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[Privat] 🚘 Cupra Born (204 PS, 58 kWh) für eff. 255€ mtl.

Zum Deal

Jetzt noch einen frisch gefundenen Cupra-Deal: Hier geht es um den Cupra Born Elektro mit 204 PS und 58kWh Batterie. Ab 255€ monatlich könnt ihr zuschlagen, wenn euch die 10.000km Laufleistung im Jahr reichen und der Zeitraum von insgesamt 24 Monaten ansprechend ist. Ihr bekommt einen leistungsstarken Stromer, könnt den frei konfigurieren und auch Laufzeit sowie Kilometer anpassen. Die Lieferung des Wagens erfolgt in etwa 4,5 Monaten.

  • Bruttolistenpreis: 39.370,00€
  • Brutto-Leasingrate: mtl. 207,00€
  • Bereitstellungskosten: 1.160,00€
  • Eff.-Leasingrate: mtl. 255,33€
  • Leasing-Laufzeit: 24 Monate
  • Laufleistung: 10.000 km/Jahr
  • Leasingfaktor (GF): 0,53 (0,65)

Wenn ihr vielleicht schon länger ein Auge auf den Cupra Born geworfen habt, dann könnte jetzt eure Stunde geschlagen haben. Hier geht es also nicht um ein Schnäppchen für ein Auto generell sondern um ein Schnäppchen für einen kleinen Sport-Flitzer mit hochwertiger Ausstattung. Wenn man alle monatlichen Kosten addiert, zahlt ihr hier in den ersten zwei Jahren insgesamt 6.128€ (207€ x 24 Monate + 1.160€).

Die Reichweite beträgt ja nach Witterung und persönlichem Fahrstil bis zu 424km. Die Lieferzeit liegt hier bei etwa 4,5 Monaten, was in der aktuellen Situation ja wirklich nicht schlecht ist. Wie aktuell üblich ist hier wieder eine 3.000€ Sonderzahlung nötig, welche euch aber von BAFA erstattet wird (siehe unten). An sich ein solides Auto – was sagt ihr?

Mit dem Leasing oder Kauf eines Elektroautos habt ihr schon einen ersten Schritt in die richtige Richtung zum Umweltschutz und wesentlich angenehmeren Fahren getan. Aber wusstet ihr auch, dass mit dem Erwerb eines neuen E-Autos ganz einfach bis zu 290€ pro Jahr geschenkt bekommen könnt? Möglich macht das die sogenannte THG-Quote.

⛽️🔋Verbrauch

Verbrauchswerte (laut Hersteller (bei Elektro/Hybrid: nach WLTP)):

  • Kraftstoffverbrauch:
    • Strom: 16,8 – 15,5 kWh/100km
    • CO2-Emissionen: 0g/km
    • Reichweite: 424km

ALLE Kosten 

Beachtet bitte, dass der Leasingpreis ausschließlich für die Bezahlung der Leasingrate gilt. Wer ein Auto hält, muss bestimmte Versicherungen vorweisen und auch Steuern bezahlen. Egal, ob er sich ein Auto least oder kauft. Darüber hinaus kommen je nach Nutzung des Fahrzeugs noch weitere Kosten (Mehrkilometer!) auf euch zu. Eine Liste aller etwaigen Kosten seht ihr hier: 

  • Versicherung, sofern nicht explizit im Angebot erwähnt (manchmal optional direkt zubuchbar)
  • KFZ-Steuer (bei Elektroautos bis 2025 befreit)
  • Leasingrate für die Fahrzeugnutzung
  • Kosten für Mehrkilometer, falls diese gefahren werden

BAFA-Zuschuss

Dieses Angebot beinhaltet den BAFA-Kundenanteil i.H.v. 4.500€ als Leasingsonderzahlung, welcher nach Zulassung und Beantragung, vorbehaltlich der Entscheidung durch das BAFA, an den Kunden ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie: Im Rahmen des Förderprogramms der Bundesregierung für Elektromobilität wird der staatliche Anteil des Umweltbonus in Form der ‘Innovationsprämie’, befristet bis Ende 2021 verlängert bis 2025, verdoppelt. Die neue Innovationsprämie ist am 01.07.2020 in Kraft getreten und wird in diesem Angebot berücksichtigt. Für dieses Angebot müssen Sie als Kunde mit dem gesamten BAFA-Kundenanteil in Vorleistung treten. Die Rückerstattung des vorgeleisteten BAFA-Kundenanteils liegt im Ermessen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und kann seitens der Vehiculum mobility solutions GmbH nicht garantiert werden. Mehr Infos zum Umweltbonus findet ihr hier

