Ihr mögt Nivea und würdet gern Nivea Baby Produkte ausprobieren? 👶😊 Prima, denn aktuell gibt es eine Geld-zurück-Garantie – und zwar gleich für bis zu 3 Nivea Baby Produkte! WICHTIG: Dabei die Bedingungen beachten, denn die Möglichkeit, euer Geld zurückzuerhalten, habt ihr durch die NIVEA Baby Zufriedenheitsgarantie: Bei dieser Aktion bekommt ihr euer Geld nur bei Unzufriedenheit zurück – und zwar, wenn ihr nach einem zweiwöchigen Test-Zeitraum mit euren Nivea Baby Produkten nicht zufrieden seid. Ihr müsst also euren Kaufbeleg auch für diese Zeitspanne aufbewahren und dann eure Nivea Baby Produkte erstmal 14 Tage ausprobieren. Alle weiteren Infos zu der Aktion findet ihr in diesem Beitrag. 😊
Nivea Baby Geld-zurück-Garantie: Aktionsprodukte
Das Tolle an dieser Aktion: Sie gilt für sämtliche Nivea Baby Produkte! Sprich: Jedes Nivea Baby Produkt gilt als Aktionsprodukt und ist für die Teilnahme an der Aktion berechtigt, ihr könnt also beispielsweise die Nivea Baby Gute Nacht Lotion, Nivea Baby Babyshampoo oder andere Nivea Baby Produkte testen.
Infos zur Nivea Baby Geld-zurück-Garantie
Die Aktion findet im Zeitraum vom 15.04.2024 bis 12.05.2024 bei dm, Müller & BUDNI und vom 06.05.2024 bis 26.05.2024 bei Rossmann statt („Aktionszeitraum“). Teilnahmeschluss ist der 16.06.2024 um 23:59 Uhr (Datum des Hochladens des Kassenbons auf nivea.de/baby oder Poststempel).
Die Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie ist pro Haushalt nur einmal, innerhalb eines Kaufaktes (auf einem Kassenbeleg), nur im eigenen Namen der teilnehmenden Person und für jedes Produkt aus der Reihe der Aktionsprodukte nur einmal, insgesamt für 3 verschiedene Produkte möglich. Diese Produkte müssen im Aktionszeitraum bei dm, Rossmann, BUDNI oder Müller gekauft werden. Andere Händler sind nicht an der Aktion beteiligt.
Es wird der Kaufpreis von maximal drei unterschiedlichen Aktionsprodukten gemäß Kaufbeleg erstattet („Erstattungsbetrag“). Diese Aktionsprodukte müssen in der Teilnahmemaske auf http://www.nivea.de/baby ausgewählt werden.
Dafür muss der Teilnehmer bis zum Teilnahmeschluss auf der Aktionswebsite https://www.nivea.de/baby ein Foto seines Kassenbons hochladen unter Angabe von Daten zu seiner Person (Anrede, Vor- und Nachname), der E-Mail-Adresse, der Bankdaten (IBAN) sowie aussagekräftigen Angaben zum Grund der Unzufriedenheit mit dem Aktionsprodukt oder den Kassenbon seines erworbenen Aktionsproduktes im Original unter schriftlicher Angabe von Daten zu seiner Person (Anrede, Vor- und Nachname), der E-Mail Adresse, der Bankdaten (IBAN) sowie aussagekräftigen Angaben zum Grund der Unzufriedenheit mit dem Aktionsprodukt
Link TNB: https://www.nivea.de/zufriedenheitsgarantie/baby-teilnahmebedingungen
Nivea Baby mindestens 2 Wochen testen
WICHTIG: Denkt hier daran, dass die Aktion im Rahmen der Nivea Baby Zufriedenheitsgarantie stattfindet. Aus diesem Grund müsst ihr eure jeweiligen Aktionsprodukte in jedem Fall mindestens 2 Wochen ausprobieren, bevor ihr – falls unzufrieden – eine Erstattung beantragen könnt. Euren Kassenbon solltet ihr also natürlich aufbewahren. 😊👶 Solltet ihr nach dem Testen unzufrieden sein, könnt ihr auf der Aktionsseite das entsprechende Formular ausfüllen und euren Kassenbon hochladen, um euer Geld zurückzuerhalten.
Viel Spaß beim Testen der Nivea Baby Produkte! 👶