouren aufregen… gehören halt mit dazu und JEDER hat schon was zurückgesendet.
@icer1985:
Stimmt, (so gut wie) jeder hat schon etwas zurückgesandt. Es kommt meiner Meinung nach auf die Verhältnismäßigkeit an. Ich drücke nicht bei jeder Gelegenheit auf „Kaufen“, Zurücksendungen kosten ja auch Zeit und evtl. Fahrtkosten.
Zitat:
„fast alle Waren nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen“
-Händler können selber festlegen wie lange sie die Frist einräumen. Ob 14 oder 30 tage oder mehr.
Zitat:
„ohne eine Angabe von Gründen wieder an den Händler zurückschicken zu können und auch die Kosten für das Produkt zurückerstattet zu bekommen“.
-Das ist falsch, der Empfänger Zahlt immer die Rücksendekosten, es gibt aber kulante Warenhäuser die eine Kostenlose Rückgabe zustimmen.
Zitat:
„Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird davon ausgegangen, dass diese schon bei der Lieferung vorlagen. Danach muss der Käufer für den Rest der zweijährigen Frist, innerhalb derer er den Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Produkt hat, beweisen, dass der Mangel schon im gelieferten Zustand vorlag.“
– Das ist falsch.
Treten Mängel innerhalb der ersten 12 Monate auf, usw……
Erst ab der Frist von 12 Monaten ab erhalt/kauf gibt es die Umkehrbeweislast, und auch nur noch 12 Monate.
Wenn man von anderen Seiten kopiert, sollte man doch so kundig sein, Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
VG
DOC
@DoctorPhone: Bei deinem bewundernswerten Versuch auf Fehler hinzuweisen, hast du leider selbst einige Sachen übersehen, ungenau beschrieben bzw. fälschlicherweise als falsch bezeichnet. Ich erlaube mir mal, im Intersse aller das richtigzustellen:
Zitat Doc:
„fast alle Waren nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen“
Zitat DoctorPhone:
-Händler können selber festlegen wie lange sie die Frist einräumen. Ob 14 oder 30 tage oder mehr.
Richtigstellung: Falsch, es geht um den gesetzlichen Widerruf. Gem. § 355 Abs. 2 BGB beträgt dieser 14 Tage. Natürlich können Händler freiwillig auch noch Rückgaben nach dieser Frist einräumen, dies ist dann aber kein gesetzlicher Widerruf mehr. Zudem können die Händler für diese Fälle abweichende, d.h. auch schlechtere Bedingungen für den Kunden bestimmen. Erfundenes Beispiel: Man kann zurückgeben, muss aber als Kunde auch die Hinsendekosten bezahlen oder eine Bearbeitungsgebühr.
Zitat Doc:
„ohne eine Angabe von Gründen wieder an den Händler zurückschicken zu können und auch die Kosten für das Produkt zurückerstattet zu bekommen“.
Zitat DoctorPhone:
-Das ist falsch, der Empfänger Zahlt immer die Rücksendekosten, es gibt aber kulante Warenhäuser die eine Kostenlose Rückgabe zustimmen.
Richtigstellung: Hier stellst du etwas als falsch dar, was absolut richtig ist. Es sind a) keine Gründe anzugeben und b) erhält man die Kaufpreiskosten zurück inkl. der Versandkosten. Wobei du Recht hast, ist das grundsätzlich laut Gesetz der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat. Aber dazu sagt der Doc ja auch gar nichts, er sagt nur, dass die ursprünglichen Kosten erstattet werden. Und das ist richtig.
Bezüglich deinem letzten Punkt hast du weitgehendst Recht, es sind mittlerweile 12 Monate – bis auf Ausnahmen wie lebende Tiere.
Hier muss der @Dealdoktor dringend nachbessern.
Ganz generell @Dealdoktor fehlt mir ein bisschen die Information, dass da ganz schön viel Verbraucherrecht drin ist – für Unternehmer (auch Selbstständige) gilt viel davon nicht! So ein Hinweis wäre noch wichtig, denn diesbezüglich müsste der Artikel zeitnah konkretisiert werden, um nicht weiterhin falsche bzw. unvollständige Infos zu verbreiten.
Vielen Dank für die Richtigstellung. 🙂
Ja, ich bin nicht ganz aktuell, haben etliches nachzulesen.
Abermals Dank 🙂
DOC
@DoctorPhone: Hey zusammen!