Ausfuhrkontrolle Im Bereich der Außenwirtschaft übt das BAFA Aufgaben der Exportkontrolle aus. Ausfuhrkontrollen[10] dienen dazu, Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland und der Völkergemeinschaft zu schützen. So bedürfen bestimmte Güter bei der Ausfuhr in bestimmte Länder einer Genehmigung. Solche Güter sind zum einen Rüstungsgüter, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen und in Kriegswaffenbüchern zu dokumentieren sind, zum anderen Güter mit zweifachem Verwendungszweck (Duale-use-Güter). Sie sind zum Teil in umfangreichen Listen erfasst. Schwerpunkt der Aufgabe des BAFA ist es dabei zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Weiterhin überwacht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Embargos und koordiniert überregionale Regelwerke, wie das Chemiewaffenübereinkommen oder die Nuclear Suppliers Group. Das BAFA unterstützt im Auftrag der Europäischen Union auch Drittländer beim Aufbau eigener Exportkontrollsysteme. Außerdem ist das BAFA für die Zulassung privater Sicherheitsdienste auf Seeschiffen mit dem Ziel der Piratenabwehr zuständig. Auf dem Gebiet des Außenhandels erteilt das BAFA Genehmigungen für die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in das Gebiet der EU (z. B. Holz, Textilien und Stahl). Energie Im Bereich Energie[11] fördert das BAFA energieeffiziente Techniken wie Querschnittstechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung, Klima- und Kälteanlagen oder Wärmenetze. Weiterhin werden Maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert, bspw. die Energieberatung für Wohngebäude, die Energieberatung für den Mittelstand, Energiemanagementsysteme für Unternehmen sowie die Beratungen zum Energiesparcontracting für Kommunen. Eine zentrale Rolle kommt der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA zu, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Fragen der Energieeffizienz unterstützt, den Energiedienstleistungsmarkt beobachtet und für die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) erstellt. Mit Zuschüssen nach dem Marktanreizprogramm reizt das BAFA die Nutzung erneuerbarer Energien an. Schließlich setzt das BAFA die Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen um. Das BAFA fördert neben Elektroautos auch Plug-in-Hybride. Wirtschafts- und Mittelstandsförderung Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen, wie die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, die Förderung unternehmerischen Wissens und das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Mit INVEST-Zuschuss für Wagniskapital sollen junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden und private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Zudem unterstützt das BAFA im Bereich Außenwirtschaftsförderung verschiedene Exportinitiativen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ziel der Mittelstandsförderung ist es, bestehende Wettbewerbsnachteile bei kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großkonzernen abzubauen. Zugleich soll ein wirksamer Beitrag zur Beschäftigungspolitik geleistet, die Existenzgründungsbereitschaft erhöht und die Gefahr einer unzureichenden Anpassung an den permanenten strukturellen Wandel verhindert werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören z. B. die Umsetzung des Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG), die Entschädigung für drahtlose Mikrofonanlagen (Billigkeitsentschädigung) und die Überprüfung der pharmazeutischen Herstellerabschläge. Wirtschaftsprüferaufsicht Neben der Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer ist es insbesondere Aufgabe der APAS, bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass zu ermitteln. Darüber hinaus gibt es anlassbezogene Ermittlungen, soweit sich beispielsweise aus Inspektionen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben. Schließlich leistet die APAS einen Beitrag zur Verbesserung der Prüfungsqualität durch aktive Mitarbeit in den europäischen und internationalen Gremien der Prüferaufsichten. Die APAS übernimmt die Aufgaben der bisherigen ehrenamtlichen Abschlussprüferaufsichtskommission. Die Einrichtung der APAS beruht auf dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, das europäische Regelungen in nationales Recht umsetzt.

Um einzuschätzen, wie gut das Leasing-Angebot ist, wird der Leasingfaktor (LF) herangezogen. Der LF berechnet sich, indem man die Leasingrate durch den Bruttolistenpreis des Wagens dividiert und mit 100 multipliziert. Je kleiner der LF, desto attraktiver der Leasing-Deal.

Wenn man auch die Bereitstellungskosten einberechnet, erhält man den Gesamtkostenfaktor (GF). Auch hier gilt: Je niedriger, desto besser. Mehr Infos dazu in unserem Ratgeber zum Thema Leasing und Leasingfaktor.

Zum Deal

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DealDoktor (Dominik) DealDoktor (Dominik)
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