💸 Steuerrückerstattung – Finanzamt darf Krankenkassen-Bonus doch nicht gegenrechnen
Paukenschlag – es gibt für viele von euch Geld vom Finanzamt zurück! Nicht wenige von euch haben sicher bei der Krankenkasse ein Bonusprogramm hinterlegt, welches eine Sonderzahlung für einen besonders gesunden Lebensstil honoriert, oder? Und genau hier setzt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhof an, denn die Bonuszahlungen mindern eben nicht den Abzug bei den Sonderausgaben in eurer Steuererklärung. Bis 2016 rückwirkend wird euch das Finanzamt nun die Differenz erstatten müssen – schreibt uns daher gerne einmal, wenn ihr eine Rückzahlung erhalten habt.
Was ist der Hintergrund der Geschichte?
Als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler könnt ihr seit einigen Jahren eure Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung grundsätzlich als Sonderausgaben ansetzen. Das senkt die Steuerlast schon ordentlich. Erhaltet ihr jedoch Erstattungen von eurer Krankenkasse – ob Boni oder sonstige Erstattung – haben die Finanzämter diese in der Vergangenheit von diesen abzugsfähigen Sonderausgaben abgezogen. Entsprechend hat sich für euch die Steuerentlastung reduziert. Das ist aber leider nicht immer korrekt, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden hat.
Leider kann ich derzeit noch keine genauen Aussagen dazu treffen, ob sich diese Änderung auch auf Erstattungen bezieht, die beispielsweise bei Bonusprogrammen ansetzen, die sich eben nicht auf eine rege Blutspendertätigkeit oder Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio beziehen, sondern auf eine Eigenbeteiligung. Beispielsweise habe ich bei meiner Krankenkasse einen Bonusvertrag, der mit bis zu 600€ erstattet, wenn ich meine Medikamente selbst bezahle und keinen Aufenthalt im Krankenhaus habe.
Einkommensteuerbescheide müssen – auch rückwirkend – geändert werden
Im konkreten Fall hat der Kläger im Jahr 2015 folgende Leistung in einem sogenannten Bonusheft mit seiner Krankenversicherung abgerechnet und erhielt so einen Bonus von insgesamt 230 €:
- Gesetzliche Vorsorge
- Gesundheits-Check-up 10 €
- Zahnvorsorge 10 €
- Private Vorsorge
- Glaukomuntersuchung 20 €
- PSA-Test 20 €
- Haut-Check 20 €
- Professionelle Zahnreinigung 50 €
- Aktive Lebensweise
- Fitness-Studio 30 €
- Sportverein 30 €
- Teilnahme Sportveranstaltung 20 €
- Gesundes Körpergewicht 20 €
Die Besonderheit hier ist der Unterschied zwischen einer Kostenerstattung als Prämie und einer Bonuszahlung als sonstige Beitragsrückerstattung. Nun entschied der Bundesfinanzhof (Az.: Az. X R 16/18 ), dass die von der gesetzlichen Krankenkasse gewährte Geldprämie für gesundheitsbewusstes Verhalten die Sonderausgaben nicht schmälern darf. Mit der Bonuszahlung soll der finanzielle Aufwand für die Gesundheitsmaßnahme ausgeglichen werden.
Als Folge müssen nun die Einkommensteuerbescheide, in denen die Bonuszahlungen von den Beiträgen der Krankenversicherungen abgezogen wurde, geändert werden. Dies erfolgt auch rückwirkend für die Besteuerungszeiträume seit einschließlich 2016. Für euch bedeutet das, dass ihr nun nachträglich noch Steuererstattungen erhalten werden, wenn dies bei euch der Fall war. Die Krankenkassen müssen dafür ihre Mitteilungen an die Finanzämter anpassen. „Steuerzahler hingegen müssen nichts tun, die Finanzämter sowie die Krankenkassen werden von sich aus tätig“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Fazit
Zukünftig müssen die Finanzämter nun prüfen, ob es sich bei einer Rückzahlung der Krankenkasse um eine Bonuszahlung oder eine Beitragsrückerstattung handelt. Für euch heißt das, dass ihr im Idealfall für 6 Jahre Geld zurückerstattet bekommt und dafür gar nichts machen müsst. Ich werde euch berichten, wie es in meinem Fall war. Ich bin der Meinung, dass die Erstattung in dem Falle auch einen gesunden Lebensstil fördert, habe aber in der Vergangenheit jeden Einspruch abgewiesen bekommen.
