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Bundesnetzagentur / EuGH: Vodafone Pass und Telekom StreamOn illlegal und wird gekippt

Bereits letztes Jahr (September) berichteten wir, dass die EuGH den Vodafone Pass bzw. Telekom StreamOn als illegal einstufte. Jetzt teilt auch noch die Bundesnetzagentur mit, dass die beiden Tarifoptionen gegen die NetzneutralitĂ€t verstoßen!

Was bedeutet das nun fĂŒr die Endverbraucher:innen? Wir fassen das mal kurz zusammen:

  • Vodafone Pass und Telekom StreamOn sollen bis spĂ€t. zum 01.07.2022 komplett eingestellt werden
  • sollte man jetzt noch einen Handytarif mit der jeweiligen Option besitzen, erhalten die Kund:innen einen Übergang bis spĂ€t. zum 31.03.2023 – danach aber fĂ€llt auch die jeweilige Option weg

Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden, dass die Zero-Rating Angebote der zwei grĂ¶ĂŸten Mobilfunkanbieter Deutschlands nicht rechtens sind. In zwei Urteilen vom 02.09.2021 wurde beschlossen, dass der Vodafone Pass und Telekoms StreamOn nicht der NetzneutralitĂ€t entsprechen. 

Zero-Rating-Angebote bedeuten, dass die Vertragskunden bestimmte Dienste ĂŒber ihr gebuchtes Datenvolumen hinaus kostenfrei nutzen können. Vodafone und Telekom hatten ihre Dienste jedoch ĂŒber die Jahre in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen eingeschrĂ€nkt. Zum Beispiel wurde die Übertragunsrate von Filmen ĂŒber Netflix von HD- auf SD-QualitĂ€t gedrosselt. Zudem wurde die Tethering-Option, also das verwenden seines Smartphones als Hotspot, ausgeschlossen.

EuGH

Dies verstoße gegen das Europarecht, wie der EuropĂ€ische Gerichtshof in zwei Urteilen begrĂŒndet hat: „Eine solche GeschĂ€ftspraxis erfĂŒllt daher nicht die in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung 2015/2120 genannte allgemeine Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln.“ 

Vodafone Pass

Und das obwohl Telekom und Vodafone bereits auf Druck der Bundesnetzagentur die meisten Begrenzungen wieder entfernt hatten, bis auf die Ausgrenzung des Tetherings bei Vodafone. Die beiden bereits begonnenen seperaten Verfahren gegen die Telekommunikationsfirmen laufen nun an zwei deutschen Gerichten weiter. 

Telekom StreamOn

Es ist jedoch zu erwarten, dass die Beurteilungen des EuGH weitere Folgen haben könnten, da sie allgemein die Zero-Rating-Angebote betreffen. FĂŒr die momentan laufenden Angebote sollte sich jedoch vorerst nichts Ă€ndern, da die Tarife der Firmen bereits geĂ€ndert wurden.

Kommentare (16)
    • 03.09.2021, 14:10

    Was fĂŒr ein dummes Urteil

    Wo ist hier bitte eine Diskriminierung? Als ob Internetseiten wie Netflix und Co Menschenrechte haben

      • 29.04.2022, 09:41

      @Kirito95:
      Es geht nicht um Menschenrechte, sondern um Wettbewerbsrechte. z.B. Netflix wird so ggĂŒ. anderen Anbietern, die nicht im Pass/StreamOn enthalten sind bevorzugt.

  • Was wir alles fĂŒr Probleme haben…

  • Gutes Urteil. Wehret den AnfĂ€ngen. Kein Anbieter sollte entscheiden, welchen Datenverkehr er durchlĂ€sst, sperrt, bevorzugt oder nachrangig verarbeitet.

    • @ʇɐɔ!ʇs!É„dos:
      Das sehe ich ein wenig differenzierter. Durchlassen und Sperren ist das eine, schneller oder langsamer durchleiten auch, aber beim Volumen sehe ich das anders.
      Denn man kann ja alles normal nutzen, es ist ja nichts gesperrt oder schneller oder langsamer. Man kann nur zusÀtzlich etwas nutzen, auch wenn das Volumen z.B. schon verbraucht ist.

      Das Resultat ist, dass es stattdessen dann nicht mehr nutzbar ist, weil durch die Drosselung solche Dienste ja nicht mehr nutzbar sind.

      Letztlich ist die Alternative fĂŒr ggf. deutlich mehr Geld einen Tarif mit mehr Volumen abzuschließen.

      Deshalb finde ich, dass die aktuelle Regelung der NetzneutralitĂ€t an der Stelle ĂŒber das Ziel hinausschießt, weil sie fĂŒr mehr als nur NeutralitĂ€t hinsichtlich Erreichbarkeit von Diensten herangezogen wird.

      • Da gebe ich dir völlig Recht. Mein Kommentar war eher fĂŒr unbedarfte User geeignet.

        • 04.09.2021, 15:50

        Du musst aber auch beachten, dass kleine streaming Dienste dadurch Probleme bekommen. Wenn du nach dem Aufbrauchen des Volumens nur noch Netflix nutzen kannst, nicht aber videobuster, dann werden die großen Anbieter gefördert und es gibt auf lange Sicht ggf weniger Wettbewerb. Anders wĂ€re es, wenn wirklich jeder streaminganbieter sich kostenfrei und unbĂŒrokratisch registrieren & freischalten lassen könnte.

      • @MPK:

        @MPKAnders wĂ€re es, wenn wirklich jeder streaminganbieter sich kostenfrei und unbĂŒrokratisch registrieren & freischalten lassen könnte.

        Das ist ja der Fall… zumindest der Teil „kostenfrei“. Zumindest war es am Anfang so und ich habe nichts davon gehört, dass sich das geĂ€ndert hĂ€tte. Und ich kenne auch keine Beschwerden von entsprechenden Anbietern.

        Zum anderen: „UnbĂŒrokratisch“ klingt immer so schön, aber mehr als nur formlos „ich will“ sagen, muss man sicherlich schon. Das liegt aber in der Natur der Sache.

    • 04.09.2021, 01:20

    So wird solchen Praktiken immerhin fĂŒr die Zukunft ein Riegel vorgeschoben. Sonst kommen wir irgendwann zu dem Punkt, wo die großen Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook auch noch Einfluss auf den Traffic nehmen – das muss echt nicht sein.
    In der Praxis hat das Urteil wohl eher keine große Bedeutung mehr, denn der Trend geht zur Full-Flat und da spielt das Anrechnen des Datenvolumens auf bestimmte Angebote keine Rolle mehr. Oder gab es in den letzten Monaten ĂŒberhaupt noch Angebote in diese Richtung?

    • 04.09.2021, 10:43

    Absolut sinnvolles Urteil. Wer sich Mal mit dem Thema NetzneutralitÀt auseinander gesetzt hat wird wissen warum. Langfristig gesehen werden wir alle davon profitieren.

  • Bin echt gespannt, was Vodafone da anbieten wird. Ich habe die Option in meinem Tarif und entsprechend weniger Volumen gebucht
 mal schauen.

    • 28.04.2022, 16:03

    Habe vorhin mal mit der Telekom gesprochen. Die haben noch keine Sprachregelung dazu. Bin gerade auf der Suche nach einem Tarif. StreamOn war das Kaufargument fĂŒr mich
.

    • 29.04.2022, 02:28

    Tippfehler in der letzten Zeile

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