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Steuern sparen bei Studentenjobs: Werkstudenten & Mini-, Midi- & Ferienjob

Nicht nur in den Semesterferien nutzen viele Studenten die Gelegenheit, sich mit Ferienjobs etwas Geld dazuzuverdienen. Einige Studenten sind während der gesamten Studienzeit auf Minijobs oder Werkstudentenjobs angewiesen. Oftmals müssen sie keine Lohnsteuer entrichten oder können sich geleistete Steuerbeträge durch die Abgabe einer Steuererklärung (Tipps für Studenten) wieder erstatten lassen. Minijobs sind allerdings klar von Werkstudentenjobs und vorübergehenden Ferienjobs abzugrenzen und unterliegen jeweils anderen Regelungen.

Studentenjobs-Steuern-sparen

Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro

Unternehmen bieten Studenten viele unterschiedliche Jobs an. Die klassische Variante, sich durch wenige Stunden Arbeit im Monat etwas dazuzuverdienen sind Minijobs. Davon ist die Rede, wenn der monatliche Verdienst nicht einen Betrag von derzeit 450 Euro (Stand: Juni 2019) überschreitet. Das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung wird in der Regel durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Damit muss der Arbeitnehmer keine Steuern bezahlen und eine Steuerklasse ist nicht erforderlich.

Minijob-450-Euro-Studenten

Alternativ dazu haben Minijobber die Möglichkeit, den Lohn über die reguläre Lohnsteuerkarte zu versteuern. Dadurch wird eine Rückerstattung durch das Finanzamt möglich. Dazu muss mit Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung erstellt werden. Etwaige Werbungskosten, beispielsweise Fahrkosten zur Arbeitsstelle, können dadurch geltend gemacht werden und die Steuerlast reduzieren. Der Arbeitnehmer kann die Besteuerungsart festlegen und sollte deshalb über den Wunsch informiert werden. Zusätzlich benötigt dieser noch weitere Informationen:

  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Gibt es weitere Beschäftigungen?

Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abrufen und die Versteuerung über die Lohnsteuerkarte durchführen.

Midijobs sind versicherungspflichtig

Bei einem Minijob darf das regelmäßige Einkommen nicht den Betrag von 450 Euro überschreiten. Liegt der Verdienst zwischen 450 und 850 Euro, dann ist die Rede von einem Midijob. Diese Art der Anstellung ist versicherungspflichtig, jedoch gelten Sonderregelungen:

  • Rentenversicherung: Reduzierte Beiträge, je nach Einkommen zwischen 11 bis 21 Prozent
  • Pflege- und Arbeitslosenversicherung: Befreiung bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden möglich. Das Studium muss trotz Minijob im Vordergrund stehen.
  • Die Absicherung in der Krankenversicherung ist notwendig. Die Familienversicherung entfällt bei einem regelmäßigen Einkommen über 450 Euro im Monat.

Midijob-Studenten

Werkstudentenjobs ermöglichen Mehrverdienst

Mit einem Werkstudentenjob haben Studenten die Möglichkeit, wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln und Geld zu verdienen. Das geschieht in der Regel auf Basis eines Mini- oder Midijobs. Aber auch klassische Aushilfsjobs oder eine Beschäftigung auf Teilzeitbasis ist möglich. Für Werkstudenten gelten jedoch Sonderregelungen. Sie müssen sich an keine strengen Verdienstgrenzen halten, wie es bei einem Minijob oder Midijob der Fall wäre. Jedoch darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht über 20 Stunden liegen oder es darf sich nur um einen Ferienjob handeln.

Werkstudent-Steuern-sparen

Werkstudenten leisten keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Handelt es sich um einen zeitlich befristeten Ferienjob für Studenten, dann müssen unabhängig vom Verdienst keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dazu darf der Job allerdings nicht länger als zwei Monate am Stück ausgeübt werden oder der Ferienjob ist für die maximale Dauer von 50 Tagen im Jahr angelegt.

BAföG und Familienversicherung bei Ferienjobs für Studenten

Wer während seines Studiums BAföG bezieht, muss zunächst bestimmte Verdienstgrenzen einhalten. Ein Bruttoverdienst von bis zu 5.400 Euro im Jahr wirkt sich zunächst nicht auf die Leistung aus. Höhere Beiträge gelten für Studenten mit Kindern oder verheiratete Studierende. Ein Mehrverdienst führt dazu, dass sich die BaföG-Leistung reduziert.

