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Die telefonische Krankschreibung ist zurück – so spart ihr euch den Aufenthalt im Wartezimmer!

Der Winter und der zunehmende Aufenthalt in Innenräumen bringen es fast zwangsläufig mit sich: Aktuell rollt in Deutschland wieder die Corona-, Grippe und Erkältungswelle. Der ARE-Wochenbericht des RKI wies bereits für die 50. Kalenderwoche 2023 ganze 8,9 Millionen akute Atemwegserkrankungen aus. Gefühlt hat fast jeder im Moment jemanden mit Grippe, Erkältung oder Corona im Umfeld, überall wird geschnieft und gehustet. 🤧 

So weit, so schlecht. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Sollte es euch auch erwischen, müsst ihr euch jetzt mit vielen Erkrankungen zumindest nicht mehr ins Wartezimmer eures Hausarztes setzen – und riskieren, dort mit noch mehr Viren und Bakterien konfrontiert zu sein. Denn: Inzwischen ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich.

Bereits im Dezember hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zu dem Thema entschieden, dass die telefonische Krankschreibung, die ja viele bereits aus Corona-Hoch-Zeiten kennen werden, wieder eingeführt wird (Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7. Dezember 2023: „Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich“)

Doch was genau sind die Voraussetzungen dafür, und wie funktioniert die telefonische Krankschreibung

Telefonische Krankschreibungen wieder möglich: Das sind die Voraussetzungen

Selbstverständlich gilt die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung nicht in allen Fällen. Vielmehr müssen laut Pressemitteilung des G-BA bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit ihr per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von eurem Arzt erhalten könnt:

  • Telefonisch kann die Krankschreibung eingeholt werden, sofern es keine Möglichkeit für eine Videosprechstunde gibt.
  • Ihr müsst in der Arztpraxis bekannt sein, damit sie euch nach telefonischer Anamnese eine Krankschreibung ausstellen kann. Sprich: Ihr könnt nicht einfach in einer Praxis telefonisch krankgeschrieben werden, in der man euch bislang gar nicht kennt. 
  • Das Ganze kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn ihr keine schwere Symptomatik habt. Denn falls das der Fall wäre, sollte euch logischerweise ein Arzt persönlich und vor Ort untersuchen. Und, bevor die Frage aufkommt: Ob die Symptomatik für eine telefonische Krankschreibung zu schwer ist, entscheidet natürlich der Arzt – nicht ihr. 😉
  • Wichtig: Einen Anspruch auf die telefonische Krankschreibung gibt es aber nicht, sprich: Wenn euer Arzt sie ablehnt, dann ist das so.

Wie lange kann man telefonisch krankgeschrieben werden?

Grenzen hat die Möglichkeit, telefonisch krankgeschrieben zu werden, natürlich auch unter den oben genannten Voraussetzungen.  Wie der Pressemitteilung des G-BA zu entnehmen ist, gilt dabei Folgendes:  

  • Wenn ihr gerade erst krank geworden seid, es also um eine sogenannte Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit geht, kann euer Arzt euch im Höchstfall für fünf Kalendertage krankschreiben.
  • Ihr seid bereits 5 Tage krankgeschrieben worden, aber es geht euch immer noch schlecht? Dann müsst ihr spätestens jetzt für eine Folgebescheinigung eurer Arbeitsunfähigkeit persönlich in der Praxis erscheinen
  • Sollte es umgekehrt gewesen sein, und ihr wart für die Erstbescheinigung vor Ort in der Praxis, kann für die Folgebescheinigung aber eine telefonische Sprechstunde ausreichen.

Wie sieht die Regelung für Eltern aus, deren Kind krank ist? 

Hier gibt es ebenfalls erfreuliche Nachrichten: Auch Eltern, die eine Bescheinigung benötigen, weil sie ein krankes Kind betreuen müssen, können diese inzwischen telefonisch erhalten, wie auf der Seite der Bundesregierung nachzulesen ist. Eltern brauchen eine solche Bescheinigung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Regelung soll übrigens analog zur telefonischen Krankschreibung für Arbeitnehmer funktionieren: also nur für bis zu 5 Kalendertage, wenn keine schweren Symptome vorliegen, etc. (siehe oben). 

Übrigens gibt es ab Start des Jahres 2024 in Sachen Kinderkrankengeld wichtige Änderungen für Eltern, die wir euch hier in einem eigenen Beitrag zusammengestellt haben.

Wird die Regelung zur telefonischen Krankschreibung wieder nur übergangsweise sein?

Klare Antwort: Nein, das ist nicht vorgesehen. Der Auftrag des Gesetzgebers war hier klar, eine dauerhafte Regelung zu finden. Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung soll also nicht nur übergangsweise bestehen. 

Anders als bei der Lösung während der Hoch-Zeiten von Corona ist hier übrigens auch nicht mehr nur von der Option einer telefonischen Krankschreibung bei Erkältungssymptomen die Rede. Konkret kann sie also auch bei anderen Symptomen in Betracht kommen – zum Beispiel, wenn euch vielleicht eine leichte Blasenentzündung plagt oder euch ein Magen-Virus erwischt hat.

Fazit und Zusammenfassung

Insgesamt positiv zu sehen, dass nun eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung gefunden wurde, die einerseits die Arztpraxen entlastet, wenn mal wieder viele Corona- und Grippeviren unterwegs sind, andererseits aber auch Patienten davor bewahrt, in überfüllten Wartezimmern noch mehr Viren zu begegnen. 🤧 Gut auch, dass auch Eltern mit kranken Kindern der Alltag dadurch erleichtert wird. 🌞 

Und wie seht ihr das Thema? Haltet ihr die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung für sinnvoll? Schreibt uns gern eure Meinungen dazu in den Kommentaren. 

Unabhängig davon wünsche ich euch natürlich allen, dass ihr gesund bleibt. 😊

Eure Gerrit vom Team DealDoktor

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