1.000€ Studienstarthilfe – So bekommst du das Geld
Der Studienstart ist oft mit hohen Kosten verbunden. Um diese Belastung zu reduzieren, wurde im Rahmen der neuen BAföG-Reform eine erstmals Einmalzahlung von 1.000€ für bedürftige Studienanfänger eingeführt. In diesem Ratgeber erfährst du, wer Anspruch auf diese Studienstarthilfe hat, wie du sie beantragen kannst und wofür du das Geld verwenden kannst.
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe ist eine Einmalzahlung von 1.000€, die Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten unterstützen soll. Diese Zahlung soll ab dem Wintersemester 2024/25 verfügbar sein und ist Teil der 29. BAföG-Novelle.
Wer hat Anspruch auf die Studienstarthilfe?
Anspruch auf die Studienstarthilfe haben:
- Studienanfänger unter 25 Jahren.
- Familien, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen.
- Personen, die vor dem Studium Bürgergeld oder ähnliche staatliche Leistungen bezogen haben.
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII, Kapitel 3)
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII, Kapitel 4)
- Leistungen nach SGB XII, § 93 oder § 145 (dauerhaft Geschädigte bzw. Hinterbliebene von Gewalttaten, Vernachlässigung oder Impfschäden)
Laut Schätzungen des Bundesbildungsministeriums könnten jährlich etwa 15.000 Studienanfänger von dieser Förderung profitieren.
Wie beantragst du die Studienstarthilfe?
Die Beantragung der Studienstarthilfe erfolgt über das Online-Portal „BAföG Digital“. Allerdings ist das aktuell (Stand 21.07.2024) natürlich noch nicht möglich und wird noch einige Wochen bis zur Freischaltung brauchen.
Frist beachten: Der Antrag ist spätestens im zweiten Monat des Studiums zu stellen, d.h. bei Vorlesungsstart im Oktober bis spätestens Ende November, bei Vorlesungsstart im September spätestens Ende Oktober. Aktuell ist noch keine Registrierung möglich – wir informieren euch an dieser Stelle, sobald sich das ändert!
Für die Antragstellung benötigst du folgende Unterlagen:
- Nachweis über den Bezug der genannten Sozialleistungen
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung
Sobald du alle erforderlichen Dokumente hochgeladen hast, wird dein Antrag geprüft. Die Zahlung erfolgt einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Zudem wird sie nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Wofür kannst du die Studienstarthilfe verwenden?
Die 1.000€ sollen dir helfen, die anfänglichen Kosten deines Studiums zu decken. Typische Ausgaben, die du damit finanzieren kannst, sind:
- Umzugskosten: Mietkaution, Transport und Einrichtung deiner ersten Wohnung.
- Lehrmaterialien: Bücher, Laptops und andere notwendige technische Ausstattungen.
- Lebenshaltungskosten: Erste Miete, Verpflegung und andere notwendige Ausgaben im ersten Semester
FAQ zur Studienstarthilfe
- Muss ich die Studienstarthilfe zurückzahlen?
Nein, die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. - Wird die Studienstarthilfe auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein, die Zahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und beeinflusst auch nicht die Höhe des BAföGs. - Kann ich die Studienstarthilfe mehrmals beantragen?
Nein, die Studienstarthilfe ist eine einmalige Zahlung, die nur zu Beginn deines Studiums gewährt wird. - Was passiert, wenn ich die Antragsfrist verpasse?
Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Mittel begrenzt sind und Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. - Kann ich die Studienstarthilfe auch beantragen, wenn ich bereits BAföG erhalte?
Ja, die Studienstarthilfe ist unabhängig vom regulären BAföG und kann zusätzlich beantragt werden. Die Einmalzahlung zur Studienstarthilfe bietet eine wertvolle Unterstützung für junge Menschen, die den Schritt ins Studium wagen. Sie hilft dabei, die anfänglichen finanziellen Hürden zu überwinden und ermöglicht einen sorgenfreieren Start ins akademische Leben.
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Oha,…ganze 1.000 € 🥳🥳🥳
Die sollten dieses Geld lieber sammeln und diejenigen zum Seminar schicken, die sich solchen Mist ausdenken!
Was sollen genau diese „förderfähigen“ Personen mit den paar Kröten anfangen wenn sie finanziell eh schon ziemlich am Boden liegen?…Einige davon sind nicht einmal im Besitz eines Schulabschlusses 😳
Die Quittungen für diese mangelhafte und zu tode gesparte Bildungspolitik werden immer schneller und spürbarer kommen…eine nach der anderen 😉
Bafög bekommen sie ja trotzdem, und als Single Student sind 1000 Euro zum einrichten der Wohnung nicht verkehrt, wenn man sparsam damit ist kann man alles notwendige zur Erstausstattung damit bekommen
Warum nicht eine Ausbildung machen? Gibt einige Berufe in denen bekommen die Azubis schon über 1000€ Brutto im ersten Jahr.
Duales Studium wäre dann wohl die beste Wahl, keine langweilige Berufsschule, bessere Qualifikation und trotzdem Gehalt von Anfang an…
aber dann muss man auch in einen Bereich studieren in dem es angeboten wird