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Endlich mal was für und nicht gegen uns….
Das ist sehr schön. Gefällt mir!
Meine Eltern haben Bonuszahlungen erhalten, ich habe einen Selbstbehalttarif.
Das ist gut – da müsste es bei mir etwas zurück geben 👍
Das ist eine tolle Entscheidung, ich bezweifle allerdings das es das Geld zurückgibt. Im Endefferkt werden es nur ein paar Cent sein…
Wenn du das Geld nicht zurück bekommst musst du Einspruch einlegen. Falls es nur ein paar Cent sind hast du vermutlich auch nur ein paar Cent bezahlt.
Ob das wohl auch für die Beitragsrückerstattung bei Privatversicherten zum Tragen kommt? Bei vielen privaten Krankenversicherungen bekommt man eine Rückerstattung, wenn man keine Rechnungen einreicht. Diese Rückerstattung wird auch bei der Steuererklärung gegengerechnet.
Leider nicht, bei der Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Kostenerstattung als Prämie, das Urteil besagt dagegen, dass Bonuszahlungen für ein gesundes Verhalten nicht abgezogen werden dürfen
Weiß jemand ob es geht mit alle Krankenkassen?
@Gewinner:
Du meinst ob alle Krankenkassen so ein Bonusprogramm haben?
Nur bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Private sind bislang ausgenommen, da dort der Bonus im Regelfall im darauffolgenden Jahr mit den Prämien verrechnet wird.
Hallo ich habe ein Selbstbehalttarif, der mir 400€ im Jahr auszahlt. Solange ich der Krankenkasse nichts koste, ausgenommen sind Vorsorge Untersuchung und damit verbundene Leistungen. Werden mir diese 400€ ausgezahlt, bzw. Weniger wenn ich z.b. Massage auf Rezept bekomme. Zählt diese Variante auch als Bonuszahlung? Die 400€ telefoniert man wie Eine Telefonkarte runter, der Betrag kann aber bis 300€ ins Minus gehen und man müsste dementsprechend nachzahlen.
Ein Selbstbehalttarif läuft m.E. unter Beitragsrückerstattung, also steuerlich relevant.
Seit einigen Jahren bekomme ich jedes Jahr meine 450€ ausgezahlt bekommen. 😊
@enjoy:
Steht doch oben im Text, das dies noch nicht geklärt wurde:
Leider kann ich derzeit noch keine genauen Aussagen dazu treffen, ob sich diese Änderung auch auf Erstattungen bezieht, die beispielsweise bei Bonusprogrammen ansetzen, die sich eben nicht auf eine rege Blutspendertätigkeit oder Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio beziehen, sondern auf eine Eigenbeteiligung. Beispielsweise habe ich bei meiner Krankenkasse einen Bonusvertrag, der mit bis zu 600€ erstattet, wenn ich meine Medikamente selbst bezahle und keinen Aufenthalt im Krankenhaus habe.
@Thorsten:
Danke. Genau das ist so ein Fall, der mich auch betrifft. Eine Rückmeldung meiner Krankenkasse und des FA steht dahingehend weiterhin aus. 🙁
Bei welcher Krankenkasse bist Du denn? Ich bin schon in der obersten Stufe, mehr gibt es nicht. Vielleicht kann ich noch mehr raus holen 😉
Ich beanspruche keine Leistungen.
Da es wohl ein wenig Verwirrung gibt, hier ein paar mehr Infos.
https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/steuern/id_100074216/finanzaemter-korrigieren-steuerbescheide-erhalten-sie-eine-rueckzahlung-.html
Entscheiden ist, ob es sich um einen Bonus oder ein Beitragsrückerstattung handelt.
Ob das was von Finanzamt kommt ohne dann man tätig wird bezweifle ich
Nöö, du musst schon eine Einspruch einlegen. Woher sollte denn das Finanzamt wissen, welche Steuerpflichtigen von dem Urteil profitieren bzw. betroffen sind? Warum müssen immer andere etwas für uns tun? Selbst handeln, sonst klappt das nicht.
„Steuerzahler hingegen müssen nichts tun, die Finanzämter sowie die Krankenkassen werden von sich aus tätig“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Ob das Finanzamt das bis 2016 selbstständig rückwirkend berechnet, wage ich zu bezweifeln. Deshalb mein Einwurf.