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⚡🔌 Ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr auf Photovoltaik-Anlagen

Nicht nur gefühlt stoppt die Bürokratie in diesem Land doch fast alles – bzw. verzögert effiziente Prozesse enorm, oder? Umso erstaunlicher wirkt die Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Photovoltaikanlagen auf null Prozent ab Januar 2023. Denn wer Solarstrom auf dem Dach erzeugt, soll zukünftig von einer Steuerbefreiung und weniger Bürokratie profitieren. Gerade für Mieter und für Eigenheimbesitzer bieten sich auch durch die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes viele Chancen.

Wir schauen uns daher in diesem Artikel einmal genauer an, welche Änderungen es gibt und welche Auswirkungen diese haben. Insbesondere, wenn ihr gerade eine Anschaffung oder Installation von Photovoltaik plant, solltet ihr diesen Artikel einmal lesen, denn es lässt sich mit einer kleinen Verzögerung viel sparen – Geld und Nerven!

Solar und Windkraftanlagen

Welche Änderungen gibt es?

Eigentlich ist es klar, warum es diese massiven Anpassungen gerade gibt, oder? Denn das erklärte Ziel der Bundesregierung lautet, dass bis zum Jahr 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen soll. Dies ist auch notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden. 

Insbesondere bei Sonnenstrom liegt die Latte hoch. Denn der Zubau im vergangenen Jahr betrug dabei gerade einmal fünf Gigawatt. Ziel ist aber, dass der durch Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom mit jährlich 22 Gigawatt auf dann 215 Gigawatt Gesamtleistung im Jahr 2030 klettern soll. 

Eine Frage der Amortisation…

Da du Strom einspeist und verkaufst, musst du natürlich darauf die Einkommensteuer bezahlen. Allerdings kann man sich seit 2021 unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen.

Wie so oft kann ein Trigger dabei das Geld bzw. die Finanzierung darstellen. Zwar sind Photovoltaik-Module in der Anschaffung und Installation recht teuer, aber durch den Eigenverbrauch von Strom und die durch das EEG erklärte Einspeisevergütung, amortisiert sich die Anschaffung nach einigen Jahren komplett. In diesem Magazin-Beitrag haben wir euch bereits die genauen Zahlen der EEG-Novellierung dargestellt. Dabei gibt es auch weiterhin für 20 Jahre garantiert eine erhöhte Vergütung, welche wir einmal an folgenden beiden Beispielen erklären:

Beispiel 1

Ihr habt ein Haus und habt euch eine Anlage mit einer maximalen Leistung von 10 kWp (Kilowatt Peak) installieren lassen. Dafür vergütet euch der Staat zukünftig die überschüssige – nicht selbst verbrauchte – Energie mit 8,2 Cent pro kWh (Kilowattstunde). Das entspricht etwa einem Viertel mehr als zuvor und somit „rentiert“ sich die Anlage nun auch deutlich schneller.

Beispiel 2

Wer hingegen seinen Strom komplett einspeist (sogenannte Volleinspeiser), erhält sogar bis zu 13 Cent vom Netzbetreiber. Aber bei den aktuellen Strompreis ist das keine wirklich gut Idee, außer es geht nicht anders.

Ob sich eine Solaranlage für euch lohnt, ist schwer zu sagen. Ich bin grundsätzlich uneingeschränkt für jede Form von Photovoltaik, da jede kWh, die für euch erzeugt wird, nicht in den Geldsäckchen der zahlreichen Profiteure landet. Wenn euch die Betrachtung, ob die Faktoren wie die Größe der Anlage, die Sonneneinstrahlung (Ertragsrechner hier), die Höhe des Eigenverbrauchs, die Strompreisentwicklung, die Existenz und Größe eines Speichers oder die Anschaffungskosten zu kompliziert ist, dann fragt am besten einen Profi.

Solaranlage auf einem Hausdach unter dem strahlend blauen Himmel, mit der Reflektion der Sonne

… und der steuerlichen Betrachtung

Den meisten von uns sollte klar sein, dass eingespeister Solarstrom ins öffentliche Netz durch die garantierte Vergütung einen Gewinn darstellt und dieser entsprechend versteuert werden muss. Dabei handelt es sich jedoch um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit, die er bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben werden müssen. Entsprechend war es notwendig, dass sich jeder mit einer Photovoltaik-Anlage selbstständig meldet und einen enormen bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen musste.

Und genau hier möchte die Regierung zukünftig die Hürden der Bürokratie senken um so der Photovoltaik in Deutschland einen Schub zu verleihen. Erreicht wird das mit dem novellierten Jahressteuergesetz zum 1. Januar 2023, welches alle Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von bis zu 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt dies gleichermaßen, jedoch nur für Anlagen von bis zu 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit. Bisher lag die Grenze übrigens bei 10 kWp.

Two men installing new solar panels on the roof of a private house

Hierbei ändern sich direkt einige Dinge, die jedoch unterschieden werden müssen, ob der Betreiber die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) abgezogen hat oder nicht. Denn für ersteres musste ein Gewerbe gegründet werden, welches NICHT auf die Kleinunternehmerregelung mit einem Jahresumsatz von bis zu 22.000 Euro zurückgreift. Zukünftig entfallen damit die Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldung für jedes Quartal. 

Natürlich fallen durch den Wegfall der Umsatzsteuer auch die Anschaffungskosten, insofern die Anbieter diese Differenz nicht einfach schamlos ausnutzen und die Kosten künstlich erhöhen. Hoffen wir einfach, dass dies nicht der Fall sein wird.

