đžđ€ Ab 2023 zahlen Sparer weniger Steuern auf KapitalertrĂ€ge
„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ – es liegt uns im Herzen, denn erneut sind die SparbetrĂ€ge der Deutschen gestiegen. Was allerdings viele Jahre wenig interessant war, rĂŒckt mit steigenden Zinsen auf Tages- und Festgeld erneut in den Fokus. Allerdings mĂŒssen die Gewinne aus Zinsen und Dividenden ab einem gewissen Satz versteuert werden – doch hier gibt es ab diesem Jahr einen erhöhten Freibetrag.
Neu ist, dass jeder Privatanleger von seinen EinkĂŒnften aus Kapitalvermögen ab 2023 bis zu 1.000 Euro steuerfrei behalten darf. FĂŒr ein Ehepaar gilt der doppelte Betrag – also 2.000 Euro. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag, den es seit 2009 gibt, wurde mit der Abgeltungssteuer eingefĂŒhrt und betrug bis Ende 2022 noch 801 beziehungsweise 1.602 Euro.Â
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Die wenigsten werden sich schon Gedanken darĂŒber gemacht haben, wo denn nun die Fahrtkosten zur Bank in der SteuererklĂ€rung eingetragen werden mĂŒssen. Die Antwort lautet: gar nicht, denn mit der EinfĂŒhrung des Sparerpauschbetrags dĂŒrfen private Anleger keine Werbungskosten (wie zum Beispiel DepotgebĂŒhren) mehr von der Steuer absetzen. Auch wenn ihr beispielsweise fĂŒr den Wertpapierkauf einen Kredit aufgenommen habt (macht das bitte nicht!), sind die Zinskosten nicht abzugsfĂ€hig.Â
Das stört aber auch nicht wirklich, denn dafĂŒr gibt es ja eine Pauschale von nun 1000⏠im Jahr. Zeitgleich wurde aber auch die zu zahlende Steuer pauschalisiert, denn mit der Abgeltungssteuer (Zinssteuer) fĂŒr Zinsen, Dividenden und Erlöse aus WertpapierverkĂ€ufen wurden pauschal 25 Prozent (plus SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) festgelegt, die fĂŒr euch die Bank direkt einbehĂ€lt und an das Finanzamt abfĂŒhrt.
Nur deutsche Banken fĂŒhren die Steuer direkt an das Finanzamt fĂŒr euch ab. Solltet ihr Tages- oder Festgeld im Ausland haben, mĂŒsst ihr im Folgejahr zwingend eine SteuererklĂ€rung abgeben und dort die Anlage KAP ausfĂŒllen (spĂ€ter mehr).
Sparerpauschbetrag bei der Bank berĂŒcksichtigen
Wie weiĂ also die Bank, wo ihr ĂŒberall Geld angelegt habt? Die kurze Antwort lautet: ĂŒber einen Freistellungsauftrag, den ihr der Bank zusendet. Dort muss eure SteuÂerÂidenÂtiÂfiÂkaÂtiÂonsÂnumÂmer hinterlegt werden und entsprechend kann die Bank fĂŒr euch alles korrekt abrechnen und an das zustĂ€ndige Finanzamt melden.Â
Hattet ihr bis Ende 2022 einen oder mehrere FreistellungsauftrĂ€ge? Dann mĂŒssen die Banken diese wegen des erhöhten Sparerpauschbetrags (von 801 auf 1.000 Euro ab dem 1. Januar 2023) automatisch um knapp 25 Prozent erhöhen!
Dokumente und AusfĂŒllhinweise zu FreistellungauftrĂ€gen stellen nahezu alle Banken und Sparkassen auf ihren Internetseiten bereit. Solltet ihr weder einen Freistellungauftrag noch eine NichtÂverÂanÂlaÂgungsÂbeÂscheiÂniÂgung hinterlegen oder die KapitalertrĂ€ge ĂŒber den Sparerpauschbetrag hinausgehen, zieht das Kreditinstitut entsprechend 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzĂŒglich SolidaritĂ€tszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von euren ErtrĂ€gen ab.Â
Die Anlage KAP in der SteuererklÀrung
Was passiert eigentlich, wenn die Pauschalsteuer von 25 Prozent ĂŒber meinem persönlichen Einkommensteuersatz liegt? WĂŒrde ich dann nicht mehr Steuern zahlen, als ich eigentlich mĂŒsste und wĂ€re die Abgeltungssteuer dann nicht „zu teuer“ fĂŒr mich? Ja, wĂ€re sie. Aber das könnt ihr vermeiden, wenn ihr eure KapitaleinkĂŒnfte in der Anlage KAP eurer SteuÂerÂerÂklĂ€Ârung auflistet und die sogenannte GĂŒnstigerprĂŒfung beantragt. Das Finanzamt prĂŒft dann automatisch, welche Variante fĂŒr Dich steuerlich die bessere ist und ihr zahlt – bei besonders niedrigen Einkommen – gar keine Steuern!
