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EU-Verordnung gegen Geoblocking tritt in Kraft: Online-Shopping ohne Grenzen?

Die neue Verordnung zur Einschränkung des Geoblockings ist, nach dem Erlass im Februar, gestern in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, Geoblocking zu verhindern, sodass EU-Bürger in Zukunft in jedem Shop innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen shoppen und bezahlen können.

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, das bisher stattfindende Geoblocking beim Online-Shopping zu beenden. Somit sind Deals zukünftig theoretisch europaweit gültig. Wie sehen die neuen Regelungen im einzelnen aus und was bringen sie für Schnäppchenjäger?
EU Grenzkontrolle

Was besagt die neue Regelung?

Die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung schon drei konkrete Beispiele gegeben. In diesen Situationen darf keine länderspezifische Unterscheidung mehr stattfinden. Die Beispiele lauten:

  • Verkauf von Produkten: Ein Belgier kann einen Kühlschrank auf einer deutschen Webseite kaufen. Bietet der Händler den Versand nach Belgien nicht selber an, liegt es beim Käufer diesen zu organisieren oder den Kühlschrank beim Händler abzuholen. Der Händler hat keinerlei Pflicht, den Versand nach Belgien anzubieten.
  • Verkauf von übers Internet bereitgestellte Dienstleistungen: Eine bulgarische Konsumentin kann Webhosting in Spanien ohne einen extra Aufschlag kaufen.
  • Verkauf von Dienstleistungen, die an einem spezifischen Ort bereitgestellt werden: Eine italienische Familie kann online Tickets zum Disneyland Paris kaufen, ohne auf die italienische Seite umgeleitet zu werden.

Sinn und Zweck dieser Regelungen sind die Angleichung des Online- an den Offline-Markt. Fährt man beispielsweise nach Spanien in den Urlaub, kann man dort auch einfach in einem Laden einkaufen, ohne einen Aufpreis gegenüber Spaniern zu zahlen oder an einen deutschen Laden verwiesen zu werden. Ebenso soll es für Online-Händler nicht mehr möglich sein, den Kunden zur Nutzung einer im Herkunftsland des Händlers ausgestellten Kredit- oder Debit-Karte zu zwingen. Wenn ein österreichischer Shop also seinen österreichischen Kunden eine bestimmte Zahlungsmethode anbietet, muss diese Methode allen EU-Bürgern zugänglich sein.

Für welche Waren ist Geoblocking weiterhin erlaubt?

Leider gilt die Verordnung (noch) nicht für alle Dienstleistungen und Waren. So können digitale Medien wie Computerspiele, Filme/Serien und E-Books weiterhin durch Geoblocking unzugänglich gemacht werden. Außerdem sind auch alle Finanz- und Verkehrsdienstleistungen (z.B. Flugtickets) von der neuen Verordnung ausgenommen. 2020 sollen diese Ausnahmen überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden.

Ziel: Immer weniger Geoblocking im Online-Handel

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizekommissionspräsident Andrus Ansip sagte, dass diese Regelungen voraussichtlich bis Weihnachten 2018 umgesetzt sind und hat recht behalten. Nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren im Sommer 2017 und dem temporären EU-weiten Streaming ist dies ein weiterer Schritt zum europäischen Online-Binnenmarkt. Des Weiteren wird die grenzübergreifende Paketzustellung in Angriff genommen, welche aktuell immer noch sehr teuer ist.

DealDoktor meint…

Insgesamt markiert die Verordnung einen wichtigen Schritt zum einheitlichen EU-Online-Markt. Nützlich wird es allerdings erstmal bei Tickets und Onlinediensten (Hosting etc.) sein, da digitale Medien noch von der Regelung ausgeschlossen sind. Bei Produkten wie dem Kühlschrank im ersten Beispiel dürfte es sich aufgrund der hohen Versandkosten kaum lohnen, in einem anderen Land zu bestellen. Sind Produkt und Versand zusammen allerdings günstiger als das hiesige Angebot bieten die neuen Regelungen einen echten Mehrwert für Kunden.
Ich bin gespannt, wie die Verordnung jetzt umgesetzt wird. Was sagt ihr zu diesen Änderungen?

Kommentare (23)
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