Während viele Informationen noch völlig unklar sind (wie so oft bei einer neuen Gesetzgebung), gibt es hingegen für Balkonkraftwerke und mobile Solarmodule eine Klärung. Denn in den FAQ des Bundesfinanzministeriums sind bereits einige Themen erfasst. So sagt diese klar, dass ab dem 01.01.2023 “ […]die Lieferung von Solarmodulen unabhängig davon begünstigt, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder einzeln erworben werden. Erfasst sind somit auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst.

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Fazit

Es geht doch! Also wer von euch gerade eine Anschaffung von Photovoltaik plant, sollte unbedingt darauf achten, dass eine Lieferung und ein Einbau erst im kommenden Jahr erfolgen. Bis dahin sollten sich weitere Fragen geklärt haben und ihr erhaltet sicher den Nachlass auf 0% Umsatzsteuer. Wer zudem eine Balkon hat und dort eine Balkonanlage installieren kann, sollte sich diese auch erst nach dem Weihnachtstrubel zulegen. Was meint ihr? Sind das sinnvolle Änderungen, die uns dem gesteckten Ziel näher bringen? Dann schreibt es uns in die Kommentare.

Euer Steven

Ach noch etwas in eigener Sache:

Wer keine Photovoltaik-Anlage installieren kann, möchte sich vielleicht an einem größeren Projekt beteiligen? Die Energiegenossenschaft, bei der ich auch Mitglied bin, plant derzeit ein sehr großes Projekt in Drebach im Erzgebirge, bei dem sich jeder Interessent noch finanziell beteiligen kann. 🙂 Weitere Infos erhaltet ihr hier.

Kommentare (18)
    • 26.12.2022, 11:06

    das finde ich gut schon vor Jahren fand ich solar richtig cool

  • Ich habe seit September 10 kWp auf dem Dach und die Anlage kann komplett steuerlich abgeschrieben werden.
    Die Umsatzsteuer ist für uns Kleine ohnehin uninteressant.
    Mein Stromverbrauch aus dem Netz ist so gering geworden, dass die Einspeusevergütung im Sommer den Stromverbrauch im Winter ausgleichen sollte.
    Zumindest bin ich nach überschlägiger Berechnung finanziell autark bzgl des Stroms.

    Schnell amortisieren ist eine Frage des Zeithorizonts, aber in 12 bis 16 Jahren habe ich Anschaffungskosten wieder drin und danach läuft die Anlage ja noch weiter…

    • @Pilzener:
      Das hoffe ich doch, nur die Stromspeicher sind aktuell so teuer, dass man sich sowas nur aus Liebhaberei bei ausreichend Reserven auf dem Bankkonto leistet. Ok, wenn man die Inflation mit einberechnet, könnte die Anschaffungskosten doch etwas ehr drinnen sein.

    • 26.12.2022, 11:40

    Schön und gut aber wer kann sich denn noch ne PV Anlage leisten 😳

    • @schmuggler:
      Wenn der Nachbar mit Fotovoltaikanlage auf dem Dach in Urlaub ist, einfach den Installationsort der Anlage auf das eigene Haus verlagern. Noch besser wäre es allerdings nur den Strom ins heimische Netz umzuleiten. Dann fällt der Ärger mit der Wartung/Reparatur und der Steuer weg 😎

    • 26.12.2022, 16:23

    Nur das die Preise der Anlagen sich im letzten Jahr verdoppelt haben.

    • 26.12.2022, 17:10

    Dafür gehen die Preise für die Module schon steil nach oben. Das selbe Thema wie bei der KfW Wallbox Förderung. Mit Förderung 750 Euro ohne Förderung plötzlich nur noch 400 Euro.

    • 26.12.2022, 20:43

    Das hoffe ich für dich. Bei meiner Anlage 5 Jahre musste jetzt der wechselrichter und 3 Module ausgetauscht werden. Amortisierung weitere 7 Jahre.

  • Gute Neuigkeiten fürs nächste Jahr, bin ich ja gar nicht gewohnt 🙂

    • 27.12.2022, 08:48

    wird auch Zeit

    • 29.12.2022, 19:29

    deckt so eine Ausfallversicherung inzwischen sowohl die kWh die man selbst verbraucht als auch die kWh die man einspeist?

    Garantie auf die Module ist so eine Milchmädchenrechnung.
    Die defekten Module muss jemand vom Dach holen und nachher auch wieder auf das Dach montieren.

    Kaufst du die Module selbst, musst du das selbst machen. Kaufst du die Module vom Installateur, übernimmt der das evtl. kostenlos, dafür kosten die Module dann meist das 3fache.

    Defekte Module müssen zum Hersteller.
    Im besten Fall übernimmt der Hersteller die Kosten für den Transport von dir zu ihm. Im schlechteren Fall musst du den Transport selbst organisieren und bezahlen.
    Nicht jeder Hersteller hat eine Service-Adresse in Deutschland.

    • 29.12.2022, 21:54

    Es wäre echt toll wenn auf dieser Plattform Mal etwas mehr transparenz einkehrt. Das man bei dem Batterie ungeniert „Fette Stromersparnis“ schreibt ist einfach komplett gelogen und falsch. Erstmal eine riesen Ausgabe und wann es eine Ersparnis wird, wird in jedem Fall Jahre dauern und kommt auf die anderen Faktoren wie Anlagengröße, Standort etc. an. Auch wenn jeder sich informieren sollte bevor man solch Anschaffungen tätigt, ist es doch bedenklich wenn man hier schreibt was man möchte nur um die Anbieterprovision einzustreichen.

    Bitte macht nicht alles nur für die Provision und setzt auf Kundenzufriedenheit

    • 31.12.2022, 13:16

    …insofern die Anbieter die Differenz nicht schamlos ausnutzen.

    Ahh, ja, hoffen wir weiter. Für mein Projekt im nächsten Jahr habe ich ein spezielles Modul geplant, dass nach den Neuerungen exakt 19% teurer geworden ist… Naja, weiter geht’s…

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