„Buchung abschließen“ ist nicht gleich „Zahlungspflichtig bestellen“ – Booking.com
Am Donnerstag, dem 07.04.2022, beschloss der Europäische Gerichtshof, dass Kunden bei Kaufprozessen im Internet direkt anhand der Schaltfläche erkennen müssen, ob dies eine zahlungspflichtige Bestellung war. Doch was genau bedeutet das?
Dem Gerichtsentscheid war eine Anklage eines Hotels gegenüber einer Privatperson, die über Booking.com eine Buchung für mehrere Zimmer abgeschlossen, dann aber nicht erschienen ist oder die Buchung storniert hat. Der Vorgang über die Booking.com läuft über den Button „Buchung abschließen„. Das EuGH hat nun geurteilt, dass die Schaltfläche eindeutig eine Zahlungspflicht abbilden muss.
Der Europäische Gerichtshof sagt zwar in seinem Urteil, dass der Abschluss einer Buchung eindeutig anhand der Schaltfläche festzustellen ist, dass jedoch die genaue Begrifflichkeit im deutschen Sprachgebrauch vom deutschen Gericht entschieden werden müsse.
Das Amtsgericht Bottrop, welches den EuGH hinzugezogen hatte, hat dazu bereits eine Stellungnahme abgegeben, „dass der Begriff „Buchung“ in den Worten „Buchung abschließen“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine „unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung“ verwendet werde“. Im Urteil wird zudem deutlich gemacht, dass es rein um die Formulierung auf der Schaltfläche geht, wie die Seite aufgebaut ist, ist irrelevant.
Das würde bedeuten, dass Begrifflichkeiten wie „Buchen“, „Buchung abschließen“ oder „Jetzt Buchen“, wie es von Booking.com ebenfalls verwendet wird, nicht rechtsgültig mit einer Zahlungspflicht einhergehen. Die genaue Auslegung des Urteils bleibt noch abzuwarten. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt im Schutz der Verbraucher, da der Unterschied zwischen einer unverbindlichen und einer zahlungspflichtigen Buchung deutlicher gemacht werden muss und somit der gesamte Prozess durchschaubarer ist.
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Was für ein Glück daß meine alten Computer noch keine „jetzt buchen“-Taste hatten. 😉
😹👍
am Besten sollte man auch immer Screenshots als Beweis machen.
@testerin:
Das ist tatsächlich eine sehr gute Idee