đ Hohe Energiekosten? â So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse
Aufgepasst, checkt unbedingt euren derzeitigen Anbieter! Ab dem Erreichen des 80%igen Vorjahresverbrauchs mĂŒsst ihr nĂ€mlich den vollen Betrag selbst bezahlen!
Irgendwie hat man sich an die gestiegenen Energiekosten bereits gewöhnt und grundsĂ€tzlich sind diese sogar wieder auf ein ertrĂ€gliches MaĂ gesunken. Dennoch kann man einerseits grundsĂ€tzlich Strom und Gas einsparen – das haben wir bereits in diesem Artikel und diesem Artikel zusammengestellt. Dennoch gibt es teilweise auch Ăberraschungen der Strom- und Gasanbieter mit extrem hohen Kosten pro kWh.
Und hier hilft uns der Staat mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse, denn es erfolgt beispielsweise eine Kappung der GebĂŒhren. Da es hierzu aber viele falsche Informationen gibt, haben wir einmal die wichtigsten Fragen analysiert und geben euch hier einen Ăberblick und eine Beispielrechnung zur durchschnittlichen Ersparnis.
- Maingau Strom und Gas
- đ Vertragslaufzeit 1 Monat
- đ auch mehrfache Wechsel möglich (Strom & Gas fĂŒr Bekannte und Familie)
- đ° 25⏠Bonus fĂŒr jeden einzelnen erfolgreichen Wechsel
- đ Strom ab 35,72 Cent/kWh (unterscheidet sich regional)
- đ Gas ab 13,24 Cent/kWh (unterscheidet sich regional)
- â° gilt nur bis 09.02.2023
- đ Vertragslaufzeit 1 Monat
Ab wann gelten ĂŒberhaupt die Preisbremsen?
Das positive stelle ich gerne an die erste Stelle und somit leiten wir ein mit einem: Die Bremsen gelten bereits. Denn die Regelung ist rĂŒckwirkend gestaltet worden und somit werden die EntlastungsbetrĂ€ge fĂŒr den Januar und Februar von den Stromversorgern im MĂ€rz 2023 mit ausgezahlt. Analog verhĂ€lt es sich fĂŒr die sogenannte Gas- und WĂ€rmepreisbremse. Denn diese startet ab MĂ€rz 2023 und umfasst ebenfalls rĂŒckwirkend die Monate Januar und Februar.
Was mĂŒsst ihr tun, um von der Regelung zu profitieren?
Ganz einfach: Nichts! Ihr werdet automatisch entlastet â entweder ĂŒber die Abrechnung eures Energieversorgers oder ĂŒber die Betriebskostenabrechnung eures Vermieters oder eurer Vermieterin. Endlich mal keine AntrĂ€ge schreiben oder bĂŒrokratische MarathonlĂ€ufe absolvieren – wo gibt’s das schon?
Wie funktionieren die Preisbremsen?
Die wohl wichtigste Frage – die in verschiedenen Medien und Foren leider auch durch Halbwahrheiten verbreitet wird – betrifft die genaue Anwendung der Regelungen. GrundsĂ€tzlich mĂŒssen wir hierbei in private Haushalte, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Industrieunternehmen differenzieren. Im Detail sieht es dann so aus:
Die Gas- und WĂ€rmepreisbremse
GrundsĂ€tzlich schreibt die Bundesregierung vor, dass private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie Vereine beim Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. FĂŒr FernwĂ€rme betrĂ€gt die Grenze ĂŒbrigens 9,5 Cent je Kilowattstunde. Aber Achtung: Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt fĂŒr ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. FĂŒr darĂŒber hinausgehende VerbrĂ€uche gilt aber weiterhin der normale Marktpreis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Weiterhin soll auch die betroffene Industrie unterstĂŒtzt werden, damit die Produktion und BeschĂ€ftigung gesichert wird. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis fĂŒr die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt â ĂŒbrigens fĂŒr „nur“ 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: FĂŒr den ĂŒbrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulĂ€ren Marktpreis. Diese Regelung gilt ĂŒbrigens auch fĂŒr KrankenhĂ€user.