Zunächst einmal vielen Dank für den Hinweis bezüglich der Beweislastumkehr nach einem Jahr. Da lag uns eine alte Quelle zur Gesetzeslage vor 2022 vor, der Fehler ist jetzt selbstverständlich korrigiert!
Zu den anderen beiden Punkten hat Killminator ja schon eigentlich alles gesagt, auch hier Danke dafür! Das einige Händler auch Fristen zur Rückgabe über die 14 Tage hinaus anbieten findet im Text ja auch druchaus Erwähnung.
Bezüglich der Kritik, dass sich der Artikel zu sehr auf die Verbraucher-Seite fokussiert möchte ich sagen, dass das bei einem Großteil unserer Magazin-Beiträge der Fall ist. In erster Linie möchten wir unsere Community informieren, da sind Themen wie z. B. die Rechte und Pflichten aus der Sicht eines Unternehmers nun mal weniger relevant. Ich denke, bereits beim Blick auf die Einleitung und die Tabelle sollte klar werden, an welche Zielgruppe sich der Artikel richtet, von daher halte ich einen gesonderten Hinweis für nicht notwendig.
Ich bedanke mich dennoch für die konstruktive Kritik und beste Grüße aus der DealDoktor-Readaktion!
Mirco
Fehlen nur noch temu, joom , Ali Express usw. Wie ist es da?
@Bamboo: Da ist man im Einzelfall auf Kulanz angewiesen – wie will man denn da was durchsetzen (in China verklagen / die Chinesen vor ein deutsches Gericht zerren?). Dazu muss ja auch erstmal deutsches Recht anwendbar sein…
Gute Zusammenfassung 👍
Gute Übersicht 👍
Welche sich im Laufe der Zeit wahrscheinlich noch erweitern wird 🙂
Netter Artikel.
Aber mich würde mal Interessieren, wie es mit den Rücksebdekosten bei Käufen von Privat an Privat aussieht, z.B. über Platformen wie (ebay-)Kleinanzeigen.
Normalerweise werden da Rücknahme etc. ja vom pruvaten Verkäufer ausgeschlossen. Hat der gekaufte Artikel aber einen Mangel (z.B. die Beschreibung stimmt nicht, weil etwa die genannt Größe nicht korrekt ist), dann sollte der Artikel auch zurück geschickt werden können und der Käufer bekommt den Kaufpreis zurück erstattet. Aber wer muss in so einem Fall die Kosten des Rückversands bezahlen?
@stachel: Da gilt dann das normale zivilrechtliche Schadensersatzrecht. Wenn der „Mangel“ eine Pflichtverletzung des Verkäufers ist, würde dieser idR. auch den Rückversand zahlen müssen. Eventuell kann man aber nicht sofort rückabwickeln (zurücktreten), sondern der Verkäufer könnte noch nachbessern o.ä.
tolle Übersicht, danke! bei h&m war ich kürzlich echt überrascht.
Vielen Dank für die Zusammenfassung 😉
Mal ehrlich, die Gewährleistungs- und Widerrufregelung ist eigentlich recht verbraucherunfreundlich. Es müßte wieder zu einheitlichen besseren , langfristigeren Regelungen und nicht zu weiten Teilen nur optionalen Verpflichtungen seitens der Verkäufer geregelt werden. Der Rechergeaufwand seitens Käufer ist immens. Sollen die Preise doch bitte ein wenig steigen und dafür mehr Zusicherung und Sicherheit Einkehr halten. Warum schafft man das nicht in der Eu ? Es wird komplizierter gestaltet. Scheiß Bürokratie.
Bitte mehr Verbraucherschutz ! Aber wir sind doch alle selber schuld , kaufen fleißig weiter statt zu blocken.
@dealomat: Ich finde das schon ziemlich verbraucherfreundlich, dass man ohne Angabe eines Grunds überall einheitlich 14 Tage Zeit hat zu widerrufen. Das muss doch locker ausreichen, um die Ware zu testen, wie man es auch im Laden tun kann (Ausnahmen natürlich gegeben im Gesetz, z.B. bei verderblichen Waren – das ist aber logisch). Alles „on-top“ ist ein freiwillige Bonusleistung des Händlers.
Und Gewährleistung unendlich ausdehnen würde die Preise deutlich erhöhen und die Händler müssten deutlich höhere Rücklagen bilden. Das zahlen dann alle mit deutilch erhöhten Preisen…
sportspar und picksport waeren noch eine Erwähnung wert…