Wichtig zu wissen ist, dass ihr bis zur Gesamtsumme von 1000⏠auch mehrere FreistellungauftrĂ€ge bei verschiedenen (Depot-)Banken hinterlegen könnt. Aber auch, wenn ihr beispielsweise vergessen habt, eurer Bank den jeweiligen Auftrag zu erteilen, könnt ihr euch zu viel gezahlte Steuern ĂŒber die SteuererklĂ€rung zurĂŒckholen.
Dazu fĂŒllt ihr auch die Anlage KAP aus und hinterlegt dort die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung des jeweiligen Finanzinstituts.Â
ZusĂ€tzliche EntschĂ€digung fĂŒr ETF-Fans durch die Teilfreistellung
Habt ihr auf eurer jĂ€hrlichen Depot-Abrechnung auch schon festgestellt, dass dort noch ein zusĂ€tzlicher Betrag abgezogen wurde, der nicht versteuert werden muss? Nein? Dann schaut mal genau hin, denn dabei handelt es sich um die sogenannte Teilfreistellung. ETF- und Aktienfans bezahlen nĂ€mlich – je nach Aktienquote – in einem bestimmten Umfang keine Steuern auf realisierte KapitalertrĂ€ge.
Es gibt unterschiedliche AbschlÀge je nach Fondskategorie:
Typ | Definition | Teilfreistellung |
---|---|---|
Aktienfonds | Aktienquote â„ 51% | 30% |
Mischfonds | Aktienquote â„ 25% | 15% |
Sonstige | Aktienquote < 25% | 0% |
Die Teilfreistellung greift dabei aber nicht nur auf die Vorabpauschale sondern auch bei der Besteuerung von Dividenden und von VerĂ€uĂerungsgewinnen. Die Ermittlung erfolgt hierbei automatisch durch eure Depotbank. Weitere Informationen und Beispielrechnungen findet ihr ĂŒbrigens hier.
Fazit – Geldsegen oder lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llige Anpassung?
Wer bis hierhin gelesen hat, merkt recht schnell, dass unser Steuersystem nicht so ausbeuterisch ist, wie die Medien oder der regionale Stammtisch dies gerne publizieren. Dennoch muss man abschlieĂend auch festhalten, dass der Sparer-Pauschbetrag seit etlichen Jahren nicht erhöht wurde und somit eine Erhöhung eigentlich lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig war.
Besonders in einer Phase extrem hoher Inflation, welche den Wert des angesparten Vermögens merklich mindert. Dennoch begrĂŒĂe ich die Entwicklung und begrĂŒĂe die Erhöhung des Pauschbetrages in Zeiten steigender Zinsen. Was haltet ihr davon? Habt ihr die Anpassung in eurem Konto schon festgestellt? Dann schreibt uns gerne in den Kommentaren.
GruĂ, euer Steven
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Guter Magazinbeitrag. Allerdings ist die niedrige Erhöhung (um 24,844%) des Sparerfreibetrages eher ein Witz.
Bei der ING ging alles automatisch von 801⏠auf 1.000âŹ.
Die 55,70⏠(mit KiSt) / 52,48⏠(ohne KiSt) mehr im Jahr nimmt man dankend mit đ
@Jack2648:
SO! – ich beschwere mich aber auch nicht, wenn die Pauschale sich weiterhin der Inflation anpasst… đ
Vorsicht bei all den Erhöhungen, sofern der Freibetrag ĂŒberschritten wird…z.Bsp. 5 Banken mit Sparbuch ,Tagesgeld, ETF , SparplĂ€nen o.Ă€. und die Summe aller FreistellungsauftrĂ€ge ist ĂŒber 2000 Euro (1000âŹ) , kann das Finanzamt Ordnungsgelder verhĂ€ngen !!
đ Das solltest du als EigentĂŒmer der Konten schon im Auge behalten.
Das ist ja nicht fĂŒr mich Schlaumeier, sondern fĂŒr alle anderen ! đ
Ich sach’s ja nur.
@ÊÉÉ!Ês!É„dos:
… diese unendliche Liebe hier erfreut mich immer wieder! :D:D
đ pruuuuuuuust………
Habe das beim Eröffnen des Consorsbank Tagesgeld Kontos schon gemerkt (siehe auch Deal hier), hilft auf jeden Fall
In diesen Zeiten ist es total schwierig ĂŒberhaupt was auf die hohe Kante zu legen…
@schmuggler:
ĂŒber die 1000⏠kommt man auch nicht in einer Nacht. Wer aber schon ein paar Jahre spart, kommt schnell darĂŒber. Bzw. mit einem ausschĂŒttenden ETF noch schneller. Da braucht man keine 12.000⏠dafĂŒr. đ
Meine Banken haben selbstÀndig den jeweiligen Freistellungsauftrag prozentual erhöht.
Frage mich immer, wieso will der Staat aus bereits versteuerten Einnahmen nochmals kassieren ?