Die Strompreisbremse
Analog zur Gas- und WĂ€rmepreisbremse verhĂ€lt es sich mit dem Strom. Aufgrund der in Deutschland mehrheitlich durch Gasverstromung erzeugten Energie, sind die Strompreise natĂŒrlich auch massiv gestiegen. Die Strompreisbremse soll hier dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird rĂŒckwirkend fĂŒr private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt ebenfalls fĂŒr den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs â in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch hier gilt: FĂŒr darĂŒber hinausgehende VerbrĂ€uche gilt aber weiterhin der normale Marktpreis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
FĂŒr mittlere und groĂe Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) fĂŒr – wie bei der Industrie bereits erwĂ€hnte – 70 Prozent des historischen Verbrauchs â in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch diese mĂŒssen fĂŒr den darĂŒber liegenden Verbrauch den regulĂ€ren Marktpreis bezahlen.
Fazit
Habt ihr in den letzten Tagen einen Stromvergleich durchgefĂŒhrt? Wenn ja ist euch sicher aufgefallen, dass die Strompreise insgesamt wieder in ertrĂ€gliche Regionen gerutscht sind. Wer jetzt wechselt, braucht die Strom- oder Gaspreisbremse also wahrscheinlich gar nicht mehr. Dennoch gibt es viele unter euch, die durchaus auch Angebote mit 70 – 80 Cent pro kWh erhalten haben, oder? Umso besser, wenn man hier nichts machen muss und trotzdem von den Bremsen profitieren kann. Beachtet aber unbedingt, dass dies eben nur bis 80% gilt und nutzt auch regelmĂ€Ăig unseren Stromtarifvergleich.
Insgesamt sehe ich die UnterstĂŒtzung aber kritisch, denn auch Branchenexperten und das Kartellamt prĂŒfen hier einen Missbrauch der Stromkonzerne. Seid ihr betroffen und wenn ja, wie findet ihr die UnterstĂŒtzung durch die Bundesregierung? Schreibt es uns doch in die Kommentare! Ach ja: bleibt bitte sachlich. đ
Euer Steven
P. S.: Weitere Fragen und Informationen erhaltet ihr auf der Seite der Bundesregierung.
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Hallo. Schöne ErklĂ€rungen. Mein Anbieter war schlauer. Erhöht den Strompreis minimal und die GrundgebĂŒhr dafĂŒr extrem. Auch bekommen Neukunden riesigen Bonus. Berlin Strom
@Muensterland:
Ohja… das Beispiel ist mir auch schon geschickt worden.
Irgendwie hat man sich an die gestiegenen Energiekosten bereits gewöhnt… Echt? Ich nicht, weil man es easy verhindern könnte…
Und hier hilft uns der Staat mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse… Da fĂ€llt mir nur ein: linke Tasche / rechte Tasche…
Das ist ganz einfach Betrug! Es gibt Anbieter fĂŒr 35cent kWh, und der Staat gibt den abzockern die ĂŒber 40 Cent verlangen noch Geld oben drauf.
@chriiiiiiis:
Generell sollte man sehr vorsichtig sein mit dem Wort -angefangen mit- B. in deinem Kommentar.
@ifeelgood:
Willst Leute einschĂŒchtern Ihre Meinung zu sagen?
Mag man seit 2015 gern so handhaben!
Ein klares und eindeutiges Nein.
Ich bin am 15.12 in eine Neubauwohnung gezogen und habe dort in Dezember lediglich eingerĂ€umt. Weiss einer wie die Strom-/ gaspreisbremse in diesem speziellen Fall angewendet wird? Strom/Gas beziehe ich direkt ĂŒber den Grundversorger. Vielen Dank schon mal.
@dell0:
ab Januar greift dann die Bremse auch beim Grundversorger. HĂ€ufig waren die aber sogar gĂŒnstiger, als die etablierten VertrĂ€ge. Insofern könntest du sogar gar nicht betroffen sein.
Da ist sicherlich gemeint wenn es keinen Vorjahresverbrauchswert wegen der 80% gibt
Exakt, da ich noch keinen Vorjahresverbrauch habe frage ich wie viele kW/h betroffen sind.
Google hat mir da leider nicht sehr weitergeholfen.
