😞 Hohe Energiekosten? – So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse
Aufgepasst, checkt unbedingt euren derzeitigen Anbieter! Ab dem Erreichen des 80%igen Vorjahresverbrauchs müsst ihr nämlich den vollen Betrag selbst bezahlen!
Irgendwie hat man sich an die gestiegenen Energiekosten bereits gewöhnt und grundsätzlich sind diese sogar wieder auf ein erträgliches Maß gesunken. Dennoch kann man einerseits grundsätzlich Strom und Gas einsparen – das haben wir bereits in diesem Artikel und diesem Artikel zusammengestellt. Dennoch gibt es teilweise auch Überraschungen der Strom- und Gasanbieter mit extrem hohen Kosten pro kWh.
Und hier hilft uns der Staat mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse, denn es erfolgt beispielsweise eine Kappung der Gebühren. Da es hierzu aber viele falsche Informationen gibt, haben wir einmal die wichtigsten Fragen analysiert und geben euch hier einen Überblick und eine Beispielrechnung zur durchschnittlichen Ersparnis.
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Ab wann gelten überhaupt die Preisbremsen?
Das positive stelle ich gerne an die erste Stelle und somit leiten wir ein mit einem: Die Bremsen gelten bereits. Denn die Regelung ist rückwirkend gestaltet worden und somit werden die Entlastungsbeträge für den Januar und Februar von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt. Analog verhält es sich für die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse. Denn diese startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Was müsst ihr tun, um von der Regelung zu profitieren?
Ganz einfach: Nichts! Ihr werdet automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung eures Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung eures Vermieters oder eurer Vermieterin. Endlich mal keine Anträge schreiben oder bürokratische Marathonläufe absolvieren – wo gibt’s das schon?
Wie funktionieren die Preisbremsen?
Die wohl wichtigste Frage – die in verschiedenen Medien und Foren leider auch durch Halbwahrheiten verbreitet wird – betrifft die genaue Anwendung der Regelungen. Grundsätzlich müssen wir hierbei in private Haushalte, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Industrieunternehmen differenzieren. Im Detail sieht es dann so aus:
Die Gas- und Wärmepreisbremse
Grundsätzlich schreibt die Bundesregierung vor, dass private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie Vereine beim Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt die Grenze übrigens 9,5 Cent je Kilowattstunde. Aber Achtung: Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für darüber hinausgehende Verbräuche gilt aber weiterhin der normale Marktpreis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Weiterhin soll auch die betroffene Industrie unterstützt werden, damit die Produktion und Beschäftigung gesichert wird. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – übrigens für „nur“ 70 Prozent das Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt übrigens auch für Krankenhäuser.
Die Strompreisbremse
Analog zur Gas- und Wärmepreisbremse verhält es sich mit dem Strom. Aufgrund der in Deutschland mehrheitlich durch Gasverstromung erzeugten Energie, sind die Strompreise natürlich auch massiv gestiegen. Die Strompreisbremse soll hier dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird rückwirkend für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt ebenfalls für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch hier gilt: Für darüber hinausgehende Verbräuche gilt aber weiterhin der normale Marktpreis. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für – wie bei der Industrie bereits erwähnte – 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch diese müssen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis bezahlen.
Fazit
Habt ihr in den letzten Tagen einen Stromvergleich durchgeführt? Wenn ja ist euch sicher aufgefallen, dass die Strompreise insgesamt wieder in erträgliche Regionen gerutscht sind. Wer jetzt wechselt, braucht die Strom- oder Gaspreisbremse also wahrscheinlich gar nicht mehr. Dennoch gibt es viele unter euch, die durchaus auch Angebote mit 70 – 80 Cent pro kWh erhalten haben, oder? Umso besser, wenn man hier nichts machen muss und trotzdem von den Bremsen profitieren kann. Beachtet aber unbedingt, dass dies eben nur bis 80% gilt und nutzt auch regelmäßig unseren Stromtarifvergleich.
Insgesamt sehe ich die Unterstützung aber kritisch, denn auch Branchenexperten und das Kartellamt prüfen hier einen Missbrauch der Stromkonzerne. Seid ihr betroffen und wenn ja, wie findet ihr die Unterstützung durch die Bundesregierung? Schreibt es uns doch in die Kommentare! Ach ja: bleibt bitte sachlich. 😉
Euer Steven
P. S.: Weitere Fragen und Informationen erhaltet ihr auf der Seite der Bundesregierung.
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Hallo. Schöne Erklärungen. Mein Anbieter war schlauer. Erhöht den Strompreis minimal und die Grundgebühr dafür extrem. Auch bekommen Neukunden riesigen Bonus. Berlin Strom
@Muensterland:
Ohja… das Beispiel ist mir auch schon geschickt worden.
Irgendwie hat man sich an die gestiegenen Energiekosten bereits gewöhnt… Echt? Ich nicht, weil man es easy verhindern könnte…
Und hier hilft uns der Staat mit der sogenannten Strom- und Gaspreisbremse… Da fällt mir nur ein: linke Tasche / rechte Tasche…
Das ist ganz einfach Betrug! Es gibt Anbieter für 35cent kWh, und der Staat gibt den abzockern die über 40 Cent verlangen noch Geld oben drauf.