Kellnerin-Ferienjob

Für Studierende in der Familienversicherung gilt, dass sie in vielen Fällen beitragsfrei mitversichert sind. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind. In der Regel ist eine Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat einzuhalten. Das gilt jedoch nur für regelmäßige Einnahmen. Ein Verdienst aus einem Ferienjob, der im Jahr nicht mehr als zwei Monate andauert, wirkt sich unschädlich auf die Familienversicherung aus.

Steuern sparen durch die Abgabe einer Steuerklärung

Studenten können in der Regel bis zu 1.051 Euro brutto verdienen, ohne das Steuerabzüge vorgenommen werden müssen. Muss Lohnsteuer bezahlt werden, wird diese direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent sowie eine etwaige Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent.

Steuerhelden logo

Werden Steuern bezahlt, können sich Studenten diese über die Abgabe der jährlichen Steuererklärung zurückholen und damit Steuern sparen. Das ist möglich, in dem beispielsweise Werbungskosten wie Ausgaben für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten angegeben werden. Damit ist es möglich, die gesamten Steuern oder zumindest einen Teil erstattet zu bekommen. Eine Steuersoftware wie die SteuerSparErklärung vereinfacht diesen Prozess. Diese Software kann von Personen, die nicht älter als 28 Jahre sind und dessen Verdienst bei maximal 25.000 Euro jährlich liegt sogar kostenlos bei den SteuerHelden heruntergeladen werden.

SteuerSparErklärung kostenlos

Warum lohnt sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung?

Studenten sind mit einem Verdienst von derzeit bis zu 9.168 Euro (Steuerjahr 2019) nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Jedoch kann sich die freiwillige Abgabe selbst dann lohnen, wenn aktuell noch keine Lohnsteuer entrichtet werden muss. Das ist durch einen sogenannten Verlustvortrag möglich. Das ist durch die Angabe der Ausgaben, beispielsweise Miete, Semesterbeiträge oder Fachliteratur, über eine Steuererklärung möglich. Der Bonus, der bei vielen Studenten bei einigen Tausend Euro liegt, wird jedoch nicht ausbezahlt, sondern kann später auf die Steuern aus einem anschließenden Arbeitsverhältnis angerechnet werden. Damit lässt sich die Steuerlast nach dem Studium aktiv senken und der Berufseinstieg wird erleichtert.

Finanzamt Steuererklärung einreichen

Um von einem Verlustvortrag profitieren zu können, sollten die Ausgaben aufgelistet werden. Das Sammeln der Belege kann dies erleichtern, ist dank Pauschalen in vielen Fällen jedoch nicht notwendig. Unter anderem können Studenten beispielsweise von folgenden Pauschalen profitieren:

  • 30 Cent je Kilometer Fahrtkosten
  • 764 Euro Umzugskosten
  • 2,50 Euro je Online-Bewerbung / 8,50 Euro je Bewerbungsmappe
  • 80 Euro im Jahr für Fachliteratur
  • 16 Euro im Jahr für die Kontoführung
  • 110 Euro im Jahr für Arbeitsmittel
  • und vieles mehr

Steuerlast durch Werbungskosten oder Sonderausgaben reduzieren

Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen lassen sich als Werbungskosten absetzen. Das ist auch rückwirkend für die Dauer von bis zu sieben Jahren möglich. Anders sieht das bei der Angabe als Sonderausgaben aus. Diese können von Studenten genutzt werden, die bereits während des Studiums arbeiten und Steuern bezahlen. Sonderausgaben reduzieren die Steuerlast nur in dem betroffenen Jahr. Der Höchstbetrag für Sonderausgaben liegt bei 6.000 Euro im Jahr, Werbungskosten sind nicht in der Höhe begrenzt und ermöglichen höhere Steuerersparnisse.

Finanzamt Werbungskosten

Habt ihr auch als Student mit Nebenjob immer eine Steuererklärung abgegeben? Kanntet ihr die Sparmöglichkeiten? Was sind eure Erfahrungen?

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