Solange der Grundversorger weniger als die 40 Cent berechnet ist es eh egal – oder du schaust hier, ob du einen Vertrag bekommst, wo der Strompreis unter 40 Cent liegt – die 80% vom Vorjahr sind ja nur wichtig, falls du mehr als 40 Cent bezahlst
Danke!
danke sehr informativ solche aktuellen Themen
Danke fĂŒr die tolle Zusammenfassung
Prima! Wir leben in einem 2FMH und wollten eigentlich ab 01.01. wieder vermieten. Gesamt kĂ€men wir dann aber mit unserer Gaszentralheizung auf 180% des Vorjahresverbrauch. Unterm Strich ein Nullsummenspiel, da wir ja ab 80% ebenfalls den höheren Preis zahlen. Somit bleibt die Wohnung leer stehen…
??? 80% + 100% – 100% sind bei mir weiterhin 80%.
Vielleicht rechne ich falsch.
Deine Nebenkostenabrechnung fĂŒr einen eventuellen Mieter interessiert mich aber schon.
Wir zahlen 100%. Sparen können wir nicht, da wir in den letzten Jahren bereits auf Smarte Thermostate usw. gesetzt haben. Die weiteren 80% kĂ€men von den Mietern. Die Gesamtkosten werden aber entsprechend der WohnungsgröĂe und der Anzahl der Mieter geteilt. Somit zahlen wir anteilig auch den erhöhten Preis. Nach Steuer bleiben uns circa 400⏠aus der Vermietung; daraus muss ich noch RĂŒcklagen bilden. Unterm Strich komme ich beim gleichen raus wenn ich nicht vermiete.
Hier wÀre rechtlich genau die Frage, ob ich dem Mieter ab dem ersten Kubikmeter Gas den höheren Preis abrechnen kann. Das konnte mir bisher keiner sagen.
Wenn in der vermieteten Wohnung ein separater GaszĂ€hler ist, mĂŒsstest du den höheren Preis abrechnen können – das mĂŒsste doch dein Gasanbieter wissen
Den Gaspreis fĂŒr die andere Wohnung muss doch der Mieter bezahlen – und die zusĂ€tzlichen Mieteinnahmen sind doch sicher mehr als die Gaskosten, falls du die komplett ĂŒbernehmen mĂŒsstest, bzw mehr als die 80 % Gas brauchst
Nur ist man als WĂ€rmepumpennutzer seit 22 Jahren der Dumme. Habe damals sehr viel Geld in DM fĂŒr eine WĂ€rmepumpe bezahlt im VerhĂ€ltnis zu einer viel billigeren Gasheizung. Und darf mich jetzt freuen, dass mein WĂ€rmepumpenstrom von 0,19 ⏠auf 0,37 ⏠steigt. Was fĂŒr ein Betrug.
@Dealdoktor:
Im April 2023 wurde auch eine Strompreisbremse fĂŒr Strom fĂŒr WĂ€rmepumpen und Nachtspeicherheizung beschlossen. Der Strompreis fĂŒr WĂ€rmestrom ist auf 28 Cent pro Kw/h gedeckelt.
Richtig schlau wird man allerdings nicht aus den Veröffentlichungen: gilt hier auch die 80-%-Regelung wie bei der Strompreisbremse fĂŒr Haushaltsstrom, gelten die 28 Cent nur fĂŒr den Verbrauch in den Nachtstunden im NT-Tarif. Dazu gibt es noch eine Regelung fĂŒr diejenigen, die keinen eigenen ZĂ€hler fĂŒr Heizstrom haben.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230405-bundeskabinett-verabschiedet-anpassungsnovelle-fur-energiepreisbremsen.html
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/energiepreisbremse-jetzt-auch-fuer-nachtspeicher-und-waermepumpen,TaZOZFT
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/waermepumpen-und-nachtspeicher-kabinett-beschliesst-heizstrom-preisbremse-von-28-cent-a-882cf2d8-f101-4b18-a239-2dc524f29e10
Aber auch fĂŒr Haushalte, die mit EnergietrĂ€gern wie Heizöl oder Holzpellets heizen gibt es Hilfen vom Staat. Die muss man allerdings beantragen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html