@chriiiiiiis:
Generell sollte man sehr vorsichtig sein mit dem Wort -angefangen mit- B. in deinem Kommentar.
@ifeelgood:
Willst Leute einschüchtern Ihre Meinung zu sagen?
Mag man seit 2015 gern so handhaben!
Ein klares und eindeutiges Nein.
Ich bin am 15.12 in eine Neubauwohnung gezogen und habe dort in Dezember lediglich eingeräumt. Weiss einer wie die Strom-/ gaspreisbremse in diesem speziellen Fall angewendet wird? Strom/Gas beziehe ich direkt über den Grundversorger. Vielen Dank schon mal.
@dell0:
ab Januar greift dann die Bremse auch beim Grundversorger. Häufig waren die aber sogar günstiger, als die etablierten Verträge. Insofern könntest du sogar gar nicht betroffen sein.
Da ist sicherlich gemeint wenn es keinen Vorjahresverbrauchswert wegen der 80% gibt
Exakt, da ich noch keinen Vorjahresverbrauch habe frage ich wie viele kW/h betroffen sind.
Google hat mir da leider nicht sehr weitergeholfen.
Solange der Grundversorger weniger als die 40 Cent berechnet ist es eh egal – oder du schaust hier, ob du einen Vertrag bekommst, wo der Strompreis unter 40 Cent liegt – die 80% vom Vorjahr sind ja nur wichtig, falls du mehr als 40 Cent bezahlst
Danke!
danke sehr informativ solche aktuellen Themen
Danke für die tolle Zusammenfassung
Prima! Wir leben in einem 2FMH und wollten eigentlich ab 01.01. wieder vermieten. Gesamt kämen wir dann aber mit unserer Gaszentralheizung auf 180% des Vorjahresverbrauch. Unterm Strich ein Nullsummenspiel, da wir ja ab 80% ebenfalls den höheren Preis zahlen. Somit bleibt die Wohnung leer stehen…
??? 80% + 100% – 100% sind bei mir weiterhin 80%.
Vielleicht rechne ich falsch.
Deine Nebenkostenabrechnung für einen eventuellen Mieter interessiert mich aber schon.
Wir zahlen 100%. Sparen können wir nicht, da wir in den letzten Jahren bereits auf Smarte Thermostate usw. gesetzt haben. Die weiteren 80% kämen von den Mietern. Die Gesamtkosten werden aber entsprechend der Wohnungsgröße und der Anzahl der Mieter geteilt. Somit zahlen wir anteilig auch den erhöhten Preis. Nach Steuer bleiben uns circa 400€ aus der Vermietung; daraus muss ich noch Rücklagen bilden. Unterm Strich komme ich beim gleichen raus wenn ich nicht vermiete.
Hier wäre rechtlich genau die Frage, ob ich dem Mieter ab dem ersten Kubikmeter Gas den höheren Preis abrechnen kann. Das konnte mir bisher keiner sagen.
Wenn in der vermieteten Wohnung ein separater Gaszähler ist, müsstest du den höheren Preis abrechnen können – das müsste doch dein Gasanbieter wissen
Den Gaspreis für die andere Wohnung muss doch der Mieter bezahlen – und die zusätzlichen Mieteinnahmen sind doch sicher mehr als die Gaskosten, falls du die komplett übernehmen müsstest, bzw mehr als die 80 % Gas brauchst
Nur ist man als Wärmepumpennutzer seit 22 Jahren der Dumme. Habe damals sehr viel Geld in DM für eine Wärmepumpe bezahlt im Verhältnis zu einer viel billigeren Gasheizung. Und darf mich jetzt freuen, dass mein Wärmepumpenstrom von 0,19 € auf 0,37 € steigt. Was für ein Betrug.
@Dealdoktor:
Im April 2023 wurde auch eine Strompreisbremse für Strom für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizung beschlossen. Der Strompreis für Wärmestrom ist auf 28 Cent pro Kw/h gedeckelt.
Richtig schlau wird man allerdings nicht aus den Veröffentlichungen: gilt hier auch die 80-%-Regelung wie bei der Strompreisbremse für Haushaltsstrom, gelten die 28 Cent nur für den Verbrauch in den Nachtstunden im NT-Tarif. Dazu gibt es noch eine Regelung für diejenigen, die keinen eigenen Zähler für Heizstrom haben.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/04/20230405-bundeskabinett-verabschiedet-anpassungsnovelle-fur-energiepreisbremsen.html
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/energiepreisbremse-jetzt-auch-fuer-nachtspeicher-und-waermepumpen,TaZOZFT
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/waermepumpen-und-nachtspeicher-kabinett-beschliesst-heizstrom-preisbremse-von-28-cent-a-882cf2d8-f101-4b18-a239-2dc524f29e10
Aber auch für Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen gibt es Hilfen vom Staat. Die muss man allerdings beantragen.
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230330-hartefallhilfen-fur-privathaushalte-kommen.html